News
Auswärtiges Amt bestätigt: Flüchtlinge bleiben in Bulgarien schutzlos
Im April 2015 veröffentlichte PRO ASYL einen schockierenden Bericht über die Situation von Schutzsuchenden und Flüchtlingen in Bulgarien. Aus einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Stuttgart vom Juli 2015 geht nun hervor - das Auswärtige Amt bestätigt die Ergebnisse: Flüchtlinge nach Bulgarien abzuschieben setzt sie schwersten Menschenrechtsverletzungen aus.
Im April 2015 hatte PRO ASYL den Bericht „Flüchtlinge in Bulgarien: Misshandelt, erniedrigt, schutzlos“ veröffentlicht. Zugrunde lagen Einzelfälle, die PRO ASYL zugetragen worden waren und eklatante Rechtsverletzungen gegen Schutzsuchende bis hin zu schweren Misshandlungen oder gar Folter nachweisen. Der Bericht zeigt darüber hinaus: Schutz gibt es in Bulgarien nur auf dem Papier. Flüchtlinge, die in Bulgarien einen Schutzstatus erhalten, finden sich ohne jegliche staatliche Unterstützung wieder. Sie sind Obdachlosigkeit ausgesetzt, der Zugang zu medizinischer Versorgung, Sozialhilfe und Erwerbsarbeit bleibt ihnen verwehrt.
„In der Regel bedeutet der Erhalt eines Schutzstatus Obdachlosigkeit“
Das Schreiben des Auswärtigen Amtes ist auf Ende Juli datiert, Anlass war ein Amtshilfeersuchen bezüglich der drohenden Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Bulgarien. Konkret bestätigt das Auswärtige Amt:
- Es gibt „keinen konkreten nationalen Integrationsplan“ in Bulgarien und „die reellen Chancen, sich in Bulgarien eine Existenz aufzubauen“ seien „sehr gering“.
- Die EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU wurde noch nicht umgesetzt.
- Theoretisch sei ein Anspruch auf Sozialhilfe für anerkannte Schutzberechtigte vorgesehen (der Unterhalt des Satzes für bulgarische Staatsbürger von 33 Euro pro Monat liegt), „tatsächlich erhalten aber nur sehr wenige der anerkannten Schutzberechtigten diese finanzielle Unterstützung“, so das AA.
- „In der Regel bedeutet der Erhalt eines Schutzstatus Obdachlosigkeit“
- Kein Zugang zum Gesundheitssystem: „Nach Erhalt des Schutzstatus müssen sich die betreffenden Personen (…) selbstständig versichern. Fehlende finanzielle Mittel stehen dem in der Regel im Wege.“
- „Der Zugang zum Arbeitsmarkt für anerkannte Schutzberechtigte ist äußerst erschwert.“
Keine Abschiebungen in die Schutzlosigkeit
Das Auswärtige Amt bestätigt die Kernergebnisse des PRO ASYL-Berichtes, die eine eklatante Missachtung der Rechte von Schutzberechtigten in Bulgarien aufzeigen. PRO ASYL fordert daher erneut mit Nachdruck, dass Abschiebungen aus Deutschland nach Bulgarien eingestellt werden und Flüchtlingen, die über Bulgarien nach Deutschland gekommen sind, ein sicherer Aufenthaltsstatus erteilt wird.
PRO ASYL-Bericht: Schwere Misshandlungen von Flüchtlingen in Bulgarien (15.04.15)
„Es gab einfach nichts, noch nicht einmal Essen“ (25.08.14)
Flüchtlinge in Bulgarien: misshandelt, erniedrigt, im Stich gelassen (23.05.14)