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Klöckners »Plan A2«: Beschneidung der Rechte von Menschen auf der Flucht
Tageskontingente, Hot Spots, Eilverfahren, schnelle Rückführungen: Julia Klöckners kürzlich vorgestellter Plan A2 wärmt Altbekanntes wieder auf. Das eigentliche Ziel des Plans: Menschen auf der Flucht an ihrer Weiterreise zu hindern.
Nach der Veröffentlichung des Plans A2 durch die rheinland-pfälzische Ministerkandidatin Julia Klöckner entbrannte in Deutschland eine merkwürdige Diskussion. Führende CDU-Politiker springen Klöckner bei und streiten ab, dass sich dieses Vorhaben gegen die Ablehnung einer Obergrenze durch Bundeskanzlerin Merkel richtet.
Nach dem Planspiel von Klöckner sollen tagesaktuelle Kontingente für Flüchtlinge in deutschen Grenzzentren eingerichtet werden. Die Kontingente richten sich nach Aufnahmefähigkeit der Länder und Kommunen – und nicht nach der Zahl der ankommenden Menschen. Das Wort „Obergrenze“ fällt in Klöckners Plan nicht, doch faktisch müssten Flüchtlinge zurückgewiesen werden, sobald die Kontingente erschöpft sind. Kanzlerin Merkel hat sich wiederholt gegen eine Obergrenze ausgesprochen. Julia Klöckners Tageskontingente würden eine Obergrenze durch die Hintertür bedeuten.
Hotspots an der deutschen Grenze?
PRO ASYL sieht in dem Vorstoß von Julia Klöckner einen frontalen Angriff auf das individuelle Asylrecht. Neben Tageskontingenten sollen an der deutsch-österreichischen Grenze Registrierzentren entstehen. Darin sollen nicht nur Registrierungen und Gesundheitschecks erfolgen, sondern auch eine „Erstprüfung des Asylantrags und die Weiterverteilung (bei klarer Bleibeperspektive) bzw. eine schnelle Rückführung“.
Ein Asylantrag beruht auf einer unabhängigen sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls. PRO ASYL hat bereits im vergangenen Herbst vor der Praxis gewarnt, Asylgesuche direkt an der Landesgrenze zu prüfen. Damals war von einer Einrichtung von „Transitzonen“ die Rede, die aus der Sicht von PRO ASYL zur zwangsweise Festsetzung von Asylsuchenden an der Landesgrenze geführt hätte; die Schnellverfahren in den Transitzonen hätten eine faire und gründliche Prüfung der Fluchtgründe unmöglich gemacht. Klöckners jetziger Vorschlag zu Grenzzentren mutet danach an. Der Plan lässt jedoch viele Fragen offen.
Auf Schnellverfahren folgt schnelle Rückführung
Rückführungen von der Landesgrenze aus, wie Julia Klöckner sie nun vorschlägt, können auf keinen Fall vor Ende eines rechtstaatlichen Asylverfahrens erfolgen. Offen bleibt auch, wohin Frau Klöckner rückführen will. Nach Österreich, das nach der Dublin-Verordnung nicht zuständig ist, in einen anderen EU-Staat oder gar in den Herkunftsstaat?
Der smart daher kommende Plan A2 zielt auf die Balkanstaaten ab, denen die Tageskontingente frühzeitig mitgeteilt werden sollen. Die beabsichtigte Wirkung dürfte sein: Die Staaten der Balkanroute sollen Zug um Zug dicht machen und verhindern, dass Flüchtlinge einreisen.
Pauschale Einstufungen führen individuelles Asylrecht ad absurdum
Bereits jetzt selektieren Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien durchreisende Flüchtlinge nach Herkunftsland. Nur Syrer, Iraker und Afghanen dürfen weiterreisen. Das stellt eine ungerechtfertigte und illegale Diskriminierung von Schutzsuchenden dar. Die zunehmende pauschale Einstufung von Flüchtlingen in „mit“ und „ohne Bleibeperspektive“ führt ein individuelles Asylrecht ad absurdum, gerade wenn sie bereits an einer Grenze – ob in Mazedonien oder Deutschland – und rein auf das Herkunftsland bezogen stattfindet.
Außenpolitisch abenteuerlich: Deutsche Registrierzentren in der Türkei
Doch Klöckners Plan geht noch weiter: Die CDU-Politikerin schlägt vor, Griechenland de facto zum Internierungsland für Flüchtlinge für ganz Europa auszubauen. Das Ziel ist es, am besten schon dort die Weiterreise von Flüchtlingen zu verhindern.
Im Zuge der zunehmenden europäischen Abschottung sollen zudem deutsche „Registrierungszentren“ in der Türkei errichtet werden. An der syrischen und irakischen Grenze möchte man dort dann Flüchtlinge registrieren – wie auch schon in Griechenland. Bereits jetzt funktioniert die europäische Verteilung aus den sogenannten „Hotspots“ aber überhaupt nicht – und es bleibt völlig unerfindlich, wieso eine türkische Regierung ihre Souveränität aus der Hand geben und Deutschland solche Zentren auf türkischem Territorium betreiben lassen sollte.
Oberste Verfassungs- und EU-Richter stellen klar: Obergrenzen unzulässig (21.01.16)