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Das neue Camp auf Leros - vollfinanziert von der EU und vollabgeschottet. Foto: Greek Ministry of Migration and Asylum

Auf den Ägäis-Inseln ist seit Jahren real, was mit der EU-Asylrechtsverschärfung flächendeckend droht: Haftlager, Schnellverfahren ohne Prüfung der Fluchtgründe und gewaltvolle Zurückweisungen. Ein Bericht unserer Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) zur Situation auf den Ägäis-Inseln verrät, auf was wir uns gefasst machen müssen.

Die Bun­des­re­gie­rung plant, in Brüs­sel einer Asyl­rechts­ver­schär­fung zuzu­stim­men, durch die das Asyl­recht auf euro­päi­scher Ebe­ne fak­tisch aus­ge­he­belt wür­de. PRO ASYL hat aus­führ­lich dar­ge­stellt, was die Vor­ha­ben im Kern bedeu­ten wer­den: In Lagern an den EU-Gren­zen sol­len Schutz­su­chen­de unter Haft­be­din­gun­gen mas­sen­haft abge­fer­tigt wer­den. Dabei geht es nicht um die inhalt­li­che Prü­fung der Flucht­grün­de. In ers­ter Linie beschränkt sich das Ver­fah­ren auf die Fra­ge, ob ein Asyl­an­trag als unzu­läs­sig abge­wie­sen wer­den kann oder nicht. Das ist immer dann der Fall, wenn die schutz­su­chen­de Per­son über einen angeb­lich »siche­ren« Dritt­staat in die EU geflo­hen ist. Par­al­lel sol­len die Kri­te­ri­en, wann ein Staat als sicher gilt, dafür wei­ter her­un­ter­ge­schraubt werden.

RSA-Bericht: Was passiert heute in den Strukturen für Geflüchtete auf den Ägäis-Inseln

Wie­der ist Grie­chen­land die Blau­pau­se. Seit Jah­ren wird hier erprobt, was nun zum euro­päi­schen Stan­dard wer­den soll. Ein Grund mehr, einen Blick nach Grie­chen­land zu wer­fen. Wie sieht es heu­te in den Flücht­lings­la­gern auf den Ägä­is Inseln aus? Die­ser Fra­ge geht Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA), die grie­chi­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on von PRO ASYL, in der mul­ti­me­dia­len Ver­öf­fent­li­chung »What is hap­pe­ning today in the refu­gee struc­tures on the Aege­an island« nach und lie­fert einen Über­blick über die anhal­ten­den Pro­ble­me in den EU finan­zier­ten Haft­la­gern auf den Ägä­is-Inseln. Das Fazit: Auch über sie­ben Jahr nach dem Bau des ers­ten Lagers, nach dem Ver­spre­chen »No More Mori­as«, blei­ben es schwar­ze Löcher für die Menschenrechte.

Der Bericht basiert auf Recher­chen von RSA und Erkennt­nis­sen aus der Ein­zel­fall­ar­beit. Im Fol­gen­den wird ein kur­zer Über­blick über die neu­en Unter­brin­gungs­struk­tu­ren und der Ver­fah­ren dort gelie­fert. Eine detail­lier­te Dar­stel­lung der Situa­ti­on in Samos, Kos, Leros, Les­bos und Chi­os fin­det sich bei RSA.

Aus alt mach neu: Closed Controlled Access Centres (CCAC)

Seit 2015 fin­den sich auf den Ägä­is-Inseln EU finan­zier­te Unter­brin­gungs­la­ger. In die­sen »Hot­spots« soll­ten Schutz­su­chen­de fest­ge­setzt, regis­triert und einem Scree­ning unter­zo­gen wer­den. Die in Grie­chen­land unter dem Namen »Recep­ti­on and Iden­ti­fi­ca­ti­on Cen­tres« (RIC) errich­te­ten Struk­tu­ren ent­fal­te­ten mit dem EU Tür­kei Deal ab März 2016 ihre vol­le Wir­kung: Zehn­tau­sen­de Schutz­su­chen­de wur­den auf den Inseln fest­ge­setzt, die Lager waren maß­los über­be­legt, die Infra­struk­tur brach fak­tisch zusam­men. Das Flücht­lings­la­ger Moria auf der Insel Les­bos wur­de zum Fanal einer geschei­ter­ten EU-Asyl­po­li­tik. Immer wie­der doku­men­tier­ten PRO ASYL und RSA die unhalt­ba­ren Zustän­de, unter denen Schutz­su­chen­de hier ihrem Ver­fah­ren unter­zo­gen wurden.

