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Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Buch: Polizisten begutachten die Brandstelle, Aug. 2016. ©Christian-Ditsch.de

Die Zahlen sind alarmierend: Die »Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle« dokumentiert 3.729 Fälle rassistisch motivierter Gewalt gegen Asylsuchende im Jahr 2016. Die Angaben der Sicherheitsbehörden hingegen sind oft fehlerhaft. Eine Bestandsaufnahme der Gewalt.

Es wird geschla­gen und getre­ten, gehetzt, geschos­sen und gesprengt, mit Stei­nen und Molo­tov-Cock­tails gewor­fen. Tau­sen­de Men­schen, die in Deutsch­land Schutz suchen, wer­den Opfer rech­ter Gewalt. Der Kampf gegen Geflüch­te­te und ihre Unter­stüt­zer ist ein­deu­tig das domi­nie­ren­de The­ma der orga­ni­sier­ten Rech­ten. Eine weit­ver­brei­te­te Annah­me lau­tet: Seit weni­ger Geflüch­te­te nach Deutsch­land kom­men, neh­me auch die Zahl ras­sis­tisch moti­vier­ter Über­grif­fe ab. Ein Trug­schluss, wie ein Blick in die »Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le« zeigt.

In der Chro­nik doku­men­tiert PRO ASYL gemein­sam mit der Ama­deu Anto­nio Stif­tung rech­te Über­grif­fe auf Geflüch­te­te in Deutsch­land. Im Schnitt gab es im ver­gan­ge­nen Jahr jeden Tag zehn Über­grif­fe auf Asyl­su­chen­de. Hin­zu kom­men hun­der­te rech­te Demons­tra­tio­nen und Kund­ge­bun­gen, bei denen unver­hoh­len gegen Geflüch­te­te gehetzt wird. Die Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le ist im Inter­net öffent­lich einsehbar.

Die Daten­bank ist ein Was­ser­stands­mes­ser für Hass und Gewalt im Land. Sie erfüllt dar­über hin­aus eine zivil­ge­sell­schaft­li­che Kon­troll­funk­ti­on: Die Chro­nik ist ein not­wen­di­ges Kor­rek­tiv zu den Anga­ben der Sicher­heits­be­hör­den. Als ein­zi­ge Daten­bank bie­tet sie einen bun­des­wei­ten Über­blick der­ar­ti­ger Über­grif­fe und ermög­licht somit einen Ver­gleich zu den Anga­ben von Poli­zei, Lan­des- und Bun­des­be­hör­den, wel­che immer wie­der Feh­ler und Merk­wür­dig­kei­ten aufweisen.

Das Schweigen der Behörden 

Um eine Ver­gleich­bar­keit der Sta­tis­ti­ken zu gewähr­leis­ten, ori­en­tie­ren sich PRO ASYL und die Ama­deu Anto­nio Stif­tung grund­sätz­lich an den Erfas­sungs­kri­te­ri­en der Sicher­heits­be­hör­den. Pri­mär­quel­len sind im Ide­al­fall Polizeimeldungen.

Aller­dings wer­den vie­le Vor­fäl­le von den zustän­di­gen Ermitt­lungs­stel­len nicht per Pres­se­mit­tei­lung öffent­lich gemacht. In zwei Bun­des­län­dern kön­nen wir die­ses Pro­blem kon­kret benen­nen. Aus den Anga­ben des Ber­li­ner Senats geht her­vor, dass das LKA Ber­lin im Jahr 2016 ins­ge­samt 50 Über­grif­fe auf Geflüch­te­te regis­trier­te. Aller­dings ver­öf­fent­lich­ten die Behör­den nur in sie­ben Fäl­len eine ent­spre­chen­de Pressemitteilung.

