21.05.2026  

PRO ASYL: Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin verfassungsrechtlich höchst fragwürdig!

Mit seinem heutigen Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Die 2018 geltenden Grundleistungen für Geduldete für eine Bezugsdauer von 15 Monaten waren im Wesentlichen verfassungskonform, jedoch zeitweise nicht aktuell berechnet. PRO ASYL betont: Seit 2018 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft, die Bezugsdauer auf bis zu 36 Monate mehr als verdoppelt. Die heutige Regelung, sowie weitere Aspekte des Gesetzes, bleiben damit verfassungsrechtlich mehr als fraglich. PRO ASYL fordert, das diskriminierende Sondersozialleistungsrecht endlich abzuschaffen!
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15.05.2026  

PRO ASYL kritisiert Europarats-Erklärung zu Flucht und Migration

Bei der jährlichen Sitzung des Ministerkomitees des Europarats wurde heute in Chișinău eine politische Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Kontext von Flucht und Migration im Konsens verabschiedet. Vorausgegangen war ein Prozess, in dem mehrere Mitgliedstaaten – ausgehend von einem auf Initiative Italiens und Dänemarks veröffentlichten Brief – den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen seiner Rechtsprechung zu Abschiebungen und Ausweisungen öffentlich unter Druck gesetzt hatten.
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13.05.2026  

Prozess gegen mutmaßlichen libyschen Folterchef in Den Haag: PRO ASYL fordert Ende des blutigen Deals mit Libyens sogenannter Küstenwache

Anlässlich der bevorstehenden Anhörung zur Anklagebestätigung gegen den Libyer Khaled Mohamed Ali El Hishri vor dem Internationalen Strafgerichtshof fordert PRO ASYL: Deutschland und Europa müssen angesichts ihrer Mitverantwortung für systematische Verbrechen gegen Geflüchtete in Libyen jede Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache stoppen!
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30.03.2026  

PRO ASYL und Flüchtlingsräte der Bundesländer zum Besuch von Ahmed al-Scharaa: Keine Abschiebedeals auf dem Rücken von Menschenrechten!

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren den für den heutigen Montag geplanten Empfang des syrischen Machthabers Ahmed al-Scharaa durch die Bundesregierung scharf. Selbst nach den Massakern in Syrien an Alawit*innen, Drus*innen, Kurd*innen und anderen Minderheiten empfängt die Bundesregierung einen Mann, dessen Truppen an schwersten Menschenrechtsverbrechen beteiligt sind.
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