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Klare Botschaft auf einer Demonstration in Frankfurt am Main. Foto: picture alliance / Arne Dedert / dpa

Sie sind essentiell für die Verwirklichung von Menschenrechten und verteidigen in der EU den Kern der europäischen Idee. Doch die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteur*innen wird in vielen Mitgliedsstaaten zunehmend erschwert. Eine Übersicht.

Die hier auf­ge­führ­ten Bei­spie­le zei­gen dabei unter­schied­li­che Vor­ge­hens­wei­sen auf. Es wer­den bei­spiels­wei­se büro­kra­ti­sche Hür­den geschaf­fen oder den Orga­ni­sa­tio­nen ihre Finanz­grund­la­gen ent­zo­gen. Ver­mehrt wird bestehen­des Straf­recht auf zivil­ge­sell­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten ange­wen­det oder es wer­den neue Geset­ze ver­ab­schie­det, die Men­schen­rechts­ar­beit kriminalisieren.

ENGLAND: »Stansted 15«

Ende März 2017 ver­schaf­fen sich 15 Aktivist*innen Zugang zur Luft­sei­te des Stan­sted-Flug­ha­fens in Lon­don und ver­hin­dern mit fried­li­chem Pro­test den Abflug eines Abschie­be­char­ters. Sie wer­den unter Anwen­dung eines Anti-Ter­ror-Geset­zes aus dem Jahr 1990 ange­klagt, ihnen droht lebens­lan­ge Haft. Das Straf­maß am 10. Dezem­ber 2018 fällt mil­de aus: Der zustän­di­ge Rich­ter stellt fest, dass die Aktivist*innen »nicht mit schwer­wie­gen­der Absicht« gehan­delt hät­ten. Keine*r der Ver­ur­teil­ten muss ins Gefäng­nis. Den­noch schaff­te der Pro­zess gegen die »Stan­sted 15« eine neue Bedro­hungs­la­ge für Aktivist*innen, die in Eng­land zivi­len Unge­hor­sam üben.

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Eini­ge der ange­klag­ten »Stan­sted 15« vor dem Gericht in Essex. Foto: pic­tu­re alli­ance / empics

DEUTSCHLAND: Aus Kirchenasyl wird »Beihilfe zum illegalen Aufenthalt« gemacht

Im Janu­ar 2019 wer­den in Kir­chen­ge­mein­den im Rhein-Huns­rück-Kreis Büros und Pri­vat­woh­nun­gen von evan­ge­li­schen Pfarrer*innen durch­sucht und sen­si­ble Unter­la­gen und Datei­en beschlag­nahmt. Der Vor­wurf: »Bei­hil­fe zum ille­ga­len Auf­ent­halt«. Im April ent­schied das Land­ge­richt, dass die Haus­durch­su­chun­gen rechts­wid­rig waren.
Die Pfarrer*innen hat­ten neun Bür­ger­kriegs­flücht­lin­ge aus dem Sudan unter den Schutz des Kir­chen­asyls gestellt, weil die deso­la­te Ver­sor­gungs­la­ge für Schutz­su­chen­de in Ita­li­en eine Dub­lin-Über­stel­lung dort­hin nicht zuließ.

»Die Kri­mi­na­li­sie­rung von Gewis­sens­ent­schei­dun­gen ist ein fal­scher und destruk­ti­ver Weg.«

BAG Asyl in der Kirche

»Wir bit­ten drin­gend um eine Rück­kehr zu einem kon­struk­ti­ven und lösungs­ori­en­tier­ten Vor­ge­hen. Die Kri­mi­na­li­sie­rung von Gewis­sens­ent­schei­dun­gen ist ein fal­scher und destruk­ti­ver Weg«, mahnt die Öku­me­ni­sche Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Asyl in der Kir­che an.

UNGARN: »Wie ein Damokles-Schwert über der Zivilgesellschaft«

»Wir befin­den uns in Ungarn in einer Situa­ti­on, in der die Herr­schaft des Rechts endet und die Herr­schaft der Will­kür beginnt«, warnt das Unga­ri­sche Hel­sin­ki Komi­tee (HHC) im Sep­tem­ber 2018. Kurz dar­auf bestä­tigt das EU-Par­la­ment mehr­heit­lich in einer Abstim­mung, dass die Rechts­staat­lich­keit in Ungarn bedroht ist und lei­tet erst­ma­lig ein Ver­fah­ren nach Arti­kel 7 des EU-Ver­trags zum Schutz der Grund­wer­te der EU ein.

Diver­se Geset­zes­än­de­run­gen der Orbàn-Regie­rung haben die huma­ni­tä­re Hil­fe und die Arbeit zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mas­siv ein­ge­schränkt. Ins­be­son­de­re in der Flücht­lings­ar­beit täti­ge Orga­ni­sa­tio­nen haben dadurch gro­ße Finan­zie­rungs­pro­ble­me. Men­schen­rechts­ar­beit droht mit Haft bestraft zu wer­den. »All die­se Geset­zes­än­de­run­gen sind Angrif­fe auf den Rechts­staat.
Die Anti-NGO-Geset­ze sind nur ein Teil davon.

