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Sollten die EU-Pläne zur Asylrechtsreform Wirklichkeit werden, ist der Zugang zum individuellen Recht auf Asyl in Europa so bedroht wie nie zuvor. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Am 29. September wird bundesweit der Tag des Flüchtlings begangen. Gleichzeitig werden Menschen- und Flüchtlingsrechte in Europa und Deutschland zur Disposition gestellt wie nie zuvor. Erwartungen von PRO ASYL an die Sondierungs- und Koalitionsgespräche.

PRO ASYL erwar­tet von der neu­en Bun­des­re­gie­rung eine men­schen­rechts­ba­sier­te, völ­ker­rechts­kon­for­me Flücht­lings­po­li­tik. Mit der Aus­sicht auf eine mög­li­che Jamai­ka-Koali­ti­on ste­hen gera­de Bünd­nis 90/Die Grü­nen und die FDP in der Pflicht, für Recht­staat­lich­keit und Men­schen­rech­te ein­zu­tre­ten. PRO ASYL befürch­tet, dass auf EU-Ebe­ne mit deut­scher Unter­stüt­zung noch vor Ende der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen Fak­ten geschaf­fen wer­den. Die noch amtie­ren­de Bun­des­re­gie­rung darf dem Aus­gang der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen nicht vor­grei­fen. Bünd­nis 90/Die Grü­nen und FDP müs­sen dies der jet­zi­gen Regie­rung abringen.

PRO ASYL for­dert: Die neue Bun­des­re­gie­rung muss sich stark machen für das indi­vi­du­el­le Asyl­recht in Euro­pa. Der unge­hin­der­te Zugang für Schutz­su­chen­de zu einem fai­ren, regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU ist zu gewähr­leis­ten. Es gilt, den völ­ker­recht­lich ver­brief­ten Zugang für Schutz­su­chen­de zum indi­vi­du­el­len Asyl­recht in Euro­pa zu ver­tei­di­gen – er ist bedroht wie nie zuvor.

Im EU-Recht vorgesehen: Keine Prüfung von Fluchtgründen 

Die Plä­ne im EU-Recht, soge­nann­te Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren dem eigent­li­chen Asyl­ver­fah­ren vor­zu­schal­ten, wer­den das Asyl­recht ins Lee­re lau­fen las­sen. Indi­vi­du­el­le Flucht­grün­de wer­den nicht mehr geprüft. Statt­des­sen wird ent­schie­den, ob der Asyl­su­chen­de in der EU über­haupt einen Antrag stel­len darf, die­ser Antrag also »zuläs­sig« ist. Die Zurück­schie­bung in Staa­ten wie die Tür­kei, die sich immer wei­ter von rechts­staat­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­fernt, soll erfol­gen.  So wird das Risi­ko mas­siv erhöht, dass Men­schen, die Schutz suchen, genau die­sen Schutz nicht erhal­ten. Soll­te dies Wirk­lich­keit wer­den, bedeu­tet dies den Aus­stieg eines Kon­ti­nents aus dem indi­vi­du­el­len Asyl­recht und das Ende eines Euro­pas der Solidarität.

Der Bundestag hat nichts mehr zu sagen

Vor­ge­se­hen ist in den Brüs­se­ler Plä­nen, dass aus der Asyl­ver­fah­rens- und der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie, die bis­lang noch jeweils in einem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den müs­sen, Ver­ord­nun­gen wer­den. An Ver­ord­nun­gen sind die EU-Mit­glieds­staa­ten unmit­tel­bar und ohne Spiel­räu­me gebun­den. Hard­li­ner könn­ten dann auf die Fra­ge, ob man aus huma­ni­tä­ren Grün­den die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens zu über­neh­men bereit wäre (sog. Selbst­ein­tritts­recht) dar­auf ver­wei­sen, dass das bin­den­de EU-Recht dies nicht mehr zulasse.

Fristen und Flüchtlingsrechte werden abgeschafft

Außer­dem soll erlaubt sein, Asyl­su­chen­de auch nach Jah­ren noch in die Rand­staa­ten der EU zurück­zu­schi­cken. Durch die Abschaf­fung der Fris­ten besteht aber die Gefahr, dass sich kein Staat mehr ver­ant­wort­lich fühlt, die Asyl­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Die Betrof­fe­nen wer­den auf die­se Wei­se recht- und schutz­los gestellt. Ob und wel­chen Sta­tus sie dann bei­spiels­wei­se in Deutsch­land haben, ist voll­kom­men unge­klärt. Kommt die Rege­lung, wer­den wir künf­tig kon­fron­tiert sein mit Zehn­tau­sen­den Schutz­su­chen­den, die in der Ille­ga­li­tät leben und ein Leben im Elend auf der Stra­ße führen.

Wel­ches EU-Land zustän­dig ist, muss wei­ter­hin zügig geklärt wer­den. Des­halb muss die bis­he­ri­ge sechs-Monats­frist zur Bestim­mung des zustän­di­gen Staa­tes nach der Dub­lin-Ver­ord­nung erhal­ten bleiben.

