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Bereits im August 2017 berichten Geflüchtete von Entführungen und Folter in Libyen. Foto: (c) UNHCR/Vania Turner

12.748 Menschen starben zwischen 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2018 im zentralen Mittelmeer. Und was macht Europa? Zivile Seenotrettung verhindern und weiter mit der »libyschen Küstenwache« zusammenarbeiten, damit diese Bootsflüchtlinge abfangen und in die Folterlager Libyens zurückschaffen kann.

12.748

Men­schen star­ben zwi­schen 1. Janu­ar 2015 und 31. Dezem­ber 2018 im zen­tra­len Mittelmeer.

Die EU rüs­tet wei­ter die soge­nann­te »liby­sche Küs­ten­wa­che« –Mili­zio­nä­re, Men­schen­schmugg­ler und Men­schen­händ­ler – aus. In 2017 und 2018 hat die »liby­sche Küs­ten­wa­che« mehr als 30.000 Boots­flücht­lin­ge auf dem Meer auf­ge­grif­fen. Im Rah­men ihrer Patrouil­len und »Ret­tungs­ein­sät­ze« wen­det sie Gewalt gegen Män­ner, Frau­en und Kin­der an, zwingt die Betrof­fe­nen auf ihre Schif­fe und bringt sie zurück nach Libyen.

»Küstenwache« aus Warlords und Schmugglern

Wie­der­holt haben liby­sche Ein­hei­ten zivi­le Seenotretter*innen mit dem Tode bedroht und deren Schif­fe beschos­sen. »Die Küs­ten­wa­che besteht aus unter­schied­li­chen War­lords, die sich den Namen »Küs­ten­wa­che« gege­ben haben, um Geld von Euro­pa zu krie­gen«, sagt Nico­le Hirt, Wis­sen­schaft­le­rin am GIGA Insti­tut für Afri­ka-Stu­di­en in Ham­burg. »Sie sind selbst in Men­schen­schmug­gel invol­viert, ret­ten die Flücht­lin­ge also, damit sie ver­kauft werden.«

Niemand kontrolliert, was die »Küstenwache« macht

Unge­ach­tet all die­ser Ver­bre­chen wird die »liby­sche Küs­ten­wa­che« wei­ter­hin von der EU hofiert, aus­ge­bil­det und finan­zi­ell unter­stützt. Die Aus­bil­dung fin­det im Rah­men der EUNAVFOR MED Ope­ra­ti­on »Sophia« statt. In der ers­ten Hälf­te 2018 wur­de die Ope­ra­ti­on von der Bun­des­re­gie­rung mit ins­ge­samt etwa 53 Mil­lio­nen Euro unter­stützt. Zum Man­dat gehört neben der Aus­bil­dung der »liby­schen Küs­ten­wa­che« auch ihre Über­wa­chung. Der Kon­troll­me­cha­nis­mus kön­ne aller­dings seit Mai 2018 auf­grund von »Sicher­heits- und admi­nis­tra­ti­ven Grün­den« nicht aus­ge­führt wer­den, so ein »Sophia«-Kommandant im Dezem­ber 2018.

Arbeitsteiliger Völkerrechtsbruch

Die ita­lie­ni­sche Euro­pa­par­la­men­ta­rie­rin Bar­ba­ra Spi­nel­li stell­te im Janu­ar 2019 zur Mili­tär­mis­si­on »Sophia« fest, sie sei ein Instru­ment der Zurück­wei­sung gewor­den und die­ne der Legi­ti­mie­rung straf­fäl­li­ger Mili­zen. Zurück­wei­sung heißt, Schutz­su­chen­den den Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren zu ver­weh­ren und sie statt­des­sen in einen Staat zurück­zu­brin­gen, in dem ihnen unmensch­li­che Behand­lung und Fol­ter droht. Das Fol­ter­ver­bot ist in Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­an­kert. Das »Non-Refoulement«-Gebot ver­bie­tet die Zurück­wei­sung eben­sol­che Umstän­de. Völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen – soge­nann­te »Push-Backs« – wur­den im Febru­ar 2012 vom Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te verurteilt.

