04.02.2019

Am Wochenende haben in mehreren deutschen Städten Flüchtlinge und Unterstützer*innen demonstriert – denn vor rund einem Jahr wurde in den Koalitionsverhandlungen das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte weitgehend abgeschafft. Und die seit dem August geltende Ersatzregelung funktioniert noch schlechter als erwartet.

In Kiel gab es einen Later­nen­um­zug, in Osna­brück eine Men­schen­ket­te in der Innen­stadt, in Köln wur­de vorm Dom demons­triert und am Sonn­tag zogen Men­schen in Ber­lin vor das Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um: Zum trau­ri­gen Jubi­lä­um der Gro­Ko-Ver­ein­ba­rung hat die Initia­ti­ve »Fami­li­en­le­ben für alle« meh­re­re Pro­test­ak­tio­nen gestar­tet. Denn immer noch wird nicht ein­mal das ohne­hin gerin­ge Monats­kon­tin­gent von 1.000 Visa für den Fami­li­en­nach­zug ausgelastet!

Das Antrags­ver­fah­ren ist kom­pli­ziert und die betei­lig­ten Behör­den bear­bei­ten die Anträ­ge der­art lang­sam, dass statt der zuge­sag­ten 5.000 bis Ende Dezem­ber nur 2.612 Visa aus­ge­ge­ben wur­den. Offen­kun­dig ist das Visums­ver­fah­ren vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) büro­kra­tisch über­frach­tet wor­den – auch um den Fami­li­en­nach­zug wei­ter zu blockieren.

Quotenerfüllung nur gegen weitere Verschärfungen?

Innen­mi­nis­ter See­ho­fer will der­weil das nicht aus­ge­las­te­te Kon­tin­gent nur dann über­tra­gen, wenn sich die Regie­ren­den im Gegen­zug auf einen »Inter­es­sens­aus­gleich« in ande­ren Berei­chen der Migra­ti­ons­po­li­tik »ver­stän­di­gen«. Im Klar­text: wenn im Gegen­zug Geset­zes­än­de­run­gen zuge­stimmt wird, durch die Abschie­bun­gen erleich­tert, Abschie­be­haft erwei­tert und Sozi­al­leis­tun­gen wei­ter gekürzt werden.

»Grund- und Men­schen­rech­te sind kei­ne Ver­hand­lungs­mas­se. Wir wer­den gemein­sam pro­tes­tie­ren, bis das Recht auf Fami­li­en­le­ben end­lich für alle gilt!«

Sebas­ti­an Muy, Fami­li­en­le­ben für alle

Schäbiges Spiel von Seehofer

Anstatt dafür zu sor­gen, dass die ohne­hin bereits ver­schärf­ten gel­ten­den Rege­lun­gen von den Behör­den umge­setzt wer­den, will der Innen­mi­nis­ter die Erfül­lung der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Quo­te also von der Zustim­mung zu wei­te­ren Ver­schär­fun­gen abhän­gig machen. Das hat direk­te Fol­gen für die betrof­fe­nen Menschen.

Zwei Fäl­le:

L. (23)* aus Syrien

Die heu­te 23-jäh­ri­ge L. leb­te in einem Vor­ort von Damas­kus, der lan­ge Zeit von der syri­schen Armee ein­ge­kes­selt war. Ihr Ehe­mann wur­de als Reser­vist zum Mili­tär­dienst ein­be­ru­fen. Da er nicht für die syri­sche Armee kämp­fen woll­te, floh er und ver­steck­te sich. Nach­dem das Haus der Fami­lie im Zuge von Kampf­hand­lun­gen bom­bar­diert und dabei ihr klei­ner Sohn ver­letzt wur­de, ent­schied sich L. (zu die­sem Zeit­punkt schwan­ger) im Novem­ber 2015, den ein­ge­kes­sel­ten Ort zu verlassen.

