05.12.2014
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Schon längst hätten die EU-Staaten zahlreiche Möglichkeiten gehabt, in Nordafrika festsitzende Flüchtlinge aufzunehmen. Tausende Menschen, die 2011 nach Tunesien geflohen waren, saßen viele Monate in diesem Wüstenlager fest. Doch erst nach 18 Monaten Wartezeit im Camp Choucha durften 2012 dann gerade einmal 195 der Betroffenen nach Deutschland einreisen. Angesichts dieser Tatsachen ist anzunehmen, dass der Vorstoß der EU-Innenminister, Auffanglager in Nordafrika zu errichten, nicht der Aufnahme von Schutzsuchenden in Europa dient, sondern deren Abwehr. Foto: flickr / Guerric

Die EU-Innenminister beraten heute darüber, in Nordafrika „Asylzentren“ einzurichten. In Transitstaaten wie Libyen, Tunesien und Marokko sollen Auffanglager eingerichtet werden, in denen Flüchtlinge untergebracht werden sollen – dort soll ihr Recht auf Asyl in Europa geprüft werden. Der Vorschlag ist hochproblematisch.

Schutz­su­chen­den durch Asyl­ver­fah­ren in Nord­afri­ka lega­le Wege nach Euro­pa zu eröff­nen und ihnen so die lebens­ge­fähr­li­che Flucht nach Euro­pa zu erspa­ren – das klingt gut. Doch näher betrach­tet ist der Vor­stoß der EU-Innen­mi­nis­ter, den unter ande­ren Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas DeMai­zè­re unter­stützt, höchst gefährlich.

Staa­ten wie Ägyp­ten, in denen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung sind, aber auch Tune­si­en oder Marok­ko, die sich in poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Tran­si­ti­ons­pro­zes­sen befin­den, sind abso­lut unge­eig­net, um dort Auf­nah­me­zen­tren einzurichten.

Kein recht­staat­li­ches Verfahren

In Auf­fang­la­gern in Nord­afri­ka gibt es kei­ne rechts­staat­li­chen Garan­tien für die Prü­fung von Asyl­an­trä­gen. Ver­fah­rens­ga­ran­tien der EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie wür­den dort nicht gel­ten. Der Kern eines rechts­staat­li­chen Ver­fah­rens besteht in der Mög­lich­keit, nega­ti­ve Behör­den­ent­schei­dun­gen von einem Gericht über­prü­fen zu las­sen. Dies wäre in den genann­ten Staa­ten nicht möglich.

Eben­so wären die Betrof­fe­nen nicht durch unab­hän­gi­ge Rechts­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­tin­nen ver­tre­ten; Ver­fah­rens­be­ra­tung durch Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen könn­te nicht durch­ge­führt wer­den. Die­se Beden­ken bestün­den auch dann, wenn die Flücht­lings­an­er­ken­nung und damit die Ent­schei­dung, wer in die EU ein­rei­sen dürf­te, in den Zen­tren durch UNHCR erfolgten.

Kei­ne Aufnahmegarantie

Auch droht, dass aner­kann­te Flücht­lin­ge aus den Tran­sit- und Auf­nah­me­zen­tren ohne Asyl­land blei­ben. Ange­sichts der gerin­gen Bereit­schaft zahl­rei­cher EU- Mit­glied­staa­ten, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men, ist es höchst frag­lich, ob all jene aner­kann­ten Flücht­lin­ge einen Auf­nah­me­staat fän­den. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass die EU-Staa­ten sich bis­lang kaum bereit erklär­ten, vom UNHCR aner­kann­te Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men, ist zu befürch­ten, dass sich die Mit­glied­staa­ten der EU über die Aus­la­ge­rung des Ver­fah­rens nach Nord­afri­ka die­ser Ver­ant­wor­tung ent­zie­hen wer­den und den Schutz­su­chen­den kei­ne ande­re Opti­on bleibt, als auf eige­ne Faust die gefähr­li­che Flucht nach Euro­pa anzutreten.

Kei­ne Alter­na­ti­ve zur Seenotrettung

Das Ver­spre­chen, die Ein­rich­tung sol­cher Lager könn­te das Ster­ben auf dem Mit­tel­meer been­den, droht rea­lis­tisch gese­hen daher ein lee­res Ver­spre­chen zu blei­ben, dass allein dazu dient, die Abschie­bung der Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz von der EU auf die Tran­sit­staa­ten als huma­ni­tä­re Tat zu ver­klä­ren. Auf­fang­la­ger in Nord­afri­ka dür­fen daher kei­nes­falls als Alter­na­ti­ve zur See­not­ret­tung im Mit­tel­meer betrach­tet werden.

PRO ASYL setzt sich zwar dafür ein, dass für Flücht­lin­ge im Rah­men von Resett­le­ment-Pro­gram­men oder Auf­nah­me­kon­tin­gen­ten ein Staat gefun­den wird, der sie auf­nimmt. Davon muss jedoch das Recht des Ein­zel­nen, in einem indi­vi­du­el­len Ver­fah­ren einen Asyl­an­trag zu stel­len, unbe­rührt bleiben.

Kein indi­vi­du­el­les Recht auf Asyl für die Betroffenen

Es ist aus unse­rer Sicht zu befürch­ten, dass die Ein­rich­tung von Aus­rei­se- und Tran­sit­zen­tren in den nord­afri­ka­ni­schen Staa­ten die­ses indi­vi­du­el­le Recht unter­lau­fen wür­de. Aus dem indi­vi­du­el­len Recht auf Asyl der betrof­fe­nen Schutz­su­chen­den droht das Recht der EU-Staa­ten zu wer­den, nach poli­ti­schem Gus­to Schutz­su­chen­de aus den Auf­fang­la­gern Nord­afri­kas auf­zu­neh­men – oder sie in dort auf unbe­stimm­te Zeit fest­zu­hal­ten, um sie von Euro­pa fern zu halten. 

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