27.11.2013

Als ins­ge­samt ent­täu­schend bewer­tet PRO ASYL in einer ers­ten Reak­ti­on den Koali­ti­ons­ver­trag. „Die Hard­li­ner der Uni­on haben sich bei der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik durch­ge­setzt“, sag­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. „Die SPD ist auf den Kurs der Abschot­tung ein­ge­schwenkt.“ Der Aus­bau der Abwehr­maß­nah­men an und vor Euro­pas Gren­zen geht ein­her mit eini­gen Locke­run­gen im Inland. Die ver­ab­re­de­te Blei­be­rechts­re­ge­lung erach­tet PRO ASYL als wich­ti­ge Ver­bes­se­rung, die in den ers­ten 100 Tagen umge­setzt wer­den muss. Die Grund­pfei­ler der Abschre­ckungs­po­li­tik wie Unter­brin­gung in Lagern, das Sach­leis­tungs­prin­zip oder das dis­kri­mi­nie­ren­de Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz wer­den nicht ange­tas­tet. Die vor­ge­se­he­nen Sprach­kur­se für Asyl­su­chen­de und Gedul­de­te sind zu begrü­ßen, sie kön­nen ein Inte­gra­ti­ons­kon­zept für Flücht­lin­ge nicht ersetzen.

Vor­ver­la­ge­rung der Flücht­lings­ab­wehr – kei­ne Initia­ti­ve für eine soli­da­ri­sche Flücht­lings­auf­nah­me in Europa:

Die heu­te vor­ge­stell­ten Ergeb­nis­se der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zei­gen, dass die geplan­te Regie­rungs­ko­ali­ti­on von CDU/CSU und SPD an der Abschre­ckungs­po­li­tik gegen­über Flücht­lin­gen fest­hal­ten will. Statt huma­ni­tä­re Ant­wor­ten auf das Mas­sen­ster­ben im Mit­tel­meer zu for­mu­lie­ren, soll die Abschot­tung Euro­pas wei­ter aus­ge­baut wer­den. Noch vor­letz­tes Wochen­en­de hat die SPD auf ihrem Par­tei­tag beschlos­sen: „Nicht erst die dra­ma­ti­schen Schiffs­un­glü­cke vor Lam­pe­du­sa haben uns ein­dring­lich vor Augen geführt, dass es einen grund­sätz­li­chen Kurs­wech­sel in der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik geben muss.“ Der Koali­ti­ons­ver­trag setzt statt­des­sen auf Abschot­tung mit­hil­fe von Dritt­staa­ten – etwa in Nord­afri­ka: „Die Bereit­schaft von Her­kunfts- und Tran­sit­staa­ten bei der Bekämp­fung der ille­ga­len Migra­ti­on, der Steue­rung lega­ler Migra­ti­on und dem Flücht­lings­schutz bes­ser zu koope­rie­ren soll geweckt oder gestärkt wer­den.“ Mit ande­ren Wor­ten: Man hält dar­an fest, z.B. nord­afri­ka­ni­sche Staa­ten als Tür­ste­her Euro­pas zu miss­brau­chen, indem die­sen Wirt­schafts- oder Ent­wick­lungs­hil­fe im Gegen­zug zur Abwehr von Flücht­lin­gen gewährt werden.

PRO ASYL kri­ti­siert, dass die not­wen­di­gen huma­ni­tä­ren Ant­wor­ten auf die Kri­se der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik feh­len. Bezo­gen auf die EU-Staa­ten an den Außen­gren­zen for­dert der Koali­ti­ons­ver­trag zwar „mehr Soli­da­ri­tät unter den EU-Mit­glied­staa­ten“ – was dies kon­kret hei­ßen soll, bleibt jedoch völ­lig offen. Eine Ände­rung der Dub­lin-Ver­ord­nung ist nicht vor­ge­se­hen.  Dies ist ange­sichts des Aus­ma­ßes der huma­ni­tä­ren Kri­se der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik völ­lig unzureichend.