Die EU weiß, was in Libyen los ist – und macht weiter 

Die EU ver­sucht, die Ver­let­zung des Refou­le­ment-Ver­bots durch Dele­gie­ren an ihre liby­schen Stell­ver­tre­ter zu umge­hen. Auch soge­nann­te »Pull-Backs« – das Abfan­gen und gewalt­sa­me Zurück­brin­gen von Flücht­lings­boo­ten nach Liby­en durch die »liby­sche Küs­ten­wa­che« – ver­let­zen inter­na­tio­na­les Recht. Nach Liby­en zurück­ge­brach­te Boots­flücht­lin­ge sind sys­te­ma­tisch schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen aus­ge­setzt. Ein Groß­teil wird direkt inhaf­tiert und unter grau­sams­ten und unwür­digs­ten Bedin­gun­gen in Lagern und Gefäng­nis­sen fest­ge­hal­ten. UN-Berich­te doku­men­tie­ren Fol­ter, Ver­ge­wal­ti­gun­gen und außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen. (Zur aktu­el­len Stu­die des Women Refu­gee Cent­re über sexu­el­le Gewalt gegen männ­li­che Geflüch­te­te in Liby­en geht es hier.)

Salah Mar­gha­ni, ehe­ma­li­ger Jus­tiz­mi­nis­ter in der liby­schen Nach­bür­ger­kriegs­re­gie­rung stuft die Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen und Migrant*innen als völ­ker­rechts­wid­rig ein. »Liby­en ist kein siche­rer Ort. Sie wer­den Opfer von Mord wer­den. Sie wer­den gefol­tert wer­den. Das ist doku­men­tiert … Und Euro­pa weiß es.«

Keiner geht ans Telefon in Tripolis

Doch Euro­pa setzt wei­ter auf den Deal mit Liby­en. Im Som­mer 2018 gab Ita­li­en die Ver­ant­wor­tung für ein gro­ßes See­ge­biet an Liby­en ab. Die liby­sche Such- und Ret­tungs­zo­ne erstreckt sich nun­mehr auf 76 See­mei­len vor der liby­schen Küs­te. Seit­dem ver­weist die Leit­stel­le in Rom bei See­not­fäl­len an die »See­not­leit­stel­le« in Tri­po­lis. Doch dort geht in der Regel nie­mand ans Tele­fon. Inter­na­tio­na­le Vor­schrif­ten besa­gen aber: Koor­di­nie­rungs­stel­len müs­sen rund um die Uhr besetzt sein.

Der Bun­des­re­gie­rung sei­en »Berich­te über Schwie­rig­kei­ten bei der elek­tro­ni­schen oder tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit (…) der liby­schen Küs­ten­wa­che bekannt«, heißt es lapi­dar in einer Bun­des­tags­druck­sa­che im Febru­ar 2019. Die Leit­stel­le in Tri­po­lis befin­de sich »noch im Aufbau«.

Häfen dicht in Europa: Die »Ausschiffungskrise«

Auf Anwei­sung des rechts­ra­di­ka­len Innen­mi­nis­ters Matteo Sal­vi­ni wur­den Ita­li­ens Häfen im Som­mer 2018 für Schutz­su­chen­de geschlos­sen. Mehr­mals muss­ten Schif­fe wochen­lang aus­har­ren, bis ihnen erlaubt wur­de, die Geret­te­ten an Land zu bringen.

Noch wäh­rend die ita­lie­ni­schen Häfen für die »Diciot­ti« geschlos­sen waren, wur­den Fäl­le doku­men­tiert, in denen kom­mer­zi­el­le Schif­fe Men­schen nicht aus See­not ret­te­ten, weil sie ein ähn­li­ches Sze­na­rio befürchteten.

