22.04.2020
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So leben die Menschen im offiziellen EU-Lager Moria. Acht von 20.000 dürfen jetzt dort hinaus, hat der EGMR verfügt. Foto: Björn Kietzmann

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Überstellung von acht vulnerablen Schutzsuchenden aus Moria in eine menschenwürdige Unterbringung mit sichergestellter medizinischer Behandlung angeordnet. Die Menschen wurden vor dem EGMR von PRO ASYL / Refugee Support Aegean (RSA) vertreten.

Der Gerichts­hof gewähr­te im Fall »E.I. u.a. gegen Grie­chen­land« vor­läu­fi­ge Maß­nah­men nach der »Rule 39«. Arti­kel 39 der Ver­fah­rens­ord­nung erlaubt es, vom EGMR vor­läu­fi­ge Maß­nah­men zu ver­lan­gen, wenn ein nicht­wie­der­gut­zu­ma­chen­der Scha­den droht. Das Gericht for­der­te nun von Grie­chen­land, dass eine Unter­kunft im Ein­klang mit Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) zur Ver­fü­gung gestellt und die medi­zi­ni­sche Behand­lung den phy­si­schen und medi­zi­ni­schen Bedürf­nis­sen der Antragsteller*innen ent­spre­chend sicher­ge­stellt wird.

Acht Menschen aus der Hölle gerettet

Ins­ge­samt acht Flücht­lin­ge dür­fen jetzt durch die ange­ord­ne­ten Maß­nah­men aus Straß­burg den »Hot­spot« Moria ver­las­sen und müs­sen men­schen­wür­dig unter­ge­bracht wer­den. Zu den Schutz­su­chen­den gehö­ren ein schwer­kran­ker Mann aus Afgha­ni­stan mit Fami­lie, ein Fol­ter­op­fer aus Syri­en sowie ein Klein­kind und des­sen Eltern aus Afgha­ni­stan. Wei­te­re Ein­zel­fäl­le wer­den folgen.

Aber die­se wich­ti­gen recht­li­chen Erfol­ge haben einen hohen Preis. Um einen Men­schen aus dem Alb­traum Moria zu ret­ten, braucht es mitt­ler­wei­le einen mas­si­ven Per­so­nal- und Res­sour­cen­ein­satz. Bei allen erfolg­rei­chen Kla­gen müs­sen umfas­sen­de Schrift­sät­ze, bezo­gen auf die Vul­nerabi­li­tät und die Erkran­kung der Schutz­su­chen­den, ver­fasst und detail­lier­te medi­zi­ni­sche Befun­de vor­ge­legt werden.

Jeder einzelne Fall erfordert viel Arbeit

Eine allein­ste­hen­de 65-jäh­ri­ge Frau aus Afgha­ni­stan mit Dia­be­tes darf bei­spiels­wei­se vor­erst das Lager nicht ver­las­sen. Unser Team in Les­bos muss nun im Cha­os von Moria und in Zei­ten der Pan­de­mie wei­te­re medi­zi­ni­schen Gut­ach­ten beschaf­fen, um die Flücht­lings­frau aus der Schutz­lo­sig­keit zu befrei­en. Ange­sichts der kata­stro­pha­len Gesund­heits­ver­sor­gung, dem Man­gel an medi­zi­ni­schem Per­so­nal und der bestehen­den Coro­na-Bewe­gungs­re­strik­tio­nen ist dies nahe­zu unmöglich.

Es ist Aus­druck einer nie­der­träch­ti­gen Asyl­po­li­tik – in vie­len Tei­len Euro­pas. In Ungarn sind unse­re Partner*innen vom Hun­ga­ri­an Hel­sin­ki Com­mit­tee (HHC) immer wie­der gezwun­gen, die Essens­ver­sor­gung von Schutz­su­chen­den in den soge­nann­ten Tran­sit­zo­nen vor dem Men­schen­rechts­ge­richts­hof in Straß­burg zu erstrei­ten. Ähn­lich nun in Grie­chen­land: Unse­ren Kolleg*innen gelingt es aktu­ell ledig­lich, die umfas­send doku­men­tier­ten kran­ken Flücht­lin­ge aus den men­schen­un­wür­di­gen Ver­hält­nis­sen aus den Hot­spots oder unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge aus der Haft zu kla­gen. Zynisch zusam­men­ge­fasst: So sehen heu­te Erfol­ge aus.

Unse­ren Kolleg*innen gelingt es aktu­ell ledig­lich, die umfas­send doku­men­tier­ten kran­ken Flücht­lin­ge aus den men­schen­un­wür­di­gen Ver­hält­nis­sen aus den Hot­spots oder unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge aus der Haft zu klagen.

Druck ausüben über einzelne Klagen

Weil in den EU-Hot­spots auf den grie­chi­schen Inseln nur Elend, Cha­os und Will­kür vor­herr­schen, müs­sen Min­dest­stan­dards der Rechts­staat­lich­keit, des Gesund­heits­schut­zes und der Men­schen­wür­de vor inter­na­tio­na­len Gerich­ten erstrit­ten wer­den. Das ist die bit­te­re Sei­te die­ser sehr wich­ti­gen Einzelfallerfolge.

Die­se Ein­zel­fall-Kla­gen durch alle Instan­zen sind lei­der not­wen­dig, solan­ge es kei­ne umfas­sen­den Maß­nah­men gibt. Die Bedin­gun­gen in den EU-Hot­spots set­zen alle Schutz­su­chen­den wei­ter­hin einer enor­men Gefahr aus. Die Coro­na-Pan­de­mie macht die voll­stän­di­ge Räu­mung der Lager zum Gebot des Gesund­heits­schut­zes und der Mensch­lich­keit drin­gend not­wen­dig. Nur die kom­plet­te Eva­ku­ie­rung der Lager kann den Ver­lust von Men­schen­le­ben ver­hin­dern. Nie­mand darf im Elend zurück­ge­las­sen werden.

(kk / dm)