03.07.2018
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Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan vor der Bayerischen Landesvertretung in Berlin im Februar 2017. Foto: IPPNW

Der neue Lagebericht zu Afghanistan enthält neue Fakten, die Abschiebungen eigentlich erschweren. Dennoch zieht die Bundeskanzlerin uneingeschränkte Abschiebungen nach Afghanistan in Betracht. Bayern lässt sich nicht zweimal bitten: Für den geplanten Sammelabschiebeflug sollen laut Flüchtlingsrat sogar Schüler und Kranke auf der Liste stehen.

Dem Baye­ri­schen Flücht­lings­rat zufol­ge sind aktu­ell 18 Fäl­le bekannt, die von Bay­ern aus für den heu­ti­gen Sam­mel­ab­schie­be­flug vor­ge­se­hen sind. Aus den ande­ren Bun­des­län­dern sei­en bis­lang nur sie­ben Per­so­nen für den Flug von Mün­chen aus vor­ge­se­hen. Damit stel­le Bay­ern schon jetzt mehr als zwei Drit­tel der abzu­schie­ben­den Personen.

Das Bun­des­land hat seit Beginn der Sam­mel­ab­schie­bun­gen nach Kabul im Dezem­ber 2016 mit beson­de­rer Här­te die Abschie­be­pra­xis umge­setzt und scheint die Abschie­bun­gen mas­siv aus­ge­wei­tet zu haben: Selbst gut inte­grier­te Per­so­nen sol­len betrof­fen sein. Der Flücht­lings­rat mel­det, dass sogar Schü­ler und kran­ke Per­so­nen für den heu­ti­gen Abschie­be­flug auf der Lis­te stehen.

Der heu­ti­ge Sam­mel­ab­schie­be­flug nach Kabul ist der ers­te seit dem Bekannt­wer­den des neu­en Lage­be­richts des Aus­wär­ti­gen Amtes (AA). Allen neu­en Fak­ten zum Trotz war die Bun­des­kanz­le­rin unmit­tel­bar danach der Auf­fas­sung, dass wie­der unbe­schränkt Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan mög­lich sind. Bay­ern mit sei­ner ohne­hin rigi­den Abschie­be­pra­xis prescht jetzt vor­an. Fak­ten zäh­len in der von der CSU gegen­wär­tig mit­ge­schür­ten flücht­lings­feind­li­chen Stim­mung nichts.

PRO ASYL hat zum Lage­be­richt umfas­send Stel­lung genom­men: Die neu­en Erkennt­nis­se machen eine Über­prü­fung aller Ableh­nun­gen der ver­gan­ge­nen zwei Jah­re zwin­gend. Zwei wesent­li­che Punk­te sind neu.

Kein Überleben ohne soziales Netzwerk

Das AA erkennt im Unter­schied zur frü­he­ren Lage­ein­schät­zung die enor­me Wich­tig­keit der sozia­len und fami­liä­ren Netz­wer­ke für den Schutz, Per­spek­ti­ve und Über­le­bens­be­din­gun­gen von Betrof­fe­nen an. Ob eine soge­nann­te »inlän­di­sche Aus­weich­mög­lich­keit« exis­tiert, hän­ge maß­geb­lich von der sozia­len Ver­wur­ze­lung, der Eth­nie und der finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten ab und muss im Ein­zel­fall über­prüft wer­den. Die Annah­me, Abschie­bun­gen von Betrof­fe­nen ohne jeg­li­che sozia­len Kon­tak­te oder Fami­li­en­ver­bün­de in Afgha­ni­stan sei­en gene­rell mög­lich bzw. unbe­denk­lich, fin­det sich im Lage­be­richt nicht mehr wieder.

Keine Anonymität in Großstädten

Für jun­ge, gesun­de Män­ner kann es auch zu Gefähr­dun­gen in Kabul oder ande­ren Groß­städ­ten kom­men. Ins­be­son­de­re bei Per­so­nen, die schon eine Vor­ver­fol­gung in bestimm­ten Regio­nen erlit­ten haben, ver­wies das Bun­des­amt bis­her häu­fig auf die Zufluchts­al­ter­na­ti­ve in Kabul und ande­ren gro­ßen Städ­ten und die dort angeb­lich gege­be­ne Anony­mi­tät. Im aktu­el­len Bericht erkennt das Aus­wär­ti­ge Amt erst­ma­lig an, dass auch die­se Städ­te kei­ne Anony­mi­tät bie­ten. Rück­keh­rer kön­nen dort von ihren Ver­fol­gern aus­fin­dig gemacht wer­den und sind des­halb bedroht.

Afghanistan ist nirgendwo sicher

Der Lage­be­richt wird bei der Gefah­ren­la­ge kon­kre­ter. Das Aus­wär­ti­ge Amt erkennt an: Die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan sei nach wie vor »vola­til«. Zudem nimmt die Zahl der umkämpf­ten oder durch die Tali­ban beherrsch­ten Gebie­te seit Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich zu, sodass das Sicher­heits­ar­gu­ment immer weni­ger greift.

Auch dies­mal wird das Argu­ment zu regio­na­len Unter­schie­den zwi­schen mehr und min­der siche­ren Regio­nen her­an­ge­zo­gen. Damit Pau­schal­ab­leh­nun­gen von Afghan*innen zu begrün­den, mit dem Ver­weis, es gebe »siche­re Gebie­te«, die die Betrof­fe­nen auch sicher errei­chen kön­nen, ist nicht mehr mög­lich. Das Aus­wär­ti­ge Amt gesteht ein, dass die Tali­ban die Über­land­stra­ßen kontrollieren.

Auch UNHCR warnt vor einer pau­scha­li­sie­ren­den Bewer­tung der Lage in Afgha­ni­stan: »Die Situa­ti­on ist nach wie vor schlecht, sowohl hin­sicht­lich der Gefah­ren auf­grund des bewaff­ne­ten Kon­flikts und der Ter­ror­an­schlä­ge, als auch im Hin­blick auf die geziel­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen­über Ein­zel­per­so­nen oder bestimm­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pen«, so die Ein­schät­zung. Auch eine Neu­prü­fung käme in Betracht.

Neue Entscheidungspraxis muss her!

Tau­sen­de Afghan*innen wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mit Hil­fe ver­al­te­ter Text­bau­stei­ne abge­lehnt. Mehr als 60 Pro­zent von Afghan*innen, die vor Gericht gegen die Ableh­nun­gen klag­ten, wur­de 2017 Recht zuge­spro­chen. BMI und BAMF müs­sen end­lich eine Ent­schei­dungs­pra­xis ver­fol­gen, die der sich immer wei­ter ver­schär­fen­den Lage in Afgha­ni­stan gerecht wird. Alles ande­re setzt Men­schen­le­ben von Schutz­su­chen­den aufs Spiel.