Afghanistan – Landesaufnahmeprogramme
Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen
Mit dem Sturz der Regierung von Präsident Ghani und der erneuten Machtübernahme der Taliban hat sich die asyl- und abschieberelevante Lage in Afghanistan grundlegend verändert. Dieser neuen Situation möchten wir mit den folgenden Beratungshinweisen begegnen. Aufgrund der sich ständig ändernden Lage werden die Beratungshinweise laufend aktualisiert.
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Die wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz
Die Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan erfolgt nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes. PRO ASYL fasst hier die wichtigsten Informationen zum Aufenthaltsstatus und den sich daraus ergebenen Rechten zusammen, auch worauf die Betroffenen selbst achten müssen.
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