Trotz der breiten Kritik aus der Zivilgesellschaft soll der Bundestag heute das Asylpaket II beschließen. PRO ASYL, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Anwaltsvereine, Richtervereinigungen, Ärztekammern und Menschenrechtsorganisationen üben fundierte Kritik am Gesetzesvorhaben. PRO ASYL lehnt das Asylpaket II ab. Die Eilverfahren in den besonderen Aufnahmezentren werden faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten und Gerichten beschränken. Die neuen gesetzlichen Grundlagen trennen Familien auf Jahre. Abschiebungen von Flüchtlingen trotz schwerer Traumata in ihre Herkunftsstaaten werden möglich. Die durch das Asylpaket II beschlossenen Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Zuzug von Flüchtlingen aus den Kriegs- und Krisenregionen. Stattdessen legt der Gesetzgeber Hand an das Asylrecht in Deutschland.
Besonders scharf kritisiert PRO ASYL die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre. Die Bundesregierung spielt mit dem Leben der Menschen. Noch mehr Familien und Kinder werden auf die gefährlichen Fluchtrouten gezwungen. Seit Anfang 2016 sind bereits über 400 Menschen, darunter viele Frauen und Kinder, im Mittelmeer gestorben. Laut UNHCR machen Frauen und Kinder inzwischen mehr als die Hälfte aller Ankommenden auf den griechischen Inseln aus. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung geht PRO ASYL davon aus, dass zahlreichen Flüchtlingen im Unterschied zur bisherigen Praxis der Flüchtlingsstatus verweigert werden soll. Im Jahr 2015 hatten lediglich 1.707 Personen einen subsidiären Schutzstatus.
Gleichsam gefährlich sind die neuen Abschiebungsregeln, die das Asylpaket II vorsieht. Nur noch lebensbedrohliche Erkrankungen sollen ein Abschiebehindernis darstellen, die Bundesregierung verweist Betroffene auf sog. „inländische Gesundheitsalternativen“, die in den Herkunftsländern bestehen würden. Mit der Realität hat dies nichts zu tun. In vielen Staaten ist es nicht einfach so möglich von einem Gebiet in das nächste zu gelangen und dort medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Gerade im durch Gewalt erschütterten Afghanistan sind viele Wege unpassierbar. Dass die Bundesregierung zugleich psychologische Gutachten nicht mehr anerkennen will und Posttraumatische Belastungsstörungen nicht als schwere Erkrankung ansieht, verdeutlicht die Härte des Vorgehens.
PRO ASYL appelliert an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags, diesem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Der Rücktritt des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, den dieser auch mit den aktuellen Asylrechtsverschärfungen begründet hat, sollte die Abgeordneten zum Nachdenken bringen.