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Detention centre in Kirklareli, Turkey. Mülteci-DER

Schon die ersten Abschiebungen im Rahmen des EU-Türkei-Deals waren ein menschenrechtliches Fiasko: 13 Personen, die in Griechenland Asyl beantragen wollten, wurden in die Türkei zurückverbracht, ohne ihnen diese Chance zu geben. Was ist dort mit diesen Menschen passiert? Unsere türkischen Partner von Mülteci-DER versuchen, den Kontakt herzustellen.

Seit Inkraft­tre­ten des EU-Tür­kei-Deals wur­den ins­ge­samt 326 Per­so­nen von Grie­chen­land in die Tür­kei abge­scho­ben. Die Befür­wor­ter beteu­er­ten, dass die Rech­te der Betrof­fe­nen gewahrt wür­den und dass jeder Abschie­bung eine Ein­zel­fall­prü­fung vor­an­ge­hen sol­le. Doch schon am 04. April, dem ers­ten Tag der Rück­füh­run­gen, wur­de offen­sicht­lich »ver­ges­sen«, die Anträ­ge von 13 Afgha­nen und Kon­go­le­sen ent­ge­gen­zu­neh­men, wel­che dann – ohne jeg­li­che Prü­fung – in die Tür­kei ver­bracht wur­den. Die Rech­te der Betrof­fe­nen wur­den klar missachtet.

Alle abgeschobenen Nicht-Syrer wurden inhaftiert

Ihre Ent­rech­tung setzt sich in der Tür­kei fort: Eine Unter­su­chung des Vor­falls durch UNHCR war bis­her unmög­lich, da die tür­ki­schen Behör­den die­sem wei­ter­hin Kon­takt und Zugang zu den Betrof­fe­nen ver­wei­gert. Mitt­ler­wei­le ist jedoch bekannt, dass alle nicht-syri­schen Abge­scho­be­nen, die bis­her aus Grie­chen­land in die Tür­kei ver­bracht wur­den, im neu-errich­te­ten Abschie­be­zen­trum von Kirk­lar­e­li fest­ge­hal­ten werden.

Um Flücht­lin­gen in Grie­chen­land und der Tür­kei bei­zu­ste­hen, hat PRO ASYL das »Refu­gee Sup­port Pro­gram Aege­an« initi­iert und finan­ziert Rechts­an­wäl­te in die­sen Län­dern. Unse­re tür­ki­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Mül­teci-DER setzt sich seit den Rück­füh­run­gen ent­schie­den dafür ein, Kon­takt zu den 13 abge­scho­be­nen Schutz­su­chen­den her­zu­stel­len und Rechts­bei­stand für sie zu organisieren.

Betroffenen wird Kontakt zur Außenwelt verboten

Eine Rechts­an­wäl­tin von Mül­teci-DER ver­such­te, Zugang zum Abschie­be­la­ger und den Schutz­su­chen­den zu erhal­ten. Dabei berief sie sich auf gel­ten­des tür­ki­sches Recht, wonach Inhaf­tier­ten gestat­tet wer­den muss, ein Tele­fon zu nut­zen und sich mit Ver­wand­ten, Nota­ren, recht­li­chen Ver­tre­tern und Rechts­an­wäl­ten zu treffen.

Nach zwei­tä­gi­gem Behar­ren der Anwäl­tin wur­de sie von den ört­li­chen Behör­den abge­wie­sen, die sich dabei auf eine Anord­nung der Gene­ral­di­rek­ti­on für Migra­ti­ons­ma­nag­ment (DGMM) in Anka­ra berie­fen. Ent­spre­chend die­ser Ver­ord­nung sei eine Arbeits­grup­pe inner­halb der Gene­ral­di­rek­ti­on mit den Fäl­len befasst. Bis die­se ihre Arbeit abge­schlos­sen habe, sei den betrof­fe­nen Per­so­nen jeg­li­cher Kon­takt mit Außen­ste­hen­den ver­bo­ten. Mit einer sol­chen Anwei­sung ver­stößt die DGMM wie­der­um klar gegen die Rech­te der Schutzsuchenden.

EU-Türkei-Deal sorgt für Menschenrechtsverletzungen

Der Fall der 13 abge­scho­be­nen Schutz­su­chen­den zeigt: Durch die Depor­ta­tio­nen im Rah­men des EU-Tür­kei Abkom­mens wer­den die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen aufs Spiel gesetzt. Die Betrof­fe­nen wer­den in der Tür­kei »inkom­mu­ni­ka­do« inhaf­tiert und sind von Abschie­bung in ihre Her­kunfts­län­der bedroht, ohne jemals eine Chan­ce auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren gehabt zu haben.

Trotz der bestehen­den Gefahr eines völ­ker­rechts­wid­ri­gen Refou­le­ments der 13 Asyl­su­chen­den hat die Euro­päi­sche Uni­on bis­her noch kei­ne Anstal­ten gemacht, den Fall zu unter­su­chen. Gemein­sam mit unse­ren tür­ki­schen Part­nern for­dern wir die EU auf, die Rück­schie­bun­gen in die Tür­kei ein­zu­stel­len und sich auf ihre men­schen­recht­li­chen Grund­la­gen zu besinnen.