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Luftaufnahme der Adriana vor dem Unglück. Quelle: Frontex

Ein Bericht des Grundrechtsbeauftragten von Frontex stellt griechischen Behörden ein vernichtendes Zeugnis aus und bestätigt, dass sie beim Schiffsunglück von Pylos im Juni 2023 keine Maßnahmen ergriffen haben, um die mehr als 750 Schutzsuchenden zu retten. PRO ASYL fordert, dass endlich massive Sanktionen gegen Griechenland eingeleitet werden.

Es ist ein Pau­ken­schlag: Jonas Grim­he­den, der Grund­rechts­be­auf­tra­ge der Euro­päi­schen Agen­tur für die Grenz- und Küs­ten­wa­che Fron­tex, kommt in einem ver­trau­li­chen Bericht zu dem Schluss, dass grie­chi­sche Behör­den über 15 Stun­den lang kei­ner­lei Ret­tungs­maß­nah­men ergrif­fen haben, als das Flücht­lings­boot »Adria­na« am 14. Juni 2023 vor der grie­chi­schen Stadt Pylos sank und mehr als 600 Men­schen mit in den Tod riss – obwohl sie nach inter­na­tio­na­lem und euro­päi­schem Recht dazu ver­pflich­tet gewe­sen wären.

Damit bestä­tigt erst­mals eine euro­päi­sche Behör­de die Vor­wür­fe, die Über­le­ben­de sowie sie unter­stüt­zen­de Orga­ni­sa­tio­nen wie Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) und PRO ASYL bereits direkt nach der Kata­stro­phe erho­ben haben: Die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che hat die Men­schen an Bord des Schif­fes durch Nichts­tun ster­ben lassen.

Mögliche Folgen für Griechenland

Der Bericht könn­te für Grie­chen­land dras­ti­sche Fol­gen haben: Im Juli 2023 war bekannt gewor­den, dass die Agen­tur Fron­tex ihre Ent­schei­dung zu einem mög­li­chen Rück­zug aus Grie­chen­land wegen mas­si­ver Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen der dor­ti­gen Behör­den im Umgang mit Schutz­su­chen­den von den Ergeb­nis­sen des Berichts abhän­gig machen möch­te. Auch der Stopp von Zah­lun­gen an Grie­chen­land steht im Raum.

Aus Sicht von PRO ASYL sind mas­si­ve Sank­tio­nen gegen Grie­chen­land längst überfällig!

Aus Sicht von PRO ASYL sind mas­si­ve Sank­tio­nen gegen Grie­chen­land längst über­fäl­lig, der Bericht des Grund­rechts­be­auf­trag­ten Grim­he­den ver­deut­licht erneut die Dring­lich­keit: Fron­tex muss sich umge­hend aus Grie­chen­land zurück­zie­hen, die Bun­des­re­gie­rung muss das deut­sche Kon­tin­gent mit­samt tech­ni­scher Aus­rüs­tung aus dem Ein­satz abzie­hen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on muss end­lich Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Grie­chen­land ein­lei­ten, EU-Gel­der an Grie­chen­land müs­sen ein­ge­fro­ren werden.

Grim­he­den hat­te mit sei­nem Team anläss­lich einer inter­nen Mel­dung direkt nach dem Unter­gang der Adria­na Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men, um die Rol­le von Fron­tex und den grie­chi­schen Behör­den zu unter­su­chen. Sein als ver­trau­lich ein­ge­stuf­ter Abschluss­be­richt ist datiert auf den 1. Dezem­ber 2023, wur­de jedoch erst kürz­lich durch eine Jour­na­lis­tin ver­öf­fent­licht.

Vernichtendes Zeugnis für griechische Behörden

Den grie­chi­schen Behör­den stellt der Grund­rechts­be­auf­trag­te ein ver­nich­ten­des Zeug­nis aus: »Die grie­chi­schen Behör­den schei­nen die Aus­ru­fung einer Such- und Ret­tungs­ope­ra­ti­on bis zum Zeit­punkt des Schiff­bruchs hin­aus­ge­zö­gert zu haben, als es nicht mehr mög­lich war, alle Men­schen an Bord zu ret­ten, setz­ten unzu­rei­chen­de und ange­sichts der Anzahl der Per­so­nen an Bord der Adria­na unge­eig­ne­te Mit­tel ein und ver­säum­ten es, die von Fron­tex ange­bo­te­ne Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men.« Und wei­ter: »Nach den tat­säch­lich ein­ge­setz­ten Mit­teln zu urtei­len […] lässt sich schlie­ßen, dass der unmit­tel­ba­re Fokus der Behör­den vor der Hava­rie nicht auf der Ret­tung lag«.

