15.02.2023
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Die Ausländerbehörde in Frankfurt. Foto: PRO ASYL // Max Klöckner

Mehrere Monate Wartezeit, nicht angetretene Jobs, die dauerhafte Angst vor der Abschiebung – Tausende Menschen in Deutschland leiden unter der Überlastung der Ausländerbehörden. Ohne eine Aufstockung der Stellen und eine Neustrukturierung kann ein Neustart in der Migrationspolitik nicht funktionieren. PRO ASYL schlägt konkrete Maßnahmen vor.

Die Wart­zei­ten in Aus­län­der­be­hör­den lie­gen in ganz Deutsch­land aktu­ell bei meh­re­ren Mona­ten. Das hat für vie­le Men­schen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen: Geflüch­te­te bekom­men kei­ne Auf­ent­halts­er­laub­nis, Arbei­ten­de kei­ne Ver­län­ge­rung der Arbeits­er­laub­nis, Gedul­de­te kei­ne Ver­län­ge­rung ihrer Dul­dung. Eine Situa­ti­on, die die Men­schen schwer belas­tet, da gan­ze Exis­ten­zen von recht­zei­ti­gen Ter­mi­nen bei den Aus­län­der­be­hör­den abhängen.

Auf­grund der War­te­zei­ten gehen Jobs ver­lo­ren, Woh­nun­gen kön­nen nicht ange­mie­tet wer­den oder die Frist für das Stu­di­um wird ver­passt – für vie­le bedeu­tet sie auch eine andau­ern­de Angst vor der Abschie­bung. Selbst die Ver­län­ge­rung von Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen bei recht­mä­ßi­gem Auf­ent­halt klappt nicht mehr, wes­we­gen betrof­fe­ne Men­schen ihre Arbeits­plät­ze ver­lie­ren. Die­se War­te­zei­ten gefähr­den auch die Umset­zung wich­ti­ger Pro­jek­te der Bun­des­re­gie­rung wie das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht, die »Ein­bür­ge­rungs­of­fen­si­ve« oder die Fachkräfteeinwanderung.

Die Ent­las­tung der Betrof­fe­nen und damit auch die Ent­las­tung der Ver­wal­tung auf Bund‑, Län­der- und kom­mu­na­ler Ebe­ne muss auch ein The­ma des Flücht­lings­gip­fels am 16. Febru­ar 2023 sein.

Herr K. arbei­te­te in Ber­lin mit Dul­dung für eine Super­markt­ket­te. Vor Ablauf sei­ner Dul­dung bean­trag­te er die Ver­län­ge­rung sei­ner Dul­dung digi­tal. Doch da die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de kei­ne Ter­mi­ne zur Ver­fü­gung hat­te, erlosch sei­ne Dul­dung – sein Arbeit­ge­ber konn­te ihn so nicht mehr wei­ter beschäf­ti­gen. Damit nicht genug, für die Bean­tra­gung von Sozi­al­leis­tun­gen fehl­ten Doku­men­te. So muss­te Herr K. laut dem Flücht­lings­rat Ber­lin ein­ein­halb Mona­te finan­zi­ell selbst über­brü­cken, bis er end­lich einen Ter­min bei der Aus­län­der­be­hör­de bekam. Sein Arbeit­ge­ber stell­te ihn mit der neu­en Dul­dung glück­li­cher­wei­se wie­der ein.

Seit der ers­ten Zeit der Covid-19-Pan­de­mie sta­peln sich bei vie­len deut­schen Aus­län­der­be­hör­den die Akten. Aktu­ell ist die Lage in den Behör­den beson­ders pre­kär: Zu wenig Per­so­nal, hoher Kran­ken­stand und das bei einer hohen Arbeits­be­las­tung durch vie­le neue Anträ­ge, u.a. von Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne. Immer wie­der kommt es zu Beschwer­den. Zuletzt berich­te­te unter ande­rem die Hes­sen­schau über zahl­rei­che Pro­ble­me bei der Frank­fur­ter Aus­län­der­be­hör­de, nach­dem die Com­merz­bank öffent­lich die lan­gen War­te­zei­ten bei der Behör­de ange­pran­gert hatte.

