30.04.2019
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8. März 2019 in Istanbul: Bei einer Demonstration zum Weltfrauentag geht die Polizei gegen die Teilnehmer*innen vor. Foto: Reuters / Kemal Aslan

Nach dem gescheiterten Putschversuch suchen immer mehr türkische Staatsangehörige Schutz vor dem Regime Erdoğan. Trotzdem wird auch im dritten Jahr des EU-Türkei-Deals die Türkei als flüchtlingspolitisch wertvoller Partner hofiert. Derweil greift der Umbau des Landes weiter um sich.

Der geschei­ter­te Putsch­ver­such im Juli 2016 bedeu­te­te eine Zäsur für die Tür­kei, auch wenn der auto­ri­tä­re Weg des Staats­prä­si­den­ten Erdoğan bereits Jah­re zuvor ein­ge­schla­gen wur­de. Unmit­tel­bar nach dem Putsch­ver­such kün­digt Erdoğan »Säu­be­run­gen« an: Sie rich­ten sich zunächst gegen ver­meint­li­che Putschist*innen inner­halb des Mili­tärs und wei­ten sich schnell auf Staats­be­diens­te­te aus. Sus­pen­die­run­gen, Ent­las­sun­gen und Inhaf­tie­run­gen neh­men mas­siv zu. Der ver­häng­te Not­stand ermög­licht Erdoğan das Regie­ren per Dekret, was genutzt wird, um gegen Regierungskritiker*innen und Ange­hö­ri­ge eth­ni­scher und sexu­el­ler Min­der­hei­ten vorzugehen.

»Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung« dient als Deck­man­tel der staat­li­chen Ver­fol­gung. Den ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren fehlt es meist an stich­hal­ti­gen Bewei­sen, zur Ver­ur­tei­lung kommt es den­noch. Im Juni 2018 sind etwa 50.000 Men­schen auf­grund von Ter­ro­ris­mus­vor­wür­fen inhaftiert.

Ende der Rechtsstaatlichkeit

Der poli­ti­sche Ein­fluss auf die Jus­tiz wird nach dem Aus­lau­fen des Aus­nah­me­zu­stands im Juli 2018 zum Nor­mal­zu­stand: Das ein­ge­führ­te Prä­si­di­al­sys­tem ent­bin­det Erdoğan von par­la­men­ta­ri­scher Kon­trol­le und gibt ihm mehr Kon­trol­le über die Jus­tiz. Das »Ein-Per­so­nen-Regime« kon­trol­liert indes nie­mand mehr. Human Rights Watch erklärt: »Der Aus­nah­me­zu­stand mag been­det sein, die Rechts­staat­lich­keit aber auch«.

Weit über 100 Journalist*innen wur­den nach dem Putsch­ver­such inhaf­tiert und etwa 150 Medi­en­häu­ser geschlossen.

Pressefreiheit in Gefahr

Die Medi­en sind spä­tes­tens seit dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such gleich­ge­schal­tet. Kri­ti­sche Bericht­erstat­tung fin­det höchs­tens auf Online-Por­ta­len statt, wobei auch hier die Zen­sur greift. Weit über 100 Journalist*innen wur­den nach dem Putsch­ver­such inhaf­tiert und etwa 150 Medi­en­häu­ser geschlos­sen. Die Tür­kei bleibt eines der Län­der mit den meis­ten inhaf­tier­ten Journalist*innen mit Rang 157 von 180 auf der Rang­lis­te der Pres­se­frei­heit im Jahr 2018. Selbst das Aus­wär­ti­ge Amt spricht von »will­kür­li­chen Inhaf­tie­run­gen« und warnt vor kri­ti­schen Äuße­run­gen in sozia­len Medien.

