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Die Ampel-Regierung plant ein Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Foto: pixabay/geralt

Am 10. November 2022 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in den Bundestag ein, über den schon am 2. Dezember abgestimmt werden soll. Wir haben mit Asylrechtsanwältin Berenice Böhlo über die Vorschläge und ihre Erfahrungen aus der Rechtspraxis gesprochen

Frau Böh­lo, der­zeit dau­ern Asyl­ver­fah­ren durch­schnitt­lich 7,6 Mona­te, anschlie­ßen­de Kla­ge­ver­fah­ren dann noch­mal 26,6 Mona­te. Das ist wert­vol­le Zeit, die Geflüch­te­te ver­lie­ren, um sich in Deutsch­land ein Leben auf­zu­bau­en oder zum Bei­spiel den Fami­li­en­nach­zug ein­zu­lei­ten. Nun hat die Bun­des­re­gie­rung ein Gesetz vor­ge­schla­gen, das die Asyl­ver­fah­ren und die Kla­ge­ver­fah­ren bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten beschleu­ni­gen soll. Klingt doch erst­mal gut – oder?

Der Titel des Geset­zes an sich ist nicht das Pro­blem. Das Pro­blem ist, wenn Titel und Inhalt des Geset­zes nicht über­ein­stim­men oder das Gesetz sogar den gegen­tei­li­gen Effekt haben wird. So ist es hier. Die­ses Gesetz wird die Asyl­ver­fah­ren nicht beschleu­ni­gen, son­dern ver­zö­gern. Zudem sieht der Ent­wurf meh­re­re Sys­tem­brü­che vor und baut wich­ti­ge Ver­fah­rens­rech­te für Schutz­su­chen­de ab.

Fan­gen wir am Beginn eines Asyl­ver­fah­rens an. Laut Ent­wurf sol­len Schutz­su­chen­de zu den Grün­den ihres Asyl­an­trags vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ver­stärkt über Video­kon­fe­ren­zen ange­hört wer­den. Das soll Zeit spa­ren, um Dolmetscher*innen von über­all her zuschal­ten zu kön­nen. Was sind Ihre Beden­ken dabei?

Die Anhö­rung ist das Kern­stück des Asyl­ver­fah­rens. Es ist unab­ding­bar, dass eine beson­de­re Gesprächs­at­mo­sphä­re und Ver­trau­ens­si­tua­ti­on geschaf­fen wird, damit Schutz­su­chen­de über ihre oft trau­ma­ti­schen Erleb­nis­se frei spre­chen kön­nen. Dies erfor­dert die Anwe­sen­heit aller Betei­lig­ten. Nimmt man der Anhö­rung auf die­se Wei­se die Qua­li­tät, ist zu erwar­ten, dass mehr fal­sche Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den, die zu noch mehr Kla­ge­ver­fah­ren füh­ren. Damit wer­den die Gerich­te noch mehr belas­tet. Alles, was am Anfang ver­meint­lich an Zeit ein­ge­spart wird, rächt sich am Ende durch rechts­wid­ri­ge Ent­schei­dun­gen, die dann im gericht­li­chen Ver­fah­ren geheilt wer­den müssen.

Übri­gens besteht, ganz unab­hän­gig von den grund­sätz­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken bei einer Video­an­hö­rung, in dem Bereich gar kein Rege­lungs­be­darf, denn für alle not­wen­di­gen Spra­chen ste­hen im Bun­des­ge­biet Sprachmittler*innen zur Ver­fü­gung. Das BAMF hat Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen, wozu auch die Bezah­lung und die Über­nah­me der Anrei­se­kos­ten gehö­ren, damit Sprach­mitt­lung auf dem mög­lichst höchs­ten Niveau erfol­gen kann. Eine ordent­li­che Anhö­rung in Anwe­sen­heit aller Betei­lig­ten ist Teil des recht­li­chen Gehörs und kein Gnadenakt.

»Fak­tisch gibt die Rege­lung dem BAMF einen Frei­brief, ent­ge­gen dem angeb­li­chen Geset­zes­zweck weni­ger schnell Asyl­an­trä­ge zu bescheiden«

Bere­nice Böh­lo, Rechtsanwältin

Nach der Anhö­rung folgt irgend­wann die Ent­schei­dung. Wel­che Rege­lun­gen sind hier geplant?