Im Juli 2022 wen­det sich Herr A., ein jun­ger afgha­ni­scher Mann, erneut an das PRO ASYL Bera­tungs­team. Einen Monat zuvor war mit Unter­stüt­zung einer Bera­te­rin von PRO ASYL sein min­der­jäh­ri­ger Bru­der aus Bul­ga­ri­en nach Deutsch­land gebracht wor­den. Doch nun stell­te sich das nächs­te Pro­blem, denn trotz ver­schie­de­ner Ver­su­che konn­te Herr A. bis Stand heu­te (14. Febru­ar 2023) nie­man­den in der Aus­län­der­be­hör­de Frank­furt errei­chen, um sei­nen Bru­der anzu­mel­den. Auch der Aus­weis des Bru­ders lief im Juni 2022 ab und kann ent­spre­chend nicht erneu­ert wer­den. Die dras­ti­sche Kon­se­quenz: Auf­grund der feh­len­den Doku­men­te wird der 16-Jäh­ri­ge von kei­ner Schu­le akzep­tiert – und das acht Mona­te, nach­dem er in Deutsch­land ange­kom­men ist. Die bei­den von den Erleb­nis­sen in Afgha­ni­stan und der Flucht stark belas­te­ten Brü­der füh­len sich von den deut­schen Behör­den im Stich gelassen.

94 %

der Leiter*innen der Aus­län­der­be­hör­den sehen die Per­so­nal­si­tua­ti­on als angespannt

Eine bun­des­wei­te Umfra­ge des SWR vom August 2022 unter den Leiter*innen der Aus­län­der­be­hör­den zeigt zudem, dass die Pro­ble­me aller­orts die glei­chen sind. Im Mit­tel­punkt der Umfra­ge steht die Per­so­nal­si­tua­ti­on, die 94 Pro­zent der Behördenleiter*innen als min­des­tens »ange­spannt«, aber in der Mehr­heit als »sehr ange­spannt« bewer­ten. Für die Men­schen, denen mit dem Chan­cen-Auf­ent­halts­recht ein siche­rer Auf­ent­halt ver­spro­chen wur­de, könn­te sich die Bear­bei­tung ihrer Anträ­ge über Mona­te zie­hen – wäh­rend derer sie recht­lich wei­ter­hin nicht vor Abschie­bun­gen geschützt sind.

PRO ASYL for­dert ein kla­res Bekennt­nis von den Bun­des­län­dern, das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht nicht durch Abschie­bun­gen zu unterlaufen!

»Wer in Deutsch­land mit Dul­dung lebt, der hat kein rich­ti­ges Leben!«

Nafii Minachi, Betrof­fe­ner aus der PRO ASYL-Kam­pa­gne Recht auf Zukunft
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Auch dür­fen lan­ge War­te­zei­ten für Ter­mi­ne nicht den Betrof­fe­nen ange­las­tet wer­den. So darf zum Bei­spiel   Per­so­nen, deren Dul­dung abge­lau­fen und wegen War­te­zei­ten lan­ge nicht erneu­ert wur­de, die dar­aus ent­ste­hen­de Zeit ohne gül­ti­ge Auf­ent­halts­pa­pier nicht als  Hin­der­nis für eine Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen ange­las­tet werden.

Personalsituation verbessern, bestehendes Personal entlasten

Die Regis­trie­rung der Ukrai­ne­flücht­lin­ge hat neben dem regu­lä­ren All­tags­auf­kom­men zu einer wei­te­ren Über­las­tung der Aus­län­der­be­hör­den geführt. Nun steht zudem die Umset­zung des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts an. PRO ASYL for­dert daher mehr Per­so­nal in den Ausländerbehörden.

