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Europas Lösung? Zäune. Foto: Fotolia

In Deutschland, in der EU und vor Europas Toren wird künftig auf Lager für Flüchtlinge gesetzt. Auf dem Tisch liegen unterschiedliche Konzepte, die jedoch alle Eines gemeinsam haben: Isolation und Abschreckung. Mit dem Kampagnenstart am Tag des Flüchtlings sagen wir laut und deutlich: #NichtMeineLager!

PRO ASYL hat mit Unter­stüt­zung der lan­des­wei­ten Flücht­lings­rä­te und wei­te­rer Orga­ni­sa­tio­nen zum Tag des Flücht­lings die Kam­pa­gne #Nicht­Mei­ne­La­ger lan­ciert. Die zen­tra­le For­de­rung ist, die Poli­tik der Inhaf­tie­rung und Fest­set­zung als Maß­nah­men zur Abschre­ckung und Abwehr von Flücht­lin­gen zu been­den. Der Zugang zu Schutz und das Recht auf Asyl müs­sen gesi­chert sein. Alle For­de­run­gen und Infos zur Kam­pa­gne gibt es unter www.nichtmeinelager.de

Lager der Hoffnungslosigkeit

In Deutsch­land hat Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer sei­ne Vor­stel­lung von soge­nann­ten AnkER-Zen­tren inner­halb der Gro­ßen Koali­ti­on durch­ge­setzt. Der Name »AnkER« ist irre­füh­rend: Die geplan­ten Groß­la­ger wer­den für Flücht­lin­ge alles ande­re als Orte der Hoff­nung sein. Statt­des­sen wird bei Asyl­su­chen­den die Unge­wiss­heit geschürt, ob jemals ein Ankom­men in Deutsch­land, Schutz und ein Leben in Wür­de mög­lich sein wird.

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Aus­blick wie im Gefäng­nis: Das Anker­zen­trum in Dres­den. Foto: Säch­si­scher Flüchtlingsrat

Faire Asylverfahren? Fehlanzeige! 

In sol­chen Groß­la­gern sind fai­re Asyl­ver­fah­ren ein Ding der Unmög­lich­keit. Statt fai­rer und gründ­li­cher Über­prü­fung der Flucht­grün­de dro­hen 48-Stun­den-Ver­fah­ren und vor­zei­ti­ge, zur Rück­kehr drän­gen­de Bera­tun­gen. Die drin­gend benö­tig­te unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung wird ver­hin­dert, der Zugang zu Anwält*innen und Helfer*innen, die Betrof­fe­nen zur Sei­ten ste­hen, ver­sperrt. Asyl­su­chen­den wer­den so die Mög­lich­keit und das Recht genom­men, gegen Beschei­de zu klagen.

Isolation statt Integration

Die Unter­brin­gung in AnkER-Zen­tren meist außer­halb gro­ßer Ort­schaf­ten ist mit zahl­rei­chen Restrik­tio­nen ver­bun­den, etwa Resi­denz­pflicht und Arbeits­ver­bo­te. Für schul­pflich­ti­ge Kin­dern gibt es statt Regel­schul­be­such die soge­nann­te »Lager­schu­le« mit ein­ge­schränk­tem Unter­richt. Inte­gra­ti­on von Geflüch­te­ten wird so völ­lig unterbunden.

Wenn der Wett­lauf der Rechts­po­pu­lis­ten in Euro­pa wei­ter­geht, wird weder vom Recht auf Asyl in Euro­pa noch von sei­nem Fun­da­ment der Men­schen­rech­te viel übrig bleiben.

Lager der Rechtstaatlosigkeit

Nicht nur die Bun­des­re­gie­rung, auch die EU setzt auf Lager­mo­del­le, in denen der Zugang zum Asyl­recht in der EU sys­te­ma­tisch ver­hin­dert wird. Hin­ter tech­no­kra­tisch klin­gen­den Begrif­fen wie »Hot­spots«, »kon­trol­lier­te Zen­tren«, »Aus­schif­fungs­platt­for­men« etc. ver­birgt sich der Ver­such Euro­pas, sich zuneh­mend aus dem Flücht­lings­schutz zu ver­ab­schie­den. Sol­che Lager haben mit Recht­staat­lich­keit nichts zu tun. Den dar­in fest­ge­hal­te­nen Flücht­lin­gen wer­den Wür­de und Rech­te genommen.

Lager des Elends

Dies wird schon jetzt deut­lich am Bei­spiel »Hot­spots«: Schutz­su­chen­de, die den grie­chi­schen EU-»Hotspot« Moria auf Les­bos errei­chen, sit­zen unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen fest. Ihnen droht die Abschie­bung in die Tür­kei ohne jede Prü­fung der Flucht­grün­de. Die über­füll­ten Elend­sla­ger sind Blau­pau­sen für wei­te­re »Hot­spots« an Euro­pas Außen­gren­zen und die beim Euro­päi­schen Rat dis­ku­tier­ten sog. »kon­trol­lier­ten Zen­tren«. Die Betrof­fe­nen sol­len dort inhaf­tiert und von dort abge­scho­ben wer­den. Weder ein fai­res Ver­fah­ren noch effek­ti­ver Rechts­schutz wer­den in der Pra­xis garan­tiert sein.

Mit den Kon­zep­ten von »Aus­schif­fungs­platt­for­men« will die EU die Ver­ant­wor­tung für Asyl­su­chen­de nach Nord­afri­ka ver­la­gern – denn Flücht­lings­schutz auf euro­päi­schem Boden soll am bes­ten ver­hin­dert wer­den. (Nähe­re Infor­ma­tio­nen zu den Plä­nen der EU)

EU verrät ihre Werte

Am heu­ti­gen Tag des Flücht­lings mutet Arti­kel 2 des EU-Ver­trags wie eine Mah­nung und Kri­tik an der gegen­wär­ti­gen euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik an: »Die Wer­te, auf die sich die Uni­on grün­det, sind die Ach­tung der Men­schen­wür­de, Frei­heit, Demo­kra­tie, Gleich­heit, Rechts­staat­lich­keit und die Wah­rung der Menschenrechte«.

Wenn der Wett­lauf der Rechts­po­pu­lis­ten in Euro­pa wei­ter­geht, wird weder vom Recht auf Asyl in Euro­pa noch von sei­nem Fun­da­ment der Men­schen­rech­te viel übrig bleiben.

Der Tag des Flücht­lings wur­de 1986 von der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft PRO ASYL als bun­des­wei­ter Akti­ons­tag für Flücht­lin­ge ins Leben geru­fen. Der Anlass war, dass sich in den 80er-Jah­ren die ableh­nen­de Hal­tung gegen­über Flücht­lin­gen ver­stärk­te und immer mehr Flücht­lin­ge Opfer von ras­sis­ti­schen Über­grif­fen wurden.

Der Tag des Flücht­lings ist inte­gra­ler Bestand­teil der Inter­kul­tu­rel­len Woche und am Frei­tag in der Inter­kul­tu­rel­len Woche statt. Er wird jedes Jahr unter einem ande­ren Mot­to gefei­ert, 2018 lau­tet es »Ret­tet das Recht auf Asyl!«.