Der Zeit­raum, in dem das BAMF über einen Asyl­an­trag ent­schei­den muss, war bis­her auf sechs Mona­te beschränkt, in Aus­nah­me­fäl­len konn­te er auf maxi­mal 18 Mona­te aus­ge­dehnt wer­den. Nun soll der Zeit­raum auf 21 Mona­te aus­ge­dehnt wer­den. Fak­tisch dient dies nicht der Auf­klä­rung der Sach­ver­hal­te im Her­kunfts­land, son­dern dem Abwar­ten, ob die Situa­ti­on sich wie­der sta­bi­li­siert. Die Mög­lich­keit des tem­po­rä­ren Ent­schei­dungs­stopps gibt es bereits. Es gibt also kei­nen Rege­lungs­be­darf. Fak­tisch gibt die Rege­lung dem BAMF einen Frei­brief, ent­ge­gen dem angeb­li­chen Geset­zes­zweck weni­ger schnell Asyl­an­trä­ge zu bescheiden.

Ein Drit­tel aller Schutz­su­chen­den geht recht­lich gegen die Ent­schei­dung des BAMFs vor. Das ist sehr viel, zum 31. Juli 2022 waren bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten 135.603 erst­in­stanz­li­che Ver­fah­ren anhän­gig. Sie ken­nen den Gerichts­all­tag – was könn­te dort ver­bes­sert wer­den, damit die Kla­ge­ver­fah­ren schnel­ler abge­schlos­sen werden?

Ein gro­ßes Pro­blem ist, dass das BAMF regel­mä­ßig nicht in den asyl­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen auf­tritt und auch tele­fo­nisch nicht erreich­bar ist. Und wenn doch ein­mal Vertreter*innen des BAMFs anwe­send sind, sind die­se oft nicht befugt, Pro­zesserklä­run­gen abzu­ge­ben. Zuletzt war dies zum Bei­spiel in den Afgha­ni­stan-Ver­fah­ren beson­ders viru­lent. Alle Pro­zess­be­tei­lig­ten wuss­ten, dass das Gericht bei den abge­lehn­ten Afghan*innen den inter­na­tio­na­len Schutz oder aber zumin­dest ein Abschie­be­ver­bot erken­nen wird. Das BAMF hät­te die­se Beschei­de früh­zei­tig auf­he­ben kön­nen, dann hät­ten sich die Kla­ge­ver­fah­ren früh­zei­tig erle­digt. Aber es blieb lan­ge untä­tig und dadurch muss­ten münd­li­che Ver­hand­lun­gen durch­ge­führt wer­den, in denen die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter­lag. Das sind unnö­ti­ge Kos­ten für die öffent­li­che Hand und führt zur mas­si­ven Belas­tung der Gerichte.

Um die Ver­wal­tungs­ge­rich­te zu ent­las­ten, soll eine „Ver­ein­heit­li­chung der asyl­recht­li­chen Recht­spre­chung“ statt­fin­den. Kon­kret ist geplant, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Asyl­ver­fah­ren eine neue Rol­le, näm­lich die einer Tat­sa­chen­in­stanz, erhält. Bit­te ein­mal für Nichtjurist*innen: Was genau bedeu­tet das?

Dies bedeu­tet, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt sich nicht wie bis­her nur zu strit­ti­gen und kom­pli­zier­ten Rechts­fra­gen äußert, also zur Anwen­dung und Aus­le­gung der Geset­ze ent­schei­det, son­dern dass es auch in die Tasa­chen­be­wer­tung ein­steigt. Dies ist sys­tem­wid­rig und führt nicht zur Beschleu­ni­gung. Gerichts­ver­fah­ren wer­den dadurch nicht kür­zer, sie ver­la­gern sich nur. Und der erhoff­te Effekt, dass durch Leit­satz-Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts Prü­fungs­maß­stä­be geschaf­fen wer­den, wird nicht ein­tre­ten, denn es han­delt sich auch hier trotz­dem noch um Einzelfallentscheidungen.

Blei­ben wir noch einen Moment bei den Gerichts­ver­fah­ren. Im Ver­gleich zum nor­ma­len Ver­wal­tungs­pro­zess­recht gilt für Geflüch­te­te im Asyl­recht ein Son­der­pro­zess­recht. Was genau heißt das, und kön­nen Sie uns aus Ihrer Pra­xis Bei­spie­le geben? 

Wesent­li­che Punk­te sind die Ver­kür­zung der Rechts­mit­tel­fris­ten und die mas­si­ve Beschrän­kung beim Zugang zur zwei­ten Instanz, also zu den Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­ten. Zum Teil haben wir nur eine Woche Zeit für das Rechts­mit­tel, dies ist ein­ma­lig im Ver­wal­tungs­recht, wo ansons­ten ein Monat gilt. Auch gibt es sehr hohe Hür­den, gegen ein Ver­wal­tungs­ge­richts­ur­teil im Asyl­recht in Beru­fung zu gehen. Ein inhalt­lich fal­sches Urteil kann nicht ange­foch­ten wer­den. Das ist ein anhal­ten­der Skan­dal, der eines Rechts­staa­tes unwür­dig ist.