Kaum bes­ser die Lage in Bay­ern: Von 415 regis­trier­ten Fäl­len mach­ten die baye­ri­schen Ermitt­lungs­be­hör­den nur 94 auf eige­ne Initia­ti­ve hin öffent­lich. Die Dun­kel­zif­fer der Über­grif­fe dürf­te deut­lich höher lie­gen. Vie­le Fäl­le kom­men nie zur Anzei­ge – teils, weil die Betrof­fe­nen Angst vor der Poli­zei haben, teils, weil sie kein Auf­se­hen erre­gen wol­len aus Sor­ge um ihren Auf­ent­halts­sta­tus oder ihr lau­fen­des Asylverfahren.

Umso wich­ti­ger ist des­halb die Arbeit der regio­na­len Opfer­be­ra­tungs­stel­len, deren Erkennt­nis­se in die Chro­nik ein­flie­ßen. Die Opfer­be­ra­tungs­stel­len ken­nen die Struk­tu­ren vor Ort und ver­mit­teln Betrof­fe­nen rech­ter Gewalt bei Bedarf juris­ti­sche oder psy­cho­lo­gi­sche Betreuung.

Lei­der müs­sen vie­le Opfer­be­ra­tungs­stel­len Jahr für Jahr um eine Fol­ge­fi­nan­zie­rung ban­gen. Die Ama­deu Anto­nio Stif­tung for­dert seit Lan­gem, dass die Opfer­be­ra­tungs­stel­len von den Län­dern finan­zi­ell abge­si­chert wer­den, damit sie ihre uner­setz­li­che Arbeit lang­fris­tig pla­nen und fort­set­zen können.

Ins­be­son­de­re Lokal­re­dak­tio­nen erhal­ten oft­mals wert­vol­le Hin­wei­se auf Vor­fäl­le, die andern­falls nicht zeit­nah öffent­lich gemacht wür­den. Ein Bei­spiel: Am 23. Febru­ar 2016 war­fen Unbe­kann­te mit einem Stein die Schei­be einer Asyl­un­ter­kunft im säch­si­schen Moritz­burg ein. In dem dahin­ter lie­gen­den Zim­mer befan­den sich zum Tat­zeit­punkt meh­re­re Men­schen, zum Glück wur­de nie­mand verletzt.

Ein Zeu­ge hat­te die Säch­si­sche Zei­tung auf den Vor­fall hin­ge­wie­sen. Erst auf Nach­fra­ge der Redak­ti­on bestä­tig­te die zustän­di­ge Ermitt­lungs­stel­le den Vor­fall, wei­ter­füh­ren­de Details wur­den der Zei­tung jedoch ver­wei­gert. Nur der Hart­nä­ckig­keit der Redak­ti­on ist es zu ver­dan­ken, dass die Öffent­lich­keit über­haupt von dem Vor­fall erfuhr. So konn­ten wir den Fall in die Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le auf­neh­men. In der Sta­tis­tik des Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA) fehlt die­ser Vor­fall übri­gens bis heute.

Die BKA-Statistik ist mangelhaft

3.729

Über­grif­fe auf Flücht­lin­ge in 2016

Das BKA ist für die bun­des­wei­te Erfas­sung von Über­grif­fen auf Asyl­su­chen­de ver­ant­wort­lich. Das BKA beruft sich auf Anga­ben der Bun­des­län­der (Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter), die sich wie­der­um auf die ein­zel­nen Poli­zei­dienst­stel­len bezie­hen. Auch wenn das BKA letzt­lich nur bün­delt, was der Behör­de aus den Län­dern zuge­tra­gen wird, ist offen­sicht­lich: Die BKA-Sta­tis­tik ist mangelhaft.

Ein Abgleich der Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le von PRO ASYL und der Ama­deu Anto­nio Stif­tung mit der Sta­tis­tik des BKA zeigt, dass die offi­zi­el­len Anga­ben der Ermitt­lungs­be­hör­den die tat­säch­li­che Dimen­si­on ras­sis­ti­scher Gewalt gegen Asyl­su­chen­de nicht ange­mes­sen wie­der­ge­ben. Das BKA ver­zeich­ne­te laut eige­nen Anga­ben im Jahr 2016 ins­ge­samt 3.533 Über­grif­fe auf Asyl­su­chen­de. Zur Erin­ne­rung: Die Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le zähl­te im sel­ben Zeit­raum 3.729 Fäl­le – also fast 200 Fäl­le mehr.

