Image
Das Chaos beim BAMF treibt Flüchtlinge zur Verzweiflung, wie hier vor einer BAMF-Außenstelle im August 2015. Mangels echter Qualitätskontrolle produziert das BAMF fehlerhafte Asylbescheide am Fließband. Foto: REUTERS / Stefanie Loos

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt Qualitätsmängel bewusst in Kauf und manipuliert nachträglich den Ablauf eines Asylverfahrens.

Nachträgliche Manipulation von Protokollen

PRO ASYL hat sich im Fall eines als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehn­ten Soma­lis an das BAMF gewen­det – mit kon­kre­ten Män­gel­rü­gen. Die Ableh­nung wur­de damit begrün­det, dass der Befrag­te bei sei­ner Anhö­rung auf angeb­li­che Nach­fra­gen des BAMF-Mit­ar­bei­ters wie­der­holt kei­ne Ant­wort gege­ben haben soll. Im Anhö­rungs­pro­to­koll las­sen sich die­se Nach­fra­gen aber nicht fin­den. PRO ASYL kon­fron­tier­te das BAMF damit. Das Bun­des­amt stimmt PRO ASYL in einem Ant­wort­schrei­ben zu und räumt sogar nach­träg­li­che Mani­pu­la­tio­nen ein:

»Die von Ihnen zu Recht bemän­gel­te angeb­lich mehr­ma­li­ge Auf­for­de­rung zur Auf­klä­rung eines Wider­spruchs, die sich so dem Anhö­rungs­pro­to­koll nicht ent­neh­men lässt, wur­de anhand schrift­li­cher Noti­zen rekon­stru­iert, zumal hier Anhö­rer und Ent­schei­der iden­tisch sind. Der Ent­schei­der wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der exak­te Ablauf der Anhö­rung zu pro­to­kol­lie­ren ist und der Bescheid den wesent­li­chen Inhalt der Anhö­rung wider­spie­geln muss.«

Man hat also der feh­ler­haf­ten, nega­ti­ven Ent­schei­dung nicht etwa das Anhö­rungs­pro­to­koll, in dem die nöti­gen Nach­fra­gen nicht zu fin­den sind, zu Grun­de gelegt, son­dern den angeb­li­chen Ablauf der Anhö­rung aus schrift­li­chen Noti­zen, die sich der Anhö­rer gemacht haben soll, „rekon­stru­iert“. Im Klar­text: Man hat mani­pu­liert und die angeb­li­chen Wider­sprü­che, in die sich der Betrof­fe­ne ver­strickt haben soll, „hin­zu­in­ter­pre­tiert“. Mög­lich war die Feh­ler­be­he­bung nur, nach­dem der Betrof­fe­ne gegen die Ent­schei­dung geklagt und das Ver­wal­tungs­ge­richt ihm im Eil­ver­fah­ren statt­ge­ge­ben hatte.

Nur ein Bruchteil der Bescheide wird vom BAMF geprüft

Eine lücken­lo­se Qua­li­täts­kon­trol­le beim BAMF nach dem Vier-Augen-Prin­zip for­dert PRO ASYL schon seit lan­gem. Pas­siert ist den­noch nichts: Das Bun­des­amt hat trotz des Zuwach­ses an Asyl­an­trä­gen und ‑beschei­den dar­auf ver­zich­tet, in die haus­in­ter­ne Qua­li­täts­kon­trol­le zu inves­tie­ren. Eigent­lich müss­te das Refe­rat für Qua­li­täts­si­che­rung beim BAMF regel­mä­ßig die her­aus­ge­hen­den Asy­l­ent­schei­de samt Anhö­rungs­pro­to­koll auf Stich­hal­tig­keit hin prü­fen. Das Refe­rat nahm im Vor­jahr aber kaum noch Kon­trol­len vor: Gera­de mal 1 Pro­zent aller Asyl­be­schei­de wur­den vor Zustel­lung unter die Lupe genom­men – ein Bruch­teil der 282.700 Asy­l­ent­schei­dun­gen im Jahr 2015. Mit Feh­lern, die hät­ten auf­fal­len müs­sen: So wur­den bei­spiels­wei­se Beschei­de dop­pelt zuge­stellt, die den Antragsteller*innen mal eine Aner­ken­nung, mal eine Ableh­nung zuge­spro­chen haben.

