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Die EU-Außenbeauftragte Mogherini und der deutsche Außenminister Steinmeier treiben den Start von Phase zwei der EUNAVFOR Med - Operation voran: Ein bewaffneter Auslandseinsatz der Bundeswehr im Mittelmeer steht bevor. Foto: flickr/European External Action Service

Die Militäroperation EUNAVFOR Med soll in Phase zwei übergehen: Außenminister Steinmeier wirbt dafür, möglichst zeitnah operativ gegen Schleuserboote auf hoher See vorzugehen. Bereits Anfang Oktober soll der Bundestag über das Mandat für den Einsatz abstimmen, der sich zum Krieg gegen Flüchtlinge auszuweiten droht.

Pha­se zwei: Suchen, auf­brin­gen, beschlagnahmen

Der Ope­ra­ti­ons­plan für die im Juni ange­lau­fe­ne Mili­tär­mis­si­on EUNAVFOR Med sieht vier Ope­ra­ti­ons­pha­sen vor: Nach der ers­ten Pha­se, in der Infor­ma­tio­nen über Schlep­per­struk­tu­ren und kri­mi­nel­le Netz­wer­ke durch den Ein­satz von Droh­nen, Satel­li­ten und mit geheim­dienst­li­chen Mit­teln gewon­nen wer­den sol­len, ist das Ziel der zwei­ten Pha­se „die Boo­te von Schlep­pern zu suchen, auf­zu­brin­gen und zu beschlag­nah­men“, so die Bun­des­wehr. In der drit­ten und vier­ten Pha­se sind schließ­lich die Zer­stö­rung der Boo­te auf Hoher See und bei der Abfahrt an Land, sowie die Über­ga­be der Bekämp­fung von „Schlep­pern“ an die liby­sche Küs­ten­wa­che vor­ge­se­hen. Kon­kret sol­len ab Okto­ber acht Kriegs­schif­fe im Mit­tel­meer ein­ge­setzt wer­den, vier davon unweit der liby­schen See­gren­ze. Wei­te­re Details sol­len auf einer „Trup­pen­stel­ler­kon­fe­renz“ am 16. Sep­tem­ber ver­ein­bart werden.

Die vor­ge­se­he­ne Aus­wei­tung des Ein­sat­zes scheint ins­be­son­de­re auf einen Abschre­ckungs­ef­fekt zu zie­len. Schlep­per­netz­wer­ke agie­ren haupt­säch­lich von Liby­en aus – auf die gefähr­li­che Über­fahrt wer­den die Flücht­lin­ge meist allei­ne geschickt. Stein­mei­er bestä­tig­te gegen­über dem Spie­gel: Ziel des Ein­sat­zes sei es zunächst „die Bewe­gungs­frei­heit und den Nach­schub der Schleu­ser in inter­na­tio­na­len Gewäs­sern ein­zu­schrän­ken“, so Steinmeier.

Deut­sche Betei­li­gung: einer der „größ­ten Truppensteller“ 

Bereits in Pha­se eins war die deut­sche Mari­ne nicht nur mit der Fre­gat­te „Schles­wig-Hol­stein“ und dem Ver­sor­gungs­schiff „Wer­ra“ mit einer aktu­el­len Besat­zung von 317 Mari­ne­sol­da­ten ins Mit­tel­meer ent­sandt wor­den, son­dern hat auch im „ope­ra­ti­ven Haupt­quar­tier“ in Rom vier Dienst­pos­ten besetzt. Ein Sol­dat soll im „tak­ti­schen Ein­satz­haupt­quar­tier“ auf dem ita­lie­ni­schen Flug­zeug­trä­ger „Cavour“ ver­tre­ten sein. Damit ist Deutsch­land einer der „größ­ten Trup­pen­stel­ler“ in der Ope­ra­ti­on, wie aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der Par­tei DIE LINKE hervorgeht. 

Für den Ein­satz der Bun­des­wehr in Pha­se zwei ist ein Bun­des­tags­man­dat erfor­der­lich. Schließ­lich sol­len bewaff­ne­te Bun­des­wehr­sol­da­ten zum Ein­satz kom­men, die Schleu­ser fest­neh­men und Boo­te beschlag­nah­men sol­len. Bewaff­ne­te Aus­lands­ein­sät­ze der Bun­des­wehr muss der Bun­des­tag grund­sätz­lich bil­li­gen. Bereits am 24. Sep­tem­ber 2015 soll das Par­la­ment über das Man­dat bera­ten, Anfang Okto­ber soll die Beschluss­fas­sung folgen.

