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Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig? – Kein Thema
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) ist gestern mit einem dürftigen Ergebnis zu Ende gegangen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Höhe der Leistungen wurde bei Einführung des Gesetzes willkürlich festgelegt. Selbst die Bundesregierung hat kürzlich zugestanden, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) ist gestern mit einem dürftigen Ergebnis zu Ende gegangen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Höhe der Leistungen wurde bei Einführung des Gesetzes willkürlich festgelegt. Selbst die Bundesregierung hat kürzlich zugestanden, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV vom 9. Februar Handlungsbedarf bestehe. Auch die Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes sind ohne nachvollziehbare Berechnungsgrundlage „aus der Luft gegriffen“ und damit verfassungswidrig.
Ergebnis der ASMK war lediglich die Bitte an die Bundesregierung, über die Ergebnisse der Überprüfungen der Grundleistungen zeitnah informiert zu werden und falls eine Erhöhung erforderlich sei, solle sich der Bund beteiligen. Der Hessische Flüchtlingsrat demonstrierte vor dem Tagungsort für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Insgesamt müssen mehr als 80.000 Menschen in Deutschland mit den verminderten Leistungen auskommen. „Anspruchsberechtigt“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylsuchende, Geduldete und Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen. Erst nach vier Jahren können die Leistungen auf Hartz IV-Niveau angehoben werden.
Konferenz der Arbeits- und Sozialminister in Wiesbaden (23.11.10)
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