04.11.2013
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Hoffnung für viele Ortskräfte der Bundeswehr: Nach einer Ausreisezusage der Bundesregierung in Deutschland Schutz zu finden. Bild: flickr/Carl Montgomery, CC-BY-2.0

182 afghanische Hilfskräfte der Bundeswehr dürfen nach Deutschland kommen. Fair und anständig, wie der Innenminister behauptet, ist dies höchstens gegenüber den nun von den Behörden Auserwählten.

Bestimm­te Orts­kräf­te könn­ten von dem Ange­bot aus­ge­schlos­sen blei­ben. Die Prü­fungs­kri­te­ri­en erschei­nen wei­ter­hin unklar.

Bis­her haben sich 300 so genann­te Orts­kräf­te, die für die Bun­des­wehr und ande­re deut­sche Orga­ni­sa­tio­nen in Afgha­ni­stan gear­bei­tet haben, mit Sicher­heits­be­den­ken an ihre Dienst­stel­len gewandt. Der­zeit arbei­ten noch 1.200 afgha­ni­sche Orts­kräf­te für die Bun­des­wehr, wei­te­re rund 180 Afgha­nen für das Aus­wär­ti­ge Amt und die Poli­zei. Vie­le hof­fen, hier­zu­lan­de auf­ge­nom­men zu wer­den. Mit dem fort­schrei­ten­den Abzug der Bun­des­wehr sehen sie immer grö­ße­re Risi­ken für sich und ihre Familien.

Neue Töne aus der Politik 

Die Bedro­hung von Mit­ar­bei­tern inter­na­tio­na­ler Trup­pen wird auch von deut­schen Ver­tre­tern der Poli­tik nicht mehr geleug­net. So sprach zum Bei­spiel Bay­erns Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) von regel­rech­ten Tötungs­pro­gram­men der Tali­ban gegen Bun­des­wehr-Orts­kräf­te. Im Ver­gleich mit den Beschwich­ti­gun­gen der Ver­gan­gen­heit sind das neue Töne aus der deut­schen Politik.

Ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te ausgeschlossen?

Unklar ist, wie vie­le Hel­fer deut­scher Insti­tu­tio­nen in Afgha­ni­stan von vorn­her­ein kei­ne Chan­ce bekom­men, Schutz in Deutsch­land zu bean­tra­gen. Ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te sei­en aus­ge­schlos­sen, teil­te das Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um Ende Okto­ber Jour­na­lis­ten auf Anfra­ge mit – zuvor hat­te die FAZ am 25. Sep­tem­ber Gegen­tei­li­ges berichtet.

Innen- und Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um des Bun­des hat­ten das The­ma Orts­kräf­te lan­ge Zeit schlep­pend behan­delt. Ein end­lich in die­sem Jahr zwi­schen ihnen ver­ein­bar­tes Auf­nah­me­ver­fah­ren sah undurch­sich­ti­ge Kri­te­ri­en und mona­te­lan­ge Prü­fungs­ver­fah­ren vor. Nur nur weni­ge Per­so­nen wur­den im Rah­men von §22 S.2 Auf­enthG mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis ver­se­hen und durf­ten nach Deutsch­land ausreisen.

Neue Maß­stä­be für die Aufnahme

Wohl auch auf­grund der extrem kri­ti­schen Bericht­erstat­tung der Medi­en über die Ver­ant­wor­tungs­flucht der betei­lig­ten Minis­te­ri­en scheint jetzt Bewe­gung in die Sache gekom­men zu sein. Nicht nur als „akut“, son­dern auch „latent“ gefähr­det ein­ge­stuf­te Orts­kräf­te sol­len nach Deutsch­land aus­rei­sen dür­fen. Wer gefähr­det ist, das Land aber nicht ver­las­sen will, soll eine Abfin­dung erhal­ten, etwa für den Umzug in eine ande­re Stadt – eine Idee, die für die meis­ten unrea­lis­tisch sein dürf­te – zu hoch ist das Risi­ko, dass die Zusam­men­ar­beit mit inter­na­tio­na­len Trup­pen auch im Nach­hin­ein bekannt wird.

Min­des­tens 63 Men­schen abgelehnt

Auch wenn auf­grund der neu­en Linie jetzt 182 Orts­kräf­te nach Deutsch­land kom­men dür­fen: Wie die Kate­go­rien von­ein­an­der abgrenz­bar sind, bleibt wei­ter­hin intrans­pa­rent.Medi­en­be­rich­te las­sen ver­mu­ten, dass die Art der Tätig­keit Ein­gang fin­det: Als akut gefähr­det sol­len etwa Wach­leu­te gel­ten. Min­des­tens 63 Per­so­nen sol­len in der Kate­go­rie 3 ein­ge­stuft wor­den sein (Stand: 29.10. 2013). Sie dür­fen also nicht auf Auf­nah­me hoffen.

„Latent“ Gefähr­de­te müs­sen zügig aner­kannt werden

Vor dem Hin­ter­grund der über­ra­schen­der­wei­se noch in der Amts­zeit von Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter de Mai­ziè­re ver­än­der­ten Umgangs­wei­se mit dem The­ma Orts­kräf­te stellt sich jetzt die Fra­ge, ob bis heu­te von dem Auf­nah­me­ver­fah­ren Aus­ge­nom­me­ne Zugang dazu bekom­men kön­nen. Es wird jetzt zu beob­ach­ten sein, ob die Aner­ken­nung einer „laten­ten Gefähr­dung“ im Rah­men zügi­ger Ver­fah­ren erfolgt. Im Fall des ers­ten von PRO ASYL unter­stütz­ten Dol­met­schers, der mit sei­ner Fami­lie schließ­lich im Juni 2013 nach Deutsch­land kom­men durf­te, zog sich das Prü­fungs­ver­fah­ren über mehr als ein­ein­halb Jah­re hin – trotz klar beleg­ter Gefährdungssituation.

PRO ASYL unter­stützt das Anlie­gen der afgha­ni­schen Orts­kräf­te seit fast zwei Jah­ren. Betrof­fe­ne kön­nen sich an eine eige­ne Email-Adres­se wen­den. Eine Rei­he von Fäl­len wird aus dem Rechts­hil­fe­fonds von PRO ASYL unter­stützt. Beglei­tend hat Rechts­an­walt Vic­tor Pfaff, PRO ASYL-Mit­glied und Mit­glied des Aus­schus­ses Aus­län­der- und Asyl­recht im Deut­schen Anwalt­ver­ein, Gesprä­che in den zustän­di­gen Minis­te­ri­en geführt.

Medi­en­be­rich­te: FAZDie ZeitOVB-OnlineDeut­sche Wel­letagesschau.de

Offe­ner Brief afgha­ni­scher Orts­kräf­te: „Lie­fert uns nicht an die Tali­ban aus!“ (25.07.14)

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