Anstatt das Son­der­pro­zess­recht abzu­bau­en, sieht der Gesetz­ent­wurf nun auch noch vor, dass die Ver­wal­tungs­ge­rich­te bei anwalt­lich ver­tre­te­nen Kläger*innen ent­schei­den kön­nen, auf die münd­li­che Ver­hand­lung zu ver­zich­ten und im schrift­li­chen Ver­fah­ren zu ent­schei­den. Die münd­li­che Ver­hand­lung ist aber kein läs­ti­ges Anhäng­sel, son­dern dient der effek­ti­ven Kon­trol­le behörd­li­cher Ent­schei­dun­gen und ist das Kern­stück des Rechts­schut­zes. Der Geset­zes­vor­schlag ent­wer­te­te die­se Bedeu­tung der gericht­li­chen Ent­schei­dung auf Grund­la­ge einer münd­li­chen Ver­hand­lung. In dem Ent­wurf sind noch zahl­rei­che wei­te­re sol­che Maß­nah­men vor­ge­se­hen, die dem Abbau der Ver­fah­rens­rech­te der Geflüch­te­ten die­nen. Aber: Ver­fah­rens­recht ist Ver­fas­sungs­recht, das gilt vor allem und beson­ders im Asylrecht.

Auch die geplan­te Rege­lung, den Streit­ge­gen­stand bei Unzu­läs­sig­keits­ent­schei­dun­gen durch das BAMF im lau­fen­den gericht­li­chen Ver­fah­ren ein­fach ohne Zutun der Kläger*innenseite aus­zu­tau­schen, hat nicht nur kei­ner­lei Beschleu­ni­gungs­ef­fekt, son­dern stellt eine Beschnei­dung im Rechts­weg dar und wird eine Viel­zahl von kom­pli­zier­ten Rechts­fra­gen auf­wer­fen. Sie ist daher strikt abzulehnen.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on hat in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag in Anspie­lung auf die restrik­ti­ve Migra­ti­ons­po­li­tik der vor­he­ri­gen CDU-Regie­rung einen „Neu­an­fang in der Migra­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­po­li­tik“ ange­kün­digt. Der Gesetz­ent­wurf soll nun Teil des­sen sein. Trotz­dem waren die ers­ten Reak­tio­nen, u.a. von zahl­rei­chen Rechtsanwält*innen und auch von PRO ASYL, sehr ver­hal­ten. Ist denn gar nichts dabei, was Sie aus Ihrer anwalt­li­chen Sicht und aus der Sicht der schutz­su­chen­den Men­schen begrü­ßen können?

Fest­zu­stel­len ist, dass die Rhe­to­rik zum Teil eine ande­re gewor­den ist im Ver­gleich zu der Vor­gän­ger­re­gie­rung. Es sind auch weni­ge Ver­bes­se­run­gen geplant, wie die Abschaf­fung der unsin­ni­gen Regel­über­prü­fung von posi­ti­ven Asyl­be­schei­den alle drei Jah­re. Die­se soll zukünf­tig nur noch anlass­be­zo­gen erfol­gen, dadurch wer­den Kapa­zi­tä­ten für das BAMF frei. Auch die geplan­te Ein­füh­rung einer behör­den­un­ab­hän­gi­gen Ver­fah­rens­be­ra­tung für Flücht­lin­ge ist grund­sätz­lich zu begrüßen.

Was aber den wesent­li­chen Inhalt des Geset­zes betrifft, sehe ich hier weder eine Moder­ni­sie­rung noch gar einen Neu­an­fang. Das Gesetz ver­or­tet fälsch­li­cher­wei­se die struk­tu­rel­len Pro­ble­me bei den Asyl­ver­fah­ren bei den Betrof­fe­nen und ihren anwalt­li­chen Ver­tre­tun­gen. Das zeigt zum Bei­spiel die vor­ge­schla­ge­ne Neu­re­ge­lung des Befan­gen­heits­rechts gegen­über Richter*innen. Im Bereich Asyl gibt es so gut wie kei­ne Befan­gen­heits­an­trä­ge, die weni­gen gestell­ten haben ver­mut­lich gute Grün­de, trotz­dem wird hier so getan, als sei die­se wei­te­re Ein­schrän­kung der Ver­fah­rens­rech­te not­wen­dig. Die Pro­ble­me lie­gen aber bei der Exe­ku­ti­ven, bei der Qua­li­tät der Asyl­ver­fah­ren, die­se sind nicht durch den Fokus auf die Judi­ka­ti­ve zu lösen.

