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Foto: Christian Gohdes auf der Sea-Watch, 2018

Das Massensterben im Mittelmeer geht weiter und zivile Seenotrettungsorganisationen werden an ihrer Arbeit gehindert. Drei minderjährige Schutzsuchende, die »El Hiblu 3«, werden nach friedlichem Protest gegen einen illegalen Pushback auf Malta wegen Terrorismus angeklagt. Ein internationales Bündnis fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Mit »Not­ruf für Men­schen­rech­te« beti­telt die Men­schen­rechts­kom­mis­sa­rin des Euro­pa­rats, Dun­ja Mija­to­vic, ihren Bericht über die töd­li­che Ret­tungs­lü­cke auf dem Mit­tel­meer. Das Netz­werk »Alarm Pho­ne«, das eine Hot­line für in See­not gera­te­ne Schutz­su­chen­de betreibt, beschreibt in dem Bericht über ihre Arbeit im zen­tra­len Mit­tel­meer in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2020 einen »Kampf um jedes Boot«.

Tödliche Rettungslücke im zentralen Mittelmeer

Die See­not­leit­stel­len in Ita­li­en und Mal­ta reagie­ren oft nur mit gro­ßer Ver­zö­ge­rung auf Not­ru­fe. Sie set­zen damit das Leben von Schutz­su­chen­den leicht­fer­tig aufs Spiel und miss­ach­ten ihre see- und men­schen­recht­li­chen Verpflichtungen.

2020 kamen über die zen­tra­le Mit­tel­meer­rou­te 36.435 Schutz­su­chen­de in Euro­pa an. 983 Men­schen ver­lo­ren auf der Über­fahrt ihr Leben. Die Dun­kel­zif­fer dürf­te jedoch noch höher als in frü­he­ren Jah­ren sein, da kaum noch staat­li­che Schif­fe oder Schif­fe von See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen im Ein­satz sind. Die zen­tra­le Mit­tel­meer­rou­te bleibt eine der töd­lichs­ten Flucht­rou­ten der Welt.

Kriminalisierung von ziviler Seenotrettung

Das Recht auf Leben wird seit Jah­ren nur von zivi­len See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen kon­se­quent ver­tei­digt. Für ihren Ein­satz wer­den sie jedoch sys­te­ma­tisch an ihrer Arbeit gehin­dert. In Ita­li­en und Mal­ta wer­den ihre Schif­fe regel­mä­ßig mit faden­schei­ni­gen büro­kra­ti­schen Argu­men­ten festgesetzt.

Die Lis­te der Vor­wür­fe ist der­weil so lang wie krea­tiv. Das Ret­tungs­schiff »Alan Kur­di« der Orga­ni­sa­ti­on Sea Eye wur­de am 10. Okto­ber 2020 fest­ge­setzt, unter ande­rem da es kei­ne aus­rei­chen­de Anzahl an Toi­let­ten an Bord habe. Die »Sea Watch 3« der Orga­ni­sa­ti­on Sea Watch wur­de am 22. März 2021 fest­ge­setzt Unter ande­rem wird der zyni­sche Vor­wurf gegen sie erho­ben, nach der Ret­tung von 363 Men­schen habe das Schiff zu vie­le Per­so­nen an Bord transportiert.

Immer wie­der wird aber auch straf­recht­lich gegen Seenotretter*innen vor­ge­gan­gen. Gegen Aktivist*innen der See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on »Medi­ter­ra­nea Saving Humans« wird seit 01. März 2021 wegen »Bei­hil­fe zu ille­ga­ler Ein­wan­de­rung« ermittelt.

Obwohl die ita­lie­ni­sche Regie­rung im Okto­ber 2020 das umstrit­te­ne Dekret des ehe­ma­li­gen Innen­mi­nis­ters, Matteo Sal­vi­ni, zurück­ge­nom­men hat, das Stra­fen in Mil­lio­nen­hö­he für zivi­le See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen vor­sah, geht die Pra­xis des Schi­ka­nie­rens und der Kri­mi­na­li­sie­rung also weiter.

»El Hiblu 3« – Terrorismusvorwürfe wegen friedlicher Notwehr 

Die Abwe­sen­heit von zivi­len und staat­li­chen Ret­tungs­schif­fen erhöht die Rele­vanz pri­va­ter Han­dels­schif­fe in der See­not­ret­tung. Wie­der­holt haben Han­dels­schif­fe jedoch Schutz­su­chen­de aus See­not geret­tet und zurück nach Liby­en gebracht, obwohl dies kein »siche­rer Ort« für sie ist – wie auch der UNHCR in einem Posi­ti­ons­pa­pier vom Sep­tem­ber 2020 wie­der­holt. Eine Aus­schif­fung in einem »siche­ren Ort« ist in inter­na­tio­na­lem See- und Flücht­lings­recht festgeschrieben.