Die Sicher­heits­be­hör­den ver­öf­fent­li­chen ihre Sta­tis­ti­ken nicht von selbst. Dies geschieht nur, weil Abge­ord­ne­te Druck auf die Behör­den ausüben.

Die Sicher­heits­be­hör­den ver­öf­fent­li­chen ihre Sta­tis­ti­ken nicht von selbst. Dies geschieht nur, weil Abge­ord­ne­te Druck auf die Behör­den aus­üben. In ein­zel­nen Land­ta­gen und im Bun­des­tag stel­len Abge­ord­ne­te soge­nann­te Klei­ne Anfra­gen und machen so von ihrem par­la­men­ta­ri­schen Aus­kunfts­recht gegen­über Behör­den Gebrauch. Dadurch sind die ange­frag­ten Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter sowie das Bun­des­kri­mi­nal­amt gezwun­gen, ihre Erkennt­nis­se zumin­dest quar­tals­wei­se zu ver­öf­fent­li­chen. Anders sind die­se Anga­ben nicht zu bezie­hen, obwohl die Zah­len lau­fend aktua­li­siert vor­lie­gen. Auf Pres­se­an­fra­gen etwa lie­fert das BKA durch­aus wöchent­lich aktua­li­sier­te Zah­len, jedoch ohne wei­te­re Details zu den ein­zel­nen Vor­fäl­len zu nennen.

Für genaue­re Infor­ma­tio­nen blei­ben also nur die Ant­wor­ten auf die par­la­men­ta­ri­schen Anfra­gen. Die­se bestehen aus ellen­lan­gen Lis­ten, deren Aus­sa­ge­kraft den­noch dürf­tig ist: Beant­wor­tet wird im Wesent­li­chen, wann und wo es zu wel­chem Delikt zum Nach­teil von Asyl­su­chen­den kam und ob die Ermitt­lungs­be­hör­den den jewei­li­gen Vor­fall als rechts­mo­ti­viert ein­stu­fen. Immer­hin las­sen sich die­se Anga­ben mit der Chro­nik flücht­lings­feind­li­cher Vor­fäl­le von PRO ASYL und der Ama­deu Anto­nio Stif­tung abgleichen.

Den­noch berei­ten die Anga­ben der Behör­den etli­che Pro­ble­me: Für Groß­städ­te wie Köln oder Ham­burg bedürf­te es einer genaue­ren Anga­be der jewei­li­gen Tat­or­te, min­des­tens eines Orts­teils, bes­ser noch der Stra­ßen­na­men. Andern­falls ist es nahe­zu unmög­lich ein­zel­ne Fäl­le nach­zu­re­cher­chie­ren. Dass den Behör­den ent­spre­chend detail­lier­te Anga­ben vor­lie­gen, zei­gen etwa die umfas­sen­den Ant­wor­ten auf par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen an den Ber­li­ner Senat. Die Ber­li­ner Sicher­heits­be­hör­den lie­fern auf Anfra­ge eine kur­ze Schil­de­rung des jewei­li­gen Sach­ver­halts. Das ist vorbildlich.

Das BKA hin­ge­gen führt tau­sen­de Fäl­le von »Sach­be­schä­di­gung«,   »Kör­per­ver­let­zung« oder ande­ren ver­klau­su­lier­ten Delik­ten auf, ohne jede Schil­de­rung des Sach­ver­halts. So bleibt unklar, was in den ein­zel­nen Fäl­len tat­säch­lich vor­ge­fal­len ist. PRO ASYL und  die Ama­deu Anto­nio Stif­tung for­dern daher mehr Trans­pa­renz sei­tens der Sicher­heits­be­hör­den. Solan­ge kei­ne nen­nens­wer­ten ermitt­lungs­tak­ti­schen Grün­de für Ver­schwie­gen­heit bestehen, müs­sen alle Fäl­le poli­tisch moti­vier­ter Gewalt gegen Asyl­su­chen­de zeit­nah und umfas­send und nicht erst auf Anfra­ge von Abge­ord­ne­ten öffent­lich gemacht werden.