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So sehen die neu­en Lager an den Außen­gren­zen aus – hier auf Samos. Foto: Greek Minis­try of Migra­ti­on and Asylum
276 Mio. €

flos­sen von der EU an Grie­chen­land für die neu­en Lager

Nach dem Brand von Moria im Sep­tem­ber 2020 soll­te sich das ändern. Die EU Kom­mis­si­on gab das Ver­spre­chen »No More Mori­as« ab. Damit gemeint waren bes­se­re Unter­brin­gungs­be­din­gun­gen und eine wirk­li­che Berück­sich­ti­gung der Bedürf­nis­se der Schutz­su­chen­den. In enger Koope­ra­ti­on zwi­schen EU und Grie­chen­land wur­den die Lager schritt­wei­se umstruk­tu­riert bzw. neu gebaut. Ins­ge­samt sicher­te die EU Kom­mis­si­on dafür 276 Mil­lio­nen Euro zu, um soge­nann­te »Mul­ti-Pur­po­se Recep­ti­on and Iden­ti­fi­ca­ti­on Cen­tres (MPRIC)« zu errich­ten. In Grie­chen­land ent­stan­den dar­aus Clo­sed Con­trol­led Access Cen­tres (CCAC) – »Geschlos­se­ne Zen­tren mit kon­trol­lier­tem Zugang«. Die­se beinhal­ten unter­schied­li­che Berei­che, etwa zur Iden­ti­fi­ka­ti­on und Regis­trie­rung, zur Unter­brin­gung, aber auch inte­grier­te Abschie­bungs­haft­be­rei­che. Wäh­rend recht­li­che Hin­der­nis­se und der Pro­test der Bevöl­ke­rung auf Les­bos und Chi­os die Neu­bau­maß­nah­men ver­zö­gern, sind die neu­ge­bau­ten Haft­la­ger auf Samos, Leros und Kos bereits Rea­li­tät – zu 100% finan­ziert durch die EU. Die Zustän­de sind von Stand­ort zu Stand­ort unter­schied­lich, den­noch las­sen sich eini­ge Punk­te zusam­men­fas­send feststellen.

Wer das Lager ver­lässt, muss sich bei jeder Rück­kehr stren­gen Sicher­heits­kon­trol­len unter­zie­hen – auch Schul­kin­der. Dabei wer­den Fin­ger­ab­drü­cke genom­men, das Gepäck durch­sucht und der Kör­per abgetastet.

Samos, Leros, Kos – Haftlager finanziert durch die EU 

Die bis zu 15 km von den urba­nen Zen­tren der Inseln ent­fern­ten CCACs muten an wie Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis­se: Sie sind umge­ben von gleich zwei mit Sta­chel­draht gesäum­ten Sicher­heits­zäu­nen und wer­den rund um die Uhr über­wacht. Erst nach Aus­stel­lung eines Regis­trie­rungs­do­ku­ments für Asyl­su­chen­de ist es theo­re­tisch mög­lich, das Lager zu ver­las­sen. Bis dahin ver­ge­hen oft­mals meh­re­re Wochen, in denen die Asyl­su­chen­den fak­tisch inhaf­tiert sind. Wer danach das Lager ver­lässt, muss sich bei jeder Rück­kehr stren­gen Sicher­heits­kon­trol­len unter­zie­hen. Dabei wer­den u.a. Fin­ger­ab­drü­cke genom­men, Aus­wei­se kon­trol­liert, der Kör­per abge­tas­tet und das Gepäck durch­sucht. Beson­ders für die schul­pflich­ti­gen Kin­der in den CCACs auf Samos und Leros ist es eine Schi­ka­ne in ihrem Schul­all­tag. Das Gefühl der stän­di­gen Über­wa­chung und Kon­trol­le gehört zum Leben der Schutz­su­chen­den dazu.

