Hintergrund
Die Bundesregierung als Integrationsverweigerer
Das neue Arbeitserlaubnisrecht dient weder den Geflüchteten noch der Gesellschaft. Statt Integration zu fördern, verhindern neue gesetzliche Regelungen oft die Aufnahme von Arbeit und damit die Sozialhilfeunabhängigkeit vieler Geflüchteter. Die Praxis zeigt: Vernünftig ist das nicht.
Andrea Nahles erwartet von Geflüchteten Eigeninitiative: „Alle Menschen, die in Deutschland leben, egal welcher ethnischen Herkunft, müssen sich anstrengen, Arbeit suchen und für sich und ihre Familie aufkommen, so gut sie eben können“, forderte die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin am 31. Januar 2016 in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Wer signalisiert, dass er sich nicht integrieren will, dem werden wir die Leistungen kürzen“, drohte sie und fügte hinzu, dass diese Sanktion auch für Geflüchtete gelten solle, die die Teilnahme an Sprachkursen verweigern.
Fatmire J. bringt die von Frau Nahles eingeforderte Eigeninitiative mit. Die junge Frau aus Albanien ist seit einem Jahr in Deutschland und würde „nichts lieber tun, als für mich und meine Familie selbst aufzukommen“. Schnell hatte sie eine Arbeitsstelle in einem Krankenhaus gefunden, vermittelt mit Unterstützung der Arbeitsagentur. Fatmires Ausbildung zur Krankenpflegerin wird hierzulande anerkannt und das Krankenhaus sucht dringend qualifizierte Pflegekräfte. Außerdem spricht Fatmire akzentfrei Deutsch, denn sie hat bereits ihre gesamte Kindheit – bis zur Abschiebung vor einigen Jahren – in Deutschland verbracht. Eigentlich passt alles zusammen.
Allein: Sie darf nicht arbeiten. Die Ausländerbehörde in der ostwestfälischen Provinz verweigert die Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Das Problem: Fatmire kam als Asylsuchende nach Deutschland. Ein Antrag in Deutschland wäre ihre Chance auf eine Zukunft, so hatte sie damals gedacht. Heute muss sie sich von der Ausländerbehörde korrigieren lassen: Fatmire J. komme aus einem „sicheren Herkunftsstaat“, habe deshalb nur eine „geringe Bleibeperspektive“ und solle ausreisen, statt sich zu integrieren. Das neue Gesetz sehe vor, dass in diesen Fällen keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt werden dürfe.
Fatmire J.s Fall bringt eine fatale Entwicklung der aktuellen Rechtslage markant auf den Punkt: Das Gesetz differenziert immer stärker zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen und verschafft dem Arbeits- und Sozialrecht als Sanktions- und Abschreckungsinstrumente eine ungeahnte Renaissance.
Teilhabe: Je früher, desto besser
Seit rund zwei Jahren gilt es als politischer Konsens, dass die Teilhabe am Arbeitsmarkt und das Erlernen der deutschen Sprache zwei grundlegende Voraussetzungen für gelingende gesellschaftliche Teilhabe sind, die daher für viele Geflüchtete frühzeitig ermöglicht und gefördert werden sollen. Hierfür sind in den vergangenen zwei Jahren, vor allem auf Druck von Arbeits- und Sozialpolitiker*innen, eine ganze Reihe gesetzlicher Verbesserungen beschlossen worden:
- Asylsuchende können bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten
- Nach 15 Monaten entfällt die Prüfung, ob bevorrechtigte Deutsche oder EU-Bürger*innen zur Verfügung stehen („Vorrangprüfung“). Auch die Beschäftigung in Zeitarbeit ist ab dann möglich
- Nach vier Jahren Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis für jede Tätigkeit erteilt werden
- Die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung oder bestimmter Praktika kann bereits nach drei Monaten Aufenthalt ohne Einschränkung bewilligt werden
- Bereits ab dem ersten Tag nach der Einreise kann die Arbeitsagentur bestimmte Förderleistungen erbringen (zum Beispiel die Kosten für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses übernehmen oder andere Fördermaßnahmen finanzieren)
- Auch Asylsuchende haben nun Zugang zu den Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen (wenn Plätze frei sind).
In den letzten Monaten haben jedoch die innenpolitischen Hardliner verschiedener Parteien immer stärker das Ruder übernommen und einige dieser Verbesserungen wieder rückgängig gemacht oder sehr stark eingeschränkt, weil sie aus ihrer Sicht einen zu großen Anreiz bieten, nach Deutschland zu kommen – der berüchtigte „Pull-Effekt“.
Rolle rückwärts
Nicht nur, aber vor allem Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ (momentan Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Montenegro, künftig wohl auch Algerien, Marokko und Tunesien) sind von den Verschärfungen seit Mitte 2015 betroffen:
- Die Wartefrist für eine Arbeitserlaubnis ist im Oktober 2015 für bestimmte Asylsuchende wieder von drei auf bis zu sechs Monate verlängert worden. Diese Wartefrist gilt nun unabhängig vom Herkunftsland, solange die Betroffenen in einer Landesaufnahmeeinrichtung leben müssen.
- Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen kategorisch keine Arbeitserlaubnis mehr erhalten, wenn sie nach dem 31. August 2015 nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben.
- Sogar wenn sie vor diesem Datum eingereist sind, verweigert die Ausländerbehörde faktisch oft dennoch die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis.
