Das neue Arbeitserlaubnisrecht dient weder den Geflüchteten noch der Gesellschaft. Statt Integration zu fördern, verhindern neue gesetzliche Regelungen oft die Aufnahme von Arbeit und damit die Sozialhilfeunabhängigkeit vieler Geflüchteter. Die Praxis zeigt: Vernünftig ist das nicht.

Andrea Nah­les erwar­tet von Geflüch­te­ten Eigen­in­itia­ti­ve: „Alle Men­schen, die in Deutsch­land leben, egal wel­cher eth­ni­schen Her­kunft, müs­sen sich anstren­gen, Arbeit suchen und für sich und ihre Fami­lie auf­kom­men, so gut sie eben kön­nen“, for­der­te die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin am 31. Janu­ar 2016 in einem Gast­bei­trag in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung. „Wer signa­li­siert, dass er sich nicht inte­grie­ren will, dem wer­den wir die Leis­tun­gen kür­zen“, droh­te sie und füg­te hin­zu, dass die­se Sank­ti­on auch für Geflüch­te­te gel­ten sol­le, die die Teil­nah­me an Sprach­kur­sen verweigern.

Fat­mi­re J. bringt die von Frau Nah­les ein­ge­for­der­te Eigen­in­itia­ti­ve mit. Die jun­ge Frau aus Alba­ni­en ist seit einem Jahr in Deutsch­land und wür­de „nichts lie­ber tun, als für mich und mei­ne Fami­lie selbst auf­zu­kom­men“. Schnell hat­te sie eine Arbeits­stel­le in einem Kran­ken­haus gefun­den, ver­mit­telt mit Unter­stüt­zung der Arbeits­agen­tur. Fat­mi­res Aus­bil­dung zur Kran­ken­pfle­ge­rin wird hier­zu­lan­de aner­kannt und das Kran­ken­haus sucht drin­gend qua­li­fi­zier­te Pfle­ge­kräf­te. Außer­dem spricht Fat­mi­re akzent­frei Deutsch, denn sie hat bereits ihre gesam­te Kind­heit – bis zur Abschie­bung vor eini­gen Jah­ren – in Deutsch­land ver­bracht. Eigent­lich passt alles zusammen.

Allein: Sie darf nicht arbei­ten. Die Aus­län­der­be­hör­de in der ost­west­fä­li­schen Pro­vinz ver­wei­gert die Ertei­lung einer Arbeits­er­laub­nis. Das Pro­blem: Fat­mi­re kam als Asyl­su­chen­de nach Deutsch­land. Ein Antrag in Deutsch­land wäre ihre Chan­ce auf eine Zukunft, so hat­te sie damals gedacht. Heu­te muss sie sich von der Aus­län­der­be­hör­de kor­ri­gie­ren las­sen: Fat­mi­re J. kom­me aus einem „siche­ren Her­kunfts­staat“, habe des­halb nur eine „gerin­ge Blei­be­per­spek­ti­ve“ und sol­le aus­rei­sen, statt sich zu inte­grie­ren. Das neue Gesetz sehe vor, dass in die­sen Fäl­len kei­ne Arbeits­er­laub­nis mehr erteilt wer­den dürfe.

Fat­mi­re J.s Fall bringt eine fata­le Ent­wick­lung der aktu­el­len Rechts­la­ge mar­kant auf den Punkt: Das Gesetz dif­fe­ren­ziert immer stär­ker zwi­schen „guten“ und „schlech­ten“ Flücht­lin­gen und ver­schafft dem Arbeits- und Sozi­al­recht als Sank­ti­ons- und Abschre­ckungs­in­stru­men­te eine unge­ahn­te Renaissance.