So habe etwa die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le die Besat­zung von zwei Tan­kern ange­wie­sen, die Schutz­su­chen­den mit Lebens­mit­teln und Was­ser zu ver­sor­gen, was aus Sicht von Grim­he­den nicht hilf­reich war. Im Gegen­teil: Die Gefahr, dass ein völ­lig über­la­de­ner Fisch­kut­ter wie die Adria­na bei einem sol­chen Manö­ver ken­tert, ist sehr groß. Die Schutz­su­chen­den wur­den dadurch also noch zusätz­lich in Gefahr gebracht.

Dar­über hin­aus setzt er sich auch mit Behaup­tun­gen der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che aus­ein­an­der, denen zufol­ge die Schutz­su­chen­den an Bord der Adria­na, mit denen die Küs­ten­wa­che Kon­takt hat­te, Hil­fe abge­lehnt hät­ten. Rechtswissenschaftler*innen hat­ten früh­zei­tig dar­auf hin­ge­wie­sen, dass staat­li­che Behör­den nach inter­na­tio­na­lem und euro­päi­schem Recht in einem sol­chen Fall den­noch zur Ret­tung ver­pflich­tet sind. Die­ser Auf­fas­sung schließt sich auch der Grund­rechts­be­auf­trag­te von Fron­tex an.

Ob die Küs­ten­wa­che den Unter­gang der Adria­na durch einen Abschlepp­ver­such selbst ver­ur­sacht hat, lässt sich aus Sicht des Grund­rechts­be­auf­trag­ten man­gels aus­rei­chen­der Infor­ma­tio­nen nicht mit letz­ter Sicher­heit beant­wor­ten. Ange­sichts von über­ein­stim­men­den Berich­ten von Über­le­ben­den äußert er jedoch mas­si­ve Zwei­fel an der Ver­si­on der Küs­ten­wa­che und kri­ti­siert, dass die meis­ten Fra­gen, die er im Rah­men sei­ner inter­nen Ermitt­lun­gen an die grie­chi­schen Behör­den gestellt hat, von die­sen nicht beant­wor­tet wurden.

Chronik einer vermeidbaren Katastrophe

Der Fisch­kut­ter Adria­na war mit rund 750 Schutz­su­chen­den aus Syri­en, Paki­stan, Ägyp­ten und den paläs­ti­nen­si­schen Auto­no­mie­ge­bie­ten in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2023 gegen 2 Uhr im ioni­schen Meer süd­west­lich der grie­chi­schen Halb­in­sel Pelo­pon­nes gesun­ken – im Zustän­dig­keits­be­reich der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che. Nur 104 Men­schen über­leb­ten, 84 Lei­chen wur­den gebor­gen, alle ande­ren wur­den mit in die Tie­fe geris­sen und gel­ten bis heu­te offi­zi­ell als vermisst.

Dabei wuss­ten die grie­chi­schen Behör­den min­des­tens rund 15 Stun­den vor dem Unter­gang von dem Schiff. Denn am 13. Juni um 11 Uhr vor­mit­tags ging eine offi­zi­el­le Mel­dung der ita­lie­ni­schen See­not­ret­tungs­leit­stel­le samt exak­ter Koor­di­na­ten der Adria­na bei der zustän­di­gen grie­chi­schen Ret­tungs­leit­stel­le in Pirä­us ein. Die Mel­dung, die in Kopie auch an Fron­tex ging, hät­te bei den grie­chi­schen Behör­den sämt­li­che Alarm­glo­cken klin­geln las­sen müs­sen: Ein mit etwa 750 Men­schen über­la­de­ner Fisch­kut­ter, der seit meh­re­ren Tagen auf dem Meer unter­wegs ist, befin­det sich in der grie­chi­schen Ret­tungs­zo­ne, zwei Kin­der an Bord sei­en bereits gestorben.

Etwa zwei Stun­den nach die­ser Mel­dung sich­te­te ein Auf­klä­rungs­flug­zeug von Fron­tex das Schiff und über­mit­tel­te ers­te Auf­nah­men und wei­te­re Infor­ma­tio­nen an die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le. Statt sofort einen See­not­ret­tungs­fall aus­zu­ru­fen und Ret­tungs­schif­fe der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che zu mobi­li­sie­ren, schick­te die­se zunächst nur einen Hub­schrau­ber, der das Schiff gegen halb 4 Uhr nach­mit­tags erreich­te, Fotos mach­te und wie­der abdreh­te. Meh­re­re Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te von Fron­tex an die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le blie­ben unbeantwortet.