Dauerstreitigkeiten vorprogrammiert

Bis­her wer­den nur rund 15% der Dub­lin-Fäl­le aus Deutsch­land her­aus tat­säch­lich über­stellt. Trotz mehr als 21.000 vor­lie­gen­der Zustim­mun­gen durch die auf­neh­men­den Staa­ten wur­den im ers­ten Halb­jahr 2017 nur 3.043 Über­stel­lun­gen durch­ge­führt (sie­he BT-Druck­sa­che 18/13428, S. 13f, S. 17f). In vie­len Fäl­len besteht die Gefahr, dass sich kein Staat mehr ver­ant­wort­lich fühlt, das Asyl­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Rand­staa­ten der EU wird noch stär­ker als bis­her die Ver­ant­wor­tung auf­ge­bür­det. Dau­er­strei­tig­kei­ten um Zustän­dig­kei­ten sind so vor­pro­gram­miert – ein soli­da­ri­sches Euro­pa, das den Flücht­lings­schutz als eine gemein­sa­me Auf­ga­be begreift, rückt in wei­te Ferne.

Die dra­ma­ti­schen Ent­wick­lun­gen in der Flücht­lings­po­li­tik müs­sen bereits jetzt the­ma­ti­siert wer­den. Denn es besteht die Gefahr, dass das BMI das poli­ti­sche Vaku­um nutzt, um auf EU-Ebe­ne Fak­ten zu schaf­fen. Die noch amtie­ren­de Bun­des­re­gie­rung strebt bis­lang die Eini­gung des zer­strit­te­nen Euro­pas auf Kos­ten der Men­schen­rech­te von Schutz­su­chen­den an.

PRO ASYL for­dert: Die künf­ti­ge Bun­des­re­gie­rung muss den völ­ker­recht­lich ver­brief­ten Zugang für Schutz­su­chen­de zum indi­vi­du­el­len Asyl­recht in Euro­pa sicher­stel­len und den Brüs­se­ler Plä­nen ent­schie­den entgegentreten.

Flüchtlingsabwehrdeals beenden!

Die Staa­ten Euro­pas berei­ten durch mili­tä­ri­sche Abschot­tungs­maß­nah­men und juris­ti­sche Win­kel­zü­ge den Aus­stieg eines Kon­ti­nents aus dem indi­vi­du­el­len Asyl­recht vor. Die Koope­ra­ti­on mit der Staats­rui­ne Liby­en und die Ver­hin­de­rung der See­not­ret­tung durch die mit EU-Gel­dern auf­ge­rüs­te­te liby­sche Küs­ten­wa­che ist ein arbeits­tei­lig orga­ni­sier­ter Völ­ker­rechts­bruch. Im Mit­tel­meer Geret­te­te wer­den im euro­päi­schen Auf­trag nach Liby­en zurück­ge­bracht, in ein Land, in dem schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Miss­hand­lun­gen, Fol­ter und Ver­ge­wal­ti­gun­gen an der Tages­ord­nung sind.

Seit dem geschei­ter­ten Mili­tär­putsch im Som­mer 2016 ent­fernt sich die Tür­kei in rasan­ter Geschwin­dig­keit von einem Rechts­staat. Dazu gehört auch, dass das Han­deln von Behör­den nicht durch unab­hän­gi­ge Gerich­te kor­ri­giert wer­den kann. Die Tür­kei trans­por­tiert aus der EU abge­scho­be­ne, nicht-syri­sche Flücht­lin­ge in von der EU finan­zier­te, haft­ähn­li­che Zen­tren. Dort wer­den sie so lan­ge fest­ge­hal­ten, bis sie ihrer angeb­lich frei­wil­li­gen Aus­rei­se zustim­men. Unter sol­chen Ver­hält­nis­sen gibt es kein rechts­staat­li­ches Verfahren.

Die­se Flücht­lings­ab­wehr­ab­kom­men sind zu been­den. Schutz­su­chen­den muss der Zugang zum indi­vi­du­el­len Recht auf Asyl gewährt werden.

Familiennachzug ermöglichen!

Die neue Bun­des­re­gie­rung muss den bis März 2018 aus­ge­setz­ten Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te wie­der zuzu­las­sen. Von der Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs sind vor allem syri­sche Flücht­lings­fa­mi­li­en betrof­fen. Seit Inkraft­tre­ten des Asyl­pa­kets II betraf dies rund 168.000 Syrer*innen (Stand August 2017), die nur sub­si­diä­ren Schutz bekom­men haben.

Nach einem Sieg des Assad-Regimes muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass ein gro­ßer Teil der syri­schen Geflo­he­nen nicht zurück­keh­ren kann.  Die Dro­hun­gen des Top-Gene­rals des Assad-Regimes Issad Zahred­di­ne im syri­schen Staats­fern­se­hen gegen geflo­he­ne Syrer*innen: »Kehrt nicht zurück! Wir wer­den euch nie­mals ver­zei­hen!« (SPIE­GEL-Arti­kel vom 11. Sep­tem­ber 2017) sind ernst zu nehmen.

