01.04.2020
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Noch im Februar waren Viktor Orbán und die EU-Kommissionspräsidentin ganz innig - kein Wunder, die Stimmen von Orbáns Partei sicherten Ursula von der Leyen die Wahl. Dementsprechend zurückhaltend sind ihre Worte zu Orbáns neuestem Coup. Foto: picture alliance / AA

Am 30. März 2020 verabschiedet das ungarische Parlament ein Notstandsgesetz, durch das Viktor Orbán auf unbestimmte Zeit unbegrenzte Macht erhält. Europaweit konstatieren Kommentator*innen: der Rechtsstaat und die Demokratie in Ungarn sind abgeschafft. Und die EU-Kommission vermeidet in beschämender Weise bis jetzt die Konfrontation mit Orbán.

Rechtsstaat in Quarantäne

Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie haben teils dras­ti­sche Aus­wir­kun­gen auf demo­kra­ti­sche Grund­rech­te, Bür­ger- und Men­schen­rech­te. Um die Aus­brei­tung des Virus zu ver­lang­sa­men, sind staat­li­che Ein­grif­fe not­wen­dig. Den­noch müs­sen sie ver­hält­nis­mä­ßig sein – und sich auf ihre Ver­ein­bar­keit mit demo­kra­tisch ver­fass­ten Gesell­schaf­ten befra­gen lassen.

In Euro­pa schickt sich – wie­der ein­mal – allen vor­an Vik­tor Orbán an, die Kri­se zu nut­zen um den Rechts­staat zu pla­nie­ren und die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit zu unter­drü­cken. Das unga­ri­sche Par­la­ment hat am 30. März 2020 ein Gesetz ver­ab­schie­det, das der Regie­rung unbe­grenz­te Macht auf unbe­stimm­te Zeit ver­leiht. »Er liegt in Qua­ran­tä­ne, der unga­ri­sche Rechts­staat«, kom­men­tiert eine Kor­re­spon­den­tin der Tages­schau.

Erste Corona-Maßnahme trifft Schutzsuchende

Noch bevor Orbán den »Gefah­ren­zu­stand« aus­rief, wur­den am 01. März 2020 die bei­den Tran­sit­zo­nen an der Gren­ze zu Ser­bi­en geschlos­sen. Nur in die­sen  Tran­sit­zo­nen kann über­haupt ein Asyl­an­trag gestellt wer­den. Ein Antrag pro Tran­sit­zo­ne pro Tag.

Dafür wur­de von Orbáns Chef­be­ra­ter ein Zusam­men­hang zwi­schen Coro­na und »ille­ga­ler Migra­ti­on« her­ge­stellt – natür­lich ohne Bele­ge dafür. Dass der UNHCR deut­lich macht, der Zugang zum Asyl­sys­tem müs­se auch wäh­rend der Coro­na­kri­se garan­tiert sein, inter­es­siert in Orbáns Admi­nis­tra­ti­on niemanden.

Selbstentmachtung des Parlaments 

Am 11. März erklär­te Orbán den »Gefah­ren­zu­stand«. Nach der unga­ri­schen Ver­fas­sung konn­te er dadurch per Dekret regie­ren, aller­dings nur für 15 Tage. Am 20. März leg­te die Regie­rung des­halb ein Gesetz vor, das es ihr erlau­ben soll, wei­ter­hin per Dekret zu regieren.

Schei­ter­te das Gesetz noch am 23. März in einem beschleu­nig­ten Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren, reich­te am 30. März die Zwei­drit­tel­mehr­heit der Regie­rungs­par­tei Fidesz im Par­la­ment, um das Gesetz zu ver­ab­schie­den. Das Par­la­ment hat sich damit selbst entmachtet.

»Es ist schwer zu ver­ste­hen, war­um die Regie­rung kei­ne ver­nünf­ti­gen Kom­pro­mis­se ein­ge­gan­gen ist, wenn sie, wie sie behaup­tet, nicht die Absicht hat, das durch das Gesetz gege­be­ne unbe­grenz­te Man­dat auszunutzen«

Hun­ga­ri­an Hel­sin­ki Komitee

Orbán kann nun die Anwen­dung bestehen­der Geset­ze aus­set­zen und außer­or­dent­li­che Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie ver­an­las­sen. Das Gesetz ent­hält kei­ne zeit­li­che Beschrän­kung. Oppo­si­ti­ons­par­tei­en hat­ten ins­be­son­de­re eine Ände­rung die­sen Punkts gefor­dert. Eini­ge sag­ten vor der Abstim­mung, sie wür­den dem Gesetz zustim­men, hät­te es einen klar fest­ge­leg­ten Zeit­rah­men. Dass durch das Gesetz die par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­le der Regie­rung auf­ge­ho­ben wird, zeigt sich schon im Gesetzgebungsprozess.

