06.02.2018
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Hussein M. mit den Fotos seiner Söhne bei der Übergabe unserer Petition zum Familiennachzug im Bundestag. Foto: Christian Ditsch

Hussein M. wollte seiner Familie die gefährliche Flucht nicht zumuten. Im September 2015 hat er den Weg nach Deutschland geschafft – die Aussetzung des Familiennachzugs sorgt aber dafür, dass seine Frau und die Kinder immer noch in Syrien ausharren müssen.

Seit 2015 ist Hus­sein M. in Deutsch­land. Als Heil­prak­ti­ker hilft er mitt­ler­wei­le bei ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen ehren­amt­lich in der Betreu­ung von ande­ren Flücht­lin­gen. Bis heu­te war­tet er aller­dings dar­auf, sei­ne Fami­lie in Sicher­heit brin­gen zu können.

Allein sein Asyl­ver­fah­ren dau­er­te andert­halb Jah­re und ende­te mit der Zuer­ken­nung von sub­si­diä­rem Schutz. Hus­sein M. darf also blei­ben – aber nur allein. Denn für die­se Flücht­lings­grup­pe wur­de der Fami­li­en­nach­zug zunächst bis März 2018 aus­ge­setzt, nun soll er weit­ge­hend abge­schafft wer­den. Nur noch 1.000 Men­schen pro Monat könn­ten dann noch zu sub­si­di­är Geschütz­ten nach­zie­hen, so haben es Uni­on und SPD beschlossen.

Was das für die Menschen bedeutet

Für Hus­sein M. ist das eine Kata­stro­phe: Aus Angst vor dem Regime und auf­grund der Kriegs­hand­lun­gen in ihrer Hei­mat­stadt Alep­po war die Fami­lie 2012 zunächst zu den Eltern der Ehe­frau nahe der tür­ki­schen Gren­ze geflo­hen. Auf­grund der schwie­ri­gen Lage der Fami­lie beschloss Hus­sein, sich auf den gefähr­li­chen Weg nach Euro­pa zu machen. Um das Leben sei­ner Fami­lie nicht zu ris­kie­ren, woll­te er Frau und Kin­der über siche­re und lega­le Wege nach­ho­len. Nach wie vor sit­zen sie aller­dings in Syri­en fest. Die Kin­der gehen dort nicht regel­mä­ßig zur Schu­le, die Trink­was­ser­ver­sor­gung ist schlecht, häu­fig fällt der Strom aus.

»Ich habe vor zwei Jah­ren den gefähr­li­chen Weg nach Deutsch­land geschafft und war­te immer noch dar­auf, dass mei­ne Fami­lie geret­tet wird.«

Hus­sein M.

Anläss­lich der Über­ga­be der Peti­ti­on »Fami­li­en gehö­ren zusam­men« hat Hus­sein M. deut­lich gemacht, was die­se Fami­li­en­tren­nung bedeu­tet: »Wis­sen Sie, wie es ist, von sei­nen Kin­dern zu hören, dass hin­ter unse­rem Haus eine Bom­be explo­diert ist, oder dass ein Freund und sei­ne Eltern gestor­ben sind? Mir tut das Herz weh, wenn ich mit mei­ner Fami­lie rede und kei­ne Mit­tel habe, um ihnen zu hel­fen. Ich sehe mei­ne Kin­der nicht, wie sie auf­wach­sen oder wie sie Fahr­rad fah­ren lernen.«

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Foto: Chris­ti­an Ditsch

Hoffnung lag auf Achtung der Menschenrechte

Hus­sein M. spricht auch von dem Bild, das er von Deutsch­land hat­te. Das kla­re Bekennt­nis zu Men­schen­rech­ten ließ ihn hof­fen, dass er sei­nen Kin­dern hier eine Zukunft in Frie­den und Sicher­heit, ohne Ver­fol­gung und Unter­drü­ckung ermög­li­chen kön­ne.  In Syri­en gibt es die­se Per­spek­ti­ve nicht, im Gegen­teil – spä­tes­tens bei Voll­jäh­rig­keit könn­te sei­nen Söh­nen die Rekru­tie­rung in die Armee dro­hen. Er appel­liert an die ver­ant­wort­li­chen Politiker*innen: »Als Vater tut es sehr weh. Ich bit­te Sie, mir und Men­schen, die in der glei­chen Lage sind, zu hel­fen.«

Klage gegen den Bescheid

PRO ASYL unter­stützt Hus­sein M. in sei­nem Anlie­gen, so wie vie­le ande­re Flücht­lin­ge. Um sei­ne Fami­lie end­lich ret­ten zu kön­nen, klagt er momen­tan gegen den Bescheid des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) und ver­sucht, dadurch den vol­len Flücht­lings­sta­tus und damit auch das Recht auf Fami­li­en­nach­zug zuge­spro­chen zu bekom­men. Vie­le die­ser Kla­gen vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten sind erfolg­reich.

(mk)