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Auf diesem Schiff wurden die Flüchtlinge Anfang März auf Lesbos eingesperrt. Mittlerweile hat das Schiff sie in ein Lager auf dem Festland transportiert. Foto: picture alliance / AP Photo

Mit einem Militärschiff wurden Mitte März in Griechenland Schutzsuchende abtransportiert. Diesen Menschen wird seit einem Monat das Recht auf Asyl, die Menschenwürde und die Freiheit vorenthalten. PRO ASYL/RSA klagt mit 20 Betroffenen durch alle Instanzen. Der Fall zweier Minderjähriger ist nun beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anhängig.

Nie­mand darf zurück­ge­las­sen wer­den! Das gilt für alle Flücht­lin­ge auf den grie­chi­schen Inseln. Und das gilt auch für die völ­lig ent­rech­te­ten Schutz­su­chen­den, die von einem Mili­tär­schiff im Hafen von Myti­li­ni (Les­bos) in das Haft­la­ger Mala­ka­sa geschafft wur­den. Zuvor hat­te die grie­chi­sche Regie­rung beschlos­sen, Asyl­ver­fah­ren vor­erst für einen Monat lang aus­zu­set­zen und eine sofor­ti­ge Rück­füh­rung aller ein­rei­sen­den Flücht­lin­ge in ihr Her­kunfts­land oder ein Tran­sit­land (sprich die Tür­kei) zu ver­an­las­sen – ein Ver­stoß nicht nur gegen die Men­schen­rech­te, son­dern auch inter­na­tio­na­les & euro­päi­sches Recht.

Eingepfercht im Schiffsrumpf

Rund 450 von ihnen wur­den dar­auf­hin auf der Insel Les­bos im Rumpf eines Mari­ne­schif­fes unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen zusam­men­ge­pfercht und am 14. März in ein Haft­la­ger nörd­lich von Athen ver­schifft, dar­un­ter Fami­li­en, Frau­en, Kin­der.  Kurz vor dem Abtrans­port erhiel­ten sie von der Poli­zei eine Abschie­bungs­an­ord­nung für ihre sofor­ti­ge Abschie­bung in die Türkei.

PRO ASYL / Refu­gee Sup­port Aege­an, unse­rem Team vor Ort, gelang es vor­her, in Kon­takt mit eini­gen Ein­ge­sperr­ten zu kom­men und das Man­dat zu erhal­ten, für ihre Rech­te ein­zu­tre­ten. Ins­ge­samt ver­tre­ten unse­re Jurist*innen 20 der betrof­fe­nen Flücht­lin­ge. Denn auch und gera­de in Zei­ten einer Pan­de­mie zählt jeder Mensch, jeder Einzelfall.

Ins­ge­samt ver­tre­ten unse­re Jurist*innen 20 der betrof­fe­nen Flücht­lin­ge. Denn auch und gera­de in Zei­ten einer Pan­de­mie zählt jeder Mensch, jeder Einzelfall.

Wäh­rend der Coro­na-Aus­gangs­be­schrän­kun­gen auch in Grie­chen­land ist der huma­ni­tä­re und recht­li­che Bei­stand noch schwie­ri­ger, aber umso dring­li­cher, denn gera­de in den Flücht­lings­camps sind die Bedin­gun­gen so kata­stro­phal, dass Krank­hei­ten sich rasend schnell ver­brei­ten können.

Durch alle Instanzen: Last Exit Straßburg

Das Legal Team kämpft jetzt um die Frei­las­sung der Fami­li­en mit Kin­dern aus Afgha­ni­stan und Syri­en. Wir kämp­fen auch dar­um, dass die bei­den hoch­schwan­ge­ren Syre­rin­nen – im ach­ten und neun­ten Monat – unver­züg­lich in Sicher­heit gebracht wer­den. Dass die allein­flie­hen­de Frau aus Syri­en end­lich ein Schutz­ge­such stel­len kann und eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me findet.

PRO ASYL / RSA ver­tritt auch zwei allein­flie­hen­de syri­sche Jun­gen (elf und zwölf Jah­re) vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR). Unse­re Anwäl­tin­nen Mari­an­na Tze­fera­kou und Ele­ni Veli­va­sa­ki haben am 30. März 2020 einen soge­nann­ten Antrag auf vor­läu­fi­ge Maß­nah­men  (»Rule 39«) in Straß­burg gestellt: Die­se zwei Jun­gen müs­sen sofort frei­ge­las­sen und kind­ge­recht unter­ge­bracht wer­den! Sie haben Ver­wand­te in Deutsch­land – wir wol­len im Ein­klang mit gel­ten­dem EU-Recht sicher­stel­len, dass die bei­den Jun­gen gesund und sicher zu ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen nach Deutsch­land  gelangen.

Arti­kel 39 der Ver­fah­rens­ord­nung erlaubt es, vom Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te vor­läu­fi­ge Maß­nah­men zu ver­lan­gen, wenn ein nicht­wie­der­gut­zu­ma­chen­der Scha­den droht.

Keine Maßnahmen im Sinne des Kinderschutzes

In Mala­ka­sa herr­schen men­schen­un­wür­di­ge Haft­be­din­gun­gen – noch schlim­mer ist es für die bei­den Jun­gen, die dort unter Erwach­se­nen leben.  Seit einem Monat wur­den kei­ne Maß­nah­me von den ver­ant­wort­li­chen Behör­den im Sin­ne des Kin­der­schut­zes ergrif­fen. Es wur­de kein Vor­mund bestellt. Wie alle ande­ren Inhaf­tier­ten in Mala­ka­sa haben sie kei­nen Zugang zu sani­tä­ren Pro­duk­ten oder zumin­dest zu durch­gän­gi­ger Wasserversorgung.

