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Flüchtlinge bei ihrer Ankunft auf Lampedusa. In den italienischen Erstaufnahmelagern herrschen oft menschenunwürdige Verhältnisse - viele Flüchtlinge sind obdachlos. Weg können sie nicht: Die Dublin-Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge in dem EU-Land bleiben müssen, welches sie zuerst erreichen. Nun wird eine Reform diskutiert. Foto: Giorgos Moutafis

Am Mittwoch will die EU-Kommission einen Vorschlag zur Quoten-Verteilung von Flüchtlingen vorstellen. Für die Betroffenen würde das aber kaum Verbesserungen bringen. Das Problem lösen könnte nur eine Regelung, die Asylsuchende selbst entscheiden lässt, wo sie ihr Asylverfahren durchlaufen.

EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­dent Jun­ker will am Mitt­woch einen Vor­schlag zur Quo­ten­ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in Euro­pa vor­stel­len. »Um eine fai­re und aus­ge­gli­che­ne Betei­li­gung aller Mit­glied­staa­ten an die­sen gemein­sa­men Bemü­hun­gen sicher­zu­stel­len (…), benö­tigt die EU ein per­ma­nen­tes Sys­tem für die Auf­tei­lung der Ver­ant­wor­tung für gro­ße Zah­len von Flücht­lin­gen und Asyl­su­chen­den«, zitiert die „The Times“ ein ent­spre­chen­des EU-Papier.

Eine Quo­ten­re­ge­lung wür­de das bis­he­ri­ge Asyl­zu­stän­dig­keits­sys­tem ablö­sen. Lan­ge hat­ten Deutsch­land und ande­re Staa­ten im Zen­trum der EU dar­an fest­ge­hal­ten: Die Dub­lin-Rege­lung, nach der ein Schutz­su­chen­der in jenem EU-Staat zu blei­ben hat, in dem er erst­mals EU-Ter­ri­to­ri­um betre­ten hat, schien prak­tisch für die Staa­ten in der Mit­te der EU – und pro­ble­ma­tisch für die EU-Staa­ten an den Außen­gren­zen: Schließ­lich lan­den die meis­ten Schutz­su­chen­den zunächst in den Staa­ten am Ran­de Euro­pas – etwa in Ita­li­en, Grie­chen­land oder Ungarn.

Quo­ten­re­ge­lung: Deutsch­land müss­te weni­ger, Groß­bri­tan­ni­en mehr aufnehmen

Nach den jüngs­ten Anstie­gen der Flücht­lings­zah­len befür­wor­ten Deutsch­land und ande­re EU-Staa­ten aus der Mit­te Euro­pas plötz­lich einen ande­ren Mecha­nis­mus. Der Umschwung geht nicht auf die Ein­sicht zurück, dass das Dub­lin-Sys­tem für die Betrof­fe­nen unmensch­lich ist, son­dern auf die Hoff­nung hier­durch weni­ger Flücht­lin­ge auf­neh­men zu müssen.

Eine Quo­te könn­te sich am Brut­to­nin­lands­pro­dukt und der Ein­woh­ner­zahl ori­en­tie­ren. Län­der wie Deutsch­land, Öster­reich, Mal­ta, Zypern oder Schwe­den müss­ten dadurch weni­ger Asyl­su­chen­de als bis­her auf­neh­men – Staa­ten wie Groß­bri­tan­ni­en, Por­tu­gal oder Spa­ni­en deut­lich mehr. Dass sich die EU-Staa­ten auf eine Quo­ten-Rege­lung eini­gen ist daher mehr als unwahr­schein­lich. Groß­bri­tan­ni­en wird jede Art von Quo­ten­re­ge­lung ableh­nen, erklär­te das bri­ti­sche Innen­mi­nis­te­ri­um in einer ers­ten Reak­ti­on. Auch Tsche­chi­en und Ungarn haben bereits ange­kün­digt dage­gen zu stimmen.

