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EUNAVFOR Med: Bundestag soll Militäreinsatz im Mittelmeer durchwinken
Die Militäroperation EUNAVFOR Med soll in Phase zwei übergehen: Außenminister Steinmeier wirbt dafür, möglichst zeitnah operativ gegen Schleuserboote auf hoher See vorzugehen. Bereits Anfang Oktober soll der Bundestag über das Mandat für den Einsatz abstimmen, der sich zum Krieg gegen Flüchtlinge auszuweiten droht.
Phase zwei: Suchen, aufbringen, beschlagnahmen
Der Operationsplan für die im Juni angelaufene Militärmission EUNAVFOR Med sieht vier Operationsphasen vor: Nach der ersten Phase, in der Informationen über Schlepperstrukturen und kriminelle Netzwerke durch den Einsatz von Drohnen, Satelliten und mit geheimdienstlichen Mitteln gewonnen werden sollen, ist das Ziel der zweiten Phase „die Boote von Schleppern zu suchen, aufzubringen und zu beschlagnahmen“, so die Bundeswehr. In der dritten und vierten Phase sind schließlich die Zerstörung der Boote auf Hoher See und bei der Abfahrt an Land, sowie die Übergabe der Bekämpfung von „Schleppern“ an die libysche Küstenwache vorgesehen. Konkret sollen ab Oktober acht Kriegsschiffe im Mittelmeer eingesetzt werden, vier davon unweit der libyschen Seegrenze. Weitere Details sollen auf einer „Truppenstellerkonferenz“ am 16. September vereinbart werden.
Die vorgesehene Ausweitung des Einsatzes scheint insbesondere auf einen Abschreckungseffekt zu zielen. Schleppernetzwerke agieren hauptsächlich von Libyen aus – auf die gefährliche Überfahrt werden die Flüchtlinge meist alleine geschickt. Steinmeier bestätigte gegenüber dem Spiegel: Ziel des Einsatzes sei es zunächst „die Bewegungsfreiheit und den Nachschub der Schleuser in internationalen Gewässern einzuschränken“, so Steinmeier.
Deutsche Beteiligung: einer der „größten Truppensteller“
Bereits in Phase eins war die deutsche Marine nicht nur mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Versorgungsschiff „Werra“ mit einer aktuellen Besatzung von 317 Marinesoldaten ins Mittelmeer entsandt worden, sondern hat auch im „operativen Hauptquartier“ in Rom vier Dienstposten besetzt. Ein Soldat soll im „taktischen Einsatzhauptquartier“ auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“ vertreten sein. Damit ist Deutschland einer der „größten Truppensteller“ in der Operation, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE hervorgeht.
Für den Einsatz der Bundeswehr in Phase zwei ist ein Bundestagsmandat erforderlich. Schließlich sollen bewaffnete Bundeswehrsoldaten zum Einsatz kommen, die Schleuser festnehmen und Boote beschlagnahmen sollen. Bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr muss der Bundestag grundsätzlich billigen. Bereits am 24. September 2015 soll das Parlament über das Mandat beraten, Anfang Oktober soll die Beschlussfassung folgen.
„Breiter Konsens“ auf EU-Ebene
Nicht nur die Bundesregierung drängt auf ein verschärftes Vorgehen gegen Schleppernetzwerke im Rahmen der Militäroperation. Auch EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte ihren Vorschlag, Phase eins der Operation hinter sich zu lassen, nach dem informellen Treffen der EU-Außenminister am 4./5. September 2015 bekräftigt. Sie nehme außerdem einen „breiten Konsens zur Notwendigkeit“ wahr, „Phase zwei zu starten“. Ergänzend kündigte sie an, auch die Schlepperbekämpfung auf dem Festland entlang der Balkanroute müsse intensiviert werden.
Völkerrechtswidriger Einsatz gegen Flüchtlinge
Für die vorgesehene Ausweitung des Einsatzes in internationale und libysche Hoheitsgewässer oder gar auf libysches Festland bedarf es eines UN-Mandats, das nach Art. 39 der UN-Charta eine „Bedrohung des Friedens“ voraussetzt. Bereits zu Beginn des Einsatzes wurde von der EU-Außenbeauftragten versucht, diese Bedrohung zu konstruieren, indem die angebliche Destabilisierung der EU-Staaten durch hohe Flüchtlingszahlen heraufbeschworen wurde.
Das Völkerrecht lässt hier jedoch wenig Interpretationsspielraum: Die Aufnahme von Flüchtlingen ist völkerrechtliche Pflicht. Schutzsuchende fliehen vor Notlagen, in denen ein Leben in Frieden und Würde durch Gewalt und Verfolgung zerstört wurde. Ihre Suche nach Schutz als Gefährdung des Friedens in Europa darzustellen, ist menschenverachtend und unterminiert die humanitären Grundlagen, zu denen sich Europa öffentlich bekennt.
Dass der geplante Militäreinsatz völkerrechtswidrig ist, zeigt auch eine rechtliche Expertise deutscher Menschenrechtsorganisationen, die im Forum Menschenrechte zusammenarbeiten. Dabei wird für den deutschen Militäreinsatz zudem klargestellt, dass die Entsendung von Bundeswehrtruppen zur Bekämpfung des privaten Strafdelikts der Schleusung gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Militär und Polizei verstößt.
Seenotrettung und legale Wege!
Klar ist: Der angebliche Krieg gegen die Schlepperorganisationen stellt für Flüchtlinge eine massive Bedrohung dar. Neben der Gefahr, dass Flüchtlinge als „Kollateralschäden“ getötet oder verletzt werden, droht die Militäroperation der EU, ihnen die letzte Chance auf die Flucht aus Libyen zu rauben.
Bundesaußenminister Steinmeier betonte, es gehe darum, „die Rettung auf See nachhaltig zu verstärken und gleichzeitig das Geschäftsmodell skrupelloser Schleuser kaputt zu machen“. Genau das Gegenteil wird der Fall sein: Das Elend der Flüchtlinge wird durch keine Militäroperation gemindert – weitere Menschenleben werden gefährdet. Über 2.800 Menschen sind UNHCR zufolge in diesem Jahr bereits an Europas Außengrenzen ums Leben gekommen – Todeszahlen, die Europa in Kauf nimmt.
Die tatsächliche Lösung wäre einfach: Die Seenotrettung von Flüchtlingen auf maroden Booten würde obsolet und dem Geschäftsmodell der Schleuser die Grundlage entzogen, wenn Flüchtlingen die legale und gefahrenfreie Einreise nach Europa ermöglicht würde.
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