Sie reis­te unter sehr schwie­ri­gen Bedin­gun­gen über die Bal­kan­rou­te, ihren damals ein­jäh­ri­gen Sohn muss­te die Schwan­ge­re oft noch selbst tra­gen, in Ser­bi­en muss­te sie nach einem Zusam­men­bruch eini­ge Zeit im Kran­ken­haus behan­delt wer­den. Im April 2016 erreich­te sie Deutsch­land und stell­te einen Asyl­an­trag. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) sprach ihr im August 2016 sub­si­diä­ren Schutz zu.

Die Tochter hat ihren Vater noch nie gesehen

Mitt­ler­wei­le sind die bei­den Kin­der bereits vier­ein­halb und fast drei Jah­re alt, die Toch­ter hat ihren Vater noch nie gese­hen. Er hat bereits Anfang März 2018 einen Ter­min für die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung  beim deut­schen Gene­ral­kon­su­lat in Erbil bean­tragt – in der Hoff­nung, dass die Aus­set­zung des Fami­li­enach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten, wie von der Poli­tik beschlos­sen, im März 2018 aus­lau­fen wür­de. Bis­her hat er kei­nen Ter­min für einen Visum­an­trag erhal­ten. L. fragt regel­mä­ßig bei den zustän­di­gen Behör­den nach, erhält jedoch kei­ne kla­ren Antworten.

M. (51)* aus Syrien

Der aus Homs stam­men­de 51-jäh­ri­ge M. floh mit sei­nen (damals 11- und 20-jäh­ri­gen) Töch­tern im Herbst 2015 nach Deutsch­land und bean­trag­te Asyl. Bereits 2012 hat­te die Fami­lie Syri­en Rich­tung Tür­kei ver­las­sen müs­sen. Da sie nicht aus­rei­chend Finanz­mit­tel hat­ten, um gemein­sam wei­ter zu flüch­ten, muss­te M. sei­ne Ehe­frau und zwei wei­te­re Töch­ter im Alter von damals 10 und 15 Jah­ren zurück­las­sen. Sie leben im Flücht­lings­la­ger Obey­den nahe der tür­kisch-syri­schen Gren­ze. Die­ses Lager kön­nen die Bewohner*innen nur mit beson­de­rer Erlaub­nis bzw. Beglei­tung verlassen.

Den Asyl­an­trag stell­te M. im Mai 2016. Das BAMF erteil­te ihm im Okto­ber 2017 sub­si­diä­ren Schutz. Eine Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt auf Zuer­ken­nung der Flücht­lings­ei­gen­schaft ist seit­her anhängig.

Da die Fami­lie davon aus­ging, dass der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten nur bis März 2018 aus­ge­setzt wird, ver­ein­bar­te M.s Ehe­frau mit den bei­den Kin­dern im Janu­ar 2018 einen Ter­min beim deut­schen Gene­ral­kon­su­lat in Istan­bul, um einen Visum­an­trag zu stel­len. Vor Ort wur­den sie dann infor­miert, dass ihr Antrag nicht ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den kön­ne, weil noch unklar sei, wie die Geset­zes­la­ge beim Fami­li­en­nach­zug sich zukünf­tig gestal­ten wer­de. Die beschwer­li­che Rei­se der Fami­lie nach Istan­bul war also umsonst.

Drei Jahre Familientrennung

Nach Inkraft­tre­ten des Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­set­zes zum 01.08.2018 hat die Fami­lie einen neu­en Ter­min bei der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung bean­tragt, bis­her aber nicht erhalten.

Die Fami­lie lebt nun seit über drei Jah­ren von­ein­an­der getrennt. Die in Deutsch­land leben­de 14-jäh­ri­ge Toch­ter Z. ist auf­grund der Ereig­nis­se in Syri­en und auf der Flucht schwer trau­ma­ti­siert und befin­det sich in the­ra­peu­ti­scher Behand­lung. Sie lei­det sehr unter der Tren­nung von ihrer Mut­ter und den bei­den ande­ren Geschwis­tern. Die Mut­ter war vor der Flucht ihre wich­tigs­te Bezugsperson.

*Namen zum Schutz der Betroffenen vollständig anonymisiert