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Die Grenze in der Evros-Region zwischen Griechenland und der Türkei Anfang 2020. Seitdem wurde dort noch weiter aufgerüstet. Foto: picture alliance/dpa/Sputnik | Mikhail Voskresenskiy

Europa hält am Flüchtlingsdeal mit Erdoğan fest: mehr Geld für Flüchtlinge, aber auch für die Grenzaufrüstung. Griechenland hat kürzlich die Türkei für den Großteil aller Schutzsuchenden zum »sicheren Drittstaat« erklärt- aus Flüchtlingen werden Rechtlose. Die Flüchtlingskonvention wird mit Brüsseler Unterstützung weitgehend außer Kraft gesetzt.

Es klingt nach einer Rand­no­tiz, hat aber weit­rei­chen­de Fol­gen für den Flücht­lings­schutz in Grie­chen­land und der gesam­ten EU: Mit gemein­sa­mem Beschluss vom 7. Juni 2021 haben der stell­ver­tre­ten­de grie­chi­sche Außen­mi­nis­ter und der grie­chi­sche Minis­ter für Migra­ti­on und Asyl die Tür­kei für alle Asyl­su­chen­den aus Syri­en, Afgha­ni­stan, Paki­stan, Ban­gla­desch und Soma­lia zum soge­nann­ten »siche­ren Dritt­staat« erklärt. Men­schen aus die­sen fünf Her­kunfts­län­dern, die in Grie­chen­land ankom­men, wird in der Kon­se­quenz der Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren in der EU ver­sperrt. Ihnen droht in Grie­chen­land ab sofort die Ableh­nung ihrer Asyl­an­trä­ge als unzu­läs­sig und die Abschie­bung in die Türkei.

Anträ­ge von Asyl­su­chen­den aus die­sen fünf Her­kunfts­län­dern mach­ten im Jahr 2020 rund zwei Drit­tel (66 Pro­zent) aller in Grie­chen­land gestell­ten Asyl­an­trä­ge aus. Der Anteil bei den Aner­ken­nun­gen lag mit 77 Pro­zent sogar noch dar­über. Grie­chen­land ver­sucht somit, sich der Zustän­dig­keit für einen Groß­teil der auf dem eige­nen Ter­ri­to­ri­um ankom­men­den Schutz­su­chen­den zu ent­le­di­gen und wei­tet die Aus­la­ge­rung von Ver­ant­wor­tung auf die Tür­kei aus.

Die Maßnahme geht zurück auf den EU-Türkei-Deal

Es wäre jedoch falsch, mit dem Fin­ger nur auf Grie­chen­land zu zei­gen. Letzt­lich geht Grie­chen­land nur einen wei­te­ren Schritt, um Ver­ein­ba­run­gen umzu­set­zen, die auf EU-Ebe­ne beschlos­sen wur­den. In dem am 18. März 2016 unter­zeich­ne­ten EU-Tür­kei-Deal heißt es wört­lich: »Alle neu­en irre­gu­lä­ren Migran­ten, die ab dem 20. März 2016 von der Tür­kei auf die grie­chi­schen Inseln gelan­gen, wer­den in die Tür­kei rückgeführt«.

Auf den Inseln ankom­men­de syri­sche Flücht­lin­ge wer­den seit dem Deal nicht mehr zu ihren Flucht­grün­den befragt, sie wer­den auf die Tür­kei als »siche­ren Dritt­staat« ver­wie­sen, ihre Asyl­an­trä­ge wer­den als unzu­läs­sig abgelehnt.

Nur ein paar Tage nach dem EU-Tür­kei-Deal hat­te Grie­chen­land in Reak­ti­on auf mas­si­ven Druck von der EU und ande­ren Mit­glieds­staa­ten für alle Schutz­su­chen­den, die auf den grie­chi­schen Inseln ankom­men, ein beschleu­nig­tes Asyl­grenz­ver­fah­ren ein­ge­führt und eine Resi­denz­pflicht für die Inseln erlas­sen. Schutz­su­chen­de wur­den fort­an unter men­schen­ver­ach­ten­den Bedin­gun­gen in den EU-Hot­spots festgesetzt.

