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„Khartoum Erklärung“: Wie Europa Flüchtlinge aus Afrika abwehren möchte
In Rom trafen sich Vertreter von 58 Staaten Europas und Afrikas. Heraus kam die sogenannte „Khartoum Erklärung“, die eine Abwehr von Flüchtlingen bereits weit vor den EU-Grenzen vorsieht. Dabei scheint jedes Mittel recht. Mitreden durften auch Vertreter der Militärdiktatur Eritrea, dem „Nordkorea Afrikas“.
Am Freitag, 28. November 2014, trafen sich die EU-Außen- und Innenminister in Rom, um die sogenannte „Khartoum Erklärung“ zu verabschieden. Insgesamt versammelten sich VertreterInnen aus 58 Staaten Europas und Afrikas, um über die Flüchtlingspolitik der kommenden Jahre zu debattieren. Der neu initiierte Khartoum Prozess soll die Kooperation zwischen der EU und Herkunfts- sowie Transitländern von Flüchtlingen intensivieren, die vom Horn von Afrika aus versuchen, Schutz in Europa zu finden. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung von „irregulärer Migration“, Menschenhandel und der Schleusung von Flüchtlingen und Migrant_innen mit dem Ziel, Schutzsuchende vor der Überfahrt nach Europa abzuhalten. Kooperiert werden soll mit den Herkunftsländern Äthiopien, Sudan, Eritrea, Süd Sudan, Somalia, Djibouti und Kenia sowie mit den Transitländern Libyen, Ägypten und Tunesien. Am Tisch saßen in Rom auch VertreterInnen der Militärdiktatur Eritreas und des zerfallenen Staats Somalia – Staaten, aus denen tausende Menschen jährlich Asyl in Deutschland suchen. Von Januar bis September 2014 stellten fast 10.000 Flüchtlinge aus Eritrea ein Asylgesuch in Deutschland, womit das Land auf Platz drei der Hauptherkunftsländer lag. Die Anerkennungsquote bei den geprüften Gesuchen eritreischer Schutzsuchender lag bei rund 99 Prozent.
Nach einer Meldung von dpa sagte Bundesinnenminister de Maizière in Rom: „Das Ziel ist, dass wir mit Herkunftsländern arbeiten, um Fluchtursachen zu vermindern. Dass wir mit den Transitländern arbeiten, um zu erreichen, dass nicht durch diese Länder illegale Migration stattfindet.“ De Maizière sprach sich für eine „abgestimmte, verzahnte, vernetzte und gemeinsame“ Strategie von Innen- und Außenpolitik aus. „Flüchtlingspolitik darf nicht erst an den Grenzen Deutschlands beginnen“, mahnte er. Ziel sei es, Schlepperbanden die Grundlage zu nehmen und eine koordinierte Rückführpolitik zu ermöglichen. „Wenn es gelingt, illegale Wege zu verschließen, bin ich bereit, in etwa gleichem Umfang auch legale Möglichkeiten nach Europa zu öffnen. Beides zusammen wird aber nicht gehen“, erklärte der Minister. Vor allem in Libyen müsse eine langfristige Stabilisierung gelingen.
Dass die Erklärung der Innen- und Außenminister von der Absichtserklärung de Maizières „legale Wege nach Europa zu öffnen“ kaum Anzeichen enthält, entspricht der Stoßrichtung der EU-Flüchtlingspolitik der letzten Jahre: Anstatt legale Wege zu öffnen, um endlich weitere Todesfälle zu verhindern, sollen neue Auslagerungsstrategien im „Dialog“ mit den betroffenen Ländern umgesetzt werden. Länder, in denen die menschenrechtliche Situation von Schutzsuchenden schlicht katastrophal ist. Der Khartoum Prozess ist eine Folge der „Task Force Mittelmeer“, die nach der Katastrophe vom 3. Oktober 2013 vor Lampedusa ins Leben gerufen wurde. Er fügt sich in eine Reihe repressiver politischer Maßnahmen ein, die von der Taskforce vorangetrieben wurden. Dazu gehört nicht nur die Stärkung von Frontex, sondern auch die Einrichtung des Grenzüberwachungssystems Eurosur.
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