Die PPLS920 erreich­te den Kut­ter erst kurz vor 22 Uhr abends – elf Stun­den nach der ers­ten Mel­dung der ita­lie­ni­schen Seenotrettungsleitstelle.

Ein für die Ret­tung von so vie­len Men­schen geeig­ne­tes Schiff der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che, die »Aigai­on Pela­gos«, die nicht weit ent­fernt im Hafen von Gythio vor Anker lag, wur­de nicht los­ge­schickt. Statt­des­sen mach­te sich ein deut­lich klei­ne­res Schiff der Küs­ten­wa­che, die »PPLS920« auf den Weg. Das Pro­blem: Das Schiff ist für die Ret­tung von so vie­len Men­schen nicht aus­ge­stat­tet und hat­te nur 43 Ret­tungs­wes­ten an Bord. Zudem star­te­te es von der rund 150 See­mei­len ent­fern­ten Insel Kre­ta und muss­te dem Fisch­kut­ter stun­den­lang hin­ter­her­fah­ren. Zwi­schen­zeit­lich wies die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le nur zwei Tan­ker an, die Schutz­su­chen­den mit Nah­rungs­mit­teln und Was­ser zu versorgen.

Die PPLS920 erreich­te den Kut­ter erst kurz vor 22 Uhr abends – elf Stun­den nach der ers­ten Mel­dung der ita­lie­ni­schen See­not­ret­tungs­leit­stel­le (nach Anga­ben der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che sogar noch eine Stun­de spä­ter). Dar­über, was dann geschah, gibt es wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen: Über­le­ben­de berich­ten über­ein­stim­mend, dass die Besat­zung der Küs­ten­wa­che ein Tau an der Adria­na befes­tig­te und ver­such­te, das Boot abzu­schlep­pen. Das ruck­ar­ti­ge Abschlepp­ma­nö­ver habe letzt­lich den Kut­ter zum Ken­tern gebracht. Die Küs­ten­wa­che hin­ge­gen behaup­te­te zunächst, dass zu kei­nem Zeit­punkt ein Tau an der Adria­na befes­tigt wor­den sei – spä­ter gab sie aber zu, ein Tau befes­tigt zu haben, aller­dings nur zum Sta­bi­li­sie­ren des Kut­ters. Einen Abschlepp­ver­such habe es nicht gege­ben, die Küs­ten­wa­che habe die Situa­ti­on nur beobachtet.

Was defi­ni­tiv fest­steht: Die Besat­zung der PPLS920 ergriff zu kei­nem Zeit­punkt Maß­nah­men zur Ret­tung der Men­schen an Bord, nicht ein­mal Ret­tungs­wes­ten wur­den ver­teilt. Eine See­not­ret­tungs­ope­ra­ti­on wur­de von den grie­chi­schen Behör­den erst aus­ge­ru­fen, als das Flücht­lings­boot schon geken­tert war.

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Frontex hätte selbst Notruf absetzen müssen

Wie aber sieht es mit der Ver­ant­wor­tung von Fron­tex selbst aus? Klar ist, dass auch Fron­tex die Mel­dung der ita­lie­ni­schen See­not­ret­tungs­leit­stel­le erhal­ten hat und somit von Anfang an im Bil­de war. Fron­tex schick­te zwar ein Auf­klä­rungs­flug­zeug los, das die Adria­na gesich­tet und die gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen an die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le wei­ter­ge­lei­tet hat, stuf­te den Vor­gang jedoch nicht als Not­fall ein und setz­te auch kei­nen May­day-Ruf ab.

Ein May­day-Ruf hät­te alle Schif­fe und Flug­zeu­ge im Umkreis der Adria­na erreicht, die ver­pflich­tet gewe­sen wären, sich zum Fisch­kut­ter zu bege­ben, um Hil­fe bei der Ret­tung zu leis­ten. Statt­des­sen über­ließ Fron­tex die Ent­schei­dung, ob es sich um einen See­not­ret­tungs­fall han­delt, den grie­chi­schen Behör­den und bot ledig­lich Unter­stüt­zung an.

