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Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge: Weiterhin hohe Hürden
Flüchtlinge sollten leichter Arbeit aufnehmen können - hierin sind sich Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften sowie Politikerinnen und Politiker verschiedenster Parteien einig. Kleine Schritte hin zu einer Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge gab es bereits. Doch die großen Hürden bleiben. Wie ist der Stand der Dinge - und was müsste sich ändern? Eine Analyse.
Im Zuge der Diskussion um einen Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland fordern viele Stimmen, Flüchtlingen den bislang mit vielen Hürden verbauten Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern: Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit sieht dringenden Handlungsbedarf, der Bund Deutscher Arbeitgeber fordert in einem Positionspapier, dass Flüchtlinge „schneller und effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt“ erhalten, die Integrationsministerkonferenz von Bund und Ländern empfiehlt in einem Leitantrag vom 16. April 2014 gesetzliche Neuregelungen, um eine schnellere Arbeits- und Sprachintegration zu ermöglichen, die Fraktion der Grünen bringt einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein. Und die Liste ließe sich fortsetzen: Vom CSU-Integrationsbeauftragten und dem FDP-Präsidium über den Deutschen Gewerkschaftsbund bis zum Vorstand der Daimler AG und zahlreichen Handwerkskammern werden Verbesserungen beim Zugang zu Bildung und Arbeit eingefordert.
Integration ist erst erwünscht, wenn der Aufenthalt gesichert ist
Ein Großteil der Asylsuchenden, die Deutschland erreichen, wird auf Dauer hier blieben. Angesichts dessen lautet die dringende Frage für die Betroffenen: Wird ihnen hier eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet? Oder werden sie in Sammelunterkünften isoliert und zur Untätigkeit verdammt? Werden sie auf ihrem Bildungsweg und bei der Arbeitssuche unterstützt oder werden ihnen Steine in den Weg gelegt?
Immer noch bestehen zahlreiche Hürden für Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Viele verbringen Jahre in Großunterkünften und leiden unter rechtlichen Beschränkungen, die sie von Bildung und Arbeit fernhalten.
Fehlende Sprachförderung von Flüchtlingen
Sprachkurse sind der zentrale Faktor, um Flüchtlingen den Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Insbesondere dann, wenn an Sprachkurse Praktika anschließen, bestehen an vielen Orten gute Chancen bei der Jobsuche. Viele Flüchtlinge kommen zudem mit einem guten Bildungsstand. Wenn ihre Bildungskarrieren durch die Flucht und Bürgerkriege unterbrochen wurden, könnten sie hier eine Berufsausbildung abschließen, ein Studium aufnehmen, weiterführende Schulen besuchen – das Bildungssystem ist hier anschlussfähig. Doch notwendig sind hierfür stets sehr gute Sprachkenntnisse – die bislang nicht systematisch gefördert werden.
Denn das einzige flächendeckende Sprachförderprogramm sind die Integrationskurse des Bundes. Der Zugang hierzu besteht jedoch erst nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Für die Zeit des Asylverfahrens sowie eine eventuell daran anschließende Zeiten der Duldung werden die Betroffenen aus diesem wichtigsten und größten Sprachförderprogramm ausgeschlossen. So vergehen zum Teil viele Jahre ohne dass die Betroffenen professionelle Sprachförderung erhalten. Bildungschancen und Arbeitsmarktintegration werden so verbaut.
Der Stand der Diskussion auf Bundesebene gibt wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich dies grundlegend ändert: Es wird derzeit zwar darüber beraten, Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen, etwa Syrern, bereits während des Asylverfahrens eine Teilnahme zu ermöglichen. Ein Großteil der Flüchtlinge wäre damit allerdings außen vor. Zudem wird eine Sprachkursteilnahme wohl nur im Rahmen freier Plätze möglich sein. Dafür müsste es zusätzliche Finanzmittel geben, dies ist bisher nicht absehbar.
Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
Ein vollständiges Arbeitsverbot besteht mittlerweile dank einer Liberalisierung im November 2014 nur noch in den ersten drei Monaten. Doch die Regelung ist mangelhaft: So können Ausländerbehörden geduldeten Flüchtlingen, denen unterstellt wird, ihre Mitwirkungspflichten zu verletzen (z.B. Personen, die keinen Pass vorlegen) – ein Arbeits- und Ausbildungsverbot erteilen.
Und nicht allein das: Da die Liberalisierung der Arbeitsverbote im Gesetzestext so formuliert wurde, dass nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilt werden „kann“ (aber nicht „soll“), haben die Ausländerbehörden großen Ermessensspielraum, um auch in anderen Fällen eine Arbeitserlaubnis zu verweigern.
Aktuell verlieren etwa in Bayern viele Asylbewerber ihre Jobs, da dass Innenministerium eine restriktive Auslegung des Ermessens angeordnet hat, um einen Abschreckungseffekt zu erzielen. In der Vergangenheit wurde auf dieser Basis etwa Asylsuchenden grundsätzlich die Aufnahme einer Ausbildung verweigert. Beides ist rechtlich zweifelhaft, juristisch dagegen vorzugehen ist den Betroffenen jedoch meist schwer möglich. Und: Der Job ist selbst im späteren Erfolgsfall meist auch weg.
Beschäftigungserlaubnis – zentrale Hürde auf dem Weg zu Job oder Ausbildung
Um betriebliche Ausbildungen oder Arbeit aufnehmen zu dürfen, ist eine Beschäftigungserlaubnis notwendig. Auch für Praktika, die nicht im Rahmen der Schule stattfinden, wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt.
Ob eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird, hängt von dem jeweiligen Status ab. Hier gab es zuletzt einige Verbesserungen: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten seit Juli 2013 eine uneingeschränkte Beschäftigungserlaubnis – sie können jede Stelle annehmen. Vorher galten erhebliche Einschränkungen.
Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung können seit November 2014 eine volle Beschäftigungserlaubnis nach 15 Monaten erhalten – zuvor mussten sie vier Jahre warten. Vor Ablauf dieser Frist haben die Betroffenen nur einen „nachrangigen Zugang“ zum Arbeitsmarkt. In der Praxis erweist sich dies immer wieder als hohe Hürde. Denn der „nachrangige Zugang“ zum Arbeitsmarkt bedeutet, dass die Betroffenen bei der Arbeitssuche bei jeder in Frage kommenden Stelle ein Verfahren durchlaufen müssen, bei dem u.a. geprüft wird, ob ein bevorrechtigter Arbeitnehmer (z.B. Deutsche oder EU-Ausländer) für diese Arbeitsstelle in Frage kommt. Ausnahme: Bei Ausbildungen entfällt die Vorrangprüfung.
In strukturschwachen Regionen kommt dies einem Arbeitsverbot gleich, da die Jobcenter in ihren Datensätzen fast immer bevorrechtigte Arbeitssuchende finden. Aber auch in Regionen mit geringerer Arbeitslosigkeit ist die „Nachrangigkeit“ eine Hürde: Arbeitgeber müssen vor der Einstellung des Flüchtlings zunächst abwarten, bis das Jobcenter überprüft hat, ob es nicht einen bevorrechtigten Arbeitsuchenden für die Stelle gibt. So geht Zeit verloren, sodass sich Arbeitgeber ungern auf das Verfahren einlassen.
Umzug verboten: Immer wieder scheiterte die Jobaufnahme an den Behörden
Viele Flüchtlinge werden in kleinen Ortschaften weit ab der nächsten Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten untergebracht. Der fehlende räumliche Zugang zu Bildungseinrichtungen und zu offenen Stellen kann eine große Hürde darstellen.
Zwar wurde die räumliche Beschränkung (die sogenannte Residenzpflicht) gelockert, allerdings gilt weiterhin für viele Flüchtlinge eine Wohnsitznahmeverpflichtung. Eine Erlaubnis zum Umzug muss beantragt werden.
