15.01.2014
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Zwei syrische Kinder haben den Grenzfluss zu Irak überquert. Bild: UNHCR/R. Rasheed/2014

Nach dem Aufnahmebeschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2013 wird Deutschland weitere 5.000 syrische Flüchtlinge aufnehmen. Die entsprechende Aufnahmeanordnung legt in einigen Punkten die Hürden tiefer.

Ins­be­son­de­re Ange­hö­ri­ge, die an den büro­kra­ti­schen Hür­den der Län­der­pro­gram­me geschei­tert sind, könn­ten eine neue – wenn auch klei­ne – Chan­ce bekom­men, doch noch Ver­wand­te zu sich zu holen. Inter­es­sier­te soll­ten sich schnellst­mög­lich an die Aus­län­der­be­hör­den vor Ort wenden.

Die meis­ten Kon­tin­gent­plät­ze sol­len auf Vor­schlag der Bun­des­län­der ver­ge­ben wer­den. Die Frist, inner­halb derer die Bun­des­län­der bestimm­te Per­so­nen zur Auf­nah­me beim Bun­des­amt vor­schla­gen kön­nen, soll am 28. Febru­ar 2014 enden.

Chan­cen wei­ter­hin gering

Bei einer Auf­nah­me von bun­des­weit nur 5.000 zusätz­li­chen Plät­zen schätzt PRO ASYL aller­dings die Chan­cen für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in Deutsch­land ins­ge­samt als gering ein, Ver­wand­te aus der syri­schen Kri­sen­re­gi­on zu sich zu holen. Im Okto­ber hat­te PRO ASYL die hohen büro­kra­ti­sche Hür­den in den Auf­nah­me­re­ge­lun­gen der ein­zel­nen Bun­des­län­der kritisiert.

Vor­ran­gig sol­len auch gemäß der Auf­nah­me­an­ord­nung des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums vom Dezem­ber Men­schen mit ver­wandt­schaft­li­chen Bezie­hun­gen nach Deutsch­land auf­ge­nom­men wer­den. Jedoch ist die Anord­nung in eini­gen Punk­ten wei­ter gefasst als die Länderregelungen.

Ver­pflich­tungs­er­klä­rung nicht zwingend 

So ist die Über­nah­me der Kos­ten für den Lebens­un­ter­halt (und gege­be­nen­falls Krank­heits­kos­ten) nicht zwin­gend vor­ge­schrie­ben – wenn­gleich sol­che Fäl­le bevor­zugt wer­den, in denen Ange­hö­ri­ge in Deutsch­land sich zur Kos­ten­über­nah­me ver­pflich­ten. Ins­be­son­de­re Ange­hö­ri­ge, die bereits ver­geb­lich einen Antrag über die Län­der­re­ge­lun­gen gestellt haben und dabei an den hohen Ein­kom­mens­nach­wei­sen geschei­tert sind, soll­ten jetzt einen neu­en Ver­such machen.

Eine neue Chan­ce könn­te sich auch für in Syri­en leben­de Staa­ten­lo­se – in der Regel Kur­den und Paläs­ti­nen­ser – erge­ben, sowie für ent­fern­te­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder gege­be­nen­falls Bekann­te von in Deutsch­land leben­den Syre­rin­nen und Syrern.

Ob Bund oder Län­der sich tat­säch­lich als groß­zü­gig erwei­sen, wird sich zei­gen. Infor­ma­tio­nen zu der Auf­nah­me­an­ord­nung im Ein­zel­nen und den dazu­ge­hö­ri­gen Län­der­er­las­sen fin­den Sie hier.

Erst weni­ge Men­schen eingereist

Den Beschluss zur Auf­nah­me von wei­te­ren 5.000 Men­schen aus Syri­en, den Nach­bar­län­dern oder Ägyp­ten hat­ten die Innen­mi­nis­ter von Bund und Län­dern bei ihrer Kon­fe­renz im Dezem­ber 2013 ver­ab­schie­det. Bereits im März 2013 hat­te die Bun­des­re­gie­rung ein Auf­nah­me­kon­tin­gent von 5.000 syri­schen Flücht­lin­gen beschlos­sen. Bis zum 5. Dezem­ber waren auf die­ser Grund­la­ge aller­dings erst 1.676 Per­so­nen in Deutsch­land ein­ge­reist, teil­te die Bun­des­re­gie­rung auf Anfra­ge mit.

Nach den Auf­nah­me­re­ge­lun­gen der ein­zel­nen Bun­des­län­der waren deutsch­land­weit bis zum 5. Dezem­ber erst 940 Visa erteilt wor­den. Die Antrags­frist nach den Län­der­pro­gram­men läuft in eini­gen Bun­des­län­dern nur noch bis Ende Febru­ar 2014. Ins­ge­samt ist der huma­ni­tä­re Bei­trag der Bun­des­re­pu­blik zur Lösung der huma­ni­tä­ren Not­la­ge der syri­schen Bevöl­ke­rung nach wie vor bescheiden.

Auf­nah­me­be­schluss der IMK vom Dezem­ber 2013

Auf­nah­me­an­ord­nung des Bundesinnenministers

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www.save-me-kampagne.de

 Syri­sche Flücht­lings­kri­se: Men­schen­rechts­kom­mis­sar übt beschä­men­de Kri­tik an Euro­pa (19.12.13)

 Auch nach Erhö­hung des Kon­tin­gents kaum Chan­cen für Syri­en­flücht­lin­ge (09.12.13)

 Zur IMK: PRO ASYL for­dert groß­zü­gi­ge Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge (04.12.13)