Aller­dings dau­ert es, bis neue Mit­ar­bei­ten­de ein­ge­stellt und ein­ge­ar­bei­tet sind. Ohne aus­rei­chen­de Aus­bil­dung sind wie­der Kom­pli­ka­tio­nen für die Betrof­fe­nen zu befürch­ten. Zudem sind auch jetzt schon aus­ge­schrie­be­ne Stel­len unbe­setzt, sodass blo­ße Aus­schrei­bun­gen nicht unbe­dingt aus­rei­chen müs­sen, um moti­vier­te und qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ten­de anzuwerben.

Wei­te­re im Koali­ti­ons­ver­trag bereits fest­ge­schrie­be­ne Neu­re­ge­lun­gen der Migra­ti­ons­po­li­tik könn­ten die Arbeits­be­las­tung des bestehen­den Per­so­nals redu­zie­ren. So hat die Bun­des­re­gie­rung geplant, die aus­gren­zen­de »Dul­dung Light« eben­so wie Arbeits­ver­bo­te abzu­schaf­fen und die Klä­rung der Iden­ti­tät mit Hil­fe einer eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung zu ermöglichen.

Was tun, wenn Auf­ent­halts- und Arbeits­er­laub­nis seit einem Monat abge­lau­fen sind und die Aus­län­der­be­hör­de ein­fach nicht erreich­bar ist? Mit der Fra­ge wen­det sich im Dezem­ber 2022 eine ukrai­ni­sche Stu­den­tin an PRO ASYL, die bereits seit 2016 in Deutsch­land lebt. Ab Sep­tem­ber hat­te sie sich um die regu­lär anste­hen­de Ver­län­ge­rung ihrer Auf­ent­halts- und Arbeits­er­laub­nis geküm­mert, wie Frau A. PRO ASYL schreibt. Ab Novem­ber habe sie mehr­fach täg­lich in der Aus­län­der­be­hör­de ange­ru­fen. Doch kein Erfolg: Ihre Auf­ent­halts- und Arbeits­er­laub­nis lau­fen ab. Da auch ihre aktu­el­le Arbeits­stel­le aus­läuft, ist sie ver­zwei­felt. Wie soll sie nun eine neue Stel­le fin­den, um ihre Lebens­hal­tungs­kos­ten und ihr Stu­di­um zu finanzieren?

Es braucht ein grundsätzliches Umdenken in den Behörden

Für den von der Bun­des­re­gie­rung geplan­ten »Neu­an­fang in der Migra­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­po­li­tik, der einem moder­nen Ein­wan­de­rungs­land gerecht wird« braucht es neben den poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen vor allem ein grund­sätz­li­ches Umden­ken in den Behör­den. Zu häu­fig erle­ben  Betrof­fe­ne ein auf Abwehr aus­ge­rich­te­tes Ver­hal­ten in Aus­län­der­be­hör­den bis hin zu Schi­ka­nen, anstatt dass ihnen der Weg zu bereits bestehen­den Mög­lich­kei­ten zur Arbeits­auf­nah­me und Auf­ent­halts­ver­fes­ti­gung geeb­net wird.

Eigent­lich soll­te Herr H. aus Afgha­ni­stan im ver­gan­ge­nen Jahr sei­ne Stel­le in der Flücht­lings­ar­beit antre­ten. Das Pro­jekt lief bereits, die Kolleg*innen freu­ten sich über die Unter­stüt­zung. Doch dann ent­schei­det ein Sach­be­ar­bei­ter der Aus­län­der­be­hör­de, dass Herr H. nicht aus­rei­chend an der Beschaf­fung sei­nes Pas­ses mit­ge­ar­bei­tet habe und ver­hängt ein Arbeits­ver­bot. Doch Päs­se wer­den für Afghan*innen seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban gene­rell nicht mehr aus­ge­stellt und der Vor­wurf der Behör­de ist völ­lig unbegründet.