Die Ver­sor­gung der Schutz­su­chen­den in den Lagern ist kata­stro­phal. Vie­le NGOs, die in der Ver­gan­gen­heit staat­li­che Ver­sor­gungs­auf­ga­ben über­nom­men hat­ten, haben die Inseln mitt­ler­wei­le ver­las­sen, u.a. weil die grie­chi­sche Regie­rung ihre Arbeit mas­siv behin­dert und durch stren­ge Auf­la­gen fak­tisch unmög­lich macht. Gleich­zei­tig hat der grie­chi­sche Staat eige­nes Per­so­nal abge­baut. Die Fol­gen sind ver­hee­rend: Grund­le­gen­de ärzt­li­che Ver­sor­gung ist nur in den Lagern auf Les­bos und Leros gewähr­leis­tet. Es man­gelt an Übersetzer*innen und Psycholog*innen. Bewohner*innen berich­ten, dass das aus­ge­ge­be­ne Essen unge­nieß­bar und nicht aus­rei­chend ist. Auch auf kran­ke Men­schen und Klein­kin­der wird bei der Essens­ver­sor­gung kei­ne Rück­sicht genom­men. Selbst an hei­ßem Was­ser, Baby­milch und Win­deln man­gelt es ver­ein­zelt. Ein gro­ßes Pro­blem ist zudem, dass es nicht aus­rei­chend Schat­ten­plät­ze gibt, was die Tem­pe­ra­tu­ren im Som­mer uner­träg­lich wer­den lässt. Kurz­um: Es man­gelt an (fast) allem.

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Innen­sicht aus dem Lager in Kos. Foto: private
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Ein­gang zum Lager in Kos. Foto: private

Um in die Stadt zu fah­ren, Din­ge des all­täg­li­chen Bedarfs zu kau­fen oder die schlech­te Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln aus­zu­glei­chen, sind die in den Lagern unter­ge­brach­ten Schutz­su­chen­den auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ange­wie­sen, die ihnen wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens zusteht. Bei der Aus­zah­lung der Leis­tun­gen kommt es jedoch zu teils wochen­lan­gen Ver­zö­ge­run­gen, wie Mandant*innen von RSA berich­ten. In der Zwi­schen­zeit erhal­ten die Betrof­fe­nen kei­nen Cent. In Fäl­len, in denen vor der ers­ten Aus­zah­lung eine Ent­schei­dung über den Asyl­an­trag ergeht, erhal­ten die Schutz­su­chen­den die ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen nie.

Wei­ter­hin sind aner­kann­te Flücht­lin­ge sowie Per­so­nen, deren Asyl­an­trag abge­lehnt wur­de, von sämt­li­chen Leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen. Da sie jedoch auf den Inseln fest­sit­zen, wur­den sie in den Lagern bis­her zumin­dest mit Essen ver­sorgt. Selbst damit ist auf Les­bos jetzt Schluss, wie RSA jüngst offen­leg­te: Von einem Tag auf den ande­ren Tag wur­de hier die Lebens­mit­tel­ver­sor­gung von aner­kann­ten Flücht­lin­gen und abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den ein­ge­stellt. Knapp 600 Men­schen sind betroffen.

Neues Lager auf Lesbos weiterhin nicht fertig 

Trotz der enor­men Geschwin­dig­keit und der 100% Finan­zie­rung durch die EU, ist das Datum für die Eröff­nung des neu­en CCACs auf Les­bos an Ostern 2023 erneut ver­stri­chen. In der ent­le­ge­nen Regi­on Vastria soll es sich auf 240 Hekt­ar erstre­cken. Unter Hoch­druck ging die Pla­nung unmit­tel­bar nach dem Brand im Elend­sla­ger Moria los. Das neue Lager, »Moria 3«, soll­te bereits im Sep­tem­ber 2021 stehen.

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Kara Tepe auf Les­bos. Hier sind Geflüch­te­te seit dem Brand in Moria 1 unter­ge­bracht. Foto: Greek Minis­try of Migra­ti­on and Asylum
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Das neue Lager auf Les­bos – Moria 3. Foto: RSA

Bis zur Fer­tig­stel­lung wur­de das Lager Kara Tepes in Mavro­vouni, etwa 5km vom Zen­trum von Myti­li­ni auf Les­bos, zum CCAC umfunk­tio­niert. Es befin­det sich auf einem frü­he­ren Trup­pen­übungs­platz nahe am Meer und ist damit den Wit­te­rungs­be­din­gun­gen beson­ders aus­ge­setzt. Wei­ter­hin lässt die Infra­struk­tur des Lagers mit einer Kapa­zi­tät von 8000 Men­schen zu wün­schen übrig. Regel­mä­ßi­ge Aus­fäl­le des war­men Was­sers und der Elek­tri­zi­tät, sowie feh­len­de Pro­duk­te wie Baby­milch und Bett­zeug sowie die schlech­te Qua­li­tät des Essens bestim­men den Alltag.

Faire Asylverfahren? Fehlanzeige! 