Vor die­sem Hin­ter­grund muss einer Auf­wei­chung des Schutz­sta­tus sowie einer Ver­län­ge­rung der Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten ent­schie­den ent­ge­gen­ge­tre­ten wer­den. Wer Flücht­lin­gen ihr Recht auf Fami­li­en­nach­zug ver­wei­gert oder ihn in wel­cher Form auch immer begren­zen will, han­delt wider gel­ten­des Recht. Fami­li­en dür­fen nicht über Jah­re hin­weg getrennt wer­den. Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug, wie auch das Recht auf Asyl, sind indi­vi­du­el­le Rech­te. Men­schen­rech­te haben kei­ne Obergrenze.

Gerichte entlasten, faire Verfahren garantieren

Die Fehl­ent­schei­dun­gen des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge über­las­ten die Ver­wal­tungs­ge­rich­te. Die rund 283.000 anhän­gi­gen Kla­gen erfor­dern eine poli­ti­sche Lösung. Ein gro­ßer Teil der Kla­gen betrifft syri­sche Antragsteller*innen, die sich vom sub­si­diä­ren Schutz zur GFK-Aner­ken­nung »hoch­kla­gen« – zumeist han­delt es sich um zer­ris­se­ne Fami­li­en, die so um das Fami­li­en­nach­zugs­recht kämp­fen. Zum 31. Mai 2017 wur­den 69.068 Rechts­mit­tel gegen den sub­si­diä­ren Schutz ein­ge­legt, davon 56.725 von Syrer*innen (BT-Druck­sa­che 18/13551, S. 26).

60%

Erfolgs­quo­te bei Kla­gen von Afghan*innen

Fast 40.000 Asyl­an­trä­ge von abge­lehn­ten  afgha­ni­schen Asyl­su­chen­den wan­dern zu den Gerich­ten, oft ohne dass das BAMF die indi­vi­du­el­len Flucht­grün­de aus­rei­chend ermit­telt hät­te (sie­he BT-Druck­sa­che 18/13551, S. 23).  Mit dem Argu­ment des BAMF, es gebe in Afgha­ni­stan eine inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ve, wer­den aktu­ell in hohem Maße her­an­wach­sen­de jun­ge Män­ner abge­lehnt. Zwar haben rund 60% der Kla­gen vor Gericht Erfolg, aber das dau­ert. Die mit den Gerichts­ver­fah­ren ver­bun­de­ne jah­re­lan­ge Hän­ge­par­tie ist inte­gra­ti­ons­schäd­lich. Ohne Auf­ent­halts­sta­tus fällt Inte­gra­ti­on schwer, zusätz­lich las­tet die medi­al insze­nier­te Abschie­bungs­dro­hung auf den Betroffenen.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Einen Poli­tik­wech­sel braucht es auch beim Umgang mit afgha­ni­schen Flücht­lin­gen. Die aktu­el­le Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan ist so schlecht wie nie seit dem Ende der Tali­ban-Regie­rung im Jahr 2001. Men­schen kön­nen über­all Opfer von Kampf­hand­lun­gen, Anschlä­gen und Ver­fol­gung wer­den. Erst am 27. Sep­tem­ber schlu­gen unmit­tel­bar nach der Lan­dung des NATO-Gene­ral­se­kre­tärs und der US-ame­ri­ka­ni­schen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ters in Kabul Rake­ten und Mör­ser­ge­schos­se auf dem Kabu­ler Flug­ha­fen ein.

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge darf Anträ­ge aus Afgha­ni­stan nicht pau­schal mit dem Hin­weis dar­auf ableh­nen, es gebe dort eine siche­re inter­ne Flucht­al­ter­na­ti­ve. Bereits rund 45.000 Män­ner und Frau­en aus Afgha­ni­stan wur­den die­ses Jahr, oft­mals auf der Basis die­ser Fehl­ein­schät­zung, abgelehnt.

Integration statt Abschiebedruck

Nach dem im Juli 2017 in Kraft getre­te­nen »Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht« sol­len nun auch lang­jäh­rig Gedul­de­te leich­ter ohne Ankün­di­gung abge­scho­ben wer­den. Die bis­he­ri­ge ein­mo­na­ti­ge Wider­rufs­frist bei über ein Jahr lang Gedul­de­ten wird in vie­len Fäl­len gestri­chen. Im Kern heißt das, dass selbst lang­jäh­rig hier Leben­de völ­lig über­ra­schend abge­scho­ben wer­den kön­nen – sogar bei Nacht-und-Nebel-Aktio­nen oder aus der Arbeit oder dem Unter­richt her­aus. Die­se Ver­schär­fun­gen sind zurückzunehmen.