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BAMF-Experten kritisieren mangelhafte Qualitätskontrolle
„BAMF-Experten entsetzt über mangelhafte Qualitätskontrolle“ titelt Spiegel-Online am 25. Juni 2016 unter Berufung auf ein internes Papier, in dem Fachleute des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge selbst die mangelhafte Qualitätssicherung im Asylverfahren rügen. Im Jahr 2015 seien lediglich 2.700 von 282.700 Asylentscheidungen stichprobenartig überprüft worden, was knapp einem Prozent entspricht. In dem internen Papier von März 2016 wird auf die Beschleunigung der Verfahren und die große Zahl neuer und unerfahrener Mitarbeiter beim Bundesamt hingewiesen, was zu einer Ausweitung der Probleme führen könnte. Das ist inzwischen massiv eingetreten, ohne dass dem inzwischen wirksam entgegengetreten würden von Seiten des Bundesamtes.
Bundesamtsentscheidungen sind immer dürftiger und mangelhafter begründet. Textbausteine, die nicht passen, werden sinnlos aneinandergehängt und Sachverhalte passend gemacht. Nachdem das Bundesamt in einer großen Zahl von Fällen in der letzten Zeit Anträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hat, da überwiegend Fälle aus sicheren Herkunftsstaaten entschieden wurden, scheinen viele Entscheider*innen gar keine andere Kategorie mehr zu kennen. PRO ASYL fühlt sich vom Bundesamt hinters Licht geführt, hat es doch immer wieder Dialoge über Qualitätsprobleme mit dem Bundesamt gegeben, die von Seiten der Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL seit vielen Jahren gerügt wurden. Passiert ist demgegenüber über viele Jahre hinweg fast nichts. Devise beim Bundesamt ist offenbar die Bearbeitung der bestehenden Rückstände um fast jeden Preis. Da bleibt wenig Zeit für die Überprüfung von Entscheidungen, bevor sie das Bundesamt verlassen.
Ein solches lückenloses Prüfsystem nach dem Vier-Augen-Prinzip ist eine ständige Forderung von PRO ASYL. Das Bundesamt hat auf den Spiegelartikel mit einer Pressemeldung „Qualitätssicherung im Asylverfahren“ reagiert, die auf den Kern der Probleme gar nicht eingeht, sondern wie Zukunftsmusik ein Grobkonzept aus dem März der Öffentlichkeit vorstellt. Da heißt es z.B.: „Idealerweise geht es bei der Qualitätssicherung zukünftig nicht mehr allein um eine nachgehende, stichprobenartige Qualitätskontrolle von bereits getroffenen Entscheidungen. Ein integriertes Qualitätsmanagementsystem ist mit den Bereichen Personalrekrutierung und Schulung sowie den Verfahrensabläufen in den Außenstellen/Ankunfts- und Entscheidungszentren eng verzahnt.“ Eine lückenlose Bescheidprüfung, die es nie gab, weswegen es eine Unverschämtheit ist, zu formulieren, zukünftig gehe es nicht mehr um sie allein, gibt es also künftig ein „integriertes Qualitätsmanagementsystem“ mit Qualitätsförderern in den Außenstellen, Qualitätssicherung aller Teilverfahren usw. Mal schauen, was davon in der Endphase des Präsidenten Weise noch verwirklicht wird. Mag sein, dass ihm McKinsey und Konsorten die Unternehmensberaterterminologie weiter zuliefern – Qualität wird sicher nicht von ihnen kommen.