Im sogenannten Büyükada-Prozess wurden vier der elf angeklagten Menschenrechtler*innen zu Haftstrafen verurteilt. Der Prozess belegt erneut, dass Rechtstaatlichkeit keine Kategorie in Erdoğans Türkei mehr ist. Jüngste Gesetzesvorhaben drohen den Demokratieabbau weiter voranzutreiben.

Am 3. Juli wur­den vier der elf ange­klag­ten Menschenrechtler*innen von einem Istan­bu­ler Gericht zu Haft­stra­fen ver­ur­teilt. Der Ehren­vor­sit­zen­de von Amnes­ty Inter­na­tio­nal Tür­kei, Taner Kılıç, wur­de der Mit­glied­schaft in der »Gülen-Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on« schul­dig gespro­chen und zu mehr als sechs Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Die frü­he­re Geschäfts­füh­re­rin von Amnes­ty Inter­na­tio­nal Tür­kei, İdil Eser, sowie Özlem Dal­kıran und Günal Kurşun, Mit­glie­der von Amnes­ty Inter­na­tio­nal Tür­kei, wur­den der Unter­stüt­zung der Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on für schul­dig befun­den und zu über zwei Jah­ren Haft verurteilt.

Sie­ben wei­te­re Ange­klag­te, dar­un­ter der deut­sche Peter Steudt­ner, wur­den nach dem drei Jah­re andau­ern­den Ver­fah­ren frei­ge­spro­chen. 2017 wur­de Steudt­ner gemein­sam mit neun der elf Menschenrechtler*innen im Anschluss an ein Semi­nar auf der, Istan­bul vor­ge­la­ger­ten, Insel Büyü­ka­da festgenommen.

Das für den geschei­ter­ten Putsch­ver­such 2016 ver­ant­wort­lich gemach­te Netz­werk des Pre­di­gers Abdul­lah Gülen wird in der Tür­kei als Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on ein­ge­stuft und ver­folgt. Im Rah­men von soge­nann­ten »Säu­be­rungs­ak­tio­nen«, die unmit­tel­bar nach dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such von Staats­prä­si­dent Erdo­gan ein­ge­lei­tet wur­den, wur­den bis März 2019 über 500.000 Ermitt­lungs­ver­fah­ren auf­grund der ver­meid­li­chen Nähe zum Gülen-Netz­werk oder zur Arbei­ter­par­tei Kur­di­stans (PKK) ein­ge­lei­tet. Fast 20.000 Men­schen wur­den in der Fol­ge rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Etwa 150.000 Men­schen wur­den aus dem Staats­dienst ent­las­sen. Etli­che kön­nen das Land auf­grund einer Aus­rei­se­sper­re nicht verlassen.

Terrorismusverdacht als Vorwand

»Die Ent­schei­dung des Gerichts ist erschüt­ternd. Wäh­rend zwölf Gerichts­ver­hand­lun­gen wur­de jede ein­zel­ne Behaup­tung umfas­send als grund­lo­se Ver­un­glimp­fung ent­larvt«, so Andrew Gard­ner, Rese­ar­cher bei Amnes­ty Inter­na­tio­nal zur Tür­kei. »Das Urteil des Gerichts ent­zieht sich jed­we­der Logik und ent­larvt die­sen drei­jäh­ri­gen Pro­zess als den poli­tisch moti­vier­ten Ver­such unab­hän­gi­ge Stim­men zum Schwei­gen zu brin­gen, der er vom ers­ten Tag an war.«

Nach Pro­zes­sen gegen etli­che Journalist*innen, Politiker*innen, Anwält*innen und Wissenschaftler*innen legt auch der Büyü­ka­da-Pro­zess offen, dass Ter­ro­ris­mus­vor­wür­fe in der Tür­kei gezielt gegen Oppo­si­tio­nel­le, Kritiker*innen und Vertreter*innen der Zivil­ge­sell­schaft ein­ge­setzt wer­den. Für den tür­ki­schen Staats­ap­pa­rat ist es neben­säch­lich, ob es sich um tat­säch­li­che Ver­bin­dun­gen und ter­ro­ris­ti­sche Akti­vi­tä­ten han­delt oder die­se ledig­lich unter­stellt wer­den. Die Jus­tiz ist in nicht frei von poli­ti­scher Einflussnahme.

»Wenn einer der elf ange­klag­ten Menschenrechtsverteidiger*innen für schul­dig gespro­chen wird, sen­det die Tür­kei die Bot­schaft aus, dass es nie­man­dem unein­ge­schränkt erlaubt ist, für die Men­schen­rech­te in die­sem Land ein­zu­tre­ten«, sag­te die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin zur Lage von Menschenrechtsverteidiger*innen Mary Law­lor noch vor der Verurteilung.