»Es ist schwer zu ver­ste­hen, war­um die Regie­rung kei­ne ver­nünf­ti­gen Kom­pro­mis­se ein­ge­gan­gen ist, wenn sie, wie sie behaup­tet, nicht die Absicht hat, das durch das Gesetz gege­be­ne unbe­grenz­te Man­dat aus­zu­nut­zen«, äußert sich das Unga­ri­sche Hel­sin­ki Komi­tee über das auto­ri­tä­re Durch­peit­schen des Gesetzes.

Auch Medi­en und Pres­se gera­ten durch das Gesetz wei­ter unter Druck. Fal­sche Bericht­erstat­tung, die dem »erfolg­rei­chen Schutz« der Öffent­lich­keit vor Covid 19 zuwi­der läuft, soll mit mehr­jäh­ri­ger Haft bestraft wer­den. Was »falsch« bedeu­tet, liegt im Ermes­sen der Regie­rung. Nach Jah­ren des poli­ti­schen Umbaus der unga­ri­schen Medi­en­land­schaft ist das Gesetz ein wei­te­rer Angriff auf regie­rungs­kri­ti­sche Medi­en und Journalist*innen.

Was »fal­sche Bericht­erstat­tung« bedeu­tet, liegt im Ermes­sen der Regierung.

Kritik aus der Zivilgesellschaft bleibt ungehört

Im Vor­feld der Abstim­mung gab es mas­si­ven Wider­stand. Über Hun­dert­tau­send Ungar*innen unter­zeich­ne­ten eine Peti­ti­on gegen das Gesetz. Meh­re­re unga­ri­sche Orga­ni­sa­tio­nen haben ihre Kri­tik und Emp­feh­lun­gen an die Regie­rung gerich­tet. Dun­ja Mija­to­vić, Men­schen­rechts­kom­mis­sa­rin des Euro­pa­rats, hat auf die Gül­tig­keit der Ver­fas­sung auch im Aus­nah­me­zu­stand ver­wie­sen. Ein Spre­cher der Hohen Kom­mis­sarin der Ver­ein­ten Natio­nen für Men­schen­rech­te hat auf die not­wen­di­ge Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maß­nah­men ver­wie­sen und sich besorgt über mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Arbeit von Journalist*innen gezeigt.

Wolkige Erklärungen aus Brüssel

Im Sep­tem­ber 2018 lei­te­te das EU-Par­la­ment ein Ver­fah­ren nach Arti­kel 7 gegen Ungarn ein. Das Par­la­ment hat damals fest­ge­stellt, dass die Wer­te, auf denen sich die EU nach Arti­kel 2 des EU-Ver­trags grün­det, in Ungarn in Gefahr sind. Das ver­ab­schie­de­te Not­stands­ge­setz ist der offe­ne Bruch mit die­sen Wer­ten. Es schafft die Demo­kra­tie und den Rechts­staat in Ungarn ab.

Die EU-Kom­mis­si­on hät­te als Hüte­rin der Ver­trä­ge nun die Auf­ga­be, die Ein­hal­tung von EU-Recht in den Mit­glied­staa­ten zu über­wa­chen und Ver­stö­ße zu sank­tio­nie­ren.  Jedoch die Stel­lung­nah­me der EU-Kom­mis­si­on fällt beschä­mend wachs­weich aus. Die Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en erwähnt in ihrer Erklä­rung nicht ein­mal Ungarn oder Orbán. In dem State­ment vom 31. März 2020 heißt es ledig­lich, »Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on wird im Geis­te der Zusam­men­ar­beit die Anwen­dung von Not­fall­maß­nah­men in allen Mit­glied­staa­ten genau über­wa­chen«. Das all­ge­mei­ne Bekennt­nis zur Ver­tei­di­gung der Wer­te der EU wird hier zur lee­ren Worthülse.

