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Appell im Bundestag übergeben: »Familien gehören zusammen!«
Gemeinsam mit betroffenen Flüchtlingen hat PRO ASYL dem Bundestag heute eine Petition und rund 30.000 Unterschriften für den Familiennachzug überreicht. Das Ringen um den Familiennachzug geht diese Woche in die entscheidende Phase.
Schon am kommenden Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz zur weiteren Aussetzung des Familiennachzugs verabschieden. Geplant ist, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bis zum 31. Juli zunächst weiter auszusetzen. Danach soll ein Kontingent von gerade mal 1.000 Menschen pro Monat möglich sein.
Kontingent statt Grundrecht
Bei einer geschätzten Zahl von 50.000 bis 60.000 Personen und einem Kontingent von 12.000 pro Jahr dürften die Letzten erst nach weiteren 4 bis 5 Jahren eingereist sein. Für den allergrößten Teil der Betroffenen dürfte die Kontingentierung faktisch zu einer dauerhaften Trennung und damit zur Zerstörung der Familien führen.
Härtefallregelung ist eine Scheinlösung
Daneben wird wie bislang auf eine Härtefallregelung gesetzt – eine Lösung, die die SPD-Spitze als Verhandlungserfolg verkauft. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Wegen der hohen Anforderungen für Härtefälle wurden seit 2016 weniger als einhundert Visa nach §22 Aufenthaltsgesetz erteilt. Für die Mehrzahl der betroffenen Familien läuft die Härtefallregelung damit komplett ins Leere.
Aussetzung ist inhuman, menschenrechts- und verfassungswidrig
In der an den Bundestag übergebenen Petition zum Familiennachzug legt PRO ASYL humanitäre, integrationspolitische und rechtliche Gründe gegen eine weitere Aussetzung dar. Kritisiert wird die geplante weitere Aussetzung von UNHCR, Kirchen, Menschenrechtsinstituten und etlichen anderen Verbänden. Was die Aussetzung des Familiennachzugs für Familien bedeutet, berichtet der syrische Familienvater Hussein Mohamad.
Kindeswohl bleibt außen vor
Betroffen von der Aussetzung sind vor allem syrische Flüchtlinge. Der Krieg in Syrien geht ins siebte Jahr, ein Ende ist unabsehbar und ein militärischer Sieg Assads bedeutet nicht das Ende der Verfolgung. Der Einmarsch der Türkei in die Region dreht die Gewaltspirale noch weiter. Sowohl Flüchtlinge mit einem Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als auch subsidiär Geschützte fliehen vor schweren Menschenrechtsverletzungen.
Die Familieneinheit ist für beide Gruppen im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht herstellbar. Anträge auf Familiennachzug mit Kindern müssen »wohlwollend, human und beschleunigt« (Art. 10 Abs. 1 Kinderrechtskonvention) bearbeitet werden. CDU, CSU und SPD haben im Sondierungsergebnis vom 12. Januar verabredet: »Wir bekennen uns strikt…zur UN-Kinderrechtskonvention« (S. 19). Mit der jetzt erzielten Einigung wird das Kindeswohl übergangen, Kinder auf Dauer von ihren Eltern getrennt.
Familien drohen, in die Brüche zu gehen
Bereits jetzt sind Familien drei Jahre und länger getrennt. Eine noch längere Aussetzung wird den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 12. Mai 1987 zur damaligen dreijährigen Ehebestandszeit als Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Arbeitsmigranten entschieden: »Die Beeinträchtigung der Belange von Ehe und Familie durch das Erfordernis einer dreijährigen Ehebestandszeit als Nachzugsvoraussetzung übersteigt auch im Blick auf entgegenstehende öffentliche Interessen das von den Betroffenen hinzunehmende Maß« (Urteil vom 12.05.1987 – 2BvR126/83; 2 BvR101/84; 2BvR 313/84).
Und dabei hat das Gericht noch nicht die unsichere Situation der Flüchtlinge berücksichtigen müssen. Auch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründet ein Recht auf Zusammenführung für die schon jahrelang getrennten Familien.
Im Eiltempo durch den Bundestag
Wie so oft sollen schnell Fakten geschaffen werden: Bereits am kommenden Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz zur weiteren Aussetzung und Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten verabschieden.
(akr)