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Bundesregierung will Asylbewerberleistungsgesetz „prüfen“
Die Bundesregierung will Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) prüfen, heißt es in der Antwort (17/979) auf eine Kleine Anfrage (17/745) der Fraktion Die Linke. Flüchtlinge und Geduldete leben in Deutschland unterhalb der als verfassungswidrig erkannten Armutsgrenze. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sie Regelleistungen, die mehr als ein Drittel unter den Hartz-IV-Leistungen
Die Bundesregierung will Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) prüfen, heißt es in der Antwort (17/979) auf eine Kleine Anfrage (17/745) der Fraktion Die Linke. Flüchtlinge und Geduldete leben in Deutschland unterhalb der als verfassungswidrig erkannten Armutsgrenze. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sie Regelleistungen, die mehr als ein Drittel unter den Hartz-IV-Leistungen liegen. Die Sätze wurden vor 17 Jahren festgelegt und seitdem nie wieder in Frage gestellt oder angepasst.
Das Asylbewerberleistungsgesetz werde von dem Grundgedanken getragen, dass sich Leistungsberechtigte nach diesem Gesetz typischerweise nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, heißt es. ”Daher dürfen die Grundleistungen nach dem AsylbLG für eine eingeschränkte Zeit geringer ausfallen als etwa die Leistungen der Sozialhilfe“, schreibt die Bundesregierung. Der Kreis derer, denen man einen nur „vorübergehenden Aufenthalt“ bescheinigte, wurde mit den Jahren jedoch immer mehr ausgeweitet. Asylsuchenden, Geduldeten und auch Menschen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus bleibt ein selbstbestimmtes Leben versagt. PRO ASYL fordert die Abschaffung des AsylbLG als diskriminierendes Sondergesetz, das sowohl die Menschenwürde als auch das Sozialstaatsprinzip verletzt.
Antwort auf die Kleine Anfrage »
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