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Unionspolitiker fordern Leistungskürzungen bei Flüchtlingen
Unionspolitiker wollen Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten mit Leistungskürzungen abschrecken. Die Vorschläge sind nicht nur gefährliche Stimmungsmache, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde und eine klare Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Die Botschaft ist simpel: Erhalten sie weniger Geld, kommen weniger Flüchtlinge. Im heute Journal hat Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) Einschränkungen bei den Leistungen für Asylsuchende gefordert. Die Zahl der Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten müsse dringend gesenkt werden. „Wir können mehr Sachleistungen machen, wir können uns das Taschengeld genauer anschauen“ so de Maizière gegenüber dem ZDF. Insbesondere in den Erstaufnahmeeinrichtungen solle weniger Bargeld ausgezahlt werden.
Auch der Städte- und Gemeindebunds fordert eine Überprüfung des „Taschengelds“ damit „Anreize“ vermieden werden. Der Chef der NRW-CDU, Armin Laschet sowie der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann sprachen sich ebenfalls für drastische Einschränkungen bei den Bargeldleistungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen aus.
Union schürt Neiddebatte
Der Subtext hinter den Forderungen: Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten kommen lediglich wegen der zu hohen Leistungen nach Deutschland. Dies ist nicht nur ein Hohn für all jene Menschen, die vor existenzbedrohender Armut und rassistischer Diskriminierung aus Serbien, Mazedonien oder Montenegro fliehen, dieser Populismus befeuert eine Neiddebatte, die den Nährboden für eine weitere Zunahme der rassistischen Hetze und Gewalt gegen Flüchtlinge schafft.
Minimale Teilhabe: Wie hoch ist das „Taschengeld“ und wozu dient es?
Faktisch sind die Bargeldleistungen zudem denkbar gering. Alleinstehende erhalten derzeit 143 Euro „Taschengeld“ im Monat. Einer vierköpfigen Familie mit Kindern unter sechs Jahren stehen 426 Euro zu. Dieser Barbetrag ist keine freiwillige Zusatzleistung wie es der Euphemismus „Taschengeld“ suggeriert, sondern dient dazu, eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – also ein Minimum an Integration – zu ermöglichen. Pro Tag sind es pro Person zwischen 4 und 5 Euro. Alle paar Tage eine Fahrt mit dem Nahverkehr, ab und zu ins Internetcafe und die Telefonkosten zahlen – viel mehr ist damit nicht zu machen.
Streichung des Mindestbarbetrags ist rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass dieser Barbetrag für persönliche Bedürfnisse Teil des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist. Er ist Bestandteil des „soziokulturellen Existenzminimums“. Eine Streichung des Mindestbarbetrags ist schlicht rechtswidrig. Dies gilt insbesondere, wenn die Kürzungen pauschalen Abschreckungsinteressen dienen. Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass Leistungseinschränkungen aus „migrationspolitischen Erwägungen“ nicht zulässig sind.
Sachleistungen statt Bargeld: Essen was vom Amt kommt.
Zusätzlich zu dem Mindestbarbetrag („Taschengeld“) erhalten Flüchtlinge Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Hygienemittel. Lediglich hierbei kann überhaupt auf Sachleistungen zurückgegriffen werden. So erhalten Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen etwa Kantinenessen, Hygienepakete oder Kleidung aus der Kleiderkammer. Nach der Verteilung auf die Kommunen wird dann vorrangig Bargeld ausgezahlt. In den 90er Jahren wurden in vielen Kommunen Hygiene- und Lebensmittel oder Gutscheine ausgeteilt. Wegen der hohen Logistik- und Verwaltungskosten wurde diese Praxis jedoch weitgehend eingestellt. Eine Rückkehr zu Essenspaketen und Gutscheinen statt Bargeld wäre fatal: Menschen würde damit das Recht genommen, sich selbstbestimmt zu ernähren und zu versorgen.
Angriff auf die Menschenwürde von Flüchtlingen
Abzuwarten bleibt, welche Folgen die derzeitigen Vorstöße von Unionspolitikern haben. Zu befürchten ist zum einen, dass eine Gesetzesinitiative zur Einschränkung des Leistungsanspruchs auf den Weg gebracht wird. Wahrscheinlich ist zudem, dass in einigen Bundesländern bereits zuvor mit grundrechtswidrigen Leistungskürzungen experimentiert wird. Dies wäre nicht nur aktive Integrationsverhinderung und ein Angriff auf die Menschenwürde von Flüchtlingen, sondern eine klare Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen (07.02.13)
AsylbLG verfassungswidrig (18.07.12)