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Zugang zu Sprachförderung und Integrationskursen hat leider nicht jeder Geflüchtete. Schuld daran ist auch eine willkürlich anmutende Einstufung nach Herkunftsland. Foto: dpa

Seit dem 1. August 2019 gelten nur noch Asylsuchende aus zwei Ländern als Personen mit »guter Bleibeperspektive«: jene aus Syrien und Eritrea. Eine Einordnung, die der Realität und Bedürfnissen der Betroffenen widerspricht. Wertvolle Zeit zur Integration geht verloren.

Die »gute Bleibeperspektive«: von Anfang an eine Fehlkonstruktion 

Seit 2015 unter­schei­den deut­sche Politiker*innen bei Maß­nah­men zur Inte­gra­ti­on von Asylbewerber*innen ger­ne nach »guter« und »schlech­ter Blei­be­per­spek­ti­ve«. Mit dem Asyl­pa­ket I wur­de dann bezüg­lich der Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­kur­sen fest­ge­legt, dass nur Asyl­be­wer­ber auf einen frei­en Platz im Inte­gra­ti­ons­kurs nach­rü­cken kön­nen, bei denen ein »recht­mä­ßi­ger und dau­er­haf­ter Auf­ent­halt zu erwar­ten ist«. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit hat die­se Unter­schei­dung über­nom­men und nutzt sie bei Ent­schei­dun­gen über Maß­nah­men der Arbeits­för­de­rung. Auch wird berich­tet, dass Aus­län­der­be­hör­den, ins­be­son­de­re in Bay­ern, bei einer ver­meint­lich schlech­ten Blei­be­per­spek­ti­ve kei­ne Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis erteilen.

Die Fra­ge nach der Blei­be­per­spek­ti­ve wird jedoch nicht nach einer indi­vi­du­el­len Pro­gno­se bestimmt, son­dern pau­schal nach dem Her­kunfts­staat. Bei Per­so­nen aus Her­kunfts­län­dern mit einer (unbe­rei­nig­ten) Schutz­quo­te von über 50% wird von einer »gute Blei­be­per­spek­ti­ve« aus­ge­gan­gen, bei unter 50% von einer schlech­ten. Damit wird eine unfai­re und dis­kri­mi­nie­ren­de Unter­schei­dung zwi­schen ver­schie­de­nen Asylbewerber*innen getrof­fen, nach der eini­ge wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens bes­se­re Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten als ande­re bekom­men – obwohl sich die tat­säch­li­chen Mög­lich­kei­ten in Deutsch­land zu blei­ben bei allen erst aus dem indi­vi­du­el­len Asyl­ver­fah­ren erge­ben. Und die­ses kann lan­ge dau­ern – für vie­le ver­schenk­te Zeit, wenn sie wegen ihres Her­kunfts­staa­tes kei­nen Zugang zu Inte­gra­ti­ons­kur­sen oder Arbeits­för­de­rung haben.

Zudem gilt: Den Zugang zu Sprach­för­de­rung oder auch ande­ren Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men nur geflüch­te­ten Men­schen anzu­bie­ten, die eine (ver­meint­lich) »gute Blei­be­per­spek­ti­ve« haben, stellt nicht nur jede Regel des Sozi­al­staats­prin­zips auf den Kopf. Sie ist auch kon­tra­pro­duk­tiv, weil sie jede Eigen­in­itia­ti­ve und Selbst­hil­fe im Keim erstickt und damit die Abhän­gig­keit von (staat­li­cher) Hil­fe verfestigt.

Ab dem 1. August 2019: weniger Asylbewerber*innen mit »guter Bleibeperspektive«

Bis­lang gal­ten Men­schen aus Eri­trea, Irak, Iran, Syri­en und Soma­lia als Asylbewerber*innen mit »guter Blei­be­per­spek­ti­ve«. Doch das ändert sich mit dem 1. August, da im Zuge einer Aktua­li­sie­rung der Lis­te nur noch Eri­trea und Syri­en übrig bleiben.

Bis­lang gal­ten Men­schen aus Eri­trea, Irak, Iran, Syri­en und Soma­lia als Asylbewerber*innen mit »guter Blei­be­per­spek­ti­ve«. Doch das ändert sich mit dem 1. August, da im Zuge einer Aktua­li­sie­rung der Lis­te nur noch Eri­trea und Syri­en übrig bleiben. 