Allein die Ver­ab­schie­dung von Geset­zen von solch schlech­ter Qua­li­tät zeigt, wie weit der Abbau des Rechts­staats bereits fort­ge­schrit­ten ist. Wann und wie sie ange­wen­det wer­den, liegt allein bei der Regie­rung. Das schwebt wie ein Damo­kles-Schwert über der Zivil­ge­sell­schaft,« sagt Ani­kó Bak­onyi vom HHC im Inter­view mit PRO ASYL.

ITALIEN: Ein Vorbild für solidarische Flüchtlingsaufnahme wird zerstört

Dome­ni­co »Mim­mo« Luca­no ist Bür­ger­meis­ter der Klein­stadt Riace. Die Stadt gilt als Sym­bol eines Ita­li­ens, das Flücht­lin­ge will­kom­men heißt. Statt in Sam­mel­la­gern bringt der Bür­ger­meis­ter Schutz­su­chen­de in leer­ste­hen­den Häu­sern unter und trägt damit zur Wie­der­be­le­bung der zuneh­mend ver­wais­ten Stadt bei. Anfang Okto­ber 2018 wird Luca­no unter Haus­ar­rest gestellt und sei­nes Amtes ent­ho­ben. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Ehe­schlie­ßun­gen zwi­schen Migrant*innen und Einwohner*innen arran­giert zu haben. Zudem wird er beschul­digt, Auf­trä­ge zur loka­len Müll­ent­sor­gung ohne Aus­schrei­bung an Koope­ra­ti­ven von Migrant*innen ver­ge­ben zu haben.

Das Ver­fah­ren läuft noch, der Aus­gang ist offen. Die euro­pa­wei­te Soli­da­ri­tät mit Riace und sei­nem Bür­ger­meis­ter ist der­weil ungebrochen.

GRIECHENLAND: Eine Lebensretterin wird angeklagt

Die Geschwis­ter Sarah und Yus­ra Mar­di­ni aus Syri­en wur­den 2015 welt­weit bekannt: Auf ihrer Flucht nach Grie­chen­land über die Ägä­is fiel der Motor ihres Boo­tes aus. Die bei­den Leis­tungs­schwim­me­rin­nen zogen das Boot bis nach Les­vos und ret­te­ten 18 Flücht­lin­gen an Bord damit das Leben. Drei Jah­re spä­ter kehrt Sarah Mar­di­ni nach Les­vos zurück, um ehren­amt­lich zu helfen.

Kurz dar­auf wird sie mit 29 wei­te­ren Helfer*innen fest­ge­nom­men: Die grie­chi­sche Jus­tiz wirft ihr »Bei­hil­fe zur ille­ga­len Ein­rei­se« und wei­te­re Straf­ta­ten vor. Für Mar­di­nis Anwalt sind die Vor­wür­fe halt­los und das Vor­ge­hen der Behör­den »klar ein Ver­such, die Hil­fe für Flücht­lin­ge zu kri­mi­na­li­sie­ren«. Sarah Mar­di­ni wur­de mitt­ler­wei­le aus der U‑Haft ent­las­sen, das Ver­fah­ren in Grie­chen­land ist noch anhän­gig (März 2019).

DEUTSCHLAND: DRUCK AUF DIE ZIVILGESELLSCHAFT NIMMT ZU

Laut Ent­wurf des sogenannten»Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« sol­len Infor­ma­tio­nen zum kon­kre­ten Ablauf einer Abschie­bung als Geheim­nis­se im straf­recht­li­chen Sin­ne ein­ge­stuft wer­den. Das heißt: Wer die­se Geheim­nis­se ver­rät, macht sich strafbar.

Der Ent­wurf ist durch­zo­gen von einem grund­sätz­li­chen Miss­trau­en gegen­über zivil­ge­sell­schaft­li­chem Enga­ge­ment wie der Flüchtlingsberatung.

Die Straf­vor­schrift bezieht sich auf Amtsträger*innen, aber auch ande­re Per­so­nen kön­nen sich »wegen Anstif­tung oder Bei­hil­fe zur Haupt­tat« straf­bar machen. Das kön­nen auch Berater*innen, Mitarbeiter*innen in Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen, Ehren­amt­li­che sein. Aus­ge­nom­men sind nur Journalist*innen. Der Ent­wurf ist durch­zo­gen von einem grund­sätz­li­chen Miss­trau­en gegen­über zivil­ge­sell­schaft­li­chem Enga­ge­ment wie der Flüchtlingsberatung.

Das Deut­sche Rote Kreuz warnt am 15. April: »Sucht eine Bera­te­rin um Aus­kunft bei einer Aus­län­der­be­hör­de zum kon­kre­ten Ver­fah­rens­stand eines Rat­su­chen­den, könn­te sie damit zu einer Straf­tat anstif­ten, wenn der Mit­ar­bei­ten­de in der Aus­län­der­be­hör­de Infor­ma­tio­nen zu Ter­mi­nen bei Bot­schaf­ten und Amts­ärz­ten mit­teilt und die Bera­te­rin die­se dem Rat­su­chen­den zum Zwe­cke der umfas­sen­den Sach­ver­halts­auf­klä­rung weitergibt.«

Zur umfas­sen­den Stel­lung­nah­me von PRO ASYL geht es hier.

(mz / dm)