»Ursu­la von der Ley­en hat jetzt geäu­ßert, dass die Maß­nah­men der EU-Staa­ten wäh­rend Covid19 ver­hält­nis­mä­ßig sein müss­ten, konn­te aber Orban und Ungarn lei­der nicht nament­lich erwäh­nen, weil sie nur durch des­sen Stim­men über­haupt Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin gewor­den ist.«

Nico Sems­rott, EU-Parlamentarier

Spä­ter lässt die Kom­mis­si­on ihren Pres­se­spre­cher noch ein­mal dar­an erin­nern, dass alle Mit­glieds­staa­ten die Grund­sät­ze der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit und Rechts­staat­lich­keit ihrer Maß­nah­men auch wäh­rend einer Pan­de­mie ach­ten müss­ten. Die Ent­wick­lung in Ungarn wer­de ver­schärft beob­ach­tet und geprüft.

Die­se Zurück­hal­tung der Prä­si­den­tin  Von der Ley­en –  Vik­tor Orbán in ihrem State­ment nicht erwäh­nen – mag viel­leicht dar­an lie­gen, »weil sie nur durch des­sen Stim­men über­haupt Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin gewor­den ist«, so  Nico Sems­rott, Mit­glied des EU-Parlaments.

Wie eine Vari­an­te von kon­se­quen­tem Han­deln aus­se­hen könn­te, for­mu­liert der ehe­ma­li­ge ita­lie­ni­sche Minis­ter­prä­si­dent, Matteo Ren­zi, in einem har­schen Tweet »Nach­dem, was Orban gemacht hat, MUSS EU jetzt han­deln und ihn dazu brin­gen, sei­ne Hal­tung zu ändern. Oder sie muss Ungarn aus der EU raus­wer­fen«, schreibt Ren­zi.

In einer Peti­ti­on von Mit­glie­dern des Euro­pa­par­la­ments wird gefor­dert, dass die EU-Kom­mis­si­on die Zah­lung von EU-Gel­dern an die Regie­rung in Buda­pest ein­stellt.  Statt­des­sen soll­ten die EU-Gel­der direkt von der Kom­mis­si­on an die Emp­fän­ger in Ungarn ver­teilt werden.

Der luxem­bur­gi­sche Außen­mi­nis­ter Jean Assel­born äußer­te sich unmiss­ver­ständ­lich: »Wir dür­fen uns nicht damit abfin­den, dass inner­halb der EU eine dik­ta­to­ri­sche Regie­rung exis­tiert«. Er for­der­te »Ungarn gehört ohne Zeit­ver­lust in eine strik­te poli­ti­sche Qua­ran­tä­ne«. Die unga­ri­sche Regie­rung dür­fe am Tisch der euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen kei­nen Platz mehr haben.

Es wird auf die ungarische Zivilgesellschaft ankommen – diese braucht unsere Solidarität

Was nun zu tun ist, fasst das Unga­ri­sche Hel­sin­ki Komi­tee in sei­ner Stel­lung­nah­me zusam­men: »In par­la­men­ta­ri­schen Sys­te­men wie dem unga­ri­schen üben die Bür­ger die Macht durch ihre gewähl­ten Ver­tre­ter aus. Von nun an wird dies kaum noch mög­lich sein. Es ist Sache der Regie­rung, zu ent­schei­den, wann die Herr­schaft durch Dekre­te vor­bei ist.  In Abwe­sen­heit ech­ter par­la­men­ta­ri­scher Funk­tio­nen wird die zivi­le Kon­trol­le der Regie­rung und ihrer Insti­tu­tio­nen, ins­be­son­de­re durch die Pres­se und durch Orga­ni­sa­tio­nen der Zivil­ge­sell­schaft wich­ti­ger denn je«.

Unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vom Hun­ga­ri­an Hel­sin­ki Komi­tee, Menschenrechtsverteidiger*innen und zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen gene­rell sind bereits seit gerau­mer Zeit mas­si­ven staat­li­chen Restrik­tio­nen und Hetz­kam­pa­gnen aus­ge­setzt. 2018 wur­de die trotz­des­sen uner­müd­li­che Arbeit vom HHC mit dem jähr­li­chen Stif­tungs­preis von PRO ASYL aus­ge­zeich­net.

Beson­ders in die­ser zuge­spitz­ten Situa­ti­on benö­ti­gen sie jetzt jede Form der Soli­da­ri­tät von uns allen – uneingeschränkt.

(dm / kk)