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Unmenschliche Behandlung von Geflüchteten - schon seit langem trauriger Alltag auf der Balkanroute. Dieses Foto ist von 2015. Von den illegalen Push-Backs an der Grenze heutzutage gibt es selten Aufnahmen - auch, weil die Smartphones der Geflüchteten meist durch Grenzbeamt*innen zerstört werden. Foto: Flickr / Fotomovimiento.org / cc-by-nc-nd-2.0

Während der Corona-Pandemie gehen brutale Pushbacks an der bosnisch-kroatischen Grenze weiter. Von der EU Kommission erhält die kroatische Regierung Rückendeckung. Mit einem Appell richten sich Menschenrechtsorganisationen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, sich für die Einhaltung von Menschenrechten an den EU-Außengrenzen einzusetzen.

Die mas­sen­haf­ten rechts­wid­ri­gen Zurück­wei­sun­gen, soge­nann­te Push­backs, von Kroa­ti­en nach Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na gehen auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie wei­ter. Der Zusam­men­schluss Bor­der Vio­lence Moni­to­ring Net­work doku­men­tiert den fort­lau­fen­den Völ­ker­rechts­bruch und die Gewalt gegen Schutz­su­chen­de. Allein 2020 gab es Push­backs von hun­der­ten Schutzsuchenden.

Die Push­backs wer­den mit mas­si­ver Gewalt­an­wen­dung und Ernied­ri­gun­gen durch­ge­führt. Ende Mai 2020 wird eine Grup­pe Schutz­su­chen­der von der kroa­ti­schen Poli­zei fest­ge­setzt. Die Schutz­su­chen­den wer­den mit Schlag­stö­cken und Pis­to­len mal­trä­tiert. In die offe­nen Kopf­wun­den schmie­ren die Poli­zis­ten Ket­chup, Mayon­nai­se und Zucker.

»Die­ses Vor­ge­hen scheint spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet zu sein, Migran­ten der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung aus­zu­set­zen, die nach dem Völ­ker­recht ver­bo­ten ist«, kom­men­tiert Nils Mel­zer, der UN-Son­der­be­richt­erstat­ter über Fol­ter. Mel­zer und der UN-Son­der­be­richt­erstat­ter für die Men­schen­rech­te von Migran­ten, Feli­pe Gon­zá­lez Mora­les, for­dern am 19. Juni 2020 Kroa­ti­en auf, die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Gren­ze zu ver­fol­gen und zu bestrafen.

»Die­ses Vor­ge­hen scheint spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet zu sein, Migran­ten der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung aus­zu­set­zen, die nach dem Völ­ker­recht ver­bo­ten ist.«

Nils Mel­zer, UN-Sonderberichterstatter

Einen Tag vor der Pres­se­er­klä­rung der bei­den Son­der­be­richt­erstat­ter wur­den zwei kroa­ti­sche Poli­zis­ten wegen Kör­per­ver­let­zung gegen einen afgha­ni­schen Schutz­su­chen­den fest­ge­nom­men. Es ist das ers­te Mal seit der mas­si­ven Poli­zei­bru­ta­li­tät gegen Schutz­su­chen­de an Kroa­ti­ens Gren­zen, dass sich kroa­ti­sche Voll­zugs­be­am­te mit Ermitt­lun­gen kon­fron­tiert sehen. Die Straf­ver­fol­gung ein­zel­ner Polizist*innen ist drin­gend not­wen­dig, been­det wird die bru­ta­le Pra­xis dadurch jedoch nicht. Bei den gewalt­vol­len Push­backs han­delt es sich nicht nur um die Will­kür ein­zel­ner Polizisten.

»Anwei­sun­gen des Poli­zei­chefs, der Lei­tung und der Ver­wal­tung sind, jeden ohne Papie­re zurück­zu­füh­ren, kei­ne Spu­ren zu hin­ter­las­sen, ihr Geld zu neh­men, ihre Han­dys zu zer­stö­ren oder selbst ein­zu­ste­cken und die Flücht­lin­ge gewalt­sam nach Bos­ni­en zu brin­gen« beschreibt ein kroa­ti­scher Poli­zist im März 2019 in einem Beschwer­de­brief an die Ombuds­frau die Anord­nun­gen an die Einsatzkräfte.

6,5 Mio

Euro von der EU an Kroa­ti­en für Grenzschutz

300.000

Euro von der EU an Kroa­ti­en für „Men­schen­rechts­be­ob­ach­tung“. Davon kam nur ein Bruch­teil bei unab­hän­gi­gen Orga­ni­sa­tio­nen an.

