Hintergrund
Von Gleichbehandlung weit entfernt: zur Situation minderjähriger Flüchtlinge
Seit 2015 sind etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern oder einer sorgeberechtigten Person nach Deutschland eingereist, um Asyl zu suchen. Zum Ende des Jahres 2016 zählte die Kinder- und Jugendhilfe zudem 49.786 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.
All diesen Kindern und Jugendlichen steht nach internationaler, europäischer und deutscher Rechtslage ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu. Ihr Schutz ist zudem gemäß des Grundsatzes der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls zu garantieren.
Ein Zwei-Klassen-System in der Jugendhilfe?
Unbegleitete Minderjährige werden laut Gesetz im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut, versorgt und untergebracht. Doch der vorgeschriebene gesetzliche Schutz wird zum Teil nur unzureichend umgesetzt.
Seit Herbst 2016 liegt zudem ein Vorschlag der Länder Hessen, Saarland, Bayern und Sachsen auf dem Tisch, der ein abgeschwächtes Leistungs- und Unterstützungssystem nach SGB VIII für unbegleitete, minderjährige Fluchtlinge (UMF) und damit die Schaffung eines Zwei-Klassen-Systems in der Jugendhilfe zur Folge hätte.
Zudem gibt es Überlegungen, dass in Zukunft Ordnungsbehörden wie die Bundespolizei im Rahmen einer Alterseinschätzung darüber entscheiden, wer als unbegleiteter Minderjähriger gilt. Bisher erfolgt diese Prüfung durch die Jugendämter. Hierdurch drohen UMF, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Versorgungssystem für Erwachsene zu verbleiben.
Wenig Aufmerksamkeit für begleitete, minderjährige Flüchtlinge
Doch auch begleitete, minderjährige Fluchtlinge haben mit diskriminierender Ungleichbehandlung zu kämpfen. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern eingereist sind, fallen unter die benachteiligenden Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie stoßen somit auf die volle Härte aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen. Die Unterbringung erfolgt in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Not- und Gemeinschaftsunterkünften, die explizit von der Betriebserlaubnispflicht nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ausgeschlossen sind. Dort lebende Kinder und Jugendliche stehen somit nicht im Fokus der Kinder- und Jugendhilfe.
Keine kindgerechte Unterbringung
Im Auftrag von UNICEF hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) Anfang 2017 die Lebenssituation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland untersucht. Die Studie (»Kindheit im Wartezustand – Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland«, 2017) zeigt, dass die Unterbringung und Versorgung in Flüchtlingsunterkünften oftmals ein grundlegendes Problem für viele Familien ist:
»Eine unserer größten Schwierigkeiten ist die, dass wir überhaupt keine Ruhe haben. (…) Man kann selbst in der Nacht nicht richtig schlafen. (…) Nicht nur wir, alle anderen Familien wünschen sich eine Wohnung, wo sie auch kochen können und die Kinder sich ohne Probleme frei bewegen können. «
Obwohl Flüchtlingsunterkünfte kein kindgerechtes Umfeld bieten, sind sie für viele Kinder und Jugendliche der Lebensmittelpunkt für mehrere Monate oder Jahre. Mangelnde Privatsphäre und fehlende Ruckzugsorte fuhren dazu, dass Kinder und Jugendliche keine Ruhe zum Lernen oder Spielen finden und Zeugen von Gewalt und Bedrohung werden.
Auch die gemeinsame Unterbringung mit alleinstehenden Männern wird von vielen Familien als problematisch angesehen, da sie das Gefühl haben, ihre Kinder ständig beschützen zu müssen. Hinzu kommen zum Teil problematische hygienische Bedingungen: Sanitäranlagen werden oftmals von vielen Personen benutzt, sind nicht immer abschließbar und stellen ein Risiko für die persönliche Sicherheit dar.