Es ist leider nicht vorgesehen, dass dem Umzugsantrag zum Zweck der Bildung und Arbeit stattgegeben werden muss. Finden etwa asylsuchende oder geduldete Flüchtlinge einen Job in einem anderen Bundesland oder ist die Schule oder Uni zu weit entfernt, ist nicht vorgesehen, dass sie den Wohnort wechseln können. Ausbildungs‑, Beschulungs- und Arbeitsmöglichkeiten können aktuell immer wieder aufgrund fehlender Umzugserlaubnis nicht wahrgenommen werden.
Ungesicherter Aufenthalt: Arbeitgeber werden abgeschreckt
Personen mit ungesichertem Aufenthalt (Duldung und Aufenthaltsgestattung) stehen häufig vor dem Problem, dass Arbeitgeber und insbesondere Ausbildungsbetriebe dies als Unsicherheitsfaktor betrachten und lieber von einer Anstellung Abstand nehmen. Dabei gibt es zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen mit einiger Sicherheit zu erwarten ist, dass die Person auf Dauer oder zumindest sehr lange bleiben wird.
Die Ministerpräsidenten Kretschmann (Grüne), Dreyer (SPD) und Bouffier (CDU) fordern daher parteiübergreifend ein Bleiberecht für Auszubildende. Im Rahmen des Gesetzes zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung wird derzeit darüber verhandelt. Alles deutet jedoch darauf hin, dass – wenn überhaupt – nur eine Duldung für den Ausbildungszeitraum eingeführt wird.
Nachholen von Schulabschlüssen oft nicht möglich
Ohne deutschen Schulabschluss ist es für junge Menschen kaum möglich, ihren Bildungsweg fortzusetzen bzw. eine Ausbildung aufzunehmen. Es kommen jedoch zahlreiche junge Menschen an, die nicht mehr regelschulpflichtig sind (je nach Bundesland v.a. Personen, die 16 bzw. 18 Jahre und älter sind). Sie können nicht mehr in die Regelschule und stehen vor dem Problem, dass sie oft keine Möglichkeit haben, einen Abschluss zu erwerben.
Bayern strebt daher eine flächendeckende Beschulung der 16- bis 25-Jährigen an Berufsschulen an. Über 180 Flüchtlingsklassen für bis 25-Jährige wurden eingerichtet, doch die Zahl der verfügbaren Plätze reicht bei weitem noch nicht aus. Trotz einiger Leuchtturmprojekte auch in anderen Bundesländern, bleibt ein Großteil der jungen Erwachsenen ohne Chance auf einen Schulabschluss.
Eingeschränkte Bildungsförderung straft Überflieger ab
Nicht alle Möglichkeiten der Bildungsförderungen stehen allen Flüchtlingen zur Verfügung. Bei den Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit besteht für geduldete und gestattete Flüchtlinge ein Teilausschluss. BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe werden bei vielen Flüchtlingsgruppen erst nach vier Jahren gewährt. Hierdurch werden vor allem diejenigen abgestraft, die es besonders schnell in Studium oder Ausbildung schaffen könnten. Da ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, müssen sie oft abwarten, bis sie die Mindestaufenthaltszeiten erreichen.
Ab 2016 soll zumindest für geduldete Flüchtlinge und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis die Wartezeit auf 15 Monate verkürzt werden. Für Personen im Asylverfahren bleibt der Ausschluss jedoch bestehen. Angesichts der oft langen Verfahrensdauer ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen.
So wird Zukunft verbaut
Die Verkürzung des vollständigen Arbeitsverbotes, der Wegfall der Vorrangprüfung für bestimmte Flüchtlingsgruppen und die Verbesserungen bei der Bildungsförderung sind Schritte in die richtige Richtung. Doch große Hürden bleiben bestehen. Auf Bundesebene gilt weiterhin im Kern: Integration ist erst erwünscht, wenn der Aufenthalt gesichert ist. Dequalifizierungen und verhinderte (Arbeitsmarkt-)Integration sind die Folge. So wird vielen Flüchtlingen die Zukunft verbaut.
Neues Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete (01.07.13)