Auf den Inseln ankom­men­de syri­sche Flücht­lin­ge wer­den seit­dem nicht mehr zu ihren Flucht­grün­den befragt, sie wer­den auf die Tür­kei als »siche­ren Dritt­staat« ver­wie­sen, ihre Asyl­an­trä­ge wer­den als unzu­läs­sig abge­lehnt. Aus­nah­men gab es bis­her nur für Flücht­lin­ge, die ihre beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit nach­wei­sen konn­ten. Unser Team von Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) hat von Anfang an dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei die­sen Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren von indi­vi­du­el­ler Prü­fung und rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren kei­ne Rede sein kann. Unzu­läs­sig­keits­ent­schei­dun­gen wer­den von der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de mit qua­si iden­ti­schem Inhalt für syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ohne Prü­fung der beson­de­ren Umstän­de des Ein­zel­falls erlassen.

2.100

in die Tür­kei gab es seit 2016.

Voll­zo­gen wur­den Abschie­bun­gen in die Tür­kei jedoch nur in gerin­gem Maß. Zwi­schen 2016 und 2020 wur­den etwa 2.100 Schutz­su­chen­de in die Tür­kei abge­scho­ben, dar­un­ter etwa 400 syri­sche Flücht­lin­ge. Im März 2020 hat die Tür­kei die Rück­über­nah­me von Schutz­su­chen­den schließ­lich kom­plett ein­ge­stellt – tem­po­rär, heißt es. Für die Betrof­fe­nen bedeu­tet das, dass sie auf den Inseln ent­we­der in Abschie­be­haft sit­zen, obwohl sie nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen, oder ohne jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung auf den Inseln vor sich hin vegetieren.

Kon­ti­nu­ier­lich haben PRO ASYL und RSA in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ange­pran­gert, dass aner­kann­te Flücht­lin­ge in Grie­chen­land in Miss­ach­tung grund­le­gen­der Rech­te leben müs­sen. Sie lan­den buch­stäb­lich mit Kind und Kegel auf der Stra­ße und sehen sich gezwun­gen, Grie­chen­land zu ver­las­sen. Seit Juli 2020 sind rund 17.000 Men­schen mit Schutz­sta­tus in Grie­chen­land wei­ter nach Deutsch­land geflo­hen. Die von ihnen gestell­ten Asyl­an­trä­ge hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) auf Eis gelegt, obwohl sich die Gerich­te weit­ge­hend einig sind, dass eine Rück­kehr nach Grie­chen­land nicht zumut­bar ist.

Zusätz­lich wird der Druck auf Grie­chen­land erhöht, die aus Sicht der Bun­des­re­gie­rung uner­wünsch­te, aber lega­le Wei­ter­flucht zu stop­pen. Am 1. Juni 2021wen­de­te sich ein von Deutsch­land ange­führ­tes Bünd­nis von sechs Schen­gen-Staa­ten an die Kom­mis­si­on. In dem Brief pran­ger­ten sie die »Sekun­där­be­we­gun­gen« von aner­kann­ten Flücht­lin­gen mit Rei­se­do­ku­ment aus Grie­chen­land scharf an und dräng­ten auf Maß­nah­men, um die Wei­ter­flucht zu unter­bin­den und die Abschie­bung die­ser Grup­pe zu ermög­li­chen. Zur Kennt­nis­nah­me wur­de der Brief auch an den grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­ter Mit­a­ra­chi geschickt.

Die­ser wies in sei­nem Ant­wort­schrei­ben den »ekla­tan­ten Miss­brauchs von Rei­se­do­ku­men­ten für Flücht­lin­ge« zurück und erin­ner­te rich­tig dar­an, dass die Aus­stel­lung von Rei­se­do­ku­men­ten eine Pflicht nach inter­na­tio­na­lem und EU-Recht sei.

