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Die geplanten Dublin-Verschärfungen könnten viele Flüchtlinge zu "refugees in orbit" machen, für deren Asylantrag sich kein Staat zuständig fühlt. ©UNHCR/GaborKotschy

Gibt es noch ein Tabu in der Europäischen Flüchtlingspolitik? Unterhalb vom »Schießbefehl« an den Grenzen oder der Forderung, Flüchtlingsboote direkt im Mittelmeer zu versenken, scheint fast jeder Vorschlag diskussionswürdig.

Die weni­gen Momen­te der Selbst­kri­tik, etwa nach dem 360-fachen Tod vor Lam­pe­du­sa im Okto­ber 2013, sind pas­se. Es gibt kei­ne offi­zi­el­le Schwei­ge­mi­nu­te mehr für ertrun­ke­ne Flucht­lin­ge. Statt­des­sen: Flücht­lings­deal mit Erdo­gan (Marz 2016), mit dem zer­fal­le­nen Bür­ger­kriegs­land Liby­en (Febru­ar 2017), das EU-Abkom­men mit Afgha­ni­stan (Okto­ber 2016), die End­los­de­bat­te über »Lager in Nord­afri­ka«, »Migra­ti­ons­part­ner­schaf­ten« mit dik­ta­to­ri­schen Regi­men. Es droht die Orba­ni­sie­rung Europas.

40%

aller Seenotrettungs­einsätze im Mit­tel­meer wur­den 2016 von zivi­len Hel­fern organisiert

Seit Lam­pe­du­sa star­ben über 13.000 Men­schen im Mit­tel­meer. Ohne den uner­müd­li­chen Ein­satz von zivi­len See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen waren es noch viel mehr. Ihr Anteil an der See­not­ret­tung stieg von fünf Pro­zent im Jah­re 2015 auf 40 Pro­zent im Jahr 2016. Die­ser Ein­satz ist den Fes­tungs­bau­ern jedoch zuneh­mend ein Dorn im Auge. Oster­reichs Außen­mi­nis­ter Kurz hetzt am 24. Marz 2017: »Der NGO-Wahn­sinn muss been­det wer­den«. Die frei­wil­li­gen Seenotretter*innen wür­den sich zu Part­nern der Schlep­per­ban­den machen. Der Fron­tex-Chef Leg­ge­ri erhob ähn­li­che Vor­wür­fe. Der­ar­ti­ge Äuße­run­gen sind alar­mie­rend, da die Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zudem die ein­zi­gen sind, die auf hoher See das Han­deln der EU und ihrer »neu­en Part­ner« zumin­dest ansatz­wei­se über­wa­chen können.

Rolle rückwärts der EU-Kommission

Laut Anga­ben des UNHCR vom 28. Febru­ar 2017 sind bis­lang Zehn­tau­sen­de Schutz­su­chen­de an euro­päi­schen Gren­zen zurück­ge­drängt wor­den, so in Bul­ga­ri­en, Kroa­ti­en, Grie­chen­land, Ungarn, Ser­bi­en, Spa­ni­en und Maze­do­ni­en. In vie­len Fäl­len wur­de mut­maß­lich Gewalt ange­wen­det, um die Men­schen fern­zu­hal­ten. Irgend­ei­ne signi­fi­kan­te Reak­ti­on der Kom­mis­si­on zu die­sen Völ­ker­rechts­ver­stö­ßen? Fehlanzeige.

Die Brüs­se­ler Blau­pau­sen für ein neu­es EU-Asyl­recht sind nahe­zu durch­gän­gig ein Pro­gramm zur Schwä­chung von Flüchtlingsrechten. 

Im Flücht­lings­recht erfüllt die EU-Kom­mis­si­on ihre Rol­le als Hüte­rin der Ver­trä­ge nicht mehr. Um »Hand­lungs­fä­hig­keit« zu demons­trie­ren, ist sie inzwi­schen Teil des Über­bie­tungs­wett­be­werbs der asyl­recht­li­chen Restrik­tio­nen. Die Brüs­se­ler Blau­pau­sen für ein neu­es EU-Asyl­recht sind nahe­zu durch­gän­gig ein Pro­gramm zur Schwä­chung von Flücht­lings­rech­ten. Deut­lich wird dies etwa an den Vor­schlä­gen zur Reform der Dublin-Verordnung.

Dublin revitalisiert und verschärft

Das erbärm­li­che poli­ti­sche Schei­tern der EU bei der Flücht­lings­auf­nah­me hat­te einen Neu­be­ginn, eine grund­le­gen­de Reform des unfai­ren und unmensch­li­chen Dub­lin Sys­tems, zur Fol­ge haben müs­sen. Der Vor­schlag für eine ver­än­der­te Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung (Dub­lin IV) sieht hin­ge­gen eine deut­li­che Ver­schär­fung vor.

Brüs­sel will ver­pflich­tend ein­füh­ren, dass Mit­glieds­staa­ten noch vor Beginn des eigent­li­chen Dub­lin-Ver­fah­rens prü­fen sol­len, ob Asyl­su­chen­de über einen  »siche­ren Dritt­staat« oder »siche­ren Her­kunfts­staat« ein­ge­reist sind – trifft dies zu, so sind die Antra­ge als unzu­läs­sig abzu­leh­nen. Ihre Flucht­grün­de kön­nen Flücht­lin­ge dann nicht mehr vorbringen.

Bis­her noch vor­han­de­ne huma­ni­tä­re Spiel­räu­me der Mit­glieds­staa­ten sol­len durch den Weg­fall der Über­stel­lungs­fris­ten und die Aus­höh­lung des soge­nann­ten Selbst­ein­tritts­rechts mas­siv ein­ge­schränkt wer­den. Flücht­lin­ge dro­hen zu »refu­gees in orbit« zu wer­den, zu Schutz­su­chen­den, für deren Asyl­an­trag sich kein Staat mehr zustän­dig fühlt. Zur bes­se­ren Durch­set­zung der Trans­fers von Asyl suchen­den sol­len Leis­tun­gen zur Siche­rung des Exis­tenz­mi­ni­mums ver­wei­gert wer­den können.

Die Zivilgesellschaft wehrt sich

In den letz­ten zwei Jah­ren haben sich zivil­ge­sell­schaft­li­che Initia­ti­ven für den Flücht­lings­schutz stark gemacht wie nie zuvor. Von der See­not­ret­tung im Mit­tel­meer, über Hil­fe ent­lang der Flucht­rou­ten in Euro­pa bis hin zur Unter­stüt­zung in den Auf­nah­me­län­dern leis­ten zivil­ge­sell­schaft­li­che Grup­pen einen immensen Bei­trag, um Leben zu ret­ten, Leid zu min­dern und Flücht­lin­gen zu ihren Rech­ten zu verhelfen.

Karl Kopp, PRO ASYL

(Die­ser Arti­kel erschien zuerst im Juni 2017 im »Heft zum Tag des Flücht­lings 2017«)


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