»Wenn eine*r der Menschenrechtsverteidiger*innen für schul­dig gespro­chen wird, sen­det die Tür­kei die Bot­schaft aus, dass es nie­man­dem unein­ge­schränkt erlaubt ist, für die Men­schen­rech­te in die­sem Land einzutreten.«

Mary Law­lor, UN-Sonderberichterstatterin

Ein Schlag gegen Menschenrechtler*innen ist auch ein Schlag gegen die, die ihre Unterstützung brauchen

Das Urteil gegen Vertreter*innen der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist ein kla­res Signal an alle NGOs und Beob­ach­tungs­stel­len in der Tür­kei, die sich zivil­ge­sell­schaft­lich ein­set­zen. Aus Angst vor Repres­sio­nen ist abseh­bar, dass sich die Selbst­zen­sur aus­wei­ten wird, um nicht ins Visier staat­li­cher Ver­fol­gung zu geraten.

Men­schen, etwa Geflüch­te­te, die in der Tür­kei auf die Unter­stüt­zung durch NGOs und Aktivist*innen ange­wie­sen sind, sind so zuneh­mend auf sich allein gestellt und der staat­li­chen Will­kür ausgeliefert.

Nächster Angriff auf die Anwaltskammern 

Besorgt zeig­te sich die Men­schen­rechts­kom­mis­sa­rin des Euro­pa­rats ange­sichts einer jüngst ein­ge­brach­ten Geset­zes­in­itia­ti­ve, die Anwalts­kam­mern ein­zu­en­gen droht. »Es ist sehr besorg­nis­er­re­gend, dass die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen ein­deu­tig das Poten­zi­al haben, die Anwalts­kam­mern von Istan­bul, Anka­ra und Izmir zu schwä­chen, die schon immer eine ent­schei­den­de Rol­le beim Schutz der Men­schen­rech­te in der Tür­kei gespielt haben(…)«, so Dun­ja Mijatović.

Die Anwalts­kam­mern haben eine wich­ti­ge Funk­ti­on im tür­ki­schen Jus­tiz­sys­tem. Zu ihren Auf­ga­ben gehört der Schutz der Rechts­staat­lich­keit und der Men­schen­rech­te. Sie doku­men­tier­ten und berich­te­ten etwa nach dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such von 2016 Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter und Ent­füh­run­gen. Über die Anwalts­kam­mern ist auch das Rechts­hil­fe­sys­tem der Tür­kei orga­ni­siert. In den weni­gen Fäl­len, in denen etwa Asyl­su­chen­de recht­li­che Unter­stüt­zung in ihrem Ver­fah­ren erhal­ten, sind meist Anwalts­kam­mern invol­viert. Sie sind mit dem UNHCR an Pilot­pro­jek­ten betei­ligt, um den Zugang zu Rechts­hil­fe aus­zu­wei­ten. In die­ser Funk­ti­on kla­gen Anwält*innen immer wie­der Recht­schutz für Schutz­su­chen­de ein und machen auf Rechts­ver­stö­ße aufmerksam.

Wenn man nun Anwäl­te und ihre Kam­mern zum Schwei­gen bringt, dann wer­den auch ver­wund­ba­re Grup­pen zum Schwei­gen gebracht.

Der­zeit gibt es in jeder Pro­vinz einen Berufs­ver­band, eine Anwalts­kam­mer, in der die Mit­glied­schaft ver­pflich­tend ist. Mit der Geset­zes­än­de­rung soll es mög­lich wer­den, dass sich zusätz­li­che regie­rungs­na­he Kam­mern for­mie­ren. Statt dass dies zu »mehr Demo­kra­tie und Plu­ra­lis­mus« führt, ist abseh­bar, dass damit die Anwalt­schaft in zwei Lager geteilt wird: jene auf Linie der Regie­rung Erdoğans und jene, die sich an rechts­staat­li­chen und demo­kra­ti­schen Prin­zi­pi­en ori­en­tie­ren und der Regie­rung kri­tisch gegen­über­ste­hen. Anwält*innen wer­den gezwun­gen sein, sich für eine Sei­te zu ent­schei­den. Es ist abseh­bar, dass kri­ti­sche Anwalts­kam­mern an Ein­fluss verlieren.