Wäh­rend Mit­a­ra­chis einer­seits auf inter­na­tio­na­le und EU-recht­li­che Ver­pflich­tun­gen ver­wies, folg­te noch in der glei­chen Woche die Aus­wei­tung der Anwen­dung des siche­ren Dritt­staats­kon­zepts. Wie aus­ge­führt ent­fällt ein Groß­teil der posi­tiv beschie­de­nen Asyl­ver­fah­ren in Grie­chen­land auf die fünf Her­kunfts­län­der. Die Ände­rung wird zur Fol­ge haben, dass signi­fi­kant weni­ger Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land Schutz erhal­ten und damit die Grup­pe, die der Bun­des­re­gie­rung der­zeit ein Dorn im Auge ist, ver­klei­nert wird.

Das Ver­fah­ren, was bis­her nur bei schutz­su­chen­den Syrer*innen auf den grie­chi­schen Inseln zur Anwen­dung kam, wird durch den Minis­te­ri­al­be­schluss vom 7. Juni 2021 nun aus­ge­wei­tet auf alle Schutz­su­chen­den aus den fünf genann­ten Her­kunfts­län­dern – egal wo sie in Grie­chen­land ankom­men und einen Asyl­an­trag stel­len. Sie wer­den von den grie­chi­schen Behör­den nicht mehr zu ihren Flucht­grün­den, son­dern nur noch im Hin­blick auf die Tür­kei befragt. Aus­nah­men für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen (wie z.B. Men­schen mit schwe­ren Erkran­kun­gen) gibt es nicht.

Für alle gilt die gesetz­li­che Ver­mu­tung, dass sie in der Tür­kei ein aus­rei­chen­des Maß an Sicher­heit und Men­schen­wür­de fin­den wür­den. Den Nach­weis, dass die Tür­kei für sie kein siche­rer Dritt­staat ist, müs­sen die Betrof­fe­nen selbst erbrin­gen, die Beweis­last liegt bei ihnen. Bereits jetzt ist abseh­bar, dass die Ver­fah­ren in enor­mer Geschwin­dig­keit abge­hal­ten wer­den. Zwi­schen Antrag­stel­lung und Ableh­nung könn­te künf­tig kei­ne Woche mehr ver­strei­chen. Zeit sich anwalt­li­che Unter­stüt­zung ein­zu­ho­len bleibt dabei nicht.

Unser Team von RSA in Grie­chen­land geht davon aus, dass nicht nur bei neu ankom­men­den Schutz­su­chen­den so ver­fah­ren wird, son­dern auch bei Men­schen, die sich bereits im regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren befin­den, aber noch kei­ne Anhö­rung zu ihren Flucht­grün­den hatten.

Die Türkei ist vieles, nur nicht »sicher«

Dass das Regime Erdoğan kein Part­ner für die Gewähr­leis­tung men­schen­recht­li­cher Garan­tien dar­stellt, müss­te Grie­chen­land beson­ders gut wis­sen: Wei­ter­hin flie­hen vie­le tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ins­be­son­de­re über die Evros-Land­gren­ze in den Nach­bar­staat um den Repres­sio­nen Erdoğans zu entkommen.

Gene­rell gilt die Gen­fer Flücht­lings­rechts­kon­ven­ti­on in der Tür­kei nur für Flücht­lin­ge aus euro­päi­schen Län­dern. Flücht­lin­gen aus den vom Beschluss betrof­fe­nen Län­dern steht in der Tür­kei weder theo­re­tisch noch prak­tisch ein gleich­wer­ti­ger Sta­tus offen. Sowohl der »tem­po­rä­re Schutz«, der in Reak­ti­on auf die Flucht­be­we­gung aus Syri­en ein­ge­führt wur­de und nur syri­schen Flücht­lin­gen offen steht, als auch der »beding­te Schutz­sta­tus« der für Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan, Ban­gla­desch, Paki­stan und Soma­lia grei­fen soll­te, ist zeit­lich limi­tiert und bie­tet weder Sicher­heit noch Perspektiven.