Von fai­ren Asyl­ver­fah­ren unter rechts­staat­li­chen Bedin­gun­gen kann auf den Inseln kei­ne Rede sein. Eine recht­li­che Bera­tung der ankom­men­den Schutz­su­chen­den fin­det in aller Regel nicht statt. Bera­tungs­an­ge­bo­te von NGOs wur­den ein­ge­stampft, ihr Rück­zug macht sich dra­ma­tisch bemerk­bar. Um wei­te­re Hilfs­an­ge­bo­te außer­halb der Lager zu errei­chen, ist die ein­ge­schränk­te Mobi­li­tät ein gro­ßes Hin­der­nis. Das alles führt dazu, dass ein Groß­teil der Schutz­su­chen­den ohne Unter­stüt­zung ihr Ver­fah­ren durchlaufen.

Dabei sind die Pro­ble­me in den Ver­fah­ren auch so schon gra­vie­rend. Bei­spiel Vul­nerabi­li­täts-Scree­ning: Dabei geht es dar­um, vor Beginn des Asyl­ver­fah­rens Schutz­su­chen­de zu iden­ti­fi­zie­ren, die beson­de­re Bedürf­nis­se haben und wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind. Dazu gehö­ren bspw. Fol­ter­op­fer, Men­schen mit schwe­ren (psy­chi­schen) Erkran­kun­gen, aber auch Allein­er­zie­hen­de mit ihren Kin­dern. Auf den Inseln kommt es bei die­sem Scree­ning sys­te­ma­tisch zu weit­rei­chen­den Ver­zö­ge­run­gen – zusätz­lich ver­stärkt durch den Man­gel an medi­zi­ni­schem und psy­cho­lo­gi­schem Per­so­nal. In der Fol­ge wird auch bei beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Men­schen das Asyl­ver­fah­ren ohne Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Vul­nerabi­li­tät und sich dar­aus erge­ben­der Ver­fah­rens- und Unter­brin­gungs­an­sprü­che durch­ge­führt. Ein wei­te­rer Bruch der Qua­li­täts­stan­dards euro­päi­scher Asylverfahren.

Vie­le Schutz­su­chen­de sind zudem von einer inhalt­li­chen Prü­fung ihrer Asyl­grün­de aus­ge­schlos­sen. Durch eine Minis­te­ri­al­ent­schei­dung von 2021 wur­de die Tür­kei pau­schal für alle schutz­su­chen­den Men­schen aus Afgha­ni­stan, Syri­en, Soma­lia, Paki­stan und Ban­gla­desch für »sicher« erklärt. Ihre Asyl­an­trä­ge wer­den sys­te­ma­tisch als unzu­läs­sig abge­lehnt. Das hat gra­vie­ren­de Fol­gen: Sie erhal­ten nicht den Schutz, der ihnen zusteht, son­dern blei­ben in einer ewi­gen Lim­bo-Situa­ti­on. Denn, die ange­droh­te Abschie­bung in die Tür­kei kann seit 2020 nicht mehr durch­ge­setzt wer­den, da die Tür­kei die Rück­über­nah­me ver­wei­gert. Den­noch geht die Pra­xis wei­ter, die grie­chi­schen Behör­den leh­nen die Asyl­an­trä­ge von Per­so­nen aus den fünf Natio­nen als unzu­läs­sig ab. Und mehr noch: Regel­mä­ßig wer­den sie in Abschie­be­haft genom­men, ohne dass eine Abschie­bung in die Tür­kei mög­lich wäre. Mit EU-Ver­fah­rens­recht haben die Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren seit lan­gem nicht mehr viel gemein.

Schließ­lich erhal­ten selbst Schutz­su­chen­de, die einen Anspruch auf eine inhalt­li­che Prü­fung ihrer Asyl­grün­de haben, oft­mals kei­nen Zugang zum regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren. Statt­des­sen wer­den sie durch ein beschleu­nig­tes Grenz­ver­fah­ren gepeitscht, was ähn­lich wie das deut­sche Flug­ha­fen­ver­fah­ren sehr schnell durch­ge­führt wird und in dem ver­kürz­te Fris­ten gel­ten, um gegen die Ableh­nung eines Asyl­an­trags vor­zu­ge­hen. Die Fol­ge: Unfai­re und man­gel­haf­te Asylprüfungen.

