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EU-Türkei-Deal: Berufungsinstanz stoppt Abschiebungen in die Türkei
Am 31. Mai wurden drei positive Entscheidungen des Asylkomitees auf Lesbos veröffentlicht: Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat, die betroffenen Syrer dürfen nicht abgeschoben werden. Anwältinnen des PRO ASYL-Projektes „RSPA“ hatten die Vertretung der neun syrischen Schutzsuchenden in den Verfahren übernommen.
Der Druck auf die 2. Asylinstanz in Griechenland ist gigantisch. Die EU-Kommission, die Mitgliedsstaaten und das Migrationsministerium erwarten Vollzug. Das heißt: Den Weg frei zu machen für Abschiebungen in die Türkei. Menschenrechte und Flüchtlingsschutz spielen dabei keine Rolle. Immer öfter beurteilt das Asylkomitee die Situation aber anders, so auch bei den gestern veröffentlichten Entscheidungen. In den Fällen ging es um die Feststellung der Zulässigkeit eines Asylantrags in Griechenland, im Zusammenhang mit der Frage, ob die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ ist.
Mittlerweile zehn positive Entscheidungen
Mit großer Erleichterung haben die betroffenen Asylsuchenden die Nachricht aufgenommen, dass ihre Abschiebung in die Türkei nunmehr gestoppt ist. Damit gibt es mittlerweile zehn veröffentlichte Entscheidungen der 2. Asylinstanz, in denen festgestellt wurde, dass die Türkei kein „sicherer Drittstaat“ für syrische Flüchtlinge ist. Bereits vergangene Woche wurden positive Entscheidungen öffentlich. Darüber hinaus liegen zahlreiche weitere positive Entscheidungen vor, die bislang jedoch noch nicht zugestellt wurden.
Das „Administrative Appeals Comittee“ ist kein Gericht, sondern ein dreiköpfiges Komitee. Dort kann Widerspruch gegen die erstinstanzliche Ablehnung durch die griechischen Asylbehörden eingelegt werden. Trotz des massiven Druckes haben die Mitglieder des Asylkomitees standgehalten und im Einklang mit dem Völkerrecht zugunsten der Schutzsuchenden entschieden.
RSPA-Anwältinnen vertreten die Schutzsuchenden
Anwältinnen des PRO ASYL-Projekts „Refugee Support Program Aegean“ (RSPA) haben auch die neun syrischen Schutzsuchenden in den Anhörungen in der 2. Instanz am 20. und 21. April 2016 vertreten. Seit Inkrafttreten des zynischen Deals mit Erdogan arbeiten unsere Kolleginnen auf Lesbos, Chios und in Athen rund um die Uhr, um Schutzsuchenden in einem als rechtsstaatswidrig angelegten Verfahren dennoch zu ihrem Recht zu verhelfen.
Der EU-Türkei-Deal hat ein menschenrechtliches Desaster in der Ägäis verursacht.
Schlechte Versorgung, Kein rechtsstaatliches Verfahren
Der zynische Großversuch in der Ägäis muss endlich gestoppt werden. Die Abschiebungen in die Türkei müssen beendet werden. Tausende Schutzsuchende wurden seit dem 20. März inhaftiert, es fehlt an Essen, es mangelt an medizinischer Versorgung. Die Haftlager und provisorischen Unterkünfte sind völlig überfüllt und die hygienischen Verhältnisse katastrophal. In den sogenannten Hotspots gelangen Schutzsuchende kaum an Informationen zum Verfahren.
Lediglich wenige spendenfinanzierte AnwältInnen versuchen, unter widrigsten Bedingungen gegen ablehnende Entscheidungen der ersten Instanz vorzugehen. In solch einer Situation, in der Flüchtlingen weder eine geregelte Basisversorgung, noch ihre Sicherheit in den Lagern gewährleistet wird, kann es kein rechtsstaatliches Verfahren geben.
Menschenrechtliches Desaster beenden!
Der EU-Türkei-Deal hat ein menschenrechtliches Desaster in der Ägäis verursacht. Dies war der EU, der Bundesregierung und allen Beobachtern vorher klar. Das Chaos wurde aber billigend in Kauf genommen, da es den politischen Verantwortlichen in Brüssel und in Berlin lediglich um den Vollzug der Abschiebungen in die Türkei geht. Menschenrechte und Flüchtlingsschutz geht haben dabei dort keine Priorität mehr. PRO ASYL wird Klagen bis zu den höchsten europäischen Gerichten unterstützen, damit die Rechtlosigkeit von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln beendet wird.