40 %

der Geflüch­te­ten, die vor Gericht gezo­gen sind, klag­ten erfolg­reich gegen feh­ler­haf­te Beschei­de des BAMFs im ers­ten Halb­jahr 2022

Frau Böh­lo, Sie unter­stüt­zen in Ihrer anwalt­li­chen Tätig­keit seit 2002 Geflüch­te­te dar­in, in Deutsch­land eine Blei­be­per­spek­ti­ve zu fin­den. Wel­che Vor­schlä­ge haben Sie? Wie kön­nen Asyl­ver­fah­ren beschleu­nigt und die Gerich­te ent­las­tet werden?

Im ers­ten Halb­jahr 2022 haben von allen Geflüch­te­ten, die vor Gericht gezo­gen sind, 40 Pro­zent erfolg­reich gegen feh­ler­haf­te Beschei­de des BAMFs geklagt. Der ers­te logi­sche Ansatz­punkt für eine Ent­las­tung der Gerich­te wäre also, die Qua­li­tät der Asyl­ver­fah­ren beim BAMF zu ver­bes­sern. Den aber nimmt das Gesetz in kei­ner Wei­se in den Fokus. Im Gegen­teil, vie­le der Vor­schlä­ge wie die bereits erwähn­te Digi­ta­li­sie­rung von Anhö­run­gen wer­den die Qua­li­tät wei­ter min­dern. Die For­de­run­gen, die wir mit zahl­rei­chen Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen schon 2016 in einer umfang­rei­chen Stu­die zur Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät von Asyl­ver­fah­ren erho­ben haben, gel­ten lei­der immer noch.

Zusam­men­ge­fasst braucht es deut­li­che Qua­li­täts­ver­bes­se­rung in den Asyl­ver­fah­ren und bei den Ent­schei­dun­gen.  Dazu gehört auch, dass die Qua­li­tät der Sprach­mitt­lung ange­ho­ben wird, über bes­se­re Bezah­lung, stren­ge­re Kon­trol­len und mehr Fort­bil­dun­gen. Auch müs­sen Ver­fah­rens­be­voll­mäch­tig­te wie wir Anwält*innen bei der Ter­mi­nie­rung von Anhö­run­gen ein­be­zo­gen wer­den. Wenn wir erst weni­ge Tage vor­her davon erfah­ren, fehlt es an Zeit. Je bes­ser aber die Anhö­rung vor­be­rei­tet ist, umso bes­ser sind am Ende die Ent­schei­dun­gen und die Kla­ge­ra­te sinkt.

Ein wei­te­rer wesent­li­cher Fak­tor für die Dau­er von Asyl­ver­fah­ren ist zudem die Doku­men­ten­prü­fung, die sich über Mona­te hin­zieht, hier muss Abhil­fe geschaf­fen wer­den. Wei­ter­hin muss der Per­so­nal­man­gel bei den Gerich­ten ange­gan­gen wer­den, der eine Haupt­ur­sa­che für den Kla­ge­stau ist. Das BAMF soll­te kon­struk­ti­ver mit­ar­bei­ten und dadurch Kla­ge­ver­fah­ren abkür­zen. Das sind für mich die wesent­li­chen Punk­te, die zu einer Beschleu­ni­gung füh­ren würden.

Nichts davon geht der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf an. Fast alle Sach­ver­stän­di­gen haben sich in der Anhö­rung im Innen­aus­schuss kri­tisch bis ein­deu­tig ableh­nend zu dem Gesetz­ent­wurf geäu­ßert. Eine Koali­ti­on, die sich eine Moder­ni­sie­rung auf die Fah­ne schrei­ben will, steht es nicht gut an, die Sach­ver­stän­di­gen bewusst zu igno­rie­ren und das Gesetz im Rekord­tem­po durch den Bun­des­tag zu peit­schen. Nicht weni­ger Schutz, son­dern mehr Schutz ist die Ant­wort, nicht weni­ger Ver­fah­rens­rech­te, son­dern mehr Ver­fah­rens­rech­te. Das ist die ein­zi­ge Ant­wort des Rechts­staats in Zei­ten auch hier unmit­tel­bar wahr­zu­neh­men­der Kri­sen wie des Kriegs gegen die Ukrai­ne oder das Ster­ben im Mittelmeer.

Bere­nice Böh­lo ist seit 2002 als Rechts­an­wäl­tin unter ande­rem für Asyl- und Auf­ent­halts­recht tätig. Sie enga­giert sich zudem unter ande­rem im Vor­stand beim Repu­bli­ka­ni­schen Anwäl­tin­nen- und Anwäl­te­ver­ein (RAV) und beim Flücht­lings­rat Berlin.

(fw)