Kei­ne Eini­gung in Sicht: Es bleibt wohl bei der unmensch­li­chen Dublin-Regelung

Ange­sichts der poli­ti­schen Dif­fe­ren­zen zwi­schen den EU-Staa­ten wird es wohl bei dem Dub­lin-Sys­tem blei­ben. Für zehn­tau­sen­de Schutz­su­chen­de bedeu­tet dies, dass sie wei­ter­hin zwi­schen den EU-Staa­ten hin- und her­ge­scho­ben wer­den. Im Erst­ein­rei­se­land kön­nen sie nicht blei­ben, da Flücht­lin­ge in vie­len der EU-Staa­ten an den Außen­gren­zen unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen lei­den. Flücht­lin­ge wer­den in Län­dern wie Grie­chen­land, Ita­li­en, Ungarn und Bul­ga­ri­en zu Obdach­lo­sen gemacht, erle­ben schlimms­te Armut und Über­grif­fe. Rei­sen sie jedoch wei­ter in ande­re EU-Staa­ten, wie etwa Deutsch­land droht ihnen die Abschie­bung in den Erst­ein­rei­se­staat. Flücht­lin­ge irren so oft jah­re­lang durch Euro­pa, ohne jemals in Sicher­heit ankom­men zu können.

Quo­ten sind kei­ne Lösung 

Doch auch das vor­ge­schla­ge­ne Quo­ten­mo­dell ist kei­ne Lösung. Allen Quo­ten­mo­del­len ist gemein, dass sie allein an den Inter­es­sen der Staa­ten – und nicht der Schutz­su­chen­den – ori­en­tiert sind. Sie alle wür­den nichts dar­an ändern, dass Asyl­su­chen­de in Län­der gezwun­gen wer­den, wo sie kei­ne men­schen­wür­di­gen Auf­nah­me­be­din­gun­gen und Asyl­ver­fah­ren vor­fin­den. Dar­auf zu hof­fen, dass per­spek­ti­visch EU-weit glei­che Asyl-Stan­dards gel­ten, ist aus heu­ti­ger Sicht völ­lig unrea­lis­tisch. Eine Quo­ten­re­ge­lung wür­de – genau wie das gel­ten­de Dub­lin-Sys­tem – so weit an den exis­ten­zi­el­len Bedürf­nis­sen der Betrof­fe­nen vor­bei gehen, dass ihnen letzt­end­lich nichts ande­res übrig bleibt, als den „zustän­di­gen“ Staat zu ver­las­sen. An dem jet­zi­gen Pro­blem der umher­ir­ren­den Schutz­su­chen­den wür­de sich durch eine Quo­te nichts verändern.

Für die freie Wahl des Erstaufnahmelandes

Im „Memo­ran­dum: Für ein gerech­tes und soli­da­ri­sches Sys­tem der Ver­ant­wort­lich­keit“ haben PRO ASYL, Wohl­fahrts­ver­bän­de, Rich­ter- und Anwalts­ver­ei­ne die For­de­rung nach dem Prin­zip der frei­en Wahl des Mit­glied­staa­tes für Asyl­su­chen­de ent­wi­ckelt. Dem­nach sol­len Asyl­su­chen­de selbst ent­schei­den kön­nen, in wel­chem EU-Staat sie ihr Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen. Damit die Frei­wil­lig­keit der Wahl des Asyl­or­tes tat­säch­lich gewähr­leis­tet ist, muss den Asyl­su­chen­den auch die (Durch-)Reise hin zu dem Land ihrer Wahl ermög­licht wer­den. Sie dür­fen also an den EU-Außen­gren­zen nicht zurück­ge­wie­sen wer­den, son­dern sie müs­sen Durch­rei­se-Papie­re für die Rei­se in das EU-Land ihrer Wahl erhal­ten. Klingt uto­pisch? Es ist aber ver­nünf­tig – aus fol­gen­den Gründen:

1. Schnel­le­re Integration

Für das Modell der frei­en Wahl des Asyl­or­tes spricht die schnel­le­re Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen. Denn die­se gehen nach allen Erfah­run­gen dort­hin, wo sie auf bereits bestehen­de Com­mu­ni­ties tref­fen, die wie ein Inte­gra­ti­ons­ka­ta­ly­sa­tor wir­ken: Sie ver­mit­teln Woh­nun­gen, Jobs und geben eine Ori­en­tie­rung in der neu­en Heimat.

2. Weni­ger Abschottung

Wenn nicht mehr der Ort der Ein­rei­se in die EU über die Zustän­dig­keit für das Asyl­ver­fah­ren ent­schei­det, wird der Druck auf die EU-Außen­staa­ten, ihre Gren­ze abzu­schot­ten, deut­lich redu­ziert. Dadurch sinkt die Moti­va­ti­on für völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen an der Grenze.

3. Bes­se­re Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Flüchtlinge

Wenn Asyl­su­chen­de frei wäh­len kön­nen, wer­den sie in das EU-Land gehen, wo sie men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me­be­din­gun­gen und ein fai­res Asyl­ver­fah­ren vor­fin­den. Ein Recht auf freie Wahl des Asyl­lan­des wür­de damit viel Leid unter den Flücht­lin­gen mildern.

