14.11.2013

Die im Rah­men der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen in einer Unter­ar­beits­grup­pe ver­ab­re­de­ten Ver­bes­se­run­gen für Asyl­su­chen­de sind aus Sicht von PRO ASYL größ­ten­teils unzu­rei­chend – sie blei­ben für die Betrof­fe­nen weit­ge­hend wir­kungs­los. „Die Grund­pfei­ler der Abschre­ckungs­po­li­tik blei­ben bestehen“, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die geplan­ten Maß­nah­men sind nicht aus­rei­chend, um die Aus­gren­zung und Dis­kri­mi­nie­rung von Asyl­su­chen­den zu beenden.

So sehen die bis­lang bekannt gewor­de­nen Zwi­schen­er­geb­nis­se der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen vor, dass die Resi­denz­pflicht gene­rell auf das Gebiet des jewei­li­gen Bun­des­lan­des aus­ge­dehnt wird. Da dies in den meis­ten Bun­des­län­dern auf­grund von Refor­men auf Lan­des­ebe­ne ohne­hin bereits der Fall ist, wäre dies allein für Asyl­su­chen­de in Bay­ern und Sach­sen eine Ver­bes­se­rung. Die dis­kri­mi­nie­ren­de Resi­denz­pflicht muss bun­des­weit abge­schafft werden.

Auch dass Asyl­su­chen­de künf­tig nach sechs Mona­ten statt bis­her neun Mona­ten eine Arbeits­er­laub­nis erhal­ten sol­len, löst nicht das grund­le­gen­de Pro­blem der gesetz­li­chen Dis­kri­mi­nie­rung von Asyl­su­chen­den auf dem Arbeits­markt. Sofern die Bun­des­re­gie­rung nicht den soge­nann­ten „nach­ran­gi­gen Arbeits­markt­zu­gang“ für Asyl­su­chen­de auf­hebt, ist den Betrof­fe­nen kaum gehol­fen. Der „nach­ran­gi­ge Zugang“ zum Arbeits­markt, der nach dem Ablauf des Arbeits­ver­bots vier Jah­re lang greift, bedeu­tet in der Pra­xis, dass Arbeit­ge­ber, die einen Asyl­su­chen­den ein­stel­len wol­len, zunächst bei der Agen­tur für Arbeit prü­fen las­sen müs­sen, ob nicht ein deut­scher Staats­bür­ger, EU-Bür­ger oder eine ande­re Per­son ohne nach­ran­gi­gem Zugang zum Arbeits­markt für die Stel­le zur Ver­fü­gung steht. Nur wenn das nicht der Fall ist, kön­nen die Betrof­fe­nen die Stel­le antre­ten. In struk­tur­schwa­chen Regio­nen kommt dies einem Arbeits­ver­bot gleich. In ande­ren Regio­nen schreckt die büro­kra­ti­sche Hür­de Arbeit­ge­ber davon ab, Asyl­su­chen­de einzustellen. 

PRO ASYL for­dert ein Inte­gra­ti­ons­kon­zept für Asyl­su­chen­de. Dazu gehö­ren Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­se, die Unter­brin­gung in Woh­nun­gen, die Abschaf­fung des dis­kri­mi­nie­ren­den Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu Arbeits­markt und Bildung.

Hin­sicht­lich der geplan­ten Ver­kür­zung von Asyl­ver­fah­ren auf drei Mona­te weist PRO ASYL dar­auf hin, dass eine Beschleu­ni­gung der der­zeit durch­schnitt­lich ca. neun Mona­te lan­gen Ver­fah­ren weder zu Las­ten der Qua­li­tät gehen darf, noch mit pro­ble­ma­ti­schen Prak­ti­ken erreicht wer­den darf, wie sie etwa die aktu­el­le „Prio­ri­sie­rungs­stra­te­gie“ des BAMF dar­stellt. So wer­den Anträ­ge von Asyl­su­chen­den aus Staa­ten des West­bal­kans der­zeit in kur­zer Zeit in oft man­gel­haf­ten Ein­zel­fall­prü­fun­gen abge­fer­tigt, bei denen das Ergeb­nis der Ableh­nung schon von vorn­her­ein fest­zu­ste­hen scheint. Die inhalt­li­che Qua­li­tät der Asy­l­ent­schei­dun­gen muss drin­gend ver­bes­sert wer­den. Res­sour­cen müs­sen auch hier­auf kon­zen­triert wer­den. Ein schnel­les Ver­fah­ren muss ein fai­res Ver­fah­ren sein.

Bei der ver­ab­re­de­ten Blei­be­rechts­re­ge­lung kommt es ent­schei­dend auf das Klein­ge­druck­te an. Vie­le lang­jäh­rig Gedul­de­te haben bei ver­gan­ge­nen Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen die Erfah­rung gemacht, dass ihnen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis auf­grund weit in der Ver­gan­gen­heit lie­gen­der Stich­ta­ge und über­zo­ge­ner Anfor­de­run­gen an die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts ver­wehrt wur­de. Noch immer leben in Deutsch­land fast 86.000 Men­schen mit einer Dul­dung, rund 36.000 bereits län­ger als sechs Jahre.

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