Die Spal­tung könn­te kri­ti­sche Anwält*innen wei­ter ins Visier staat­li­cher Ver­fol­gung brin­gen. Opfer von unrecht­mä­ßi­ger Gewalt, Fol­ter und Will­kür kön­nen dadurch wich­ti­ge Mitstreiter*innen ver­lie­ren. »Wenn man nun Anwäl­te und ihre Kam­mern zum Schwei­gen bringt, dann wer­den auch die­se ver­wund­ba­ren Grup­pen zum Schwei­gen gebracht«, fasst eine Anwäl­tin die Aus­wir­kun­gen des Geset­zes zusammen.

Schon länger ein Dorn im Auge der Regierung

Erst im April 2020 geriet die Anwalts­kam­mer Anka­ra in den Fokus öffent­li­cher Auf­merk­sam­keit, als sie Straf­an­zei­ge gegen den Prä­si­den­ten der tür­ki­schen Reli­gi­ons­be­hör­de Diya­net, Ali Erbaş, ein­reich­te. Die­ser hat­te zuvor in sei­ner Pre­digt zum Fas­ten­mo­nat Rama­dan gegen Homo­se­xua­li­tät gewet­tert und die­se als ursäch­lich für gesell­schaft­li­chen Ver­fall und Krank­hei­ten ver­un­glimpft. Anschlie­ßen­de Ermitt­lun­gen eröff­ne­te die Staats­an­walt­schaft jedoch gegen die Anwalts­kam­mer selbst. Der Vor­wurf: »Ver­let­zung der reli­giö­sen Gefüh­le des Volkes«.

Im Zuge der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie gerie­ten auch Ärz­te­kam­mern unter Druck. Nach­dem sich Mediziner*innen ver­schie­de­ner Ärz­te­kam­mern kri­tisch bezüg­lich der zöger­li­chen Coro­na-Maß­nah­men des Regimes Erdoğans äußer­ten, wur­den Ver­fah­ren eröff­net, den Mediziner*innen geziel­te Des­in­for­ma­ti­on vor­ge­wor­fen und ein­zel­ne Rei­se­ver­bo­te erteilt. »Die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen der tür­ki­schen Behör­den gegen Beam­te der Ärz­te­kam­mer sind nicht nur ein empö­ren­der Angriff auf die Mei­nungs­frei­heit, son­dern behin­dern auch den Kampf gegen die töd­li­che COVID-19-Pan­de­mie«, kom­men­tiert Hugh Wil­liam­son, Human Rights Watch.

»Ich kom­me nicht umhin, eine Ver­bin­dung zwi­schen die­sen Vor­schlä­gen und der unge­recht­fer­tig­ten Kri­tik her­zu­stel­len, die in den letz­ten Mona­ten von herr­schen­den Poli­ti­kern an Berufs­ver­bän­den wie Anwalts­kam­mern und Ärz­te­kam­mern geübt wur­de. Dazu gehör­te die Kenn­zeich­nung legi­ti­mer Akti­vi­tä­ten die­ser Ver­bän­de, die ver­su­chen, die Men­schen­rech­te zu ver­tei­di­gen, bei­spiels­wei­se ange­sichts von Hass­re­den gegen LGBTI-Per­so­nen, als „Poli­ti­sie­rung“ oder sogar „Ter­ro­ris­mus“«, so Dun­ja Mija­to­vić in ihrem Statement.

Die Türkei ist nicht sicher!

Von rechts­staat­li­chen Stan­dards ist in der Tür­kei vier Jah­re nach dem EU-Tür­kei-Deal und dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such nichts übrig. Die Gefähr­dungs­la­ge für tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge hat sich rapi­de zuge­spitzt. 2019 ist die Tür­kei unter den zehn häu­figs­ten Her­kunfts­län­dern der Asyl­an­trags­stel­len­den in der EU, Ten­denz stei­gend. In Deutsch­land belegt die Tür­kei 2019 den drit­ten Platz der Hauptherkunftsländer.

Von rechts­staat­li­chen Stan­dards ist in der Tür­kei vier Jah­re nach dem EU ‑Tür­kei-Deal und dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such nichts übrig.

Auch für Schutz­su­chen­de in der Tür­kei trug der staat­li­che Umbau nach dem geschei­ter­ten Putsch­ver­such zu einer Ver­schlech­te­rung des gene­rell brü­chi­gen Schutz­sys­tems bei. Das Prin­zip der Nicht-Zurück­wei­sung wird durch Abschie­bun­gen in die Kriegs­län­der Syri­en und Afgha­ni­stan wei­ter­hin regel­mä­ßig gebrochen.

Statt Staats­prä­si­dent Erdo­gan als Part­ner zu hofie­ren, müs­sen sich Bun­des­re­gie­rung und EU klar mit der tür­ki­schen Zivil­ge­sell­schaft soli­da­ri­sie­ren und für ihren Schutz eintreten.