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Das Lager auf Chi­os, aktu­ell in Bau. Hier sind Tei­le der 276 Mio. € aus der EU hin­ge­flos­sen. Foto: Greek Minis­try of Migra­ti­on and Asylum

Systematische Pushbacks bleiben an der Tagesordnung

Zwar stei­gen seit 2022 die Zah­len der Ankünf­te auf den grie­chi­schen Ägä­is-Inseln wie­der. 2022 wur­den knapp 13.000 Ankünf­te auf den Ägä­is-Inseln regis­triert, wäh­rend es 2021 ledig­lich über 4.000 waren. Noch 2019 kamen aller­dings knapp 60.000 Schutz­su­chen­de auf den Ägä­is-Inseln an. Im Ver­gleich zu den Ankunfts­zah­len vor der Pan­de­mie und in Rela­ti­on zu der all­ge­mei­nen Flucht­be­we­gung blei­ben die Ankunfts­zah­len damit gering, ein Erfolg für die rechts-kon­ser­va­ti­ve Nea Dimo­kra­tia und Regie­rungs­chef Mit­so­ta­kis, der in den Par­la­ments­wah­len die meis­ten Stim­men auf sich ver­ei­nen konn­te und nach der geschei­ter­ten Regie­rungs­bil­dung nun als Favo­rit in die Neu­wah­len am 25.06 geht.

Das ist in ers­ter Linie auf unrecht­mä­ßi­ge Zurück­wei­sun­gen, häu­fig unter Anwen­dung unmit­tel­ba­rer Gewalt, zurück­zu­füh­ren. Sie haben sich als zen­tra­le­rer Bestand­teil der Abwehr­stra­te­gie an der grie­chi­schen EU Außen­gren­ze eta­bliert. Zahl­rei­che Berich­te von NGOs, Journalist*innen und Gerichts­ver­fah­ren bele­gen die rechts­wid­ri­ge Pra­xis der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che, zu der die grie­chi­sche Regie­rung wei­ter­hin schweigt und aus denen auch die EU kei­ne Kon­se­quen­zen zieht.

Das Bei­spiel Grie­chen­land zeigt den Riss, der bereits in der Wah­rung der Grund- und Men­schen­re­che von Geflüch­te­ten in der EU klafft. Die­ser Riss wird mit den neu­en Plä­nen der EU nicht zuge­schüt­tet, son­dern vertieft.

Nun erhöht neu­es Video­ma­te­ri­al, dass im Mai 2023 von der New York Times ver­öf­fent­licht wur­de und die grie­chi­sche Küs­ten­wa­che wäh­rend eines Push­backs von 12 Schutz­su­chen­den im April 2023 zeigt, den Druck. Grie­chen­land hält wei­ter­hin an der Stra­te­gie fest, sich nicht zu den Anschul­di­gun­gen zu äußern. EU Innen­kom­mis­sa­rin Johans­son gab bekannt, die grie­chi­sche Regie­rung auf­ge­for­dert zu haben, den Vor­fall kom­plett und unab­hän­gig aufzuklären.

Die EU braucht eine Kehrtwende in der Asylpolitik!

Der »Hot­spot-Ansatz« und die Miss­ach­tung der Grund­rech­te von Schutz­su­chen­den kön­nen nicht getrennt von­ein­an­der betrach­tet wer­den. Die Her­ab­stu­fung von Schutz­su­chen­den, die hier pas­siert, bil­det den Nähr­bo­den für unmit­tel­ba­re Gewalt und Push­backs an den Außen­gren­zen. Das hat auch Kon­se­quen­zen für das sozia­le Gefü­ge in den Auf­nah­me­ge­sell­schaf­ten. Die Miss­ach­tung der Rechts­staat­lich­keit sowie Sta­chel­draht und Mau­ern ent­fal­ten auch hier ihre Spreng­kraft. Das grie­chi­sche Bei­spiel zeigt seit Jah­ren deut­lich, dass es eine Stär­kung dezen­tra­ler For­men der Auf­nah­me in klei­nen, offe­nen Struk­tu­ren braucht.

Der »New Pact«, der weni­ge Tage nach dem Brand in Moria auf Les­bos vor­ge­stellt wur­de, bringt nicht die ver­spro­che­ne Wen­de der euro­päi­schen Asyl­po­li­tik. Das Bei­spiel Grie­chen­land zeigt den Riss, der bereits in der Wah­rung der Grund- und Men­schen­re­che von Geflüch­te­ten in der EU klafft. Die­ser Riss wird mit den neu­en Plä­nen der EU nicht zuge­schüt­tet, son­dern vertieft.

(mz / ame / rsa)