- Eine betriebliche Ausbildung darf Menschen aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ nicht erlaubt werden, wenn nach dem 31. August 2015 eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben.
- Die frühzeitige Förderung durch die Arbeitsagentur ist nach Beschluss der Bundesregierung derzeit nur für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran möglich.
- Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist ebenfalls nur für Asylsuchende aus diesen vier Herkunftsstaaten möglich. Zudem fehlt es an freien Plätzen und Lehrpersonal – auch deshalb, weil dessen Bezahlung viel zu gering ist.
Die offizielle Begründung der Bundesregierung für diese gesetzlich normierte Integrationsverhinderung ist dabei stets das Kriterium einer (vermeintlich objektiv messbaren) „geringen Bleibeperspektive“. Übersetzt heißt das sinngemäß nichts anderes als: „Da wir nicht wollen, dass ihr hier seid, schließen wir euch von jeglicher gesellschaftlichen Teilhabe aus.“
Irrweg der verhinderten Integration
Übersehen wird dabei, dass viele Flüchtlinge – vom Balkan und anderswo – faktisch seit vielen Monaten oder Jahren hier sind. Die neue soziale Abschreckungsstrategie mag für manche der Neuankömmlinge funktionieren, für viele aber auch nicht. Vor allem für die hier länger Lebenden und – wie Fatmire J. – sprachlich und sozial verwurzelten Menschen führen die gesetzlichen Vorgaben lediglich zur Ausgrenzung der Betroffenen, zu schleichendem Abbau persönlicher Ressourcen und zu ungenutzten Chancen – für beide Seiten.
Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung ernsthaft glaubt, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit den Lösungsansätzen der 1980er Jahre meistern zu können.
Damit gehen die politisch Verantwortlichen denselben Holzweg, der sich bereits in den 80er und 90er Jahren als Sackgasse erwiesen hat: Auch damals hat man den so genannten „Gastarbeitern“, die schon ein Jahrzehnt und länger im Lande lebten, aber auch vielen anderen „unerwünschten“ Migrant*innengruppen stur eine „geringe Bleibeperspektive“ zugeschrieben und aus diesem Grund Teilhabe und Integration nicht für notwendig erachtet oder sogar verhindert. Als die Realität dann zeigte, dass Menschen völlig unabhängig davon trotzdem hier bleiben, waren langwierige gesellschaftliche Lernprozesse und hohe Kosten erforderlich, um diesen Irrweg der verhinderten Integration zu korrigieren.
Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung ernsthaft glaubt, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit den Lösungsansätzen der 1980er Jahre meistern zu können, die bereits vor 30 Jahren nicht funktioniert haben.
Pragmatisch denken!
Stattdessen wäre es höchste Zeit, die Ideologie über Bord zu werfen und pragmatisch zu denken – jedoch ohne die Rechte von Schutzbedürftigen durch Nützlichkeitserwägungen zu relativieren. Dies könnte auch dazu führen, das Nadelöhr des Asylverfahrens zu entlasten: Alle Asylsuchenden sollten die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ in eine asylverfahrensunabhängige Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie über bestimmte Qualifikationen verfügen und/oder einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden haben.
Wir brauchen viel weiter gehende legale Einreisemöglichkeiten, um Alternativen zum Asylverfahren zu schaffen.
Zudem sollten Wartefristen und Arbeitsverbote abgeschafft werden, um Eigeninitiative nicht auszubremsen und frühzeitige Integration zu fördern. Auch die anachronistische „Vorrangprüfung“ sollte gestrichen werden. Und vor allem: Wir brauchen viel weiter gehende legale Einreisemöglichkeiten, um Alternativen zum Asylverfahren zu schaffen – zum Beispiel für Familienangehörige oder zum Zweck der Arbeitsuche auch für gering qualifizierte Menschen.
Es sollte Konsens sein, dass Mittel der gesellschaftlichen Integration und sozialen Teilhabe nicht zur Migrationssteuerung eingesetzt werden: BAföG, Ausbildungsförderung, Integrations- und andere Sprachkurse sollten unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunftsland allen Migrant*innen gewährt werden – dies sichert auch die Fachkräfte von morgen. Und schließlich: Eine großzügige Bleiberechtsregelung sollte unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung für alle gelten, die seit einer gewissen Zeit in Deutschland leben – Menschen brauchen Sicherheit und Perspektive.
Und Fatmire J.? Da in Deutschland momentan mehr die Ideologie der Abschreckung denn der Pragmatismus herrschen, wird sie kaum eine Chance haben, doch noch eine Arbeitserlaubnis zu erhalten und hier als händeringend gesuchte Pflegefachkraft zu arbeiten. Sie muss wohl ausreisen. Sie könnte dann zwar von Albanien aus ein Visum zur Einreise als Fachkraft beantragen – hat aber keine Sicherheit, dieses auch zu erhalten. Da das Bundesamt mit der Ablehnung ihres Asylantrags zugleich eine Wiedereinreisesperre verhängt hat, wird sie sich überdies auf viele Monate, vielleicht gar Jahre Wartezeit einstellen müssen. Dieses Verfahren dürfte auch dem Krankenhaus, das darauf wartet, Fatmire J. einstellen zu können, kaum zu erklären sein. Ohne die Zusicherung auf einen Arbeitsplatz allerdings verlöre Fatmire dann erneut jede Chance, legal nach Deutschland einzureisen.
Claudius Voigt
(Dieser Beitrag erschien im Juni 2016 im Heft zum Tag des Flüchtlings 2016.)