Keine Beobachtung von Menschenrechtsverletzungen –Kommission versucht zu vertuschen

Die EU Kom­mis­si­on unter­stützt Kroa­ti­ens Grenz­schutz seit Dezem­ber 2018 mit 6,8 Mil­lio­nen Euro. 300.000€ sol­len für die Ein­rich­tung eines Mecha­nis­mus zur Men­schen­rechts­be­ob­ach­tung ver­wen­det werden.

Die kroa­ti­sche Regie­rung gab an, der UNHCR und das Croa­ti­an Law Cent­re wür­den die Gel­der erhal­ten und die Men­schen­rechts­be­ob­ach­tung umset­zen. Nach­dem bei­de Orga­ni­sa­tio­nen klar­stell­ten, dass sie kei­ne Gel­der erhal­ten haben, for­der­te die Euro­pa­par­la­men­ta­rie­rin Cla­re Daly die Kom­mis­si­on auf, für Klar­heit zu sorgen.

Laut Infor­ma­tio­nen des Guar­di­an plan­te die kroa­ti­sche Regie­rung von den für den Mecha­nis­mus vor­ge­se­he­nen 300.000€ ledig­lich 102.000€ ein. Davon gin­gen knapp 60.000€ an Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, 17.500€ wur­den dem Innen­mi­nis­te­ri­um gutgeschrieben.

In der Kom­mis­si­on ist man sich der Bri­sanz der zurück­ge­hal­te­nen Mit­tel bewusst. Doch anstatt zu erwä­gen, die Aus­zah­lung wei­te­rer finan­zi­el­len Mit­tel an die Ein­rich­tung eines unab­hän­gi­gen Mecha­nis­mus zur Men­schen­rechts­be­ob­ach­tung zu kop­peln, befürch­ten die Mit­ar­bei­ter der Kom­mis­si­on einen Skandal.

Dem Guar­di­an lie­gen Aus­zü­ge eines Mail­ver­kehrs zwi­schen Mit­ar­bei­tern der Kom­mis­si­on vor. Dar­in wird die Mög­lich­keit erwo­gen, noch ein paar Ände­run­gen an dem Bericht der kroa­ti­schen Regie­rung vorzunehmen.

Ein ers­ter Schritt in Rich­tung einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings­po­li­tik wäre für die Bun­des­re­gie­rung, die sys­te­ma­ti­schen Men­schen­rechts­ver­stö­ße der kroa­ti­schen Poli­zei als sol­che anzu­er­ken­nen und klar zu verurteilen.

Für Kroa­ti­ens Regie­rung ist der Schen­gen­bei­tritt das vor­ran­gi­ge Ziel. Von Sei­ten der Kom­mis­si­on gab es im Okto­ber 2019 »grü­nes Licht« für die Voll­mit­glied­schaft Kroa­ti­ens im Schen­gen-Raum. Ekla­tan­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen nimmt die »Hüte­rin der Ver­trä­ge« dabei wis­sent­lich in Kauf und will sich nun offen­bar auch noch an deren Ver­tu­schung beteiligen.

Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit an Außengrenzen während EU-Ratspräsidentschaft gefordert

Auch die Bun­des­re­gie­rung unter­stützt Kroa­ti­ens Grenz­schutz trotz der Gewalt gegen Schutz­su­chen­de. Im Janu­ar 2020 über­gab Bun­des­in­nen­mi­nis­ter, Horst See­ho­fer, tech­ni­sches Gerät im Wert von 350.000€ an sei­nen kroa­ti­schen Amtskollegen.

Ein ers­ter Schritt in Rich­tung einer men­schen­rechts­ba­sier­ten Flücht­lings­po­li­tik wäre für die Bun­des­re­gie­rung, die sys­te­ma­ti­schen Men­schen­rechts­ver­stö­ße der kroa­ti­schen Poli­zei als sol­che anzu­er­ken­nen und klar zu verurteilen.

In einem gemein­sa­men State­ment appel­liert PRO ASYL gemein­sam mit wei­te­ren u.a. deut­schen und kroa­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen an die Bun­des­re­gie­rung, sich wäh­rend der EU-Rats­prä­si­dent­schaft für die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Rechts­staat­lich­keit an den EU-Außen­gren­zen einzusetzen:

Fünf Jah­re nach dem »March of Hope« aus Buda­pest for­dern die unter­zeich­nen­den Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und Akti­vis­ten­grup­pen die Bun­des­re­gie­rung dazu auf, sich wäh­rend der EU-Rats­prä­si­dent­schaft Deutsch­lands für ein Ende der Gewalt gegen Schutz­su­chen­de und die Ein­hal­tung des Rechts auch an den EU-Außen­gren­zen ein­zu­set­zen und die mas­si­ven und bes­tens doku­men­tier­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen nicht län­ger zu unter­stüt­zen und zu tolerieren.

(dm)