Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis: Polizei braucht Durchsuchungsbeschluss für Abschiebung aus dem Schlafzimmer
Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute bekannt gegebenen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt.
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