Der Bericht des Grund­rechts­be­auf­trag­ten Grim­he­den legt nahe, dass es bei Fron­tex offen­bar kei­ne kla­ren Kri­te­ri­en gibt, wann ein Schiff als Not­fall ein­ge­stuft wird und ein May­day-Ruf abge­setzt wird. For­mell habe sich die zustän­di­ge Team­lei­tung bei Fron­tex rich­tig ver­hal­ten, indem sie alle Infor­ma­tio­nen an die grie­chi­sche Ret­tungs­leit­stel­le wei­ter­ge­lei­tet und sich dar­auf ver­las­sen habe, dass dort die not­wen­di­gen Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den. Die Ein­lei­tung und Koor­di­nie­rung von See­not­ret­tungs­ope­ra­tio­nen lie­ge aus­schließ­lich bei den zustän­di­gen natio­na­len Behörden.

Aller­dings hat die zustän­di­ge Team­lei­tung sich offen­bar kein umfas­sen­des Bild von der Situa­ti­on gemacht. Das wäre aus Sicht von Grim­he­den jedoch not­wen­dig gewe­sen, um zu erken­nen, dass »die Per­so­nen an Bord der Adria­na von einer erns­ten und unmit­tel­ba­ren Gefahr bedroht waren und sofor­ti­ge Hil­fe benötigten«.

Der Grund­rechts­be­auf­trag­te mahnt daher an, dass Fron­tex kla­re Kri­te­ri­en ent­wi­ckeln muss, um zukünf­tig genau­er und umfas­sen­der zu prü­fen, ob sich ein Schiff in See­not befin­det und ein May­day-Ruf abge­setzt wer­den muss. Dies gel­te vor allem für Situa­tio­nen, in denen von der zustän­di­gen natio­na­len Ret­tungs­leit­stel­le kei­ne Rück­mel­dung kommt, ob ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur See­not­ret­tung ein­ge­lei­tet werden.

Für PRO ASYL ist klar: Es han­delt sich um orga­ni­sier­te Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit euro­päi­scher Behör­den, die in der Nacht des 14. Juni 2023 zum Tod von mehr als 600 Men­schen geführt hat.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Die Schil­de­run­gen des Grund­rechts­be­auf­trag­ten Grim­he­den, wie grie­chi­sche Behör­den Ret­tungs­maß­nah­men über meh­re­re Stun­den hin­aus­ge­zö­gert und erst geret­tet haben, als es zu spät war, sind zutiefst scho­ckie­rend – und erin­nern an ähn­li­che Vor­gän­ge, etwa beim Schiffs­un­glück vor der Insel Farm­a­ko­ni­si 2014. Für PRO ASYL ist klar: Es han­delt sich um orga­ni­sier­te Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit euro­päi­scher Behör­den, die in der Nacht des 14. Juni 2023 zum Tod von mehr als 600 Men­schen geführt hat. Für die Über­le­ben­den und die Fami­li­en der Opfer ist der Bericht sehr wich­tig, denn auch acht Mona­te nach der Kata­stro­phe hat die zustän­di­ge Staats­an­wäl­tin am Mari­n­ege­richt von Pirä­us immer noch nicht ent­schie­den, ob Ankla­ge gegen Bediens­te­te der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che und der Ret­tungs­leit­stel­le erho­ben wird. Von einer rechts­staat­li­chen Auf­klä­rung sämt­li­cher Vor­wür­fe kann in Grie­chen­land wei­ter­hin kei­ne Rede sein.

Im Gegen­teil: Grie­chen­land wur­de bereits mehr­fach vom Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te in Straß­burg wegen man­geln­der Auf­klä­rung von Vor­wür­fen gegen die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che ver­ur­teilt. Es kann gut sein, dass auch die­ses Mal den Über­le­ben­den und den Fami­li­en der Ver­stor­be­nen eine jah­re­lan­ge juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung bevor­steht. PRO ASYL und RSA wer­den sie dabei wei­ter­hin mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln unter­stüt­zen.

Die Emp­feh­lun­gen des Grund­rechts­be­auf­trag­ten an Fron­tex kön­nen als vor­sich­ti­ge Selbst­kri­tik an der Grenz­agen­tur ver­stan­den wer­den. Ob bei Fron­tex Kon­se­quen­zen aus dem Bericht gezo­gen wer­den, bleibt abzu­war­ten – der Grund­rechts­be­auf­trag­te kann nur bera­ten und Emp­feh­lun­gen aussprechen.

(ame)