Die Erlaub­nis zur Aus­schif­fung machen Ita­li­en und Mal­ta seit­dem immer wie­der von der Zusa­ge ande­rer euro­päi­scher Staa­ten abhän­gig, die Schutz­su­chen­den auf­zu­neh­men. Schnell wur­de klar, dass sich Sal­vi­nis Poli­tik gegen jede Form der Ret­tung von Flücht­lin­gen und Migrant*innen rich­tet. Am 14. August 2018 ret­te­te ein Schiff der ita­lie­ni­schen Küs­ten­wa­che namens »Diciot­ti« 177 Men­schen. Sal­vi­ni unter­sag­te die Anlan­dung und droh­te, die Geret­te­ten nach Liby­en zurück­zu­schi­cken. Die­ser ange­droh­te Völ­ker­rechts­bruch ist nur ein Bei­spiel von vie­len für die Rechts­staats­feind­lich­keit des ita­lie­ni­schen Innenministers.

Zehn Tage harr­ten die Men­schen auf der »Diciot­ti« aus. Sie durf­ten erst an Land, als ein Staats­an­walt Ermitt­lun­gen wegen Frei­heits­be­rau­bung und Amts­miss­brauch gegen Sal­vi­ni auf­nahm. Der Vor­fall schreck­te ab: Noch wäh­rend die ita­lie­ni­schen Häfen für die »Diciot­ti« geschlos­sen waren, wur­den Fäl­le doku­men­tiert, in denen kom­mer­zi­el­le Schif­fe Men­schen nicht aus See­not ret­te­ten, weil sie ein ähn­li­ches Sze­na­rio befürchteten.

Notfallplan für Bootsflüchtlinge

Der fort­lau­fen­de ekla­tan­te Völ­ker­rechts­bruch im Mit­tel­meer muss sofort been­det und die blu­ti­ge Arbeits­tei­lung mit den Kom­man­dos der »liby­schen Küs­ten­wa­che« gestoppt wer­den. Die ver­bre­che­ri­sche Blo­cka­de der zivi­len See­not­ret­tung muss ein Ende haben. Die EU hat die Pflicht, einen robus­ten, flä­chen­de­cken­den EU-See­not­ret­tungs­dienst auf­zu­bau­en. Aus­we­ge aus dem huma­ni­tä­ren Desas­ter im Mit­tel­meer bie­ten nur lega­le und siche­re Flucht­we­ge nach Euro­pa. Den Boots­flücht­lin­gen muss nach Anlan­dung in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me und Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren gewährt werden.

Aufnahme im Rahmen eines Relocation-Programms

Der Euro­päi­sche Flücht­lings­rat (ECRE) hat dazu einen prak­ti­ka­blen Vor­schlag gemacht: Eine Koali­ti­on der auf­nah­me­be­rei­ten Staa­ten soll sich unter Koor­di­nie­rung der EU-Kom­mis­si­on zusam­men­schlie­ßen und die Schutz­su­chen­den unter Anwen­dung der Huma­ni­tä­ren Klau­sel der Dub­lin-Ver­ord­nung nach einem vor­her fest­ge­leg­ten Pro­porz umver­tei­len (»Relo­ca­ti­on«). Die Auf­nah­me wür­de so auto­ma­tisch gewähr­leis­tet und lebens­ge­fähr­den­de ad-hoc-Aktio­nen zur Über­nah­me der Geflüch­te­ten für jedes ein­zel­ne Schiff, das Men­schen in See­not geret­tet hat, ver­hin­dert. Zahl­rei­che Städ­te, Regio­nen und Gemein­den in Deutsch­land und Euro­pa haben bereits ihre Auf­nah­me­be­reit­schaft signa­li­siert. Für sie muss die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, Boots­flücht­lin­ge im Rah­men eines Relo­ca­ti­on-Pro­gramms aufzunehmen.

(kk/dm)