BAMF verlagert Arbeit auf Gerichte

Dort, wo die Qua­li­täts­kon­trol­le beim BAMF die Zustel­lung feh­ler­haf­ter Beschei­de wie im oben genann­ten Fall hät­te ver­hin­dern müs­sen, müs­sen jetzt die Ver­wal­tungs­ge­rich­te die Feh­ler der Behör­de gera­de­bie­gen. Das BAMF selbst ver­wei­ger­te im vor­lie­gen­den Fall die Rück­nah­me der Fehl­ent­schei­dung mit der fol­gen­den Begründung:

»Grund­sätz­lich bit­te ich Sie aber um Ihr Ver­ständ­nis, dass wir auf Grund der enor­men Arbeits­be­las­tung der­zeit Inter­ven­tio­nen von drit­ter Sei­te nur in äußerst ekla­tan­ten Fäl­len nach­ge­hen kön­nen und auf die – wie hier bereits gesche­hen – Über­prü­fung im Gerichts­ver­fah­ren ver­wei­sen müssen.«

Das BAMF ist sich also die­ser Pra­xis voll­auf bewusst; der auf­ge­deck­te Feh­ler und der dar­auf basie­ren­de Asyl­be­scheid wer­den nicht etwa zurück­ge­nom­men, son­dern auf das Gerichts­ver­fah­ren im Nach­gang ver­wie­sen, das den Feh­ler behe­ben soll.

Entscheidungshektik ist Ergebnis politischen Drucks

Die weit­ge­hend nicht vor­han­de­ne Qua­li­täts­kon­trol­le beim BAMF sol­len also die Ver­wal­tungs­ge­rich­te über­neh­men – eine Arbeit, die Sache des Bun­des­am­tes ist, die man aber auf­grund von „Arbeits­be­las­tung“ nicht mehr erle­digt. Die Ver­ant­wor­tung für das Desas­ter beim BAMF liegt jedoch nicht bei den oft gut­wil­li­gen und enga­gier­ten Mitarbeiter*innen. Das Pro­blem ist das Ergeb­nis poli­ti­schen Drucks auf das Bun­des­amt, noch im Wahl­jahr 2017 den Akten­berg an gestell­ten Asyl­an­trä­gen abzu­bau­en – um fast jeden Preis. Bis eine seriö­se Kon­troll­in­stanz ein­ge­rich­tet wor­den ist, wer­den die Ver­wal­tungs­ge­rich­te auf die­se Wei­se mas­sen­haft mit den Fol­gen feh­ler­haf­ter BAMF-Beschei­de zu tun haben. Das Prin­zip ver­meint­li­cher Effek­ti­vi­tät hat anschei­nend abso­lu­ten Vor­rang vor der Qua­li­tät von Entscheidungen.

Fehlentscheidungen für Flüchtlinge fatal

Für die Betrof­fe­nen sind schlecht durch­ge­führ­te Asyl­ver­fah­ren und feh­ler­haf­te Beschei­de fatal. Bei den teil­wei­se sehr kur­zen Rechts­mit­tel­fris­ten (bei der Ent­schei­dung „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ nur eine Woche) wer­den man­che Betrof­fe­ne oft kei­nen Anwalt auf­trei­ben kön­nen, der eine Ent­schei­dung anficht, die das Bun­des­amt bei einer Prü­fung von vorn­her­ein hät­te zurück­neh­men müssen.

Personalgewinnung ohne Bewerbungsgespräche

Damit ist es bei der man­gel­haf­ten Qua­li­tät beim BAMF nicht getan. Schon bei der Per­so­nal­ge­win­nung schaut das BAMF nicht so genau hin. Das Bun­des­amt gibt zu, dass zum Rück­stands­ab­bau ein­ge­setz­te Anhörer*innen nur nach der Papier­form ihrer Bewer­bungs­un­ter­la­gen aus­ge­wählt wur­den: „Auf Bewer­bungs­ge­sprä­che wur­de zuguns­ten der Aus­wahl auf Akten­la­ge ver­zich­tet“, heißt es auf Sei­te 65 in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Anfra­ge der LINKEN zu den ergän­zen­den Infor­ma­tio­nen zur Halb­jah­res­sta­tis­tik 2016. Bedenkt man, dass die neu ein­ge­stell­ten Mitarbeiter*innen über das Wohl und Wehe von Schutz­su­chen­den ent­schei­den, müss­te die Fest­stel­lung ihrer fach­li­chen wie per­sön­li­chen Eig­nung in Gesprä­chen Ein­stel­lungs­stan­dard sein.

BAMF-Ausbildung als Crashkurs?

