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UNHCR veröffentlicht Grundsatzpapier zur deutschen Flüchtlingspolitik
Das UNHCR mahnt Deutschland, sich für ein europäisches Asylsystem einzusetzen, die Residenzpflicht abzuschaffen, Flüchtlingen Rechtsschutz gegen Dublin-Abschiebungen zu gewähren und das Kindeswohl zu achten.
Anlässlich des 60. Jahresjubiläums der Genfer Flüchtlingskonvention hat das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in einem Grundsatzpapier die „Herausforderungen für die Deutsche Flüchtlingspolitik“ dargelegt. Darin fordert das UNHCR Deutschland auf, sich entsprechend seiner Verantwortung und seinem politischen Gewicht konsequent für die Schaffung und Durchsetzung hoher Standards im Europäischen Asylsystem einzusetzen. Angesichts der Verletzungen der völkerrechtlichen Normen des Flüchtlings- und des Menschenrechtsschutzes in Griechenland sei die Entwicklung und Umsetzung eines europäischen Asylsystems die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre.
Vor dem Hintergrund der deutschen Blockadehaltung gegenüber einer gemeinsamen Asylpolitik der EU ist dies durchaus als diplomatische Kritik an der deutschen Rolle in der EU-Flüchtlingspolitik zu verstehen. Bislang hat sich Deutschland vehement gegen die Vorschläge der EU-Kommission gewandt, die auf eine Harmonisierung des Europäischen Asylrechts abzielten. Das UNHCR stellt in seinem Grundsatzpapier kritisch fest, dass es der Politik „nicht in erster Linie um die Vermeidung von Änderungsbedarf für das deutsche Flüchtlingsrecht gehen“ dürfe, „sondern darum, „konstruktiv die Perspektive des internationalen Flüchtlingsschutzes einzunehmen“. Leitmotiv müsse die Frage sein, wie dem Schutzgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention innerhalb des europäischen Asylsystems zu bestmöglicher Wirksamkeit verholfen werden könne. Von einer solchen Haltung ist die Politik der Bundesregierung nach Auffassung von PRO ASYL derzeit weit entfernt.
Dringenden Handlungsbedarf mahnt das UNHCR auch bei der Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens an, in dem entschieden wird, welches Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Es sei notwendig, von der bislang geltenden Gesetzeslage abzurücken, nach dem ein einstweiliger Rechtsschutz gegen die Überstellung in ein anderes Land ausdrücklich ausgeschlossen sei.
Zudem spricht sich das UNHCR dafür aus, im Sinne des Kindeswohls die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit von Asylsuchenden von 16 auf 18 Jahre heraufzusetzen, denn derzeit werden 16- und 17jährige im Deutschen Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Grundsätzlich, so das UNHCR, sollten minderjährige Flüchtlinge nicht an der Grenze zurückgeschickt und nicht dem sogenannten „Flughafenverfahren“ unterworfen werden.
Weiter rät das UNHCR, dass eine kostenlose, qualifizierte Verfahrensberatung vor der Durchführung der Asyl-Anhörung zur Qualität und Effizienz des Verfahrens substanziell beitragen könne. Und nicht zuletzt fordert das Hohe Flüchtlingskommissariat Deutschland auf, die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden in Deutschland einschränkt, aufzuheben.
Zur UNHCR-Pressemitteilung
Zum UNHCR-Grundsatzpapier „Herausforderungen für die Deutsche Flüchtlingspolitik“ (PDF)
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