02.10.2015
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Das deutsche Auswärtige Amt bestätigt: „In der Regel bedeutet der Erhalt eines Schutzstatus Obdachlosigkeit“ – anerkannte Flüchtlinge werden vom bulgarischen Staat auf die Straße gesetzt – wie hier in Sofia. Foto: UNHCR Central Europe

Im April 2015 veröffentlichte PRO ASYL einen schockierenden Bericht über die Situation von Schutzsuchenden und Flüchtlingen in Bulgarien. Aus einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Stuttgart vom Juli 2015 geht nun hervor - das Auswärtige Amt bestätigt die Ergebnisse: Flüchtlinge nach Bulgarien abzuschieben setzt sie schwersten Menschenrechtsverletzungen aus.

Im April 2015 hat­te PRO ASYL den Bericht „Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en: Miss­han­delt, ernied­rigt, schutz­los“ ver­öf­fent­licht. Zugrun­de lagen Ein­zel­fäl­le, die PRO ASYL zuge­tra­gen wor­den waren und ekla­tan­te Rechts­ver­let­zun­gen gegen Schutz­su­chen­de bis hin zu schwe­ren Miss­hand­lun­gen oder gar Fol­ter nach­wei­sen. Der Bericht zeigt dar­über hin­aus: Schutz gibt es in Bul­ga­ri­en nur auf dem Papier. Flücht­lin­ge, die in Bul­ga­ri­en einen Schutz­sta­tus erhal­ten, fin­den sich ohne jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung wie­der. Sie sind Obdach­lo­sig­keit aus­ge­setzt, der Zugang zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung, Sozi­al­hil­fe und Erwerbs­ar­beit bleibt ihnen verwehrt.

„In der Regel bedeu­tet der Erhalt eines Schutz­sta­tus Obdachlosigkeit“

Das Schrei­ben des Aus­wär­ti­gen Amtes ist auf Ende Juli datiert, Anlass war ein Amts­hil­fe­er­su­chen bezüg­lich der dro­hen­den Abschie­bung eines syri­schen Flücht­lings nach Bul­ga­ri­en. Kon­kret bestä­tigt das Aus­wär­ti­ge Amt:

-  Es gibt „kei­nen kon­kre­ten natio­na­len Inte­gra­ti­ons­plan“ in Bul­ga­ri­en und „die   reel­len Chan­cen, sich in Bul­ga­ri­en eine Exis­tenz auf­zu­bau­en“ sei­en „sehr gering“.

-  Die EU-Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie 2011/95/EU wur­de noch nicht umgesetzt.

-  Theo­re­tisch sei ein Anspruch auf Sozi­al­hil­fe für aner­kann­te Schutz­be­rech­tig­te vor­ge­se­hen (der Unter­halt des Sat­zes für bul­ga­ri­sche Staats­bür­ger von 33 Euro pro Monat liegt), „tat­säch­lich erhal­ten aber nur sehr weni­ge der aner­kann­ten Schutz­be­rech­tig­ten die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung“, so das AA.

-  „In der Regel bedeu­tet der Erhalt eines Schutz­sta­tus Obdachlosigkeit“

-  Kein Zugang zum Gesund­heits­sys­tem: „Nach Erhalt des Schutz­sta­tus müs­sen sich die betref­fen­den Per­so­nen (…) selbst­stän­dig ver­si­chern. Feh­len­de finan­zi­el­le Mit­tel ste­hen dem in der Regel im Wege.“

-  „Der Zugang zum Arbeits­markt für aner­kann­te Schutz­be­rech­tig­te ist äußerst erschwert.“

Kei­ne Abschie­bun­gen in die Schutzlosigkeit

Das Aus­wär­ti­ge Amt bestä­tigt die Kern­er­geb­nis­se des PRO ASYL-Berich­tes, die eine ekla­tan­te Miss­ach­tung der Rech­te von Schutz­be­rech­tig­ten in Bul­ga­ri­en auf­zei­gen. PRO ASYL for­dert daher erneut mit Nach­druck, dass Abschie­bun­gen aus Deutsch­land nach Bul­ga­ri­en ein­ge­stellt wer­den und Flücht­lin­gen, die über Bul­ga­ri­en nach Deutsch­land gekom­men sind, ein siche­rer Auf­ent­halts­sta­tus erteilt wird.

PRO ASYL-Bericht: Schwe­re Miss­hand­lun­gen von Flücht­lin­gen in Bul­ga­ri­en (15.04.15)

„Es gab ein­fach nichts, noch nicht ein­mal Essen“ (25.08.14)

Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en: miss­han­delt, ernied­rigt, im Stich gelas­sen (23.05.14)