4. Ein­wan­de­rung ist etwas Positives

Dem Free-Choice-Modell wird ent­ge­gen gehal­ten, dass damit ein Ungleich­ge­wicht bei der Ver­tei­lung der Flücht­lin­ge in der EU ent­ste­hen wür­de. Gera­de von deut­schen Poli­ti­kern wird immer als Befürch­tung geäu­ßert, es wür­den noch mehr Flücht­lin­ge nach Deutsch­land kom­men. Dies ist jedoch eine ver­eng­te nega­ti­ve Sicht­wei­se auf Migra­ti­on: Es ist an der Zeit, Ein­wan­de­rung als Chan­ce für alle Sei­ten zu erken­nen, statt Flücht­lin­ge nur als Belas­tung darzustellen.

5. Soli­da­ri­tät durch finan­zi­el­len Lastenausgleich

Man kann bes­ser Geld ver­schie­ben als Men­schen. Etwa­ige Ungleich­hei­ten bei der Auf­nah­me von Asyl­su­chen­den kön­nen durch finan­zi­el­le Aus­gleich­fonds zumin­dest teil­wei­se kom­pen­siert wer­den. Damit wer­den EU-Staa­ten, die weni­ger Asyl­su­chen­de auf­neh­men, nicht aus der Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz entlassen.

6. Weni­ger Bürokratie

Das Dub­lin-Sys­tem ist ein Büro­kra­tie-Mons­ter. Unzäh­li­ge Behör­den­mit­ar­bei­ter wer­den rund um die Uhr damit beschäf­tigt, dafür zu sor­gen, dass Asyl­su­chen­de von Land A nach Land B gezwun­gen wer­den. Hin­zu kom­men das Betrei­ben von Abschie­bungs­haft­an­stal­ten, der Ein­satz der Grenzpolizist_innen und, nicht zu ver­ges­sen, die stän­di­ge Befas­sung von Rechtsanwält_innen und Gerich­ten. Die­ser Auf­wand fällt nur des­we­gen an, weil man dem Wil­len der Flücht­lin­ge kei­ne Beach­tung schen­ken möchte.

7. Euro­päi­sche Stan­dards schaf­fen und durchsetzen

Man­che wen­den gegen das Freie-Wahl-Modell ein, dass es zur Fol­ge hät­te, dass die EU-Staa­ten ihre Asyl-Stan­dards her­ab­sen­ken wür­den, um mög­lichst nicht als Ziel­land von Flücht­lin­gen aus­er­wählt zu wer­den. Das Gegen­teil ist der Fall: Das jet­zi­ge Dub­lin-Sys­tem führt dazu, dass in den EU-Rand­staa­ten kata­stro­pha­le Bedin­gun­gen herr­schen und durch bru­ta­le Grenz­ab­schot­tung und ille­ga­le Zurück­wei­sun­gen (Push-Backs) ver­sucht wird, zu ver­hin­dern, dass Flücht­lin­ge ihren Asyl­an­trag stel­len kön­nen. Außer Fra­ge steht jedoch: Das euro­päi­sche Asyl­recht muss wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, schon bestehen­de Stan­dards müs­sen tat­säch­lich durch­ge­setzt werden.

8. Rea­li­tät anerkennen

Die Asyl­su­chen­den gehen schon heu­te dort­hin, wo sie Anknüp­fungs­punk­te haben. Wer wür­de in Zei­ten der größ­ten Not nicht auf die Unter­stüt­zung sei­ner eige­nen Fami­lie zäh­len wol­len? Aber auch ande­re Grün­de für die Wahl eines bestimm­ten Lan­des sind nach­voll­zieh­bar. Die Abstim­mung über die Wahl des Asyl­or­tes fin­det schon heu­te mit den Füßen statt. Es ist Teil einer ver­nünf­ti­gen Poli­tik, die­se Rea­li­tä­ten anzu­er­ken­nen. Flücht­lin­ge gehen in das Land ihrer Wahl, dies muss end­lich legal mög­lich werden.

Memo­ran­dum Flücht­lings­auf­nah­me in der Euro­päi­schen Uni­on: Für ein gerech­tes und soli­da­ri­sches Sys­tem der Ver­ant­wort­lich­keit. (pdf download)

EU-Kom­mis­si­on: Asyl­su­chen­de sol­len nach Quo­ten ver­teilt wer­den (27.05.15)

EU will Quo­ten und Mili­tär­ein­satz: War­me Wor­te, har­te Taten (15.05.15)