Auch wenn nicht jede Unterkunft all diese Problemfelder aufweist, wirken sich die Umstände der Unterbringung auch auf das Leben der Kinder außerhalb der Unterkunft aus. So berichten Jugendliche von Hanseleien aufgrund der Unterbringung oder von Schlafmangel wegen des Lärms, der zu Schwierigkeiten beim Schulbesuch führt. Statt kindgerechte Freiraume zu haben, müssen sich Flüchtlingskinder den räumlichen Bedingungen der Unterkunft und den anderen Bewohnern anpassen.
Mangelhafte Versorgung
Auch die Versorgungslage vieler Familien ist problematisch: In den ersten 15 Monaten gilt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein eingeschränkter Leistungsanspruch, der zehn Prozent unter den Leistungen nach SGB II und SGB XII und damit unter »Hartz IV«-Niveau liegt.
Neben fehlenden finanziellen Mitteln für alltägliche Besorgungen wird vor allem die Essensversorgung nach dem Sachleistungsprinzip als problematisch beschrieben. Individuelle Vorlieben, kulturelle Gewohnheiten oder gesundheitliche Belange werden durch Kantinenessen oder Essenspakete nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Als Folge dessen berichten Familien von Essensverweigerung, Gewichtsverlust und Verdauungsprobleme bei Kindern und Jugendlichen.
Kein regulärer Schulbesuch
Kinder und Jugendliche sind von den asylrechtlichen Änderungen seit Herbst 2015 direkt betroffen. Besonders schwer wiegt die Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate. Da die Schulpflicht in sieben Bundesländern erst mit der Verteilung aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen einsetzt, ruckt der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche in die Ferne. In vielen Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt nur eine unterkunftsinterne Beschulung von wenigen Stunden pro Tag. Kinder und Jugendliche aus sogenannten »sicheren Herkunftsländern« sind in besonders gravierender Weise hiervon betroffen: Sie müssen bis zum Abschluss des Asylverfahrens bzw. darüber hinaus in Erstaufnahme- oder gar »besonderen Aufnahmeeinrichtungen« leben. Die Ungleichbehandlung aufgrund der rein statistisch errechneten Bleibeperspektive geht nicht unbemerkt an den Kindern und Jugendlichen vorbei:
»Und Deutschland hilft den Menschen, aber uns nicht. Aber warum denn nicht? Warum behandeln die uns nicht wie Menschen? Im anderen Heim hatten wir auch keinen Deutschkurs, nur für Syrer und Afghanen. Sind wir keine Menschen?«
Das 2017 geplante »Gesetz zur bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht« ermöglicht es den Bundesländern, zukünftig einer noch größeren Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen dauerhaft den Weg aus der Erstaufnahmeeinrichtung und damit den Schulbesuch zu verweigern. PRO ASYL, UNICEF, BumF und weitere Organisationen haben im Februar 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme auf diese Gefahr und die damit einhergehende Missachtung des Kindeswohls hingewiesen.
Gleichbehandlung jetzt und für alle!
Eine geeignete Unterbringung, Versorgung und der Zugang zu Bildung sind für Kinder, Jugendliche und deren Eltern grundlegende Voraussetzungen, um in Deutschland anzukommen. Solange gefluchteten Kindern und Jugendlichen durch direkte oder indirekte Formen der Benachteiligung nicht dieselben Entwicklungsmöglichkeiten wie anderen Gleichaltrigen eingeräumt werden, kann von Gleichbehandlung nicht die Rede sein.
PRO ASYL und BumF e.V. fordern die Auflösung bestehender Not- und Massenunterkünfte und die vorrangige Unterbringung in Wohnungen, gerade für geflüchtete Familien. Deutschland muss weg von der entmündigenden Sachleistungs- und Minderversorgung von Flüchtlingen, das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft! Kinder und Jugendliche müssen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vom ersten Tag an zur Schule gehen.
Adam Naber, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(BumF e.V.)
(Dieser Artikel erschien zuerst im Juni 2017 im Heft zum Tag des Flüchtlings 2017).