Drei, zu dem Zeit­punkt 15, 16 und 19 Jah­re alte, Schutz­su­chen­de ver­mit­teln und über­set­zen wäh­rend des fried­li­chen Pro­tests an Bord. Nach der Ankunft in Mal­ta wer­den die drei Jugend­li­chen inhaftiert. 

Vor fast genau zwei Jah­ren, am 27. März 2019, wäre es fast zu einem sol­chen Push­back durch ein Han­dels­schiff gekom­men. Das Han­dels­schiff »El Hib­lu 1« wird von einem Flug­zeug der EU-Mili­tär­mis­si­on EUNAVFOR MED-Ope­ra­ti­on »Iri­ni« ange­wie­sen, 108 Men­schen aus See­not zu ret­ten. Nach der Ret­tung nimmt der Kapi­tän ent­ge­gen sei­ner Aus­sa­ge gegen­über den Geret­te­ten Kurs auf Liby­en. Als den Schutz­su­chen­den dies bewusst wird, ver­su­chen sie den Kapi­tän von der Umkehr zu überzeugen.

Drei, zu dem Zeit­punkt 15, 16 und 19 Jah­re alte, Schutz­su­chen­de ver­mit­teln und über­set­zen wäh­rend des fried­li­chen Pro­tests an Bord. Der Kapi­tän kehrt schließ­lich um und fährt Rich­tung Mal­ta. Nach der Ankunft in Mal­ta wer­den die drei Jugend­li­chen inhaf­tiert. Sie sehen sich nun auf Mal­ta einer Ankla­ge unter ande­rem wegen Ter­ro­ris­mus aus­ge­setzt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihnen lebens­lan­ge Haft­stra­fen.

Statt Seenotrettung: Verlängerung des Bundeswehreinsatzes und Ausbildung der »libyschen Küstenwache«

Die Bun­des­re­gie­rung will den Bun­des­wehr­ein­satz im Rah­men der EU-Mili­tär­mis­si­on »Iri­ni« ver­län­gern. Die Mis­si­on soll vor­ran­gig den Frie­dens­pro­zess in Liby­en unter­stüt­zen. Ihr kommt aber auch die Aus­bil­dung der soge­nann­ten »liby­schen Küs­ten­wa­che« zu, einem Zusam­men­schluss von Mili­zen und Menschenhändlern.

In dem Antrag der Bun­des­re­gie­rung wie­der­holt die­se, es sei nicht Teil des Man­dats von »Iri­ni«, Daten an liby­sche Behör­den wei­ter­zu­ge­ben. Dem­ge­gen­über hat Josep Bor­rell, Hoher Ver­tre­ter der EU für Außen- und Sicher­heits­po­li­tik, im August 2020 auf eine Anfra­ge im Euro­pa­par­la­ment geant­wor­tet, Flug­zeu­ge der EU-Mis­si­on hät­ten in acht Fäl­len Daten von Boo­ten in See­not in der liby­schen Such- und Ret­tungs­zo­ne an die See­not­leit­stel­le in Tri­po­lis weitergegeben.

11.891

Men­schen wur­den 2020 min­des­tens zurück nach Liby­en geschleppt

Wäh­rend Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter, Hei­ko Maas, die Eva­ku­ie­rung von über 5.500 Schutz­su­chen­den seit Ende 2017 als Erfolg ver­bucht, wur­den allei­ne 2020 11.891 Schutz­su­chen­de durch die soge­nann­te »liby­sche Küs­ten­wa­che« zurück nach Liby­en und in die berüch­tig­ten Haft­la­ger gebracht, wo seit Jah­ren schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen von unmensch­li­cher Behand­lung bis zu Erschie­ßun­gen an der Tages­ord­nung sind.

Solidarität mit den »El Hiblu 3«

Ange­sichts der lebens­ge­fähr­li­chen Situa­ti­on von Schutz­su­chen­den in Liby­en müs­sen die EU und ihre Mit­glied­staa­ten den Auf­bau der soge­nann­ten »liby­schen Küs­ten­wa­che« been­den. Die EU muss statt­des­sen einen eige­nen See­not­ret­tungs­dienst ein­rich­ten und siche­re Flucht­we­ge nach Euro­pa schaf­fen, um dem Ster­ben im Mit­tel­meer zu begegnen.

Zivi­le See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen müs­sen unge­hin­dert arbei­ten dür­fen statt büro­kra­tisch schi­ka­niert und kri­mi­na­li­siert zu werden.

Gemein­sam mit rund 30 inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen for­dert PRO ASYL die sofor­ti­ge Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen die »El Hib­lu 3«.

(dm)