BAMF-Exper­ten ent­setzt über man­gel­haf­te Qua­li­täts­kon­trol­le“ titelt Spie­gel-Online am 25. Juni 2016 unter Beru­fung auf ein inter­nes Papier, in dem Fach­leu­te des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge selbst die man­gel­haf­te Qua­li­täts­si­che­rung im Asyl­ver­fah­ren rügen. Im Jahr 2015 sei­en ledig­lich 2.700 von 282.700 Asy­l­ent­schei­dun­gen stich­pro­ben­ar­tig über­prüft wor­den, was knapp einem Pro­zent ent­spricht. In dem inter­nen Papier von März 2016 wird auf die Beschleu­ni­gung der Ver­fah­ren und die gro­ße Zahl neu­er und uner­fah­re­ner Mit­ar­bei­ter beim Bun­des­amt hin­ge­wie­sen, was zu einer Aus­wei­tung der Pro­ble­me füh­ren könn­te. Das ist inzwi­schen mas­siv ein­ge­tre­ten, ohne dass dem inzwi­schen wirk­sam ent­ge­gen­ge­tre­ten wür­den von Sei­ten des Bundesamtes.

Bun­des­amts­ent­schei­dun­gen sind immer dürf­ti­ger und man­gel­haf­ter begrün­det. Text­bau­stei­ne, die nicht pas­sen, wer­den sinn­los anein­an­der­ge­hängt und Sach­ver­hal­te pas­send gemacht. Nach­dem das Bun­des­amt in einer gro­ßen Zahl von Fäl­len in der letz­ten Zeit Anträ­ge als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt hat, da über­wie­gend Fäl­le aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten ent­schie­den wur­den, schei­nen vie­le Entscheider*innen gar kei­ne ande­re Kate­go­rie mehr zu ken­nen. PRO ASYL fühlt sich vom Bun­des­amt hin­ters Licht geführt, hat es doch immer wie­der Dia­lo­ge über Qua­li­täts­pro­ble­me mit dem Bun­des­amt gege­ben, die von Sei­ten der Wohl­fahrts­ver­bän­de und PRO ASYL seit vie­len Jah­ren gerügt wur­den. Pas­siert ist dem­ge­gen­über über vie­le Jah­re hin­weg fast nichts. Devi­se beim Bun­des­amt ist offen­bar die Bear­bei­tung der bestehen­den Rück­stän­de um fast jeden Preis. Da bleibt wenig Zeit für die Über­prü­fung von Ent­schei­dun­gen, bevor sie das Bun­des­amt verlassen.

Ein sol­ches lücken­lo­ses Prüf­sys­tem nach dem Vier-Augen-Prin­zip ist eine stän­di­ge For­de­rung von PRO ASYL. Das Bun­des­amt hat auf den Spie­gel­ar­ti­kel mit einer Pres­se­mel­dung „Qua­li­täts­si­che­rung im Asyl­ver­fah­ren“ reagiert, die auf den Kern der Pro­ble­me gar nicht ein­geht, son­dern wie Zukunfts­mu­sik ein Grob­kon­zept aus dem März der Öffent­lich­keit vor­stellt. Da heißt es z.B.: „Idea­ler­wei­se geht es bei der Qua­li­täts­si­che­rung zukünf­tig nicht mehr allein um eine nach­ge­hen­de, stich­pro­ben­ar­ti­ge Qua­li­täts­kon­trol­le von bereits getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen. Ein inte­grier­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem ist mit den Berei­chen Per­so­nal­re­kru­tie­rung und Schu­lung sowie den Ver­fah­rens­ab­läu­fen in den Außen­stel­len/An­kunfts- und Ent­schei­dungs­zen­tren eng ver­zahnt.“ Eine lücken­lo­se Bescheid­prü­fung, die es nie gab, wes­we­gen es eine Unver­schämt­heit ist, zu for­mu­lie­ren, zukünf­tig gehe es nicht mehr um sie allein, gibt es also künf­tig ein „inte­grier­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem“ mit Qua­li­täts­för­de­rern in den Außen­stel­len, Qua­li­täts­si­che­rung aller Teil­ver­fah­ren usw. Mal schau­en, was davon in der End­pha­se des Prä­si­den­ten Wei­se noch ver­wirk­licht wird. Mag sein, dass ihm McK­in­sey und Kon­sor­ten die Unter­neh­mens­be­ra­ter­ter­mi­no­lo­gie wei­ter zulie­fern – Qua­li­tät wird sicher nicht von ihnen kommen.

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