Schnellwirkende Maßnahmen

PRO ASYL for­dert von den Lei­tun­gen der Aus­län­der­be­hör­den fol­gen­de Maß­nah­men umzu­set­zen, damit die Situa­ti­on sich unver­züg­lich ver­bes­sert. Jeder ver­stri­che­ne Tag ist eine enor­me Belas­tung für die Wartenden.

Um die Arbeits­be­las­tung zu sen­ken, wäre es ein schnel­ler Schritt, die Anzahl der Ter­mi­ne bei den Aus­län­der­be­hör­den zu redu­zie­ren. So ist bei jeder Ver­län­ge­rung der Dul­dung oder eines Auf­ent­halts­ti­tels ein Ter­min in der Behör­de vor­ge­se­hen. Die jewei­li­ge Ver­län­ge­rung vari­iert dabei erheb­lich inner­halb der Bun­des­län­der, teil­wei­se wer­den Dul­dun­gen nur um je einen Monat ver­län­gert. Dies führt zu vie­len Ter­mi­nen und star­ker Unsi­cher­heit der Gedul­de­ten. Dabei ist in vie­len Fäl­len ersicht­lich, dass die Vor­aus­set­zun­gen der Dul­dung auch lang­fris­tig vor­lie­gen. Daher soll­ten Dul­dun­gen stets um 6 Mona­te ver­län­gert wer­den. In Ber­lin ist dies bereits der Fall. Für Per­so­nen mit sub­si­diä­rem Schutz oder Abschie­bungs­ver­bot soll­ten die Auf­ent­halts­er­laub­nis­se direkt für drei Jah­re aus­ge­stellt werden.

Der­zeit sieht das Gesetz an meh­re­ren Stel­len die Pass­be­schaf­fung als Vor­aus­set­zung für Auf­ent­halts­ti­tel vor, von der im Ein­zel­fall durch Aus­stel­lung von Pass­ersatz­pa­pie­ren oder auch ohne sol­che abge­wi­chen wer­den kann. Bei bestimm­ten Län­dern wie z. B. Syri­en (Finan­zie­rung des Assad Regimes und Gefähr­dung von Ver­wand­ten), Afgha­ni­stan (kei­ne neu­en Pass­an­trä­ge mög­lich), Eri­trea (sie­he das Urteil vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zur Reue­er­klä­rung) oder Soma­lia (amt­li­che Doku­men­te wer­den nicht zur Iden­ti­täts­klä­rung akzep­tiert) ist eine Pass­be­schaf­fung jedoch nicht mög­lich bzw. nicht zumut­bar. Den­noch muss zunächst büro­kra­tisch die Pass­be­schaf­fung ver­sucht wer­den, ehe nach eini­ger Zeit wegen Erfolg­lo­sig­keit Pass­ersatz­pa­pie­re aus­ge­stellt wer­den oder als Ermes­sens­ent­schei­dung der Auf­ent­halts­ti­tel aus­ge­stellt wird. Die­se Ver­su­che der Pass­be­schaf­fung bin­den Res­sour­cen, obwohl ein Schei­tern der Bemü­hun­gen vor­her­seh­bar ist. Hin­zu kommt: Von Men­schen, die vor auto­kra­ti­schen Regi­men nach Deutsch­land geflo­hen sind, soll­te grund­sätz­lich nicht ver­langt wer­den, mit den Bot­schaf­ten für eine Pass­be­schaf­fung koope­rie­ren zu müs­sen. Durch ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben kann das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um zu einem bun­des­ein­heit­li­chen Vor­ge­hen bei­tra­gen (wie bei Afgha­ni­stan geschehen).