Teilhabe: Je früher, desto besser

Seit rund zwei Jah­ren gilt es als poli­ti­scher Kon­sens, dass die Teil­ha­be am Arbeits­markt und das Erler­nen der deut­schen Spra­che zwei grund­le­gen­de Vor­aus­set­zun­gen für gelin­gen­de gesell­schaft­li­che Teil­ha­be sind, die daher für vie­le Geflüch­te­te früh­zei­tig ermög­licht und geför­dert wer­den sol­len. Hier­für sind in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren, vor allem auf Druck von Arbeits- und Sozialpolitiker*innen, eine gan­ze Rei­he gesetz­li­cher Ver­bes­se­run­gen beschlos­sen worden:

  • Asyl­su­chen­de kön­nen bereits nach drei Mona­ten eine Arbeits­er­laub­nis erhalten
  • Nach 15 Mona­ten ent­fällt die Prü­fung, ob bevor­rech­tig­te Deut­sche oder EU-Bürger*innen zur Ver­fü­gung ste­hen („Vor­rang­prü­fung“). Auch die Beschäf­ti­gung in Zeit­ar­beit ist ab dann möglich
  • Nach vier Jah­ren Auf­ent­halt kann eine Arbeits­er­laub­nis für jede Tätig­keit erteilt werden
  • Die Auf­nah­me einer betrieb­li­chen Aus­bil­dung oder bestimm­ter Prak­ti­ka kann bereits nach drei Mona­ten Auf­ent­halt ohne Ein­schrän­kung bewil­ligt werden
  • Bereits ab dem ers­ten Tag nach der Ein­rei­se kann die Arbeits­agen­tur bestimm­te För­der­leis­tun­gen erbrin­gen (zum Bei­spiel die Kos­ten für die Aner­ken­nung eines aus­län­di­schen Berufs­ab­schlus­ses über­neh­men oder ande­re För­der­maß­nah­men finanzieren)
  • Auch Asyl­su­chen­de haben nun Zugang zu den Inte­gra­ti­ons­kur­sen und berufs­be­zo­ge­nen Sprach­kur­sen (wenn Plät­ze frei sind).

In den letz­ten Mona­ten haben jedoch die innen­po­li­ti­schen Hard­li­ner ver­schie­de­ner Par­tei­en immer stär­ker das Ruder über­nom­men und eini­ge die­ser Ver­bes­se­run­gen wie­der rück­gän­gig gemacht oder sehr stark ein­ge­schränkt, weil sie aus ihrer Sicht einen zu gro­ßen Anreiz bie­ten, nach Deutsch­land zu kom­men – der berüch­tig­te „Pull-Effekt“.

Rolle rückwärts

Nicht nur, aber vor allem Asyl­su­chen­de und Men­schen mit einer Dul­dung aus den so genann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ (momen­tan Ser­bi­en, Alba­ni­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, Koso­vo, Maze­do­ni­en und Mon­te­ne­gro, künf­tig wohl auch Alge­ri­en, Marok­ko und Tune­si­en) sind von den Ver­schär­fun­gen seit Mit­te 2015 betroffen:

  • Die War­te­frist für eine Arbeits­er­laub­nis ist im Okto­ber 2015 für bestimm­te Asyl­su­chen­de wie­der von drei auf bis zu sechs Mona­te ver­län­gert wor­den. Die­se War­te­frist gilt nun unab­hän­gig vom Her­kunfts­land, solan­ge die Betrof­fe­nen in einer Lan­des­auf­nah­me­ein­rich­tung leben müssen.
  • Asyl­su­chen­de und Men­schen mit einer Dul­dung aus den so genann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ dür­fen kate­go­risch kei­ne Arbeits­er­laub­nis mehr erhal­ten, wenn sie nach dem 31. August 2015 nach Deutsch­land ein­ge­reist sind und einen Asyl­an­trag gestellt haben.
  • Sogar wenn sie vor die­sem Datum ein­ge­reist sind, ver­wei­gert die Aus­län­der­be­hör­de fak­tisch oft den­noch die Aus­stel­lung einer Arbeitserlaubnis.
  • Eine betrieb­li­che Aus­bil­dung darf Men­schen aus den so genann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ nicht erlaubt wer­den, wenn nach dem 31. August 2015 ein­ge­reist sind und einen Asyl­an­trag gestellt haben.
  • Die früh­zei­ti­ge För­de­rung durch die Arbeits­agen­tur ist nach Beschluss der Bun­des­re­gie­rung der­zeit nur für Asyl­su­chen­de aus Syri­en, Eri­trea, Irak und Iran möglich.
  • Die Teil­nah­me an einem Inte­gra­ti­ons­kurs ist eben­falls nur für Asyl­su­chen­de aus die­sen vier Her­kunfts­staa­ten mög­lich. Zudem fehlt es an frei­en Plät­zen und Lehr­per­so­nal – auch des­halb, weil des­sen Bezah­lung viel zu gering ist.