Besonders betroffen: die kurdische Minderheit

Eine Ziel­grup­pe der Repres­sio­nen sind Ange­hö­ri­ge und Unter­stüt­zer der kur­di­schen Min­der­heit. Die Immu­ni­tät von Parlamentarier*innen, allen vor­an Vertreter*innen der pro-kur­di­schen demo­kra­ti­schen Par­tei der Völ­ker (HDP), wur­de weit­ge­hend auf­ge­ho­ben. 2018 wer­den 50 (Co-)Bürgermeister*innen der HDP inhaftiert.

Bereits 2015 ende­te der Frie­dens­pro­zess zwi­schen Kurd*innen und der Tür­kei, Mili­tär­prä­senz und Über­grif­fe nah­men zu. 2018 star­tet die Tür­kei die Mili­tär­of­fen­si­ve »Ope­ra­ti­on Oli­ven­zweig« in der nord­sy­ri­schen Regi­on Afrin. Der Wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­ta­ges bewer­tet die tür­ki­sche Mili­tär­prä­senz als völ­ker­rechts­wid­rig, die Tür­kei als Besat­zungs­macht. »Jeder, der sich gegen die Afrin-Ope­ra­ti­on der Tür­kei stellt, unter­stützt Ter­ro­ris­ten«, heißt es sei­tens der tür­ki­schen Regie­rung.

4 Mio.

Flücht­lin­ge hat die Tür­kei unge­fähr auf­ge­nom­men. Aber ihre Situa­ti­on ist häu­fig sehr prekär.

Und Flüchtlinge in der Türkei? 

Kein Land der Welt hat mehr Schutz­su­chen­de auf­ge­nom­men als die Tür­kei. Ende 2018 waren es etwa vier Mil­lio­nen. Schutz nach dem Völ­ker­recht erfah­ren sie dort nicht. Flucht­rou­ten in die Tür­kei wer­den ver­stärkt blo­ckiert: 2015 hat die Tür­kei die Gren­ze mit Syri­en geschlos­sen. Seit 2018 steht die 764 Kilo­me­ter lan­ge Grenz­mau­er, eine wei­te­re trennt die Tür­kei vom Iran. Immer wie­der gibt es Berich­te über den Schuss­waf­fen­ein­satz von Grenz­pos­ten, ille­ga­le Push-Backs schei­nen all­täg­lich zu gesche­hen. Was genau pas­siert, bleibt jedoch unklar: Die Tür­kei wird zur Black­box, zu gefähr­lich ist die Bericht­erstat­tung aus dem Land selbst.

Hun­dert­tau­sen­de vege­tie­ren ohne recht­li­chen Sta­tus am Ran­de der Ballungsgebiete.

Asyl im Sin­ne der Gen­fer Kon­ven­ti­on ist ledig­lich Europäer*innen vor­be­hal­ten. Die meis­ten Flücht­lin­ge stam­men jedoch aus dem benach­bar­ten Syri­en, Afgha­ni­stan oder Irak. Sie erhal­ten einen tem­po­rä­ren Sta­tus – all­zu oft jedoch nur auf dem Papier. Theo­re­tisch bestehen­de Rech­te sind fak­tisch häu­fig nicht zugäng­lich. Seit 2017 wird der Zugang zur Regis­trie­rung zuneh­mend ein­ge­schränkt. Hun­dert­tau­sen­de vege­tie­ren ohne recht­li­chen Sta­tus am Ran­de der Ballungsgebiete.

Nach dem Putsch­ver­such wur­de das Abschie­be­re­gime ver­schärft und Haft­ka­pa­zi­tä­ten aus­ge­baut. Die Gefahr einer Abschie­bung ohne Ver­fah­ren ist für Flücht­lin­ge grö­ßer als zuvor. Im Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amts heißt es, dass es regel­mä­ßig zu Fest­nah­men von Flücht­lin­gen, die einen soge­nann­ten »tem­po­rä­ren« Sta­tus bean­tra­gen, kommt – ohne schrift­li­che Begrün­dung und Rechts­schutz für die Betrof­fe­nen, denn einen wirk­sa­men Rechts­be­helf gegen fal­sche Behör­den­ent­schei­dun­gen gibt es in der Pra­xis kaum. Ver­wand­te und Betrof­fe­ne berich­ten, dass Schutz­su­chen­de in Haft zur Unter­zeich­nung von Unter­la­gen zur »frei­wil­li­gen Rück­kehr« gezwun­gen wer­den. »Gegen­wär­tig kann die Tür­kei als ein ins­ge­samt feind­se­li­ges Umfeld für Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber bezeich­net wer­den«, resü­miert die nor­we­gi­sche Orga­ni­sa­ti­on »NOAS« in einem aktu­el­len Bericht.