Der Men­schen­rechts­ge­richts­hof hat am Mon­tag, den 31. März 2020 der grie­chi­schen Regie­rung einen umfang­rei­chen Fra­ge­ka­ta­log über­mit­telt, den die­se bis zum 6. April 2020 beant­wor­ten müs­sen. Die har­ten und prä­zi­sen Fra­gen des Gerichts­ho­fes spie­geln exakt den Vor­trag unse­rer Anwäl­tin­nen wider. Es ist jedoch bedau­er­lich, dass Gerichts­hof noch­mals wert­vol­le Zeit – sechs Tage – ver­strei­chen lässt, anstatt die unmit­tel­ba­re Frei­las­sung der Kin­der zu veranlassen.

Ist die phy­si­sche oder psy­chi­sche Inte­gri­tät der Antrag­stel­ler ernst­haft gefähr­det? Das Gericht ver­weist dabei auf die Ver­pflich­tun­gen der Behör­den gemäß Arti­kel 3 der EMRK (Ver­bot der Fol­ter oder unmensch­li­cher Behand­lung / Erniedrigung).

Wie sind die Haft­be­din­gun­gen der Antrag­stel­ler in Mala­ka­sa? Sind die Min­der­jäh­ri­gen sepa­rat in einem geschütz­ten Bereich inhaf­tiert? Gibt es Frei­zeit- und ande­re Akti­vi­tä­ten für Min­der­jäh­ri­ge? Haben die grie­chi­schen Behör­den kon­kre­te Maß­nah­men für die Über­stel­lung der Antrag­stel­ler ergrif­fen? Wenn ja, wann wer­den die Antrag­stel­ler in eine ange­mes­se­ne kind­ge­rech­te Auf­nah­me­ein­rich­tung über­führt?  Wur­den kon­kre­te Maß­nah­men bezüg­lich der Ernen­nung eines Vor­mun­des für jeden der bei­den Antrag­stel­ler getroffen?

Haben die Behör­den die bes­ten Inter­es­sen der Kin­der bewer­tet? Droht den Antrag­stel­lern die Abschie­bung in die Tür­kei? Hat­ten die Antrag­stel­ler die Mög­lich­keit, ihre Asyl­an­trä­ge zu regis­trie­ren? Wenn nicht, war­um nicht? Wel­che Maß­nah­men wur­den in den Haft­an­stal­ten bezüg­lich des COVID-19-Risi­kos bereits ergrif­fen? Wel­che Schutz­maß­nah­men für gefähr­de­te Men­schen gibt es?

Auch die Polizeigewerkschaft kritisiert Lebensbedingungen 

Zur Fra­ge­stel­lung der Schutz­maß­nah­men auf­grund des Coro­na­vi­rus haben sich ver­schie­de­ne Poli­zei­ver­tre­ter klar posi­tio­niert:  Die Gewerk­schaf­ten des Poli­zei von Athen, Nord­ost-Atti­ka und West-Atti­ka stell­ten in einer Erklä­rung vom 26. März fest, dass es in Mala­ka­sa »kei­ne Hygie­ne­maß­nah­men« gebe, und füg­ten hin­zu, dass sich die Situa­ti­on ange­sichts von  COVID-19 zu einer »Brand­bom­be ent­wi­ckelt, da grund­le­gen­de sani­tä­re Schutz­maß­nah­men feh­len (Toi­let­ten, Sau­ber­keit, Mas­ken, Hand­schu­he, Anzahl der in Zel­ten woh­nen­den Per­so­nen usw.)«

Das Schicksal dieser Flüchtlinge darf nicht in Vergessenheit geraten! 

Am 1. April 2020 hat die grie­chi­sche Regie­rung die völ­ker­rechts­wid­ri­ge Aus­set­zung – de fac­to Abschaf­fung – des Asyl­rechts nicht mehr ver­län­gert.

PRO ASYL/RSA wird alles dafür tun, dass die bei­den Jun­gen, eben­so wie die ande­ren inhaf­tier­ten Flücht­lin­ge, end­lich freikommen.

Alle Abschie­bun­gen in die Tür­kei sind außer­dem offi­zi­ell auf »unbe­stimm­te Zeit« wegen der Coro­na-Kri­se aus­ge­setzt. Was dies für die knapp 2000 Flücht­lin­ge bedeu­tet, die seit dem 1. März völ­lig recht­los gestellt wur­den, bleibt offen. UNHCR Grie­chen­land gibt nach der Ankün­di­gung der Regie­rung kei­ne Ent­war­nung. Bei den Flücht­lin­gen, die im März nach Grie­chen­land kamen, muss jetzt sicher­ge­stellt wer­den, dass sie aus der Haft ent­las­sen wer­den und Asyl­an­trä­ge stel­len dür­fen. UNHCR ver­han­delt über die­se Fra­gen mit der grie­chi­schen Regierung.

UPDATE, 08.04.: Nun kön­nen nun auch im März ein­ge­reis­te Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land ein Schutz­ge­such stel­len. Ob und wie das in der Pra­xis gewähr­leis­tet wer­den soll, ist der­weil noch unklar. Die Men­schen sind wei­ter­hin unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen in Haft.

PRO ASYL/RSA wird wäh­rend­des­sen alles dafür tun, dass die bei­den Jun­gen, eben­so wie die ande­ren inhaf­tier­ten Flücht­lin­ge, end­lich frei­kom­men. Die­se Men­schen dür­fen trotz – und gera­de wegen – Coro­na nicht ver­ges­sen, nie­mand darf zurück­ge­las­sen werden!

(kk / mk)