Lesen Sie hier die Beschrei­bung eini­ger bei­spiel­haf­ter Fäl­le, die das Aus­maß der Gewalt deut­lich machen, zum Teil aber nicht ein­mal Ein­gang in die offi­zi­el­le BKA-Sta­tis­tik gefun­den haben:

Eine 34-Jäh­ri­ge fährt mit­tags mit dem Auto an einer Asyl­un­ter­kunft vor­bei. Dabei soll sie mit einer Schreck­schuss­pis­to­le auf zwei Bewoh­ner der Unter­kunft geschos­sen haben. Bei­de blei­ben unver­letzt. Wenig spä­ter stellt die Poli­zei die Tat­ver­däch­ti­ge und fin­det im Fahr­zeug die Tat­waf­fe und zwei Mes­ser. Der Vor­fall fin­det sich nicht in der Auf­lis­tung des BKA zu Über­grif­fen auf Geflüchtete.

Unbe­kann­te schüt­ten am Nach­mit­tag eine ätzen­de Flüs­sig­keit durch ein auf Kipp gestell­tes Fens­ter in eine Woh­nung, in der eine aus Syri­en geflüch­te­te Frau lebt. Die 37-Jäh­ri­ge klagt über Atem­not und wird zur ärzt­li­chen Ver­sor­gung in ein Kran­ken­haus gebracht. Bereits weni­ge Tage zuvor haben unbe­kann­te Täter einen ähn­li­chen Anschlag auf eine ande­re Asyl­un­ter­kunft in Flens­burg verübt.

Unbe­kann­te wer­fen Stei­ne auf eine Woh­nung von Asyl­su­chen­den. Einer der Pflas­ter­stei­ne durch­schlägt das Wohn­zim­mer­fens­ter. Durch die umher­flie­gen­den Glas­split­ter wer­den zwei 19 und 36 Jah­re alte Asyl­su­chen­de ver­letzt. Zu die­sem Zeit­punkt befin­den sich zehn wei­te­re Per­so­nen in der Wohnung.

Zum drit­ten Mal inner­halb von zwei Wochen kommt es in Neu­stadt zu einem tät­li­chen Angriff auf jugend­li­che Asyl­su­chen­de. Ein 18-jäh­ri­ger Bewoh­ner einer Unter­kunft für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Geflüch­te­te soll am Abend von drei Unbe­kann­ten im Bereich der Haupt­stra­ße tät­lich ange­gan­gen wor­den sein. Wie schon in den bei­den vor­he­ri­gen Fäl­len wird der Geschä­dig­te von den Tätern zunächst ange­spro­chen und dann unver­mit­telt atta­ckiert. Wäh­rend das BKA einen der vor­he­ri­gen Über­grif­fe in Neu­stadt als rechts­mo­ti­vier­te Kör­per­ver­let­zung ein­ord­net, fehlt die­ser Fall in der offi­zi­el­len Sta­tis­tik komplett.

Ein 20-jäh­ri­ger Tat­ver­däch­ti­ger soll in der Nacht zwei Molo­tov-Cock­tails gegen ein Fens­ter eines Gebäu­des gewor­fen haben, in dem zwan­zig unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Geflüch­te­te woh­nen. Es ist einer der weni­gen Brand­an­schlä­ge, in dem neben schwe­rer Brand­stif­tung auch wegen ver­such­ten Mor­des ermit­telt wird.