Die offi­zi­el­le Begrün­dung der Bun­des­re­gie­rung für die­se gesetz­lich nor­mier­te Inte­gra­ti­ons­ver­hin­de­rung ist dabei stets das Kri­te­ri­um einer (ver­meint­lich objek­tiv mess­ba­ren) „gerin­gen Blei­be­per­spek­ti­ve“. Über­setzt heißt das sinn­ge­mäß nichts ande­res als: „Da wir nicht wol­len, dass ihr hier seid, schlie­ßen wir euch von jeg­li­cher gesell­schaft­li­chen Teil­ha­be aus.“

Irrweg der verhinderten Integration 

Über­se­hen wird dabei, dass vie­le Flücht­lin­ge – vom Bal­kan und anders­wo – fak­tisch seit vie­len Mona­ten oder Jah­ren hier sind. Die neue sozia­le Abschre­ckungs­stra­te­gie mag für man­che der Neu­an­kömm­lin­ge funk­tio­nie­ren, für vie­le aber auch nicht. Vor allem für die hier län­ger Leben­den und – wie Fat­mi­re J. – sprach­lich und sozi­al ver­wur­zel­ten Men­schen füh­ren die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ledig­lich zur Aus­gren­zung der Betrof­fe­nen, zu schlei­chen­dem Abbau per­sön­li­cher Res­sour­cen und zu unge­nutz­ten Chan­cen – für bei­de Seiten.

Es ist erstaun­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung ernst­haft glaubt, die Her­aus­for­de­run­gen des 21. Jahr­hun­derts mit den Lösungs­an­sät­zen der 1980er Jah­re meis­tern zu können.

Damit gehen die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen den­sel­ben Holz­weg, der sich bereits in den 80er und 90er Jah­ren als Sack­gas­se erwie­sen hat: Auch damals hat man den so genann­ten „Gast­ar­bei­tern“, die schon ein Jahr­zehnt und län­ger im Lan­de leb­ten, aber auch vie­len ande­ren „uner­wünsch­ten“ Migrant*innengruppen stur eine „gerin­ge Blei­be­per­spek­ti­ve“ zuge­schrie­ben und aus die­sem Grund Teil­ha­be und Inte­gra­ti­on nicht für not­wen­dig erach­tet oder sogar ver­hin­dert. Als die Rea­li­tät dann zeig­te, dass Men­schen völ­lig unab­hän­gig davon trotz­dem hier blei­ben, waren lang­wie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lern­pro­zes­se und hohe Kos­ten erfor­der­lich, um die­sen Irr­weg der ver­hin­der­ten Inte­gra­ti­on zu korrigieren.

Es ist erstaun­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung ernst­haft glaubt, die Her­aus­for­de­run­gen des 21. Jahr­hun­derts mit den Lösungs­an­sät­zen der 1980er Jah­re meis­tern zu kön­nen, die bereits vor 30 Jah­ren nicht funk­tio­niert haben.

Pragmatisch denken!