Der Deal verhindert Flucht

Immer mehr tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge sind gezwun­gen, die Tür­kei zu ver­las­sen – was für vie­le nicht mehr legal mög­lich ist. Hun­dert­tau­sen­de Rei­se­päs­se wur­den zwi­schen­zeit­lich für ungül­tig erklärt. Vie­le ver­su­chen zu flie­hen, etwa nach Grie­chen­land über den Grenz­fluss Evros, der auf Tür­kisch »Meric« heißt. Doch im Schat­ten des EU-Tür­kei-Deals sind auch sie von den har­ten Grenz­kon­trol­len im Diens­te der EU betrof­fen. Hin­zu kom­men die Push-Backs: Zuletzt beleg­te ein Ende 2018 ver­öf­fent­lich­ter Bericht, dass die ille­ga­le Pra­xis auch tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge trifft.

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Har­ten Grenz­kon­trol­len zwin­gen die Men­schen, über den Fluss Evros aus der Tür­kei nach Grie­chen­land zu flie­hen – immer wie­der kommt es in der star­ken Strö­mung zu Todes­fäl­len. Die­se Gegen­stän­de wur­den bei den Toten von Evros gefun­den. Foto: UNHCR / Socra­tes Baltagiannis
46%

aller inhalt­lich geprüf­ten Asyl­ge­su­che aus der Tür­kei wur­den 2018 vom BAMF anerkannt.

Anerkennungsquote steigt

Den­noch, eini­gen tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen gelingt die Flucht. Vor allem in Grie­chen­land und Deutsch­land stel­len mehr Men­schen aus der Tür­kei einen Asyl­an­trag als in den Jah­ren zuvor. Waren es in Deutsch­land 2014 noch etwa 1.500 Asyl­an­trä­ge, sind es 2018 mehr als 10.000 – und fast jede zwei­te inhalt­lich getrof­fe­ne Ent­schei­dung (46,7 %) ist posi­tiv, ein euro­pa­wei­ter Trend.

In einem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Frei­burg vom Juni 2018 zitiert das Gericht den Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amtes und bestä­tigt die Gefahr der will­kür­li­chen Ver­haf­tung. »Die Regie­rung habe seit dem Putsch­ver­such eine fast alles beherr­schen­de natio­na­lis­ti­sche Atmo­sphä­re geschaf­fen, die glei­cher­ma­ßen auf Furcht, Eupho­rie, Pro­pa­gan­da und natio­na­le Ein­heit set­ze«, heißt es im Urteil wörtlich.

Türkei weiterhin Partner

Trotz der deut­li­chen Wor­te eini­ger Gerich­te und des Aus­wär­ti­gen Amts hal­ten Bun­des­re­gie­rung und EU an der Koope­ra­ti­on mit der inzwi­schen als Ver­fol­ger­staat agie­ren­den Tür­kei fest. Zu wich­tig, so die gän­gi­ge Bewer­tung, scheint der Deal mit der Tür­kei. Er bie­tet finan­zi­el­le und poli­ti­sche Zuge­ständ­nis­se im Gegen­zug zum »effek­ti­ven Grenz­ma­nage­ment« durch die Tür­kei. Auch wenn ver­ein­zelt Vor­fäl­le ver­ur­teilt wer­den, blei­ben poli­ti­sche Kon­se­quen­zen aus. Das erteilt Erdoğan einen Frei­fahrt­schein für Menschenrechtsverletzungen.


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