Dabei zeich­net die berei­nig­te Schutz­quo­te – bei der for­ma­le Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen und Dub­lin-Fäl­le raus­ge­rech­net wer­den, was sie aus­sa­ge­kräf­ti­ger macht – ein ganz ande­res Bild: Wäh­rend Syri­en (99.9%) und Eri­trea (90.4%) bei der Schutz­quo­te klar vor­ne sind, lie­gen Soma­lia (67,3%) sowie Afgha­ni­stan (63,1%) deut­lich und auch noch der Irak (53%) und die Tür­kei (50,7%) über der Schwel­le von 50 Pro­zent und müss­ten ent­spre­chend von den Rege­lun­gen umfasst sein. Nach einem – oft­mals lan­gen – Gerichts­ver­fah­ren erhal­ten außer­dem noch vie­le wei­te­re Men­schen einen Schutz­sta­tus, die aktu­el­le Erfolgs­quo­te liegt bei rund einem Drit­tel.

Auch aus indi­vi­du­el­ler Per­spek­ti­ve erweist sich der Aus­schluss einer Viel­zahl von Flücht­lin­gen anhand der Blei­be­per­spek­ti­ve häu­fig als falsch: Zahl­rei­che Men­schen, die nicht in die Kate­go­rie »gute Blei­be­per­spek­ti­ve« sor­tiert wer­den, erhal­ten spä­ter eben doch einen Schutz­sta­tus oder blei­ben aus vie­ler­lei Grün­den zumin­dest für eine län­ge­re Zeit in Deutsch­land – damit ist die vor­ge­nom­me­ne Unter­schei­dung inte­gra­ti­ons- und sozi­al­po­li­tisch fatal.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: keine Lösung struktureller Probleme

Die Ände­rung der Lis­te kommt zu einem bezeich­nen­den Zeit­punkt, denn am glei­chen Tag tritt das Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­för­de­rungs­ge­setz in Kraft. Mit die­sem Gesetz wird zum Bei­spiel die Mög­lich­keit einer früh­zei­ti­gen Arbeits­för­de­rung für Asylbewerber*innen mit »guter Blei­be­per­spek­ti­ve« entfristet.

Außer­dem wird eine Stich­tags­re­ge­lung dafür ein­ge­führt, dass man bei frei­en Plät­zen im Inte­gra­ti­ons­kurs an die­sem teil­neh­men darf. Dies gilt für Asylbewerber*innen, die vor dem 1. August 2019 ein­ge­reist sind, sich seit min­des­tens drei Mona­ten gestat­tet im Bun­des­ge­biet auf­hal­ten und die ent­we­der Arbeit suchen oder schon eine Beschäf­ti­gung oder Aus­bil­dung haben – aber unab­hän­gig davon, wie die pau­scha­le Blei­be­per­spek­ti­ve aus die­sen Her­kunfts­län­dern bewer­tet wird. Aus­ge­schlos­sen blei­ben aller­dings Men­schen aus ver­meint­lich »siche­ren Herkunftsstaaten«.

PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Ein­stel­lung der pau­scha­len Unter­schei­dung von Geflüch­te­ten in Men­schen mit »guter« oder »schlech­ter Blei­be­per­spek­ti­ve« und statt­des­sen eine Öff­nung von Inte­gra­ti­ons- und Sprach­kur­sen für alle von Anfang an!

Die Stich­tags­re­ge­lung ist als Ein­ge­ständ­nis der Poli­tik zu sehen, dass es eben nicht sinn­voll war, einen Groß­teil der Asyl­su­chen­den durch die pau­scha­le Behaup­tung angeb­li­cher Blei­be­per­spek­ti­ven von sol­chen Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten aus­zu­schlie­ßen. Lei­der geht die Erkennt­nis nicht so weit, die grund­sätz­li­che fal­sche Unter­schei­dung in »gute« und »schlech­te Blei­be­per­spek­ti­ve« bei der Ermög­li­chung des Zugangs zu Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen auch künf­tig auf­zu­ge­ben. Denn nach dem Stich­tag geht es wei­ter wie bis­her – nur dass durch die Ver­klei­ne­rung der Lis­te von Staa­ten, deren Staats­an­ge­hö­ri­ge eine »gute Blei­be­per­spek­ti­ve« haben, das Pro­blem sogar noch ver­schärft wird.

PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Ein­stel­lung der pau­scha­len Unter­schei­dung von Geflüch­te­ten in Men­schen mit »guter« oder »schlech­ter Blei­be­per­spek­ti­ve« und statt­des­sen eine Öff­nung von Inte­gra­ti­ons- und Sprach­kur­sen für alle von Anfang an!

(wj)