„Brei­ter Kon­sens“ auf EU-Ebene

Nicht nur die Bun­des­re­gie­rung drängt auf ein ver­schärf­tes Vor­ge­hen gegen Schlep­per­netz­wer­ke im Rah­men der Mili­tär­ope­ra­ti­on. Auch EU-Außen­be­auf­trag­te Fede­ri­ca Mog­he­ri­ni hat­te ihren Vor­schlag, Pha­se eins der Ope­ra­ti­on hin­ter sich zu las­sen, nach dem infor­mel­len Tref­fen der EU-Außen­mi­nis­ter am 4./5. Sep­tem­ber 2015 bekräf­tigt. Sie neh­me außer­dem einen „brei­ten Kon­sens zur Not­wen­dig­keit“ wahr, „Pha­se zwei zu star­ten“. Ergän­zend kün­dig­te sie an, auch die Schlep­per­be­kämp­fung auf dem Fest­land ent­lang der Bal­kan­rou­te müs­se inten­si­viert werden.

Völ­ker­rechts­wid­ri­ger Ein­satz gegen Flüchtlinge

Für die vor­ge­se­he­ne Aus­wei­tung des Ein­sat­zes in inter­na­tio­na­le und liby­sche Hoheits­ge­wäs­ser oder gar auf liby­sches Fest­land bedarf es eines UN-Man­dats, das nach Art. 39 der UN-Char­ta eine „Bedro­hung des Frie­dens“ vor­aus­setzt. Bereits zu Beginn des Ein­sat­zes wur­de von der EU-Außen­be­auf­trag­ten ver­sucht, die­se Bedro­hung zu kon­stru­ie­ren, indem die angeb­li­che Desta­bi­li­sie­rung der EU-Staa­ten durch hohe Flücht­lings­zah­len her­auf­be­schwo­ren wurde.

Das Völ­ker­recht lässt hier jedoch wenig Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum: Die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen ist völ­ker­recht­li­che Pflicht. Schutz­su­chen­de flie­hen vor Not­la­gen, in denen ein Leben in Frie­den und Wür­de durch Gewalt und Ver­fol­gung zer­stört wur­de. Ihre Suche nach Schutz als Gefähr­dung des Frie­dens in Euro­pa dar­zu­stel­len, ist men­schen­ver­ach­tend und unter­mi­niert die huma­ni­tä­ren Grund­la­gen, zu denen sich Euro­pa öffent­lich bekennt.

Dass der geplan­te Mili­tär­ein­satz völ­ker­rechts­wid­rig ist, zeigt auch eine recht­li­che Exper­ti­se deut­scher Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, die im Forum Men­schen­rech­te zusam­men­ar­bei­ten. Dabei wird für den deut­schen Mili­tär­ein­satz zudem klar­ge­stellt, dass die Ent­sen­dung von Bun­des­wehr­trup­pen zur Bekämp­fung des pri­va­ten Straf­de­likts der Schleu­sung gegen das ver­fas­sungs­recht­li­che Tren­nungs­ge­bot zwi­schen Mili­tär und Poli­zei verstößt.

See­not­ret­tung und lega­le Wege!

Klar ist: Der angeb­li­che Krieg gegen die Schlep­per­or­ga­ni­sa­tio­nen stellt für Flücht­lin­ge eine mas­si­ve Bedro­hung dar. Neben der Gefahr, dass Flücht­lin­ge als „Kol­la­te­ral­schä­den“ getö­tet oder ver­letzt wer­den, droht die Mili­tär­ope­ra­ti­on der EU, ihnen die letz­te Chan­ce auf die Flucht aus Liby­en zu rauben.

Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter Stein­mei­er beton­te, es gehe dar­um, „die Ret­tung auf See nach­hal­tig zu ver­stär­ken und gleich­zei­tig das Geschäfts­mo­dell skru­pel­lo­ser Schleu­ser kaputt zu machen“. Genau das Gegen­teil wird der Fall sein: Das Elend der Flücht­lin­ge wird durch kei­ne Mili­tär­ope­ra­ti­on gemin­dert – wei­te­re Men­schen­le­ben wer­den gefähr­det. Über 2.800 Men­schen sind UNHCR zufol­ge in die­sem Jahr bereits an Euro­pas Außen­gren­zen ums Leben gekom­men – Todes­zah­len, die Euro­pa in Kauf nimmt.

Die tat­säch­li­che Lösung wäre ein­fach: Die See­not­ret­tung von Flücht­lin­gen auf maro­den Boo­ten wür­de obso­let und dem Geschäfts­mo­dell der Schleu­ser die Grund­la­ge ent­zo­gen, wenn Flücht­lin­gen die lega­le und gefah­ren­freie Ein­rei­se nach Euro­pa ermög­licht würde.

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