Die ganze Milde des Gesetzes

2 %

der rech­ten Straf­tä­ter erhal­ten eine Gefängnisstrafe

Rech­te Gewalt muss kon­se­quent benannt und geahn­det wer­den. Das gilt im Übri­gen auch für ras­sis­ti­sche, volks­ver­het­zen­de Hass­kom­men­ta­re im Inter­net. Zwar droht die Poli­tik rech­ten Gewalt­tä­tern gern die »vol­le Här­te des Geset­zes an«. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus: Die Auf­klä­rungs­quo­te ist erschre­ckend nied­rig. Wie vie­le Tat­ver­däch­ti­ge konn­ten die Behör­den in tau­sen­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren ding­fest machen? Wie vie­le Ver­ur­tei­lun­gen gab es? Auch auf die­se Fra­gen lie­fern weder das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um noch das BKA Ant­wor­ten. Des­halb recher­chier­te die Ama­deu Anto­nio Stif­tung gemein­sam mit dem Maga­zin »Stern«, wel­che Stra­fen die Täter bei beson­ders schwer­wie­gen­den Delik­ten wie Kör­per­ver­let­zung oder Brand- und Spreng­stoff­an­schlä­gen bekamen.

Das ernüch­tern­de Ergeb­nis: Nur jede vier­te Gewalt­tat gegen Asyl­su­chen­de aus den Jah­ren 2013 und 2014 wur­de von deut­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den auf­ge­klärt. Nur zwei Pro­zent der ermit­tel­ten Straf­tä­ter erhiel­ten spä­ter eine Gefäng­nis­stra­fe (stern Nr. 17/2016). Im Übri­gen schei­tern Gerichts­pro­zes­se auch dar­an, dass Opfer und Zeu­gen nicht aus­sa­gen kön­nen, weil sie abge­scho­ben wurden.

Bleiberecht für die Opfer rechter Gewalt

Auch aus die­sem Grund for­dern PRO ASYL, die Bera­tungs­stel­len für Betrof­fe­ne rech­ter, ras­sis­ti­scher und anti­se­mi­ti­scher Gewalt und die Ama­deu Anto­nio Stif­tung ein bun­des­wei­tes Blei­be­recht für Betrof­fe­ne rech­ter Gewalt. Wenn Täter*innen straf­los blei­ben, weil der Staat ihre Opfer zwi­schen­zeit­lich außer Lan­des gebracht hat, ist dies ein fata­les Signal: Rech­te Gewalt­tä­ter kön­nen sich vor Ver­fol­gung und Bestra­fung sicher fühlen.

Umge­kehrt signa­li­siert eine Blei­be­rechts­re­ge­lung, dass der Staat sich kom­pro­miss­los auf die Sei­te der Opfer stellt. Der bran­den­bur­gi­sche Innen­mi­nis­ter hat es per Erlass vor­ge­macht. Auch Ber­lin und Thü­rin­gen debat­tie­ren eine ent­spre­chen­de Rege­lung. Das ist erfreulich.

Ande­rer­seits ermu­tigt das gegen­wär­ti­ge poli­ti­sche Kli­ma die Täter eher. Wäh­rend Asyl­un­ter­künf­te bren­nen, prä­gen Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen, Mas­sen­ab­schie­bun­gen und eine um sich grei­fen­de Islam­feind­lich­keit die poli­ti­sche Debat­te. Das ist Was­ser auf die Müh­len der Rech­ten. Dabei wäre es im Vor­feld der Bun­des­tags­wahl Auf­ga­be aller demo­kra­ti­schen Par­tei­en, sich nicht wei­ter von der AfD und der orga­ni­sier­ten Rech­ten trei­ben zu las­sen. Wer das Grund­ge­setz ernst nimmt und tat­säch­lich auf dem Boden der oft zitier­ten frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung steht, muss sich statt­des­sen gegen Gewalt und für das Grund­recht auf Asyl einsetzen.

MariusMünstermann/Timo Reinfrank, Ama­deu Anto­nio Stiftung

(Die­ser Arti­kel erschien zuerst im Juni 2017 im Heft zum Tag des Flücht­lings 2017).


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