Das vom BAMF ohne Bewer­bungs­ge­sprä­che neu ein­ge­setz­te Per­so­nal erhält nur noch eine has­ti­ge Kurz­aus­bil­dung. Statt der frü­her übli­chen sechs­mo­na­ti­gen Aus­bil­dung gilt jetzt: „Anhö­rer erhal­ten eine drei­wö­chi­ge Schu­lung, Ent­schei­der vier Wochen, Voll­ent­schei­der fünf Wochen“, so heißt es in der oben genann­ten BT-Druck­sa­che auf Sei­te 65 wei­ter. Dass es auf die­se Wei­se zu teils völ­lig abstru­sen Asy­l­ent­schei­den kommt, die wie­der­um nicht haus­in­tern kon­trol­liert und gestoppt, son­dern erst im Gerichts­ver­fah­ren revi­diert wer­den müs­sen, wun­dert nicht.

Einen inter­es­san­ten Ein­blick in die inter­nen Zustän­de des BAMF lie­fert die ARD-Doku­men­ta­ti­on „Ent­schei­der unter Druck“, die am 29.08.2016 aus­ge­strahlt wur­de. Dort berich­tet ein BAMF-Per­so­nal­rat von den Defi­zi­ten bezüg­lich der Qua­li­tät von Ent­schei­dun­gen. Auch zahl­rei­che Kün­di­gun­gen habe es im BAMF gege­ben. Vie­le der neu ein­ge­stell­ten Mitarbeiter*innen hät­ten nicht die nöti­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen mit­ge­bracht: Man­geln­de Sprach­kennt­nis­se, Fäl­le von Kor­rup­ti­on und sogar Aus­län­der­feind­lich­keit wer­den als Pro­ble­me genannt – alles offen­bar Fol­gen der man­gel­haf­ten Per­so­nal­aus­wahl. Doch auch Kri­tik an den poli­ti­schen Vor­ga­ben wird geäu­ßert: Denn voll­kom­men zu Recht bemän­gelt der Per­so­nal­rat, dass die stän­dig wech­seln­den Prio­ri­sie­run­gen von bestimm­ten Her­kunfts­län­dern (z.B. Syri­en und West­bal­kan) im BAMF zu zeit­wei­li­gen chao­ti­schen Zustän­den füh­ren und Asyl­an­trä­ge von Soma­lis und Afghan*innen dann lan­ge unbe­ar­bei­tet liegenbleiben.

Entscheider*innen sind nicht gleich Anhörer*innen

Nicht nur am Fließ­band wird aus­ge­bil­det, son­dern auch die Arbeits­tei­lung folgt die­sem Modell. Wo frü­her Bundesamtsmitarbeiter*innen von der Anhö­rung bis zur Ent­schei­dung kom­plett zustän­dig waren, gibt es jetzt in der Regel eine Spe­zia­li­sie­rung: Anhörer*innen füh­ren aus­schließ­lich Anhö­run­gen durch, Entscheider*innen tref­fen nur Ent­schei­dun­gen. Die sog. Vollentscheider*innen sind offen­bar nur noch eine Restgröße.

Pro­ble­ma­tisch an die­ser Tren­nung ist, dass die sub­jek­ti­ven Erfah­run­gen in der Anhö­rung ent­schei­dungs­re­le­vant sein kön­nen – schließ­lich geht es um die Ein­schät­zung der Glaub­haf­tig­keit des oder der Asyl­su­chen­den. Ent­hält das Pro­to­koll Wider­sprü­che durch Über­set­zungs­feh­ler oder ande­re Miss­ver­ständ­nis­se oder Unklar­hei­ten, dann kann dies fata­le Fol­gen haben.

Wieder deutlich längere Asylverfahren

Trotz all die­ser zwei­fel­haf­ten Prak­ti­ken beim Bun­des­amt ist die Bear­bei­tungs­dau­er von Asyl­an­trä­gen län­ger gewor­den, das zei­gen auch die „Ergän­zen­den Infor­ma­tio­nen zur Asyl­sta­tis­tik für das zwei­te Quar­tal 2016“ (BT-Druck­sa­che 18/9146). Sie stieg von durch­schnitt­lich 5,1 Mona­ten vor einem hal­ben Jahr auf 7,3 Mona­te. Dabei geben die Durch­schnitts­wer­te noch nicht das Aus­maß der Pro­ble­me wie­der. So müs­sen soma­li­sche Asylantragsteller*innen mitt­ler­wei­le 21,9 Mona­te auf eine Bun­des­amts­ent­schei­dung war­ten. Unter denen, die seit mehr als ein­ein­halb Jah­ren auf eine Ent­schei­dung war­ten, sind in gro­ßer Zahl Men­schen, die eine sta­tis­tisch rela­tiv gro­ße Chan­ce haben, einen Schutz­sta­tus zu erhal­ten. Über­durch­schnitt­lich lan­ge war­ten außer­dem unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge – ver­ta­ne Zeit in Sachen Integration.