Fort­schrit­te beim The­ma Bleiberecht:

Als posi­tiv ist die geplan­te Blei­be­rechts­re­ge­lung zu bewer­ten. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht eine stich­tags­un­ab­hän­gi­ge Blei­be­rechts­re­ge­lung vor, die für lang­jäh­rig Gedul­de­te den Sprung in eine Auf­ent­halts­er­laub­nis ermög­li­chen soll. Die über­wie­gen­de Siche­rung des Lebens­un­ter­halts soll aus­rei­chen. PRO ASYL for­dert, die vor­ge­se­he­ne Blei­be­rechts­re­ge­lung in den ers­ten 100 Tagen der Amts­zeit der neu­en Regie­rung umzu­set­zen. Nach dem lang­jäh­ri­gen Still­stand in Sachen Blei­be­recht wäre dies ein wich­ti­ges Signal: Noch immer leben in Deutsch­land fast 86.000 Men­schen mit einer Dul­dung, rund 36.000 bereits län­ger als sechs Jahre.

Koali­ti­on will Roma-Flücht­lin­gen den Zugang zum Asyl­ver­fah­ren verbauen:

Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, die Her­kunfts­staa­ten Ser­bi­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Maze­do­ni­en zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ zu erklä­ren. Dies steht in ekla­tan­tem Wider­spruch zur Rea­li­tät. In den drei Her­kunfts­staa­ten wer­den Ange­hö­ri­ge der Roma und ande­rer Min­der­hei­ten mas­siv ras­sis­tisch dis­kri­mi­niert. Die Dis­kri­mi­nie­rung ist in vie­len Fäl­len so umfas­send, dass den Betrof­fe­nen der Zugang zu Arbeit, zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung, zu regu­lä­ren Woh­nun­gen und oft gar zu sau­be­rem Trink­was­ser ver­wehrt bleibt. Des­sen unge­ach­tet wer­den bereits heu­te Roma-Flücht­lin­ge Schnell­ver­fah­ren unter­wor­fen, bei denen kei­ne erst­zu­neh­men­de Prü­fung der Flucht­grün­de statt­fin­det, da von vorn­her­ein vor­aus­ge­setzt wird, die Asyl­ge­su­che sei­en unbe­grün­det. Wäh­rend in Staa­ten wie Bel­gi­en oder der Schweiz Asyl­ver­fah­ren von Roma im ers­ten Halb­jahr 2013 Schutz­quo­ten über zehn Pro­zent erge­ben und damit der rea­len Situa­ti­on in den Her­kunfts­staa­ten zumin­dest zum Teil Rech­nung tra­gen, sol­len sie nach dem Wil­len der Koali­ti­on als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt werden.

Auf­nah­me von Flücht­lin­gen aus dem Ausland:

Das soge­nann­te Resett­le­ment-Ver­fah­ren, mit dem schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge aus den Erst-Zufluchts­län­dern auf­ge­nom­men wer­den, soll „deut­lich aus­ge­baut“ sowie der Fami­li­en­nach­zug bezo­gen auf die­se Grup­pe erleich­tert wer­den. Aller­dings bleibt die Zahl der Auf­nah­me­plät­ze offen. PRO ASYL begrüßt die Aus­wei­tung die­ses in Koope­ra­ti­on mit UNHCR durch­ge­führ­te Auf­nah­me­pro­gramms. PRO ASYL for­dert, dass die bis­he­ri­ge Zahl von 300 Flücht­lin­gen pro Jahr um ein Viel­fa­ches gestei­gert wird.

Ein Aus­bau des Auf­nah­me­pro­gramms für syri­sche Flücht­lin­ge ist eben­so­we­nig vor­ge­se­hen wie eine Erleich­te­rung der Ein­rei­se von Syrern, deren Ver­wand­te in Deutsch­land leben.

