26.01.2016
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Julia Klöckners Statement zum Volkstrauertag am 15.11. Nur zwei Monate später spricht ihr »Plan A2« allerdings eine andere Sprache. Bild: twitter / @JuliaKloeckner

Tageskontingente, Hot Spots, Eilverfahren, schnelle Rückführungen: Julia Klöckners kürzlich vorgestellter Plan A2 wärmt Altbekanntes wieder auf. Das eigentliche Ziel des Plans: Menschen auf der Flucht an ihrer Weiterreise zu hindern.

Nach der Ver­öf­fent­li­chung des Plans A2 durch die rhein­land-pfäl­zi­sche Minis­ter­kan­di­da­tin Julia Klöck­ner ent­brann­te in Deutsch­land eine merk­wür­di­ge Dis­kus­si­on. Füh­ren­de CDU-Poli­ti­ker sprin­gen Klöck­ner bei und strei­ten ab, dass sich die­ses Vor­ha­ben gegen die Ableh­nung einer Ober­gren­ze durch Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel richtet.

Nach dem Plan­spiel von Klöck­ner sol­len tages­ak­tu­el­le Kon­tin­gen­te für Flücht­lin­ge in deut­schen Grenz­zen­tren ein­ge­rich­tet wer­den. Die Kon­tin­gen­te rich­ten sich nach Auf­nah­me­fä­hig­keit der Län­der und Kom­mu­nen – und nicht nach der Zahl der ankom­men­den Men­schen. Das Wort „Ober­gren­ze“ fällt in Klöck­ners Plan nicht, doch fak­tisch müss­ten Flücht­lin­ge zurück­ge­wie­sen wer­den, sobald die Kon­tin­gen­te erschöpft sind. Kanz­le­rin Mer­kel hat sich wie­der­holt gegen eine Ober­gren­ze aus­ge­spro­chen. Julia Klöck­ners Tages­kon­tin­gen­te wür­den eine Ober­gren­ze durch die Hin­ter­tür bedeuten.

Hot­spots an der deut­schen Grenze?

PRO ASYL sieht in dem Vor­stoß von Julia Klöck­ner einen fron­ta­len Angriff auf das indi­vi­du­el­le Asyl­recht. Neben Tages­kon­tin­gen­ten sol­len an der deutsch-öster­rei­chi­schen Gren­ze Regis­trier­zen­tren ent­ste­hen. Dar­in sol­len nicht nur Regis­trie­run­gen und Gesund­heits­checks erfol­gen, son­dern auch eine „Erst­prü­fung des Asyl­an­trags und die Wei­ter­ver­tei­lung (bei kla­rer Blei­be­per­spek­ti­ve) bzw. eine schnel­le Rückführung“.

Ein Asyl­an­trag beruht auf einer unab­hän­gi­gen sorg­fäl­ti­gen Prü­fung des Ein­zel­falls. PRO ASYL hat bereits im ver­gan­ge­nen Herbst vor der Pra­xis gewarnt, Asyl­ge­su­che direkt an der Lan­des­gren­ze zu prü­fen. Damals war von einer Ein­rich­tung von „Tran­sit­zo­nen“ die Rede, die aus der Sicht von PRO ASYL zur zwangs­wei­se Fest­set­zung von Asyl­su­chen­den an der Lan­des­gren­ze geführt hät­te; die Schnell­ver­fah­ren in den Tran­sit­zo­nen hät­ten eine fai­re und gründ­li­che Prü­fung der Flucht­grün­de unmög­lich gemacht. Klöck­ners jet­zi­ger Vor­schlag zu Grenz­zen­tren mutet danach an. Der Plan lässt jedoch vie­le Fra­gen offen.

Auf Schnell­ver­fah­ren folgt schnel­le Rückführung

Rück­füh­run­gen von der Lan­des­gren­ze aus, wie Julia Klöck­ner sie nun vor­schlägt, kön­nen auf kei­nen Fall vor Ende eines recht­staat­li­chen Asyl­ver­fah­rens erfol­gen. Offen bleibt auch, wohin Frau Klöck­ner rück­füh­ren will. Nach Öster­reich, das nach der Dub­lin-Ver­ord­nung nicht zustän­dig ist, in einen ande­ren EU-Staat oder gar in den Herkunftsstaat?

Der smart daher kom­men­de Plan A2 zielt auf die Bal­kan­staa­ten ab, denen die Tages­kon­tin­gen­te früh­zei­tig mit­ge­teilt wer­den sol­len. Die beab­sich­tig­te Wir­kung dürf­te sein: Die Staa­ten der Bal­kan­rou­te sol­len Zug um Zug dicht machen und ver­hin­dern, dass Flücht­lin­ge einreisen.

Pau­scha­le Ein­stu­fun­gen füh­ren indi­vi­du­el­les Asyl­recht ad absurdum

Bereits jetzt selek­tie­ren Maze­do­ni­en, Ser­bi­en, Kroa­ti­en und Slo­we­ni­en durch­rei­sen­de Flücht­lin­ge nach Her­kunfts­land. Nur Syrer, Ira­ker und Afgha­nen dür­fen wei­ter­rei­sen. Das stellt eine unge­recht­fer­tig­te und ille­ga­le Dis­kri­mi­nie­rung von Schutz­su­chen­den dar. Die zuneh­men­de pau­scha­le Ein­stu­fung von Flücht­lin­gen in „mit“ und „ohne Blei­be­per­spek­ti­ve“ führt ein indi­vi­du­el­les Asyl­recht ad absur­dum, gera­de wenn sie bereits an einer Gren­ze – ob in Maze­do­ni­en oder Deutsch­land – und rein auf das Her­kunfts­land bezo­gen stattfindet.

Außen­po­li­tisch aben­teu­er­lich: Deut­sche Regis­trier­zen­tren in der Türkei

Doch Klöck­ners Plan geht noch wei­ter: Die CDU-Poli­ti­ke­rin schlägt vor, Grie­chen­land de fac­to zum Inter­nie­rungs­land für Flücht­lin­ge für ganz Euro­pa aus­zu­bau­en. Das Ziel ist es, am bes­ten schon dort die Wei­ter­rei­se von Flücht­lin­gen zu verhindern.

Im Zuge der zuneh­men­den euro­päi­schen Abschot­tung sol­len zudem deut­sche „Regis­trie­rungs­zen­tren“  in der Tür­kei errich­tet wer­den. An der syri­schen und ira­ki­schen Gren­ze möch­te man dort dann Flücht­lin­ge regis­trie­ren – wie auch schon in Grie­chen­land. Bereits jetzt funk­tio­niert die euro­päi­sche Ver­tei­lung aus den soge­nann­ten „Hot­spots“ aber über­haupt nicht – und es bleibt völ­lig uner­find­lich, wie­so eine tür­ki­sche Regie­rung ihre Sou­ve­rä­ni­tät aus der Hand geben und Deutsch­land sol­che Zen­tren auf tür­ki­schem Ter­ri­to­ri­um betrei­ben las­sen sollte.

Obers­te Ver­fas­sungs- und EU-Rich­ter stel­len klar: Ober­gren­zen unzu­läs­sig (21.01.16)