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Griechenland, Kreta, Mitte Mai: Gestrandete Bootsflüchtlinge wurden von den Behörden für die erste Nacht in einer verlassenen Turnhalle untergebracht. Zur „Registrierung“ der vor allem aus Syrien stammenden Schutzsuchenden schrieben Behördenvertreter den Flüchtlingen Nummern auf den Unterarm. Quelle: <a href="http://infomobile.w2eu.net/2015/05/15/greek-authorities-mark-arms-of-in-crete-stranded-syrian-refugees-with-registration-numbers/">Infomobil</a>

Die EU-Kommission drängt auf eine Quotenregelung zur Verteilung von Asylsuchenden in der EU. Doch zahlreiche EU-Staaten verwehren sich dem Reformvorhaben. Vor allem aber würde die Regelung das Grundproblem der bislang geltenden Dublin-Regelung nicht lösen: Flüchtlinge würden weiterhin wie Stückgut behandelt.

Wie die Süd­deut­sche Zei­tung vor­ab berich­te­te hat die EU-Kom­mis­si­on in Brüs­sel heu­te den Mit­glieds­staa­ten vor­schla­gen, rund 40.000 Schutz­su­chen­de im Rah­men einer Not­fall­maß­nah­me aus Ita­li­en und Grie­chen­land in ande­re EU-Staa­ten umzu­sie­deln, um die bei­den Län­der zu entlasten.

In Grie­chen­land kamen allein in den letz­ten zwei Tagen über 1.200 Schutz­su­chen­de auf den Ägä­is-Inseln an, wo sie oft kaum Erst­ver­sor­gung erhal­ten, über kurz oder lang obdach­los auf der Stra­ße lan­den und auf­grund des kaum exis­tie­ren­den Asyl­sys­tems so gut wie kei­ne Chan­ce haben, einen Asyl­an­trag zu stel­len. Auch Flücht­lin­ge, die über das zen­tra­le Mit­tel­meer nach Ita­li­en flie­hen, erhal­ten dort kei­ne ange­mes­se­ne Ver­sor­gung. In Ita­li­en, wo von Janu­ar bis Anfang Mai 2015 rund 35.500 Schutz­su­chen­de anlan­de­tenist das Auf­nah­me­sys­tem längst kol­la­biert, vie­len Schutz­su­chen­den droht über kurz oder lang Obdachlosigkeit.

Quo­ten als Alter­na­ti­ve zu Dub­lin III?

Die Umver­tei­lung soll auf der Grund­la­ge einer Quo­ten­re­ge­lung erfol­gen, die die EU-Kom­mis­si­on gene­rell als Alter­na­ti­ve zum bis­he­ri­gen Sys­tem der Dub­lin-III-Ver­ord­nung vor­schlägt. Der Ver­tei­lungs­schlüs­sel soll Bevöl­ke­rungs­zahl, Wirt­schafts­lei­tung und Arbeits­lo­sen­quo­te der EU-Staa­ten berücksichtigen.

Auch wenn eine soge­nann­te „Relo­ca­ti­on“ von Flücht­lin­gen aus den EU-Rand­staa­ten, in denen Schutz­su­chen­de in Not und Elend leben, wün­schens­wert ist, geht der Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on aus zwei Grün­den an der Rea­li­tät vorbei:

Zahl­rei­che Mit­glied­staa­ten ver­weh­ren sich den Plä­nen der EU-Kom­mis­si­on. Frank­reichs Pre­mier­mi­nis­ter Manu­el Valls sprach sich gegen eine Quo­ten­re­ge­lung aus. Der Rege­lung ent­spre­chend müss­te Frank­reich 14 Pro­zent der Flücht­lin­ge auf­neh­men, an zwei­ter Stel­le nach Deutsch­land (18 Pro­zent). Auch Polen, Ungarn, Däne­mark und vor allem Groß­bri­tan­ni­en leh­nen den Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on ab.

Kei­ne Rück­sicht auf die Bedürf­nis­se der Betroffenen

Vor allem aber wür­de der Vor­schlag nichts an der Tat­sa­che ändern, dass Flücht­lin­ge wei­ter­hin gegen ihren Wil­len zwangs­ver­teilt wür­den. Flücht­lin­ge ver­fol­gen das legi­ti­me Inter­es­se, dort­hin zu flie­hen, wo sie am ehes­ten Chan­cen haben, sich ein neu­es, selbst­be­stimm­tes Leben auf­zu­bau­en – und damit dort­hin, wo sie Bezugs­punk­te wie Ange­hö­ri­ge, Freun­de oder Bekann­te haben, die ihnen die Inte­gra­ti­on erleich­tern können.

Deutsch­land ist daher eines der Haupt­ziel­län­der: Euro­pa­weit lebt hier die höchs­te Zahl von Flücht­lin­gen aus Syri­en, Irak, und Afgha­ni­stan: Über 130.000 Syrer, rund 90.000 Ira­ker und rund 75.000 Afgha­nen leben z.T. seit Jah­ren in Deutsch­land. In ande­ren EU-Staa­ten leben weit­aus weni­ger Men­schen aus den genann­ten Staaten.

Als Fol­ge einer star­ren Zwangs­ver­tei­lung wür­den Flücht­lin­ge wei­ter­hin gezwun­gen sein, mit Hil­fe von Schlep­pern kreuz und quer durch Euro­pa zu rei­sen. Wei­ter­hin wür­den ihnen Abschie­bun­gen in EU-Staa­ten dro­hen, in denen sie kei­ne Aus­sicht auf eine neue Lebens­per­spek­ti­ve haben.  Dies wäre kei­ne Ver­bes­se­rung gegen­über dem jet­zi­gen Dub­lin-Sys­tem, das vor­sieht, dass Schutz­su­chen­de in dem EU-Staat blei­ben müs­sen, den sie zuerst betre­ten haben.

Free Choice statt Zwangsverteilung

PRO ASYL setzt sich gemein­sam mit dem Deut­schen Anwalts­ver­ein, der Dia­ko­nie Deutsch­land, AWO, dem Pari­tä­ti­schen, der Neu­en Rich­ter­ver­ei­ni­gung und ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen dafür ein, dass die berech­tig­ten Belan­ge der Flücht­lin­ge berück­sich­tigt wer­den und Flücht­lin­ge in dem Land den Asyl­an­trag stel­len, das sie errei­chen möch­ten. Das gemein­sam ver­öf­fent­lich­te „Memo­ran­dum: Für ein gerech­tes und soli­da­ri­sches Sys­tem der Ver­ant­wort­lich­keit“ schlägt vor, dass Ungleich­ge­wich­te zwi­schen den EU-Staa­ten durch einen finan­zi­el­len Aus­gleich kom­pen­siert wer­den – denn Geld lässt sich frag­los unpro­ble­ma­ti­scher hin- und her­trans­fe­rie­ren als Menschen.

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