12.11.2014

Bundesinnenminister DeMaizière hat gegenüber den Medien erklärt, dass „Willkommens- und Ausreisezentren“ außerhalb Europas in Transitländern eingerichtet werden sollen. Sein Vorstoß ähnelt einem des ehemaligen Innenministers Otto Schilys von 2004. Der Vorschlag ist heute so falsch wie damals.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re hat im Mor­gen­ma­ga­zin des ZDF heu­te erläu­tert, dass „Will­kom­mens- und Aus­rei­se­zen­tren“ außer­halb Euro­pas ein­ge­rich­tet wer­den sol­len. „Was wir eigent­lich brau­chen – das haben wir auch mit den Innen­mi­nis­tern bespro­chen – wir müs­sen in den Tran­sit­län­dern mög­li­cher­wei­se so etwas wie Will­kom­mens- und Aus­rei­se­zen­tren machen.  Der UNHCR, das Welt­flücht­lings­werk der UNO könn­te sie betrei­ben, um dann zu ent­schei­den, wer geht zurück und wer kommt nach Euro­pa“, so der Bundesinnenminister.

In den Augen DeMai­zié­res stellt sich die See­not­ret­tungs­ak­ti­on Mare Nos­trum, die mehr als 150.000 Men­schen­le­ben ret­te­te, „als Brü­cke nach Euro­pa“ und „eine Art Bei­hil­fe für die Ver­mö­gen von Men­schen­händ­lern“ dar. Des­halb sol­len die Ret­tungs­ak­tio­nen been­det und die Flücht­lin­ge in den Tran­sit­län­dern auf­ge­fan­gen wer­den. Sein Vor­stoß erin­nert damit stark an die Visi­on Otto Schi­lys von Auf­fang­la­gern in Nord­afri­ka, in denen Schutz­su­chen­de schon in Tran­sit­län­dern abge­fan­gen wer­den sol­len. Schi­lys Vor­ha­ben stieß 2004 auf vehe­men­te Kri­tik von Menschenrechtsorganisationen.

PRO ASYL lehnt die Idee, Auf­fang­la­ger zum Bei­spiel in Nord­afri­ka zu errich­ten, vehe­ment ab.  Deutsch­land und Euro­pa wer­den ihrem men­schen­recht­li­chen Anspruch nicht gerecht, wenn sie die Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz immer wei­ter weg­schie­ben. Die Exter­na­li­sie­rung der Asyl­ver­fah­ren ist kei­ne Lösung für das Ster­ben von Flücht­lin­gen auf dem Meer son­dern ein Instru­ment zur Aus­he­be­lung des Asyl­rechts in Europa.

Die vier wich­tigs­ten Argu­men­te gegen soge­nann­te „Will­kom­mens­zen­tren“ in Transitländern:

1. Das Ster­ben im Mit­tel­meer wird nicht ver­hin­dert. Auf­fang­la­ger, die nur weni­gen Flücht­lin­gen eine Per­spek­ti­ve bie­ten, kön­nen Schutz­su­chen­de nicht davon abhal­ten, in see­un­tüch­ti­gen Boo­ten nach Euro­pa aufzubrechen.

2. Die Ziel­set­zung der Staa­ten in die­sem Kon­zept ist es, das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl in ein Gna­den­recht zu ver­wan­deln, nach dem sie sich selbst hand­ver­le­sen Flücht­lin­ge aus­wäh­len, denen sie die Ein­rei­se gestat­ten. Das Asyl­recht dage­gen ent­zieht sich per se einer poli­tisch moti­vier­ten Begren­zung der Zahl. Es rich­tet sich nach dem Schutz­be­dürf­nis der Betrof­fe­nen, nicht nach den Inter­es­sen des Staa­tes. Die­ses Ver­hält­nis wür­de umgekehrt.

3. In den soge­nann­ten „Will­kom­mens­zen­tren“ gibt kei­ne rechts­staat­li­chen Garan­tien: Zu einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­rens gehört, dass nega­ti­ve Behör­den­ent­schei­dun­gen von Gerich­ten über­prüft wer­den kön­nen. Dies wäre in Lagern in Nord­afri­ka nicht mög­lich. Außer­dem wäre eine unab­hän­gi­ge Bera­tung und Ver­tre­tung durch Rechts­an­wäl­te nicht mög­lich.  Mit dem Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren und Rechts­staat­lich­keit sind sol­che Vor­schlä­ge nicht zu vereinen.

4. Das Modell wür­de dazu füh­ren, dass auch Flücht­lin­ge, die in einem exter­na­li­sier­ten Ver­fah­ren aner­kannt wür­den, ohne Asyl­land blei­ben. Denn Unge­klärt ist bis­lang die Fra­ge, wel­cher Staat schließ­lich für die Auf­nah­me der als schutz­be­dürf­tig aner­kann­ten ver­ant­wort­lich ist. Es ist zu befürch­ten, dass sich die euro­päi­schen Staa­ten über die Aus­la­ge­rung des Ver­fah­rens in Tran­sit­staa­ten die­ser Ver­ant­wor­tung ent­zie­hen wollen.

Schwie­ri­ge bis kata­stro­pha­le Men­schen­rechts­la­ge in Transitstaaten

Neben die­sen grund­sätz­li­chen Ein­wän­den gegen die Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes in Tran­sit­staa­ten ist dar­an zu errin­nern, dass die aktu­el­le Men­schen­rechts­la­ge in den zen­tra­len Tran­sit­staa­ten eine sol­che Koope­ra­ti­on nicht zulie­ße: In Liby­en, dem der­zeit wich­tigs­ten Tran­sit­land für Schutz­su­chen­de auf der Flucht nach Euro­pa, herrscht Bür­ger­krieg. Auch in Ägyp­ten sind schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung. Human Rights Watch spricht vom „dra­ma­tischs­ten Nie­der­gang der Men­schen­rechts­la­ge in Ägyp­tens moder­ner Geschich­te unter der Regie­rung von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi“.

 

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