Statt­des­sen wäre es höchs­te Zeit, die Ideo­lo­gie über Bord zu wer­fen und prag­ma­tisch zu den­ken – jedoch ohne die Rech­te von Schutz­be­dürf­ti­gen durch Nütz­lich­keits­er­wä­gun­gen zu rela­ti­vie­ren. Dies könn­te auch dazu füh­ren, das Nadel­öhr des Asyl­ver­fah­rens zu ent­las­ten: Alle Asyl­su­chen­den soll­ten die Mög­lich­keit eines „Spur­wech­sels“ in eine asyl­ver­fah­rens­un­ab­hän­gi­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis bekom­men, wenn sie über bestimm­te Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fü­gen und/oder einen Arbeits- oder Aus­bil­dungs­platz gefun­den haben.

Wir brau­chen viel wei­ter gehen­de lega­le Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten, um Alter­na­ti­ven zum Asyl­ver­fah­ren zu schaffen.

Zudem soll­ten War­te­fris­ten und Arbeits­ver­bo­te abge­schafft wer­den, um Eigen­in­itia­ti­ve nicht aus­zu­brem­sen und früh­zei­ti­ge Inte­gra­ti­on zu för­dern. Auch die ana­chro­nis­ti­sche „Vor­rang­prü­fung“ soll­te gestri­chen wer­den. Und vor allem: Wir brau­chen viel wei­ter gehen­de lega­le Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten, um Alter­na­ti­ven zum Asyl­ver­fah­ren zu schaf­fen – zum Bei­spiel für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder zum Zweck der Arbeit­su­che auch für gering qua­li­fi­zier­te Menschen.

Es soll­te Kon­sens sein, dass Mit­tel der gesell­schaft­li­chen Inte­gra­ti­on und sozia­len Teil­ha­be nicht zur Migra­ti­ons­steue­rung ein­ge­setzt wer­den: BAföG, Aus­bil­dungs­för­de­rung, Inte­gra­ti­ons- und ande­re Sprach­kur­se soll­ten unab­hän­gig von Auf­ent­halts­sta­tus und Her­kunfts­land allen Migrant*innen gewährt wer­den – dies sichert auch die Fach­kräf­te von mor­gen. Und schließ­lich: Eine groß­zü­gi­ge Blei­be­rechts­re­ge­lung soll­te unab­hän­gig von der Lebens­un­ter­halts­si­che­rung für alle gel­ten, die seit einer gewis­sen Zeit in Deutsch­land leben – Men­schen brau­chen Sicher­heit und Perspektive.

Und Fat­mi­re J.? Da in Deutsch­land momen­tan mehr die Ideo­lo­gie der Abschre­ckung denn der Prag­ma­tis­mus herr­schen, wird sie kaum eine Chan­ce haben, doch noch eine Arbeits­er­laub­nis zu erhal­ten und hier als hän­de­rin­gend gesuch­te Pfle­ge­fach­kraft zu arbei­ten. Sie muss wohl aus­rei­sen. Sie könn­te dann zwar von Alba­ni­en aus ein Visum zur Ein­rei­se als Fach­kraft bean­tra­gen – hat aber kei­ne Sicher­heit, die­ses auch zu erhal­ten. Da das Bun­des­amt mit der Ableh­nung ihres Asyl­an­trags zugleich eine Wie­der­ein­rei­se­sper­re ver­hängt hat, wird sie sich über­dies auf vie­le Mona­te, viel­leicht gar Jah­re War­te­zeit ein­stel­len müs­sen. Die­ses Ver­fah­ren dürf­te auch dem Kran­ken­haus, das dar­auf war­tet, Fat­mi­re J. ein­stel­len zu kön­nen, kaum zu erklä­ren sein. Ohne die Zusi­che­rung auf einen Arbeits­platz aller­dings ver­lö­re Fat­mi­re dann erneut jede Chan­ce, legal nach Deutsch­land einzureisen.

Clau­di­us Voigt

(Die­ser Bei­trag erschien im Juni 2016 im Heft zum Tag des Flücht­lings 2016.)


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