Locke­rung der Resi­denz­pflicht statt Abschaf­fung die­ser Schikane:

Noch immer soll das Instru­ment der Resi­denz­pflicht – eine EU-weit ein­ma­li­ge Schi­ka­ne – nicht abge­schafft wer­den. Statt­des­sen soll die Bewe­gungs­frei­heit von Asyl­su­chen­den und Gedul­de­ten jeweils auf das jewei­li­gen Bun­des­lan­des begrenzt wer­den. Eine restrik­ti­ve­re Hand­ha­bung, wie in Bay­ern und Sach­sen noch prak­ti­ziert, wird damit nicht mehr zuläs­sig sein, was zumin­dest regio­nal eine Ver­bes­se­rung bedeu­tet. Bun­des­weit rele­vant ist, dass sich Asyl­su­chen­de künf­tig nun eine Woche lang jen­seits der Gren­zen ihres Bun­des­lan­des bewe­gen dür­fen, und dies nicht mehr eigens bean­tra­gen, son­dern den Behör­den nur noch mit­tei­len müs­sen. Eben­so ist zu begrü­ßen, dass ein Umzug aus dem zuge­wie­se­nen Bezirk künf­tig mög­lich sein soll, wenn woan­ders ein Stu­di­um, die Berufs­aus­übung oder Berufs­aus­bil­dung erfolgt.

Ver­kür­zung des Arbeits­ver­bots – Dis­kri­mi­nie­run­gen beim Arbeits­markt­zu­gang bleiben:

Dass Asyl­su­chen­de künf­tig nach drei Mona­ten statt bis­her neun Mona­ten eine Arbeits­er­laub­nis erhal­ten sol­len ist zwar posi­tiv, aller­dings will die Koali­ti­on an der sich dar­an anschlie­ßen­den Pha­se des  „nach­ran­gi­gen Arbeits­markt­zu­gangs“ fest­hal­ten. Der „nach­ran­gi­ge Zugang“ zum Arbeits­markt gilt bis zum Ablauf des vier­ten Jahrs nach Ein­rei­se und bedeu­tet in der Pra­xis, dass auch bei Vor­lie­gen eines Job­an­ge­bo­tes geprüft wer­den muss, ob nicht ein vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen­der Arbeits­su­chen­der zur Ver­fü­gung steht. Vor­rang haben z.B. Deut­sche und EU-Bür­ger. Nur wenn das nicht der Fall ist, kön­nen die Betrof­fe­nen die Stel­le antre­ten. In struk­tur­schwa­chen Regio­nen führt dies zu einem De-fac­to-Arbeits­ver­bot. In ande­ren Regio­nen schreckt die büro­kra­ti­sche Hür­de Arbeit­ge­ber davon ab, die Betrof­fe­nen ein­zu­stel­len.  PRO ASYL for­dert ein Inte­gra­ti­ons­kon­zept für Asyl­su­chen­de von Anfang an. Dazu gehö­ren Inte­gra­ti­ons­kur­se, die Unter­brin­gung in Woh­nun­gen, die Abschaf­fung des dis­kri­mi­nie­ren­den Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und einen unein­ge­schränk­ten Zugang zu Arbeits­markt und Bildung.

Beschleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren zu Las­ten der Qualität?

Hin­sicht­lich der geplan­ten Ver­kür­zung von Asyl­ver­fah­ren auf drei Mona­te weist PRO ASYL dar­auf hin, dass eine Beschleu­ni­gung der der­zeit durch­schnitt­lich ca. neun Mona­te lan­gen Ver­fah­ren nicht zu Las­ten der Qua­li­tät gehen darf. Ein schnel­les Ver­fah­ren muss ein fai­res Ver­fah­ren sein mit sorg­fäl­ti­ger Auf­klä­rung der Fluchtgründe.

Umset­zung der UN-Kinderrechtskonvention:

In Sachen Kin­der­rech­te sol­len Flücht­lings­kin­der künf­tig nicht mehr bereits ab 16 Jah­ren als ver­fah­rens­mün­dig gel­ten – ein längst über­fäl­li­ger Schritt, um den Schutz­ge­dan­ken gegen­über Min­der­jäh­ri­gen in den Vor­der­grund zu rücken.

 PRO ASYL zu ers­ten bekannt gewor­de­nen Zwi­schen­er­geb­nis­sen der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen im Asyl­be­reich: (14.11.13)

 Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zwi­schen Uni­on und SPD (05.11.13)

 Flücht­lings­schutz in den Koali­ti­ons­ver­trag (25.09.13)

Alle Presse­mitteilungen