Der Demo­kra­tie­ab­bau und die staat­li­che Will­kür wer­den auch im maro­den Schutz­sys­tem der Tür­kei deut­lich. Wei­ter­hin bleibt es eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen, einen Asyl­an­trag über­haupt zu regis­trie­ren und den Auf­ent­halt in der Tür­kei damit (zumin­dest vor­über­ge­hend) zu lega­li­sie­ren. Ohne die Regis­trie­rung lau­fen Schutz­su­chen­de stän­dig Gefahr, in Kon­trol­len auf­ge­grif­fen und im Anschluss inhaf­tiert zu wer­den. Auch der Deck­man­tel der Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung wird von der Tür­kei genutzt, um die Aus­wei­sung von Schutz­su­chen­den zu erwir­ken – intrans­pa­rent und meist ohne trif­ti­gen Grund. Die Abschie­be­zen­tren blei­ben eine Black­box. Hier wer­den Men­schen unter Druck gesetzt Erklä­run­gen zur »frei­wil­li­gen« Rück­kehr zu unter­zeich­nen. Damit wird auch im Lan­des­in­ne­ren das Gebot der Nicht­zu­rück­wei­sung als Mini­mal­an­for­de­rung des Flücht­lings­schut­zes gebrochen.

Die Anfang des Jah­res von PRO ASYL her­aus­ge­ge­be­ne Exper­ti­se »The Situa­ti­on of Afghan Refu­gees in Tur­key« zeigt zen­tra­le Pro­ble­me von afgha­ni­schen Flücht­lin­gen im Zugang zum Schutz in der Tür­kei auf, die in vie­ler­lei Hin­sicht auch auf ande­re Grup­pen über­trag­bar sind.

Fehlender Zugang zum Flüchtlingsschutz in Griechenland wird dramatische Konsequenzen haben

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass Asyl­an­trä­ge von Men­schen aus Syri­en, Afgha­ni­stan, Soma­lia, Paki­stan und Ban­gla­desch ab sofort bis auf weni­ge Aus­nah­men von den grie­chi­schen Behör­den als unzu­läs­sig abge­lehnt wer­den. Den Betrof­fe­nen droht in der Fol­ge die Abschie­bung in die Tür­kei. Ange­sichts der bis­he­ri­gen Erfah­run­gen erscheint es unwahr­schein­lich, dass die Tür­kei Tau­sen­de von Asyl­su­chen­den aus Grie­chen­land zurück­neh­men wird.

Es ist anzu­neh­men, dass die Neu­re­ge­lung genau die Popu­la­ti­on schafft, die fort­an in die­sen Haft­zen­tren weg­ge­sperrt wer­den soll. Wer der Haft ent­ge­hen kann, lan­det ohne jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung auf der Straße.

Die EU Hot­spots auf den Inseln wer­den der­zeit kost­spie­lig um- bzw. neu­ge­baut, Haft­ka­pa­zi­tä­ten wer­den im gesam­ten Land erhöht. Es ist anzu­neh­men, dass die Neu­re­ge­lung genau die Popu­la­ti­on schafft, die fort­an in die­sen Haft­zen­tren weg­ge­sperrt wer­den soll. Wer der Haft ent­ge­hen kann, lan­det ohne jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung auf der Straße.

EU Gipfel: Brüssel verlagert Deal vor

Die Maß­nah­me ist im Gesamt­pa­ket zu sehen: Die elen­den Zustän­de von Asyl­su­chen­den und aner­kann­ten Flücht­lin­gen kal­ku­lier­ter Bestand­teil der Abschot­tungs­lo­gik – sie sol­len Abschre­cken bzw. zur Wei­ter­rei­se drän­gen. Mit der jüngs­ten gesetz­li­chen Ver­schär­fung wird zudem eine flücht­lings­feind­li­che Poli­tik nach unga­ri­schem Vor­bild insti­tu­tio­na­li­siert. Her­vor­zu­he­ben sind zudem Push-Backs durch die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che und die EU- Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex fin­den tag­täg­lich statt und haben die Zah­len der Ankünf­te auf den grie­chi­schen Inseln erheb­lich reduziert.