In Deutsch­land leben mehr als 240.000 Men­schen mit Dul­dung. Der Ruf nach schnel­len und ver­mehr­ten Abschie­bun­gen ist oft­mals nicht nur auf­grund der per­sön­li­chen Situa­ti­on der Betrof­fe­nen, son­dern auch auf­grund der Situa­ti­on in den Her­kunfts­län­dern ver­fehlt. Abschie­bun­gen schei­tern zudem oft­mals am Ein­spruch von Gerich­ten. Der poli­ti­sche Druck und die aktu­el­le öffent­li­che Mei­nungs­ma­che, auch auf­grund der bevor­ste­hen­den Wahl­kämp­fe in eini­gen Bun­des­län­dern, erzeugt eine völ­lig unrea­lis­ti­sche und die Akzep­tanz der Anwe­sen­heit von Geflüch­te­ten unter­mi­nie­ren­de Stim­mungs­la­ge. Statt viel Per­so­nal in den Rück­füh­rungs­ab­tei­lun­gen ein­zu­set­zen, soll­ten ver­mehrt die Wei­chen zur Gestal­tung einer Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft gestellt wer­den. Ange­sichts des immer deut­li­cher wer­den­den Fach­kräf­te­man­gels und des gleich­zei­ti­gen Wer­bens ande­rer Indus­trie­staa­ten um Zuwan­de­rung setzt die Poli­tik fal­sche Prio­ri­tä­ten. Eine auf Abschie­bung ori­en­tier­te Behör­de ist nicht in der Lage, gleich­zei­tig ver­füg­ba­re Ermes­senspiel­räu­me so aus­zu­le­gen, dass Wege ins Blei­be­recht gesucht wer­den. Der Men­ta­li­täts­wan­del in den Aus­län­der­be­hör­den kann so nicht erreicht werden.

Je mehr und je schnel­ler Lang­zeit­ge­dul­de­te eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhal­ten, des­to gerin­ger wird per­spek­ti­visch die Belas­tung der Aus­län­der­be­hör­den. Daher soll­ten Län­der und Kom­mu­nen Maß­nah­men ergrei­fen, um die Begüns­tig­ten auf dem Weg ins Blei­be­recht zu unter­stüt­zen (sie­he Pro­jek­te in Nie­der­sach­sen).

Bei man­chen Ter­mi­nen kön­nen Betrof­fe­ne, etwa wegen feh­len­der Doku­men­te, ihr Anlie­gen nicht errei­chen, was zu Fol­ge­ter­mi­nen und Frust führt. Außer­dem steigt die Dau­er eines ein­zel­nen Ter­mins, wenn zunächst münd­lich aus­führ­lich alle Infor­ma­tio­nen erklärt wer­den müs­sen. Daher soll­te im Vor­feld bereits eine ein­fa­che ver­ständ­li­che Auf­klä­rung über die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen in der jewei­li­gen Spra­che ange­bo­ten wer­den, etwa durch Infor­ma­tio­nen und Vor­dru­cke von Aus­füll­bö­gen im Internet.

Wegen der Schutz­maß­nah­men auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie war es mög­lich, bestimm­te Leis­tun­gen auch ohne Ter­mi­ne anzu­bie­ten. Ent­spre­chend soll­te auf­grund der aktu­el­len Über­las­tung geprüft wer­den, wel­che Ter­mi­ne etwa durch das Anbie­ten digi­ta­ler Dienst­leis­tun­gen weg­fal­len könn­ten. Denn die Viel­zahl an Ter­mi­nen belas­tet nicht nur die Behör­den­mit­ar­bei­ten­den, son­dern auch die Per­so­nen, die dafür Anfahrts­we­ge zurück­le­gen und die Ter­mi­ne bei­spiels­wei­se mit ihrer Arbeit koor­di­nie­ren müs­sen. Auch soll­te eine tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit für Not­fäl­le sicher­ge­stellt werden.

 

(Yan­nick Ger­des, Refe­ren­dar bei PRO ASYL, wj, jo)