Um den häss­li­chen Bil­dern zu ent­ge­hen, ver­su­chen die EU und ihre Mit­glieds­staa­ten in gewohn­ter Manier, die­se an eine ande­re Gren­ze zu ver­la­gern: aktu­el­le Plä­ne der EU Kom­mis­si­on sehen vor, das Ele­ment der Grenz­kon­trol­le auf tür­ki­scher Sei­te zu stär­ken. Im Rah­men des Tref­fens der Staats- und Regie­rungs­chefs der EU sicher­ten die­se der Tür­kei neu­er­lich 3.5 € Mil­li­ar­den zu. Die Sum­me soll über die nächs­ten drei Jah­re aus­ge­zahlt wer­den. Wei­ter­hin steht dabei die Unter­stüt­zung von syri­schen Geflüch­te­ten in der Tür­kei im Fokus. Laut einer gele­ak­ten Vor­la­ge soll jedoch ein Anteil auch auf eine ver­stärk­te Grenz­kon­trol­le durch die Tür­kei ent­lang deren öst­li­che Gren­ze ent­fal­len, dem Grenz­raum der Tür­kei zu Syri­en, dem Irak und dem Iran. Die Fort­set­zung der Zusam­men­ar­beit, die erneut auf Kanz­le­rin Mer­kel zurück­ge­führt wird, unter­streicht deren Posi­ti­on als trei­ben­de Kraft der euro­päi­schen Externalisierungspolitik.

Der Beschluss muss zurückgenommen werden!

PRO ASYL und RSA war­nen davor, dass das Recht auf Asyl und die Flücht­lings­kon­ven­ti­on von 1951 in Grie­chen­land – mit akti­ver Unter­stüt­zung der Euro­päi­schen Uni­on – gro­ßen Teils außer Kraft gesetzt wird. Wäh­rend Euro­pa das 70-jäh­ri­ge Bestehen der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on begeht, stellt der Ver­such einen Angriff auf die Grund­prin­zi­pi­en der Kon­ven­ti­on dar. Die Ein­stu­fung der Tür­kei als »siche­rer Dritt­staat“ hat gro­ße poli­ti­sche Bedeu­tung und demon­tiert im Wesent­li­chen die mini­ma­len Sicher­heits­vor­keh­run­gen des maro­den grie­chi­schen Asyl­sys­tems und gefähr­det Tau­sen­de von Schutz­su­chen­den in ekla­tan­ter Miss­ach­tung grund­le­gen­der rechts­staat­li­cher Prinzipien

Wäh­rend Euro­pa das 70-jäh­ri­ge Bestehen der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on begeht, stellt der Ver­such einen Angriff auf die Grund­prin­zi­pi­en der Kon­ven­ti­on dar.

PRO ASYL und RSA for­dern die grie­chi­sche Regie­rung daher auf den gemein­sa­men Minis­te­ri­al­be­schluss zurückzuziehen.

Bis­her fehlt jed­we­de Kri­tik von Sei­ten der EU Kom­mis­si­on und der Mit­glieds­staa­ten, allen vor­an Deutsch­lands sowie des UNHCRs an der weit­rei­chen­den Neu­re­ge­lung. Die­ses Schwei­gen kann nur als stil­le Zustim­mung gewer­tet wer­den. Wir for­dern daher die EU-Kom­mis­si­on, Mit­glieds­staa­ten und sämt­li­che flücht­lings­po­li­ti­sche Akteu­re, die in Grie­chen­land aktiv sind auf, das Vor­ge­hen Grie­chen­lands ent­schie­den zu verurteilen.

(rsa / mz / ame)